Private Unfall­versicherung im Vergleich

Basiswissen Unfall­versicherung

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Private Unfall­versicherung im Vergleich - Solider Schutz zu güns­tigen Tarifen

Unfall­versicherung. Sie schützt nicht vor Unfällen – hilft aber, die finanziellen Folgen zu bewältigen. © Thinkstock / Mikhaylov Oleg

Eine private Unfallversicherung kann helfen, die finanziellen Auswirkungen eines Unfalls abzu­mildern. Antworten auf die wichtigsten Fragen zu dieser Versicherung.

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Allgemeine Fragen

Warum brauche ich eine Unfall­versicherung?

Die Unfallversicherung soll schwere Unfall­folgen finanziell abfangen. Wenn Sie zu Hause oder in der Frei­zeit einen schweren Unfall haben und dauer­haft geschädigt sind, zahlt eine gute Versicherung eine große Summe. Das Geld hilft, wenn Sie beispiels­weise Ihr Haus behindertengerecht umbauen müssen.

Ich bin doch gesetzlich unfall­versichert. Wozu noch Extra-Schutz?

Die gesetzliche Unfall­versicherung leistet nur bei Unfällen, die in direktem Zusammen­hang mit der Beschäftigung stehen oder beim Schul- und Kita-Besuch passieren beziehungs­weise auf dem Weg dorthin. Frei­zeit­unfälle werden von der gesetzlichen Versicherung nicht getragen. Die private Unfall­versicherung leistet bei Frei­zeit- und allen anderen Unfällen.

Die gesetzliche Unfall­versicherung ist ein Zweig der Sozial­versicherungen. Zuständig sind die Berufs­genossenschaften für Beschäftigte in der gewerb­lichen Wirt­schaft. Für Beschäftigte im öffent­lichen Dienst sowie für Schüler, Studenten und Kinder in Tages­einrichtungen sind die Unfall­kassen und Gemeindeunfall­versicherungs­verbände zuständig. Daneben gibt es noch die Feuerwehr-Unfall­kassen sowie die Unfall­versicherung Bund und Bahn.

Ich habe eine Berufs­unfähigkeits­versicherung. Brauche ich die Unfall­versicherung?

Da eine Unfall­versicherung nicht bei Krankheiten hilft, kann sie keine Berufsunfähigkeitsversicherung ersetzen. Nur 1,8 Prozent aller schwerbehinderten Menschen in Deutsch­land haben sich ihre Schwerbehin­derung durch einen Unfall zugezogen. Die Berufs­unfähigkeits­versicherung (BUV) ist die wichtigere von beiden. Eine private Unfallversicherung kann aber eine sinn­volle Ergän­zung bieten.

Die BUV zahlt bei Invalidität durch Krankheit und Unfall, wenn der Versicherte seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Im Versicherungs­fall zahlt die BUV eine vertraglich vereinbarte Rente aus, die das bisher erzielte monatliche Einkommen teil­weise ersetzt. Wer zusätzlich eine private Unfall­versicherung hat, kann im Versicherungs­fall bei schwerer Invalidität mit der dann fälligen Kapitalzahlung notwendige behindertengerechte Umbauten, die dann nötig sein können, oder eine Haus­halts­hilfe finanzieren. Eine private Unfall­versicherung leistet auch unabhängig von einer entstehenden Berufs­unfähigkeit.

Soll ich nicht lieber eine Unfall­versicherung mit Beitrags­rück­gewähr abschließen? Wenn ich keinen Unfall habe, sind meine Beiträge doch sonst verloren.

Die Beiträge sind in einer Versicherten­gemeinschaft nie verloren. Das ist Sinn einer guten Versicherung: Viele, denen nichts passiert, zahlen für wenige, die verunglü­cken. Den Beitrag, den Sie für den Versicherungs­schutz zahlen, erhalten Sie auch bei einer Unfall­versicherung mit Beitrags­rück­gewähr nicht zurück.

Das, was Sie nach einer bestimmten Lauf­zeit ausgezahlt bekommen, ist nur das, was Sie in der Anspar­phase in einen Sparplan einge­zahlt haben, zuzüglich Über­schuss­beteiligung und abzüglich Abschluss- und Verwaltungs­kosten. Versicherung und Geld­anlage sollten getrennt voneinander angegangen werden.

Kann ich das Risiko Invalidität auch anderweitig absichern?

Den wichtigsten Invaliditäts­schutz bieten Berufsunfähigkeitsversicherung und Kinderinvaliditätsversicherung. Neben der gesetzlichen Unfallversicherung gibt es die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Weiteren, privaten Invaliditäts­schutz bieten:

Unfallversicherung
Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Schwere-Krankheiten-Versicherung
Grund­fähig­keits­versicherung
Funk­tions­invaliditäts­versicherung

Gibt es besondere Unfall­versicherungen für Senioren?

Ja, es gibt spezielle Unfall­versicherungen für Senioren mit sogenannten Assistance-Leistungen. Diese Tarife bieten schnelle und unkomplizierte Hilfe nach einem Unfall. Die Versicherten nehmen in so einem Fall direkt Kontakt zu den Assisteuren auf, die bundes­weit ein Netz­werk von Dienst­leistern unterhalten und Hilfen wie Reinigungs­service, Fahr­dienste oder Essen auf Rädern organisieren.

Die Stiftung Warentest hat Unfall­versicherungen getestet Assistance-Tarife im Vergleich. Erfreulich: Sie hat dabei auch zahlreiche empfehlens­werte Tarife ermitteln können.

Was gilt als Unfall?

Ein Unfall liegt laut den Musterbedingungen des Gesamt­verbands der Deutschen Versicherungs­wirt­schaft vor, „wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper einwirkendes Ereignis (Unfal­ler­eignis) unfreiwil­lig eine Gesund­heits­schädigung erleidet“.

Als erweiterter Unfall gilt, wenn sich die versicherte Person durch eine erhöhte Kraft­anstrengung ein Gelenk an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule verrenkt, Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule zerrt oder zerreißt. Eine erhöhte Kraft­anstrengung ist eine Bewegung, deren Muskel­einsatz über die normalen Hand­lungen des täglichen Lebens hinaus­geht. Maßgeblich für die Beur­teilung des Muskel­einsatzes sind die individuellen körperlichen Verhält­nisse der versicherten Person.

Vertrags­abschluss

Was muss ich beim Abschluss einer privaten Unfall­versicherung beachten?

Rund-um-die-Uhr-Schutz. Schließen Sie nur eine welt­weit gültige Police mit Versicherungs­schutz rund um die Uhr ab. Reine Frei­zeit-Unfall­versicherungen sind weniger gut.

Leistung bei Invalidität. Der Tarif sollte schon ab 1 Prozent Invalidität Leistungen vorsehen. Verträge, bei denen Sie erst ab einer Invalidität von 20 oder sogar 50 Prozent Geld bekommen, sind von Nachteil. Ihr Tarif sollte mindestens folgende Leistungen bieten: Bei 25 Prozent Invalidität: 25 000 Euro, bei 50 Prozent: 100 000 Euro und bei 100 Prozent: 500 000 Euro.

Todes­fall­leistung. Achten Sie darauf, dass die Todes­fall­leistung etwa 10 000 Euro beträgt. Denn diese Summe gibt es nach einem Unfall als Vorschuss, wenn der Grad Ihrer Invalidität noch nicht endgültig fest­steht. Die Leistung im Todes­fall hängt oft von der Versicherungs­summe ab.

Tipp: Wir empfehlen Tarife mit einer Progression, weil Sie dann bei schwerer Invalidität ein Vielfaches der Versicherungs-Grund­summe erhalten. Gute Tarife zeigt unser Test von Unfallversicherungen.

Ich habe eine Beein­trächtigung aus einem früheren Unfall. Muss ich das bei Vertrags­abschluss angeben?

Ja – wenn der Versicherer im Antrag nach bestehenden Beein­trächtigungen, Unfall­folgen fragt. Generell sind Neukunden verpflichtet, im Antrag voll­ständig und wahr­heits­gemäß auf alle Fragen zum Gesund­heits­zustand oder auch zu anderen bereits bestehenden Unfall­versicherungen zu beant­worten. Wer etwas verschweigt oder Falsch­angaben macht, riskiert, später den Versicherungs­schutz zu verlieren.

Wann die Unfall­versicherung leistet

Wann zahlt der Unfall­versicherer und welche Fristen müssen beachtet werden?

Der Versicherer leistet nur dann, wenn die Bedingungen der Unfall­definition (siehe Frage „Was gilt als Unfall?“) Wort für Wort erfüllt sind, sonst gehen Versicherte in der Regel leer aus. Außerdem müssen bestimmte Fristen beachtet werden. Die Versicherer müssen laut Musterbedingungen nur zahlen, wenn die Invalidität inner­halb von 15 Monaten nach dem Unfall einge­treten ist und inner­halb von 15 Monaten ärzt­lich fest­gestellt wurde.

Außerdem muss der Versicherte seinen Anspruch inner­halb derselben 15 Monate bei der Versicherung geltend machen. Das kann fatal werden, wenn jemand zu lange hofft, dass eine dauer­hafte Invalidität durch Behand­lungen und Reha zu vermeiden ist. Zeigt sich dann, dass trotz aller Anstrengungen ein Schaden zurück­bleibt, ist die Frist vielleicht schon verstrichen. Bessere Tarife lassen dem Kunden daher mehr Zeit.

Tipp: Gute Tarife zeigt unser Test von Unfallversicherungen.

Gibt es Unfälle, für die private Unfall­versicherungen nie aufkommen?

Immer ausgeschlossen sind zum Beispiel folgende Unfall­ursachen:

Kriegs- oder Bürger­kriegs­ereig­nisse,

Atom­energie und Strahlen allgemein,

Folgen einer Heilbe­hand­lung,

Unfälle mit Luft­fahr­zeugen,

Teil­nahme an Renn­ver­anstaltungen.

Daneben gibt es weitere Ausschlüsse: Unfälle aufgrund von Bewusst­seins­störungen sowie Folgen von Infektionen und psychische Dauer­folgen eines Unfalls. In guten Unfall­versicherungs­tarifen sind aber Bewusst­seins­störungen und Folgen von Borreliose oder Frühsommer-Meningoenzephalitis oft mitversichert. Das Gleiche gilt, wenn eine psychische Erkrankung durch eine körperliche Schädigung – zum Beispiel durch ein Schädel-Hirn-Trauma – hervorgerufen wurde. Achten Sie deshalb genau auf die Unfall­versicherungs­bedingungen.

Tipp: Gute Tarife zeigt unser Test von Unfallversicherungen.

Was gilt für Versicherer über­haupt als Unfall?

Es muss ein von außen einwirkendes plötzliches Ereignis sein. Die Versicherung zahlt außerdem, wenn Muskeln, Sehnen oder Bänder reißen oder anderweitig verletzt werden, weil plötzlich ein erhöhter Kraft­einsatz nötig war. Gemeint sind damit nur Anstrengungen, die über das im täglichen Leben Übliche hinaus­gehen, ­befand das Ober­landes­gericht München (Az. 25 U 543/19).

Eine Frau hatte vom Fahrersitz ihres Autos nach hinten gegriffen, um einen Karton mit Flyern von der Rück­sitz­bank zu holen. Dabei verletzte sie sich. Es wurde ein Invaliditäts­grad von 28 Prozent fest­gestellt. Doch der Griff nach hinten war bloß eine alltägliche Bewegung ohne über­höhten Kraft­aufwand, urteilte das Gericht.

Was hat es mit der Gliedertaxe auf sich?

In der Gliedertaxe legt der Versicherer fest, welchen Grad der Invalidität er bei Verlust oder Funk­tions­unfähigkeit eines Körperteils anerkennt. Davon und von der vereinbarten Progression hängt die Höhe der Leistung ab. Die Gliedertaxen unterscheiden sich teil­weise, sowohl zwischen einzelnen Versicherern als auch zwischen den verschiedenen Tarifen eines Anbieters. Ein Betroffener erhält dadurch je nach Tarif bei gleicher Beein­trächtigung eine unterschiedliche Geld­leistung.

Die große Summe, die ein Unternehmen bei einer schweren Beein­trächtigung zahlt, ist das entscheidende Kriterium für die Wahl der privaten Unfall­versicherung. Sinn­voll sind Tarife mit einer Progression, bei der sich die Geld­leistung bei höheren Invaliditäts­graden um ein Vielfaches der Versicherungs­summe erhöht.

Wird mir die Versicherung mir die zugesicherte Versicherungs­summe anhand der Gliedertaxe auch auszahlen?

In der Regel schon. Abzüge werden aber vorgenommen, wenn der Unfall­schaden Körperteile betrifft, die bereits vorgeschädigt sind. Dann ziehen die Versicherer von der fest­gestellten Invalidität einen Teil ab. Das ist üblich, sobald der Anteil der Vorschädigung 25 Prozent oder mehr beträgt.

Leistet die private Unfall­versicherung auch bei Sport­unfällen?

Auch Unfälle infolge sport­licher Betätigung sind abge­sichert. Bei Unfällen im Schul­sport leistet die gesetzliche und die private Unfall­versicherung. Umfassenderen Schutz für Kinder bei dauer­haften Gesund­heits­schäden bietet die Kinderinvaliditätsversicherung. Sie deckt nicht nur das geringe Risiko unfall­bedingter Invalidität ab, sondern zahlt auch eine monatliche Rente, wenn das Kind durch die Folgen einer Krankheit dauer­haft beein­trächtigt ist. Sport­ver­eine verfügen häufig über eine Gruppen­versicherung, über die alle Mitglieder abge­sichert sind. Sie enthält meist eine Unfall­komponente. Haben Sie Hobbys mit erhöhtem Unfall­risiko wie Berg­steigen, Drachenfliegen oder Skifahren, achten Sie darauf, dass diese abge­deckt sind. Sind Sie im Gebirge oder auf See unterwegs, brauchen Sie eine Police, die im Ernst­fall auch für Bergungs­kosten aufkommt. Denn ein Rettungs­einsatz mit Hubschrauber kann etliche tausend Euro kosten, die Sie sonst privat zahlen müssen.

Erhalte ich doppelte Leistung, wenn ich zwei Unfall­versicherungen habe?

Das Gesetz steht einem doppelten Abschluss einer Unfall­versicherung mit der Folge eines Erhalts der Leistung von zwei Versicherungs­trägern nicht entgegen. Viele Versicherer möchten aber eine „Über­versicherung“ vermeiden und lehnen daher einen Vertrags­abschluss ab, wenn der Kunde im Antrag ankreuzt, dass schon ein Unfall­schutz vorliegt. Dazu ist ein Versicherer auch berechtigt. Wurde der Kunde beim Vertrags­abschluss nicht nach dem zweiten Vertrag gefragt, kann der zweite Versicherer die Leistung nicht ohne weiteres ablehnen.

Test­verfahren der Stiftung Warentest

Beim letzten Test von Unfall­versicherungen habe ich meinen Versicherer vermisst. Warum fehlen manche Unternehmen?

Zu Beginn eines Tests schreiben wir alle Unternehmen an, die von der Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht in dieser Sparte zugelassen sind, und fordern sie auf, uns detaillierte Produkt­informationen zu schi­cken. Nicht immer erhalten wir eine Rück­meldung. Das hat verschiedene Gründe: Ein Versicherer über­arbeitet zum Beispiel gerade sein Angebot, so dass es zum Veröffent­lichungs­zeit­punkt nicht mehr erhältlich, das neue zu unserem Stichtag aber noch nicht fertig ist. Andere Anbieter scheuen den Vergleich.

In jedem Fall über­prüfen wir die Angaben der Versicherer und versuchen, uns fehlende Unterlagen anders zu beschaffen. Das gelingt nicht immer.

Möglich ist auch, dass ein Anbieter fehlt, weil er ein Auswahl­kriterium nicht erfüllt, etwa keinen Tarif in einer Produktkategorie anbietet oder nicht für das dem Test zugrunde liegende Modell.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • StPu am 20.10.2023 um 14:58 Uhr
    Progression/Versicherungssumme Manufaktur Augsburg

    In Ihrem Artikel empfehlen Sie Auszahlungssummen je Invaliditätsgrad: 25% - 25.000EUR, 50% - 50.000EUR, 100% - 500.000EUR. Für den Anbieter Manufaktur Augsburg haben Sie eine Grundversicherungssumme von 150.000EUR mit einer Progression von 500% für Ihren Test herangezogen. Um Ihre empfohlenen Summen zu erreichen, würde hier eine Progression von 350% ausreichen (was den Tarif noch günstiger macht). Was ist der Grund dafür, dass Sie bei Manufaktur Augsburg über Ihre empfohlenen Summen hinausgehen?

  • MarcusWenz69 am 17.10.2023 um 15:11 Uhr
    zu viel über einen Kamm....

    Bedingungen (bei schlechteren, gibt es im Zweifel gar nichts)
    Mitwirkungsanteil von Krankheiten und Gebrechen (erst ab 100 % Mitwirkung ist erheblich besser als ab 70 % / 75 %)
    Gliedertaxe: Arm im Schultergelenk 80 % oder 100 % - eigentlich eine klare Sache
    eine hohe Progression (bis 25 % Invaliditätsgrad) reduziert Versicherungsleistungen bei kleineren (aber durchaus einschneidenden) Invaliditätsgraden.
    ich würde dem besten Bedingungswerk den Titel Testsieger verleihen!

  • Kleefisch am 21.09.2023 um 11:03 Uhr
    Unfallversicherung ab 60 wesentlich teurer

    Hallo, meine Unfallversicherung Basler Gold hat mit meinem 60. Lebensjahr den Beitrag zur Unfallversicherung massiv erhöht (über 50%). Deshalb hatte ich hier versucht preiswerte Versicherungen zu finden. Leider entsprachen die Angebote dann nicht dem "Test-Preis" obwohl ich genau nach diesen Konditionen gefragt hatte. Als Antwort kam von allen "Sie sind 60Jahre, dann gilt der Tarif nicht mehr, deshalb teurer".
    Es wäre sehr gut wenn (zumindest Online) ein entsprechender Filter gesetzt werden könne der das Alter bei den Testergebnissen berücksichtigt.
    Denke mal das auch genau "Testleser" über 60Jahre gibt.
    Gruß J. Kleefisch

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 18.09.2023 um 11:10 Uhr
    Risikoträger

    @SLoz: Risikoträger ist das Versicherungsunternehmen, das mit den Deckungskonzeptanbietern (Maklern und Assekuradeuren) zusammenarbeitet und im Versicherungsfall leistet.

  • SLoz am 17.09.2023 um 08:35 Uhr
    Risikoträger

    Was bedeutet die Einwort-Information "Risikoträger" als Anmerkung zu einigen Versicherern?