Private Kranken­versicherung im Vergleich

So haben wir getestet

Datum:
  • Text: Barbara Bück­mann
  • Testleitung: Julian Chudoba
  • Faktencheck: Angela Ortega Stülper
Private Kranken­versicherung im Vergleich - Wie Sie einen güns­tigen Tarif mit guten Leistungen finden

Sehschwäche. Private Tarife zahlen auch für Kontaktlinsen. © Getty Images / Cavan Images RF

Private Kranken­versicherung im Vergleich freischalten

  • Testergebnisse für 154 pri­vate Kranken­ver­sicherungen für Angestellte 3/25
  • Testergebnisse für 77 pri­vate Kranken­ver­sicherungen für Beamte 3/25
  • Testergebnisse für 153 pri­vate Kranken­ver­sicherungen für Selbst­ständige 3/25

Im Test

Wir haben Tarife von 35 Gesell­schaften für eine private Krank­heits­kostenvoll­versicherung untersucht, insgesamt 1 245 Tarif­kombinationen. Bewertet wurden davon 384 Tarif­kombinationen. Denn nur sie bieten den von der Stiftung Warentest vorgegebenen Rundum-Schutz. Der Selbst­behalt, den Versicherte für Krank­heits­kosten selbst bezahlen müssen, liegt bei ihnen nicht höher als 660 Euro im Jahr.

In unseren Test­ergeb­nissen für Angestellte, Beamte und Selbst­ständige zeigen wir die 384 Tarife von 22 Anbietern, die durchweg mit den Qualitäts­urteilen Gut und Sehr gut bewertet wurden. Nicht berück­sichtigt haben wir Tarife ohne Alters­rück­stellung und ­Tarife für bestimmte Berufs­gruppen.

Modell­kunden

Wir haben gesunde Modell­kunden zugrunde gelegt mit einem Eintritts­alter von 35 Jahren bei Angestellten und Selbst­ständigen, bei Beamten von 30 Jahren. Außerdem haben wir bei Beamten angenommen, dass es sich um ledige Bundes­beamte mit einem Beihilfe­anspruch von 50 Prozent handelt. Für Angestellte und Selbst­ständige gilt ein Kranken­tagegeld in Höhe von 150 Euro ab dem 43. Tag. Die Pflege­versicherung ist in den Beiträgen enthalten.

Rundum-Schutz (Grund­leistungen)

Wir haben in unsere Bewertung nur Angebote aufgenommen, die in allen Bereichen mindestens dem Niveau der gesetzlichen Kranken­versicherung entsprechen. In einigen Bereichen ­haben wir verlangt, dass sie deutlich darüber liegen. So werden Versorgungs­lücken vermieden.

In den bewerteten Angeboten haben die Versicherten freie Arzt- und Kranken­haus­auswahl. Erstattet werden mindestens diese Kosten, oft mehr:

  • Arzt­honorare bis zum Höchst­satz (3,5) der Gebühren­ordnung für Ärzte (GOÄ).
  • Im Kranken­haus Zweibett­zimmer mit Wahl­arzt­behand­lung.
  • Vorsorgeunter­suchungen im Umfang gesetzlicher Programme.
  • Ambulante Psycho­therapie für mindestens 50 Sitzungen im Jahr zu
    80 Prozent.
  • Stationäre Psycho­therapie für unbe­grenzte Behand­lungs­tage.
  • Mindestens 80 Prozent für physika­lische Therapie, Logopädie und Ergo­therapie.
  • Verschreibungs­pflichtige Arznei­mittel zu 100 Prozent.
  • Schutz­impfungen, wie von der Ständigen Impf­kommis­sion empfohlen.
  • Kinder­wunsch­behand­lungen im Umfang gesetzlicher Programme.
  • Palliativ­pflege und häusliche Kranken­pflege.
  • Trans­port und Fahrt­kosten zu ambulanten Therapien und zum geeigneten nächst­gelegenen Kranken­haus.
  • Leistungen für Anschluss­heilbe­hand­lung: stationäre Therapie nach Kranken­haus­auf­enthalt.
  • Leistungen für Sucht-, Entzugs- und Entgiftungs­behand­lungen.
  • Zahnbe­hand­lungen zu 100 Prozent, Zahn­ersatz, Inlays und Material­kosten zu mindestens 75 Prozent.
  • Leistungen für Kiefer­ortho­pädie bei Kindern, bei Erwachsenen nach einem Unfall.
  • Mindestens 80 Prozent für Hilfs­mittel und für Körper­ersatz­stücke, zum Beispiel Hand- oder Bein­prothesen.
  • Leistungen für digitale Gesund­heits­anwendungen, zum Beispiel eine Rück­entraining-App.

Qualitäts­urteil

Für jeden Tarif wurde ein Qualitäts­urteil gebildet. In dieses Urteil fließen die Gruppen­urteile zu ambulanten Leistungen, stationären Leistungen, Zahn­leistungen und weiteren Tarifmerkmalen zum jeweils in den Test­ergeb­nissen angegebenen Prozent­satz ein. Unter „Weitere Tarifmerkmale“ haben wir zum Beispiel Leistungen wie Kranken­versicherungs­schutz im außereuro­päischen Ausland, digitale Gesund­heits­anwendungen und Sehhilfen zusammengefasst.

Bewertung der Leistungen

Die vertraglich garan­tierten Leistungen wurden nach einem Punkte­system bewertet. Für die einzelnen Leistungen gab es unterschiedlich viele Punkte, je nachdem wie hoch die Aufwen­dungen der Versicherer in diesem Bereich laut den Angaben im Zahlenportal des Verbands der privaten Kranken­versicherung sind. Die von uns definierten Grund­leistungen machen den weit­aus größten Teil der finanziellen Aufwendungen der Versicherungs­gesell­schaften aus.

Monats­beitrag

Die Tarife für Beamte, Angestellte und Selbst­ständige sind unterschiedlich ­kalkuliert. Daher werden die Beiträge unterschiedlich dargestellt. Die Beamten­tarife im Test haben keinen Selbst­behalt, daher wird hier nur der monatliche Zahl­betrag dargestellt. Bei Angestellten und Selbst­ständigen haben wir den teuersten Fall dargestellt, bei dem der gesamte Selbst­behalt anteilig pro Monat auf den Beitrag aufgeschlagen wird.

Während die Selbst­ständigen den Beitrag für die private Kranken­versicherung komplett selbst zahlen müssen, beteiligt sich bei Angestellten der Arbeitnehmer zu 50 Prozent an den Kranken­versiche­rungs­kosten.

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Beitrags­rück­erstattung

Einige Tarife garan­tieren Selbst­stän­digen und Angestellten eine Beitrags­rück­erstattung, wenn sie in einem Jahr keine Leistungen in Anspruch genommen haben. Sie kann ein bis zwei Monats­beiträge oder pauschal 300 bis 1 760 Euro betragen.

Nach­haltig­keit der Kapital­anlagen

Versicherungen müssen einen Teil der Beiträge am Kapitalmarkt anlegen. Wir haben geprüft, ob es Ausschlüsse bei Ländern und Unternehmen gibt, in die investiert wird.

Die Nach­haltig­keit der Kapital­anlagen wurde nur dann als sehr hoch einge­stuft, wenn Investitionen in Firmen, die ihr Geld mit Öl, Ölsand, Kohle, Waffen oder Tabak verdienen, größ­tenteils ausgeschlossen werden. Bei den Staats­anleihen mussten Investitionen in Staaten, die das Pariser Klimaab­kommen nicht ratifiziert haben, ausgeschlossen werden. Auch Investitionen in Staaten mit schweren Menschen­rechts­verletzun­gen.

Gewertet wurden nur Angaben aus ­Geschäfts­berichten und nicht-finanziellen Erklärungen.

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236 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 04.07.2025 um 16:53 Uhr
    Tarifvorschläge des Anbieters checken

    @miseitz56: Warum Ihnen Ihr Versicherer welche Tarifvorschläge macht, könne wir nicht sagen. Kranken­versicherer haben kein wirt­schaftliches Interesse, gleiche Leistungen für weniger Geld zu verkaufen. Unsere Einschätzung ist: Hilfe beim Tarifwechsel ist oft nötig, siehe unsere Tipps im Artikel zum Tarifwechsel:
    www.test.de/PKV-Tarifwechsel

  • miseitz56 am 04.07.2025 um 13:32 Uhr
    Anzahl der geschlossenen und offenen Tarife

    Bei Tariferhöhungen hat mir mein Versicherer auch jeweils alternative Tarife vorgeschlagen. Das waren dann immer Standard- und Basistarife oder Tarife mit unterschiedlich hoher Selbstbeteiligung, ein neu ausgelegter Tarif (wie aus Ihrem Vergleichstest) war nicht dabei. Kann das daran liegen, dass der Beitrag für einen solchen aktuellen Tarif wegen meines hohen Eintrittsalters (ich bin Beamter im Ruhestand) dementsprechend höher wäre, als bei meinem bisherigen Tarif? Und dass der Versicherer damit die Abwanderung aus dem geschlossenen Tarif verhindern möchte?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 04.07.2025 um 10:35 Uhr
    Anzahl der geschlossenen und offenen Tarife

    @miseitz56: Es gibt viele Gründe, warum ein Tarif geschlossen wird. Die Einführung der UniSex-Tarife hat zur Schließung der Bi-Sex-Tarife geführt. Wie viele Tarife bei einem Versicherer geschlossen sind, ist kein Auswahlkriterium für einen Tarif. Niemand weiß, wie sich die Gesetzgebung und / oder die Geschäftspolitik des Versicherers in der Zukunft entwickeln wird.

    Aufgrund der Regeln zum Recht eines Tarif-Wechsels können Bestandskunden jederzeit in einen neu aufgelegten Tarif wechseln. Bitte lesen Sie dazu unseren Artikel:
    www.test.de/PKV-Tarifwechsel

  • miseitz56 am 01.07.2025 um 16:16 Uhr
    Geschlossene und offene Tarife bei der PKV

    Beim Vergleich meines langjährigen PKV-Tarifs mit den Testergebnissen bin ich auf die Problematik der geschlossenen Tarife, in die vom Versicherer keine Neukunden mehr aufgenommen werden, gestoßen. Mehr noch, als dass das Leistungsspektrum evtl. nicht an den medizinischen Fortschritt angepasst wird, finde ich die Vergreisung der geschlossenen Tarife bedenklich, dass also durch Todesfälle und Kündigungen die Zahl der Versicherten abnimmt, aber keine jungen, gesunden Neukunden aufgenommen werden. Durch das zunehmende Alter steigen zudem die durchschnittlichen Ausgaben, was dann zu entsprechend höheren Beitragsanpassungen in diesen Tarifen führt. Ist es irgendwie geregelt, wann und wie oft ein Versicherer dieses eigentlich unsolidarische Verfahren der Schließung eines Tarifs anwendet? Deshalb wäre meine Anregung für einen nächsten Test der privaten Krankenversicherungen, diesen Aspekt beim Vergleich mit einzubeziehen und zu prüfen, ob die Tarife von Anfang an solide genug kalkuliert sind.

  • Gelöschter Nutzer am 01.04.2025 um 18:27 Uhr
    @Schrenk

    Einiges was sie hier nennen ist korrekt. Anderes nicht. Kinder sind in den meisten PKV-Tarifen extrem günstig zu versichern. Meist verändert sich ihr Beitrag auch nicht bis zum 18. Lebensjahr oder kaum. Hilfsmittel werden in der PKV nach Vertrag erstattet. Selbstverständlich gibt es Verträge mit einem offenen Hilfsmittelkatalog, also ohne Hilfsmittelliste. Honorare müssen oft nicht vorgestreckt werden, da das Zahlungsziel fast immer länger ist als die Zeit, die die Versicherung zur Auszahlung braucht. In der GKV bekommt der Patient nicht das was er braucht, sondern das was Politiker festlegen, was er zu bekommen hat. Ein riesiger, ja ein gewaltiger Unterschied. Und das was Politiker dem Patienten zubilligen, kann jederzeit ohne Einfluss des Patienten geändert werden. Die Leistungen der PKV sind von Anfang an bekannt und unveränderlich. Ich möchte sicherlich meine Gesundheit und ihre Kosten nicht durch Politiker bestimmen lassen. Ihnen gefällt das. Jedem das was er mag.