Trotz steigender Umsätze: Rechtlich gesehen ist die Zukunft des Powershoppings ungewiss. Wer billig einkaufen will, kann die Angebote zwar unbesorgt nutzen. Doch schon bald könnten die Shops verboten werden. Denn jedes Mal, wenn Richter den gemeinsamen Interneteinkauf bisher prüften, hielten sie ihn für unzulässig.
Das Hanseatische Oberlandesgericht untersagte der Firma Primus-Online (inzwischen Primus-Power), Produkte des Elektronikriesen Philips per Powershopping zu verkaufen. Die Richter entdeckten darin einen Verstoß gegen das Rabattgesetz (Az. 3 U 230/99). Sollte das Rabattgesetz aus den 30er Jahren wie angekündigt gekippt werden, wäre diese Begründung jedoch hinfällig.
Übrig bliebe dann aber immer noch der Einwand, mit dem das Landgericht Köln Primus-Online den Verkauf von Sony-Produkten untersagt hatte: Powershopping sei als eine Art Glücksspiel sittenwidrig und damit unlauterer Wettbewerb (Az. 31 O 990/99).
Die Powershops fühlen sich zwar im Recht, konnten gegen die Urteile aber nicht erfolgreich vorgehen. Inzwischen wurden sie erneut verklagt diesmal von der Bad Homburger Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. Beide Seiten wollen den Streit bis zum Letzten durchfechten und so ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) erzwingen. Das wird allerdings noch einige Jahre dauern.
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