Private Krankenversicherung im Vergleich freischalten
- Testergebnisse für 154 private Krankenversicherungen für Angestellte 3/25
- Testergebnisse für 77 private Krankenversicherungen für Beamte 3/25
- Testergebnisse für 153 private Krankenversicherungen für Selbstständige 3/25
Im Test
Wir haben Tarife von 35 Gesellschaften für eine private Krankheitskostenvollversicherung untersucht, insgesamt 1 245 Tarifkombinationen. Bewertet wurden davon 384 Tarifkombinationen. Denn nur sie bieten den von der Stiftung Warentest vorgegebenen Rundum-Schutz. Der Selbstbehalt, den Versicherte für Krankheitskosten selbst bezahlen müssen, liegt bei ihnen nicht höher als 660 Euro im Jahr.
In unseren Testergebnissen für Angestellte, Beamte und Selbstständige zeigen wir die 384 Tarife von 22 Anbietern, die durchweg mit den Qualitätsurteilen Gut und Sehr gut bewertet wurden. Nicht berücksichtigt haben wir Tarife ohne Altersrückstellung und Tarife für bestimmte Berufsgruppen.
Modellkunden
Wir haben gesunde Modellkunden zugrunde gelegt mit einem Eintrittsalter von 35 Jahren bei Angestellten und Selbstständigen, bei Beamten von 30 Jahren. Außerdem haben wir bei Beamten angenommen, dass es sich um ledige Bundesbeamte mit einem Beihilfeanspruch von 50 Prozent handelt. Für Angestellte und Selbstständige gilt ein Krankentagegeld in Höhe von 150 Euro ab dem 43. Tag. Die Pflegeversicherung ist in den Beiträgen enthalten.
Rundum-Schutz (Grundleistungen)
Wir haben in unsere Bewertung nur Angebote aufgenommen, die in allen Bereichen mindestens dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. In einigen Bereichen haben wir verlangt, dass sie deutlich darüber liegen. So werden Versorgungslücken vermieden.
In den bewerteten Angeboten haben die Versicherten freie Arzt- und Krankenhausauswahl. Erstattet werden mindestens diese Kosten, oft mehr:
- Arzthonorare bis zum Höchstsatz (3,5) der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
- Im Krankenhaus Zweibettzimmer mit Wahlarztbehandlung.
- Vorsorgeuntersuchungen im Umfang gesetzlicher Programme.
- Ambulante Psychotherapie für mindestens 50 Sitzungen im Jahr zu
80 Prozent. - Stationäre Psychotherapie für unbegrenzte Behandlungstage.
- Mindestens 80 Prozent für physikalische Therapie, Logopädie und Ergotherapie.
- Verschreibungspflichtige Arzneimittel zu 100 Prozent.
- Schutzimpfungen, wie von der Ständigen Impfkommission empfohlen.
- Kinderwunschbehandlungen im Umfang gesetzlicher Programme.
- Palliativpflege und häusliche Krankenpflege.
- Transport und Fahrtkosten zu ambulanten Therapien und zum geeigneten nächstgelegenen Krankenhaus.
- Leistungen für Anschlussheilbehandlung: stationäre Therapie nach Krankenhausaufenthalt.
- Leistungen für Sucht-, Entzugs- und Entgiftungsbehandlungen.
- Zahnbehandlungen zu 100 Prozent, Zahnersatz, Inlays und Materialkosten zu mindestens 75 Prozent.
- Leistungen für Kieferorthopädie bei Kindern, bei Erwachsenen nach einem Unfall.
- Mindestens 80 Prozent für Hilfsmittel und für Körperersatzstücke, zum Beispiel Hand- oder Beinprothesen.
- Leistungen für digitale Gesundheitsanwendungen, zum Beispiel eine Rückentraining-App.
Qualitätsurteil
Für jeden Tarif wurde ein Qualitätsurteil gebildet. In dieses Urteil fließen die Gruppenurteile zu ambulanten Leistungen, stationären Leistungen, Zahnleistungen und weiteren Tarifmerkmalen zum jeweils in den Testergebnissen angegebenen Prozentsatz ein. Unter „Weitere Tarifmerkmale“ haben wir zum Beispiel Leistungen wie Krankenversicherungsschutz im außereuropäischen Ausland, digitale Gesundheitsanwendungen und Sehhilfen zusammengefasst.
Bewertung der Leistungen
Die vertraglich garantierten Leistungen wurden nach einem Punktesystem bewertet. Für die einzelnen Leistungen gab es unterschiedlich viele Punkte, je nachdem wie hoch die Aufwendungen der Versicherer in diesem Bereich laut den Angaben im Zahlenportal des Verbands der privaten Krankenversicherung sind. Die von uns definierten Grundleistungen machen den weitaus größten Teil der finanziellen Aufwendungen der Versicherungsgesellschaften aus.
Monatsbeitrag
Die Tarife für Beamte, Angestellte und Selbstständige sind unterschiedlich kalkuliert. Daher werden die Beiträge unterschiedlich dargestellt. Die Beamtentarife im Test haben keinen Selbstbehalt, daher wird hier nur der monatliche Zahlbetrag dargestellt. Bei Angestellten und Selbstständigen haben wir den teuersten Fall dargestellt, bei dem der gesamte Selbstbehalt anteilig pro Monat auf den Beitrag aufgeschlagen wird.
Während die Selbstständigen den Beitrag für die private Krankenversicherung komplett selbst zahlen müssen, beteiligt sich bei Angestellten der Arbeitnehmer zu 50 Prozent an den Krankenversicherungskosten.
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Beitragsrückerstattung
Einige Tarife garantieren Selbstständigen und Angestellten eine Beitragsrückerstattung, wenn sie in einem Jahr keine Leistungen in Anspruch genommen haben. Sie kann ein bis zwei Monatsbeiträge oder pauschal 300 bis 1 760 Euro betragen.
Nachhaltigkeit der Kapitalanlagen
Versicherungen müssen einen Teil der Beiträge am Kapitalmarkt anlegen. Wir haben geprüft, ob es Ausschlüsse bei Ländern und Unternehmen gibt, in die investiert wird.
Die Nachhaltigkeit der Kapitalanlagen wurde nur dann als sehr hoch eingestuft, wenn Investitionen in Firmen, die ihr Geld mit Öl, Ölsand, Kohle, Waffen oder Tabak verdienen, größtenteils ausgeschlossen werden. Bei den Staatsanleihen mussten Investitionen in Staaten, die das Pariser Klimaabkommen nicht ratifiziert haben, ausgeschlossen werden. Auch Investitionen in Staaten mit schweren Menschenrechtsverletzungen.
Gewertet wurden nur Angaben aus Geschäftsberichten und nicht-finanziellen Erklärungen.
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Kommentarliste
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@miseitz56: Warum Ihnen Ihr Versicherer welche Tarifvorschläge macht, könne wir nicht sagen. Krankenversicherer haben kein wirtschaftliches Interesse, gleiche Leistungen für weniger Geld zu verkaufen. Unsere Einschätzung ist: Hilfe beim Tarifwechsel ist oft nötig, siehe unsere Tipps im Artikel zum Tarifwechsel:
www.test.de/PKV-Tarifwechsel
Bei Tariferhöhungen hat mir mein Versicherer auch jeweils alternative Tarife vorgeschlagen. Das waren dann immer Standard- und Basistarife oder Tarife mit unterschiedlich hoher Selbstbeteiligung, ein neu ausgelegter Tarif (wie aus Ihrem Vergleichstest) war nicht dabei. Kann das daran liegen, dass der Beitrag für einen solchen aktuellen Tarif wegen meines hohen Eintrittsalters (ich bin Beamter im Ruhestand) dementsprechend höher wäre, als bei meinem bisherigen Tarif? Und dass der Versicherer damit die Abwanderung aus dem geschlossenen Tarif verhindern möchte?
@miseitz56: Es gibt viele Gründe, warum ein Tarif geschlossen wird. Die Einführung der UniSex-Tarife hat zur Schließung der Bi-Sex-Tarife geführt. Wie viele Tarife bei einem Versicherer geschlossen sind, ist kein Auswahlkriterium für einen Tarif. Niemand weiß, wie sich die Gesetzgebung und / oder die Geschäftspolitik des Versicherers in der Zukunft entwickeln wird.
Aufgrund der Regeln zum Recht eines Tarif-Wechsels können Bestandskunden jederzeit in einen neu aufgelegten Tarif wechseln. Bitte lesen Sie dazu unseren Artikel:
www.test.de/PKV-Tarifwechsel
Beim Vergleich meines langjährigen PKV-Tarifs mit den Testergebnissen bin ich auf die Problematik der geschlossenen Tarife, in die vom Versicherer keine Neukunden mehr aufgenommen werden, gestoßen. Mehr noch, als dass das Leistungsspektrum evtl. nicht an den medizinischen Fortschritt angepasst wird, finde ich die Vergreisung der geschlossenen Tarife bedenklich, dass also durch Todesfälle und Kündigungen die Zahl der Versicherten abnimmt, aber keine jungen, gesunden Neukunden aufgenommen werden. Durch das zunehmende Alter steigen zudem die durchschnittlichen Ausgaben, was dann zu entsprechend höheren Beitragsanpassungen in diesen Tarifen führt. Ist es irgendwie geregelt, wann und wie oft ein Versicherer dieses eigentlich unsolidarische Verfahren der Schließung eines Tarifs anwendet? Deshalb wäre meine Anregung für einen nächsten Test der privaten Krankenversicherungen, diesen Aspekt beim Vergleich mit einzubeziehen und zu prüfen, ob die Tarife von Anfang an solide genug kalkuliert sind.
Einiges was sie hier nennen ist korrekt. Anderes nicht. Kinder sind in den meisten PKV-Tarifen extrem günstig zu versichern. Meist verändert sich ihr Beitrag auch nicht bis zum 18. Lebensjahr oder kaum. Hilfsmittel werden in der PKV nach Vertrag erstattet. Selbstverständlich gibt es Verträge mit einem offenen Hilfsmittelkatalog, also ohne Hilfsmittelliste. Honorare müssen oft nicht vorgestreckt werden, da das Zahlungsziel fast immer länger ist als die Zeit, die die Versicherung zur Auszahlung braucht. In der GKV bekommt der Patient nicht das was er braucht, sondern das was Politiker festlegen, was er zu bekommen hat. Ein riesiger, ja ein gewaltiger Unterschied. Und das was Politiker dem Patienten zubilligen, kann jederzeit ohne Einfluss des Patienten geändert werden. Die Leistungen der PKV sind von Anfang an bekannt und unveränderlich. Ich möchte sicherlich meine Gesundheit und ihre Kosten nicht durch Politiker bestimmen lassen. Ihnen gefällt das. Jedem das was er mag.