So haben wir getestet
Im Test
117 Tarifangebote für eine private Unfallversicherung für Berufstätige und Kinder. Finanztest hat alle in Deutschland für den Vertrieb einer Unfallversicherung zugelassenen Versicherer gebeten, ihr günstigstes Tarifangebot für eine private Unfallversicherung unter Einhaltung folgender Vorgaben zu nennen: Die Tarife leisten ab 1 Prozent Invalidität. Bei einer Invalidität von 25 Prozent zahlt der Versicherer eine Kapitalleistung von mindestens 25 000 Euro, bei 50 Prozent mindestens 100 000 und bei Vollinvalidität mindestens 500 000 Euro. Die Todesfallleistung beträgt 10 000 Euro.
Tarifangebot: Angegeben ist der Tarifname, die Grundversicherungssumme und die Höhe der Progression. Bei Progression P500 erhält der Versicherte bei Vollinvalidität 500 Prozent der vereinbarten Grundversicherungssumme.
Jahresbeiträge
Die Beiträge gelten für Einjahresverträge inklusive Versicherungsteuer. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht gekündigt wird. Bei altersabhängigen Tarifen wurde bei Erwachsenen exemplarisch ein Alter von 35 Jahren angesetzt.
Niedrige/Hohe Gefahrengruppe: Die Beiträge richten sich nach dem ausgeübten Beruf. In der niedrigen Gefahrengruppe sind Kunden mit wenig gefährlichen Berufen, zum Beispiel kaufmännische Angestellte. Bei berufsabhängigen Beiträgen in der höheren Gefahrengruppe wurde der Beruf des Kfz-Mechatronikers zugrunde gelegt.
Beitrag für Kinder: Für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag gilt in der Regel dieser Beitrag.
Finanztest-Qualitätsurteil
In das Finanztest-Qualitätsurteil gingen die Kapitalzahlung und die Verbraucherfreundlichkeit der Versicherungsbedingungen sowie der Anträge ein.
Kapitalzahlung (50 %)
Das Urteil für die Kapitalzahlung ergibt sich aus dem gesamten Leistungsverlauf zwischen 1 und 100 Prozent Invalidität. Tarife, die mindestens die unter „Im Test“ beschriebenen Leistungssummen bieten und dazwischen linear verlaufen, wurden mindestens mit gut bewertet.
Bedingungen (40 %)
Die Bewertung der Verbraucherfreundlichkeit der Versicherungsbedingungen ergibt sich aus dem Vergleich der Bedingungen eines Tarifs mit den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB 2014) des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Wer sich an diesen Musterbedingungen orientiert, konnte nicht schlechter als ausreichend abschneiden. Bessere Noten konnten erzielt werden, wenn die Tarifbedingungen über das Niveau der AUB 2014 hinausgehen. Die Abweichungen von den Musterbedingungen sind jeweils wie folgt gekennzeichnet:
= Im Vergleich zu den AUB 2014 deutlich erweiterter Versicherungsschutz.
= Zumindest eingeschränkt erweiterter Versicherungsschutz.
= Kein nennenswert erweiterter Versicherungsschutz.
Folgende Regelungen in den Bedingungen haben wir bewertet:
Gliedertaxe: Der Versicherer erkennt für bestimmte Gesundheitsschäden höhere Invaliditätsgrade als in den AUB 2014 an.
= Die Gliedertaxe ist in dieser Tarifvariante mindestens 20 Prozentpunkte besser als die der AUB 2014.
Vorerkrankungen: Haben Vorerkrankungen zu der unfallbedingten Invalidität beigetragen, vermindert der Versicherer den Invaliditätsgrad um den Anteil, der der Krankheit zuzuschreiben ist. Üblich ist ein Abzug, wenn die Invalidität zu 25 Prozent oder mehr auf die Krankheit zurückgeht.
= Erst Abzug, wenn die Invalidität zu mindestens 50 Prozent auf die Vorerkrankung zurückzuführen ist.
Fristen: Laut AUB 2014 gelten folgende Höchstfristen: Die Invalidität ist binnen 15 Monaten nach dem Unfall eingetreten, sie wurde binnen 15 Monaten nach dem Unfall ärztlich festgestellt und innerhalb dieser 15 Monate auch gegenüber der Gesellschaft geltend gemacht (15/15/15).
= Es gelten deutlich verlängerte Fristen (zumindest 21/24/24 Monate).
Trunkenheit/Medikamente: Laut AUB 2014 sind Leistungen bei Unfällen durch Bewusstseinsstörungen, auch durch Trunkenheit, ausgeschlossen.
= Der Versicherer leistet bei Unfällen aufgrund alkohol- und/oder medikamentenbedingter Bewusstseinsstörungen am Steuer eines Kraftfahrzeugs bis zu einem Blutalkoholwert von mindestens 1,1 Promille. Positiv bewertet wurde der Schutz bei Unfällen als Radfahrer oder Fußgänger unter Alkohol oder Medikamenten.
Schlaganfall/Herzinfarkt:
= Der Versicherer zahlt auch, wenn der Unfall durch eine Bewusstseinsstörung wie eine Ohnmacht infolge eines Schlaganfalls oder Herzinfarkts passiert ist.
Diabetes:
= Der Versicherer zahlt auch, wenn der Unfall durch eine Bewusstseinsstörung wie Ohnmacht infolge eines sogenannten Zuckerschocks passiert ist.
Eigenbewegungen:
= Der Versicherer zahlt auch, wenn der Unfall Folge einer Eigenbewegung wie einer Verrenkung war.
Zeckenbiss:
= Der Versicherer leistet sowohl, wenn durch einen Zeckenbiss FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis) als auch Borreliose verursacht wurde.
Psychische Reaktionen:
= Der Versicherer zahlt auch bei psychischen Störungen aufgrund unfallbedingter neurologischer Schäden.
Bergungskosten:
= Der Versicherer beteiligt sich mit mindestens 10 000 Euro an Rettungskosten, etwa auf See oder im Gebirge.
Kosmetische Operationen:
= Mindestens 10 000 Euro werden übernommen, wenn unfallbedingte optische Beeinträchtigungen operativ gemildert werden, die nicht in der Gliedertaxe aufgeführt sind.
Anträge (10 %)
Finanztest hat bewertet, inwieweit die Anträge (in Papierform oder elektronisch) folgende Anforderungen im Hinblick auf die Gesundheitsfragen erfüllen:
- Es wird in einem gesonderten Hinweis mit einfachen und deutlichen Worten auf die Folgen einer fehlerhaften Beantwortung der Gesundheitsfragen (vorvertragliche Anzeigepflicht) hingewiesen. Der Hinweis („Versicherer kann zurücktreten“, „... die Leistung verweigern“ etc.) ist optisch hervorgehoben und steht in der Nähe der Gesundheitsfragen auf der Vorderseite des Formulars, vor allem vor der Unterschrift des Kunden.
- Die Fragen nach Erkrankungen sind zeitlich begrenzt.
- Bei den Gesundheitsfragen wird nur nach objektiven Tatbeständen (Krankheiten, Unfallfolgen, Behinderungen) gefragt. Es gibt keine unbestimmten Fragen zum Beispiel nach „Störungen“, „Beschwerden“, „Auffälligkeiten“ oder Fragen wie „Sind Sie völlig gesund?“
Regelungen bei älteren Kunden (nicht bewertet)
Wir haben untersucht, wie der Versicherer mit älteren Kunden verfährt. Preisaufschläge für Senioren sind möglich, wurden von uns jedoch nicht berücksichtigt.
Unveränderte Fortführung über 75 Jahre:
= Der Versicherer führt den Vertrag zu unveränderten Konditionen auch über den 75. Geburtstag hinaus fort.
Abschluss zu Normalkonditionen bis mindestens 65 Jahre:
Beim Abschluss gelten die Normalkonditionen für Ältere meist nicht mehr. In der Regel werden die Leistungen eingeschränkt oder der ältere Kunde muss höhere Beiträge zahlen.
= Der Neuabschluss zu den von uns bewerteten Normalkonditionen ist mindestens bis zum 65. Geburtstag möglich.
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