Testergebnisse für 112 Unfallversicherungen
Im Test
112 Tarifangebote für eine private Unfallversicherung für Berufstätige und Kinder. Finanztest hat alle in Deutschland für den Vertrieb einer Unfallversicherung zugelassenen Versicherer, marktbedeutende Vermittler oder Deckungskonzeptanbieter gebeten, uns für zwei verschiedene Nachfrageinteressen von Verbrauchern Angebote zuzuschicken: für ein besonders günstiges Tarifangebot und für ein besonders leistungsstarkes Tarifangebot (etwa mit verbesserter Gliedertaxe) eines Progressionstarifs.
Folgende Vorgaben sollten eingehalten werden: Die Tarife leisten ab 1 Prozent Invalidität. Bei einer Invalidität von 25 Prozent zahlt der Versicherer eine Kapitalleistung von mindestens 25 000 Euro, bei 50 Prozent mindestens 100 000 und bei Vollinvalidität mindestens 500 000 Euro. Die Todesfallleistung beträgt 10 000 Euro.
Tabelle
Tarifangebot. Angegeben ist in der Tabelle Unfallversicherung der Tarifname und eventuell weitere Bausteine des getesteten Tarifangebots.
Grundversicherungssumme. Hiermit erreicht ein Tarif den geforderten Umfang der Kapitalleistung.
Progression. Die Höhe derProgression entscheidet zusammen mit der Grundversicherungssumme über die Auszahlung im Versicherungsfall. Bei P500 erhält der Versicherte bei Vollinvalidität 500 Prozent der vereinbarten Grundversicherungssumme. Zwei P 500-Tarife können jedoch bei 50, 75 oder 90 Prozent Invalidität unterschiedliche Zahlungen leisten.
Jahresbeiträge
Die Beiträge gelten für Einjahresverträge inklusive Versicherungsteuer. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht gekündigt wird. Bei altersabhängigen Tarifen wurde ein Alter von 35 Jahren, bei Kindern von 10 Jahren zugrunde gelegt.
Niedrige/Hohe Gefahrengruppe: Die Beiträge richten sich nach dem ausgeübten Beruf. In der niedrigen Gefahrengruppe sind Kunden mit wenig gefährlichen Berufen, zum Beispiel kaufmännische Angestellte. Bei berufsabhängigen Beiträgen in der höheren Gefahrengruppe wurde der Beruf des Kfz-Mechatronikers beziehungsweise Kfz-Mechanikers zugrunde gelegt.
Kind: Für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag gilt angegebener Beitrag.
Untersuchungen
In das Finanztest-Qualitätsurteil gingen die Urteile für Kapitalzahlung und Verbraucherfreundlichkeit der Versicherungsbedingungen und der Anträge ein.
Kapitalzahlung (45 %)
Das Urteil für die Kapitalzahlung ergibt sich aus dem gesamten Leistungsverlauf zwischen 1 und 100 Prozent Invalidität. Die Leistung wurde anhand ihrer Bedeutung für den Versicherten gewichtet und bewertet. Tarife, die genau die unter „Im Test“ beschriebenen Summen bieten und dazwischen linear verlaufen, wurden mit Befriedigend (3,0) bewertet.
Bedingungen (45 %)
Die Bewertung der Verbraucherfreundlichkeit der Versicherungsbedingungen ergibt sich aus dem Vergleich der Bedingungen eines Tarifs mit den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB 2014) des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Wer sich an den Musterbedingungen orientiert, konnte nicht schlechter als Ausreichend abschneiden. Bessere Noten gab es, wenn Tarifbedingungen über die Vorgaben der AUB 2014 hinausgehen. Diese sind wie folgt gekennzeichnet:
= Im Vergleich zu den AUB 2014 deutlich erweiterter Versicherungsschutz.
= Zumindest eingeschränkt erweiterter Versicherungsschutz.
= Kein nennenswert erweiterter Versicherungsschutz.
Testergebnisse für 112 Unfallversicherungen
Folgende Regelungen in den Bedingungen haben wir bewertet
Gliedertaxe: Der Versicherer erkennt für bestimmte Gesundheitsschäden höhere Invaliditätsgrade als in den AUB 2014 an.
= Die Gliedertaxe ist in dieser Tarifvariante mindestens 20 Prozentpunkte besser als die der AUB 2014.
Vorerkrankungen: Haben Vorerkrankungen zur unfallbedingten Invalidität beigetragen, vermindert der Versicherer den Invaliditätsgrad um den Anteil, der der Krankheit zuzuschreiben ist. In Einzelfällen wird nicht der Invaliditätsgrad, sondern stattdessen die Leistung gemindert. Üblich ist ein Abzug, wenn die Invalidität zu 25 Prozent oder mehr auf die Krankheit zurückgeht.
= Erst Abzug, wenn die Invalidität zu mindestens 50 Prozent auf die Vorerkrankung zurückzuführen ist.
Fristen: Laut AUB 2014 gelten folgende Höchstfristen: Die Invalidität ist binnen 15 Monaten nach dem Unfall eingetreten, sie wurde binnen 15 Monaten nach dem Unfall ärztlich festgestellt und innerhalb dieses Zeitraums von 15 Monaten auch gegenüber der Gesellschaft geltend gemacht (15/15/15).
= Es gelten deutlich verlängerte Fristen als in den AUB 2014 (zumindest 21/21/21 Monate).
Trunkenheit/Medikamente: Laut AUB 2014 sind Leistungen bei Unfällen, die durch Bewusstseinsstörungen, auch durch Trunkenheit, verursacht wurden, ausgeschlossen.
= Der Versicherer leistet bei Unfällen aufgrund von alkohol- und/oder medikamentenbedingten Bewusstseinsstörungen am Steuer eines Kraftfahrzeugs bis zu einem Blutalkoholwert von mindestens 1,1 Promille. Positiv bewertet wurde der Schutz bei Unfällen als Radfahrer oder Fußgänger unter Alkohol oder Medikamenten.
Schlaganfall/Herzinfarkt:
= Der Versicherer zahlt auch, wenn der Unfall durch Bewusstseinsstörungen wie eine Ohnmacht infolge eines Schlaganfalls oder eines Herzinfarkts verursacht wurde.
Diabetes:
= Der Versicherer zahlt auch, wenn der Unfall durch eine Bewusstseinsstörung wie Ohnmacht infolge eines sogenannten Zuckerschocks passiert ist.
Eigenbewegungen:
= Der Versicherer zahlt auch, wenn der Unfall Folge einer Eigenbewegung wie einer Verrenkung war.
Zeckenbiss:
= Der Versicherer leistet sowohl, wenn durch einen Zeckenbiss FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis) als auch, wenn Borreliose verursacht wurde.
Psychische Reaktionen:
= Der Versicherer zahlt auch bei psychischen Störungen aufgrund unfallbedingter neurologischer Schäden.
Vergiftungen:
= Der Versicherer zahlt auch bei oraler Einführung fester oder flüssiger Stoffe und bei Vergiftungen durch Gase oder Dämpfe.
Bergungskosten:
= Der Versicherer beteiligt sich mit mindestens 20 000 Euro an Rettungskosten, etwa nach Unfällen, die auf hoher See oder im Gebirge passiert sind.
Kosmetische Operationen:
= Der Versicherer zahlt mindestens 20 000 Euro, wenn unfallbedingte optische Beeinträchtigungen operativ gemildert werden, die nicht Teil der Gliedertaxe sind.
Unveränderte Fortführung über 75 Jahre:
= Der Versicherer führt den Vertrag zu unveränderten Konditionen auch über den 75. Geburtstag der Versicherungsnehmer hinaus fort.
Anträge (10 %)
Finanztest hat bewertet, inwieweit die Anträge (in Papierform oder elektronisch) folgende Anforderungen im Hinblick auf die Gesundheitsfragen erfüllen:
- Der Versicherungsnehmer wird in einem gesonderten Hinweis mit einfachen und deutlichen Worten auf die Folgen einer fehlerhaften Beantwortung der Gesundheitsfragen (vorvertragliche Anzeigepflicht) hingewiesen.
Hinweise wie „Der Versicherer kann zurücktreten“ oder „Der Versicherer kann die Leistung verweigern“ und so weiter sind optisch hervorgehoben und stehen in der Nähe der Gesundheitsfragen auf der Vorderseite des Formulars, vor allem vor der Unterschrift des Kunden.
- Die Fragen nach Erkrankungen sind zeitlich begrenzt.
- Bei den Gesundheitsfragen wird nur nach objektiven Kriterien (etwa nach Krankheiten, Unfallfolgen oder Behinderungen) gefragt. Es gibt keine unbestimmten Fragen beispielsweise nach „Störungen“, „Beschwerden“, „Auffälligkeiten“ oder Fragen wie „Sind Sie völlig gesund?“
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ohne Eigenbewegung. Die erhöhte Kranftanstrengung ist ein Ablehnunggrund selbst bei offensichtlichsten Anstrengungen, wo keine größere denkbar wäre und ohne Rechtschutz ist es so schwierig.
Ihr Magzin wurde bei uns zu Hause als kleiner Junge jahrzehnte lang bestellt und es gibt ja auch nichts anderes um sich zu informieren. Bitte mehr Warnkästen in Ihrem Heft. Bitte mehr klare Ausschlusskriterien. In Grauzonen ist es als Versicherter so schwierig.
Bitte empfehlen Sie doch Kunden bei Abschluss eines Unfallversicherungs-Schutzes oder einer Berufsunfall-Versicherung einen Rechtschutz. Mir ist es jetzt passiert, dass ich einen Anwalt suchte und dort keine Hilfe bekam und doch auch dort keine Handhabe habe ohne Rechtsschutz.
Dass gute Bewertungen gefaked sein können gebe ich gerne zu, aber man erkennt bei unterschiedlichen Versicherern bei den schlechten Bewertungen ganz klare Muster. Mal wird moniert, dass einfach der Kontakt im Schadensfall abgebrochen wird, mal wird anscheinend bei Wasserschäden nicht gezahlt. Dass Sie das so nicht aussprechen können ist klar. Sogar öffentlich-rechtliche Fernsehsender habe ja über systematische Mißbräuche berichtet. Dass das die offiziellen Zahlen nicht wiedergeben ist damit erklärbar, dass Kranke, Verunglückte, ungebildetet oder finanziell arme Menschen bevorzugt benachteiligt werden, da sie sich nicht wehren können. Bitte geben Sie keine ausreichenden Bewertungen oder gar gut für Tarife der UV
@fritzke13: Unter dem folgenden Link finden Sie unseren Test zur Rechtsschutzversicherung:
www.test.de/rechtsschutzversicherung
Die Qualität der Schadensbearbeitung könnten wir nicht testen. Uns liegen nicht zu allen leider Anbietern vergleichbare Schadensfälle vor. Bei Bewertungen im Netz können wir nicht verifizieren, ob sic dahinter tatsächliche Kunden mit echten Fällen oder um Werbeagenturen handelt. Unter dem folgenden Link finden Sie unseren Bericht zu Fake-Bewertungen:
www.test.de/Fake-Bewertungen-Wie-Verkaeufer-mit-gekauftem-Lob-Kunden-manipulieren-5401497-0
Und ja, ich bin auch betroffen.
Ich habe nach dem Finanztest 2011 einen mit gut bewerteten Unfallversicherungstarif gekauft. Ich habe keine Rechtsschutz-Versicherung und aus den üblichen Kommentaren zu der Gesellschaft unter Google sehe ich, dass diese Gesellschaft nicht seriös ist und einfach lügt bzw. nicht reagiert, die ganze Palette an Tricks, damit Leute aufgeben. Bitte bewerten Sie qualitativ, nicht die Tarife, sondern erstens Mal, ob eine Versicherung sich als Versicherung gebährt, und empfehlen Sie eine Rechtsschutzversicherung. Sie haben eine große Verantwortung durch Ihren guten Namen. Ich vertraute Ihrer Empfehlung zu blind.