Zoll­rechner Zoll und Steuern bei Internet-Bestel­lungen im Ausland

20
Zoll­rechner - Zoll und Steuern bei Internet-Bestel­lungen im Ausland

Gut kalkulieren. Unser Rechner über­schlägt Zoll und Einfuhrs­teuern. © Alamy Stock Photo / Stephen Barnes/Transport

Bei Online-Käufen außer­halb der EU werden Steuern und Zoll fällig. Paket­dienste verlangen Extra-Gebühren. Infos zu Zoll und Steuern und ein Zoll­rechner.

Wer außer­halb der EU online-shoppt, muss mit einigen Über­raschungen rechnen. Dies betrifft nicht nur ungewisse Liefer­zeiten, sondern auch schwer zu kalkulierende Einfuhr­abgaben, die der Paket­dienst bei Lieferung verlangt. Zoll und Steuern können eine scheinbar güns­tige Online-Bestellung deutlich verteuern. Einfuhr­umsatz­steuer wird für fast jede Bestellung fällig, Zoll ab einem bestimmtem Waren­wert. Je nach Waren­art gibt es sehr unterschiedliche Zoll­sätze. Es kommt oft auf Details an – unser Zoll­rechner über­schlägt die Gebühren für Sie. Darüber hinaus können Extra­kosten für den Paket­dienst anfallen. Was Online-Shopper wissen müssen, erklären die Expertinnen der Stiftung Warentest.

Das Wichtigste in Kürze

Planen. Wenn Sie Waren außer­halb der Europäischen Union (EU) bestellen, rechnen Sie Kosten für Zoll, Steuern und Paket­dienst ein. Mit unserem Zollrechner können Sie einschätzen, welche Gebühren anfallen.

Vergleichen. Rechnen Sie vor der Bestellung nach. Güns­tige Markenware aus dem Ausland – zum Beispiel aus den USA – kostet durch Zoll­gebühren schnell mehr als hier­zulande. Häufig wird ein vermeintliches Schnäpp­chen dann teurer als gedacht.

Bezahlen. Wenn Sie auf eine Bestellung aus dem Ausland warten, halten Sie ausreichend Bargeld bereit. Der Paketbote verlangt die Gebühren in bar an der Haustür.

Brexit. Seit dem 1. Januar 2021 gehört Groß­britannien nicht mehr zur EU-Zoll­union. Für Bestel­lungen aus England, Schott­land und Wales fallen nun Zoll- und Einfuhr­gebühren an. Für Nord­irland gilt das nicht.

Mit diesen Einfuhr­abgaben müssen Sie rechnen

Ob bei einer Bestellung außer­halb der EU Steuern und Zoll fällig werden, hängt zuerst vom gesamten Wert der Bestellung ab. Dieser Gesamt­wert umfasst den Wert der Ware inklusive Versand­kosten. Dazu können Beför­derungs­kosten kommen, wenn das Paket in einem anderen EU-Land ankommt und erst nach Deutsch­land gebracht werden muss. Auch diese zählen zum Gesamt­wert.

Zoll­rechner - Zoll und Steuern bei Internet-Bestel­lungen im Ausland

Zusätzliche Kosten. So funk­tioniert das Prinzip rund um die Einfuhr­abgaben Zoll und Steuer bei Bestel­lungen in Nicht-EU-Ländern. © Stiftung Warentest / René Reichelt

Fast immer: 19 Prozent Einfuhr­umsatz­steuer

Für jede Bestellung aus einem nicht­europäischen Online-Shop muss in der Regel Einfuhr­umsatz­steuer gezahlt werden. Die Höhe der Steuer entspricht der deutschen Mehr­wert­steuer – meist sind es 19, selten 7 Prozent.

Beispiel. Bei einem T-Shirt aus China mit einem Gesamt­wert von 45 Euro liegt die Einfuhr­umsatz­steuer (19 Prozent) also bei 8,55 Euro.

Ausnahme. Bei Mini-Bestel­lungen fällt unter Umständen dennoch keine Einfuhr­umsatz­steuer an. Sie wird nämlich erst ab einem Steuer­betrag von 1 Euro erhoben. Um steuerfrei davon zu kommen, müsste eine Bestellung samt Versand also rund unter 5,30 Euro, beziehungs­weise bei Waren mit reduziertem Steu­ersatz rund unter 14,50 Euro kosten.

Achtung Kostenfalle Paket­dienst

Steuern sind allerdings nicht die einzigen Kosten, die in einem solchen Fall entstehen:

Zoll­anmeldung. Wenn eine Bestellung steuer­pflichtig ist, muss sie durch die Zoll­anmeldung.

Provision. Paket­dienste führen die Zoll­anmeldung durch. Der Kunde zahlt dafür eine Service-Gebühr. Die ist oft teuerer als 5 Euro. Die Gebühr wird vom Paket­dienst erhoben und hat nichts mit dem Zoll zu tun.

Info. Mehr zum Thema Paketdienste erklären wir weiter unten im Text.

Zoll ab 150 Euro Gesamt­wert

Wenn Waren inklusive Versand zusammen mehr als 150 Euro kosten, kommt häufig Zoll dazu. Ob und wie viel, hängt von drei Faktoren ab:

Zoll­wert. Das ist in der Regel der Waren­wert inklusive Versand, also der Gesamt­wert.

Waren­art. Jede Ware hat einen bestimmten Zoll­satz. Während digitale Foto­apparate beispiels­weise zoll­frei sind, liegt der Zoll­satz von analogen Foto­apparaten bei 4,2 Prozent.

Herkunfts­land. Bei einigen Dritt­staaten müssen keine Zoll­gebühren bezahlt werden, bei vielen aber schon. So auch für Bestel­lungen aus typischen Industrieländern wie den USA, China und Japan oder seit dem Brexit auch aus Groß­britannien.

Insgesamt ist das Zoll­recht sehr kompliziert. Es gibt viele Ausnahmen und Sonder­regelungen. Beispiele für konkrete Zoll­sätze einiger Bestell­artikel finden Sie auf der Internetseite des Zolls.

Bei Kaffee und Alkohol kommt Verbrauchs­steuer hinzu

Für bestimmte Waren werden außerdem Verbrauchs­steuern fällig – und zwar unabhängig vom Gesamt­wert. Das ist etwa der Fall bei Alkohol und Kaffee. Die Höhe dafür bemisst sich an der Warenmenge. Pro Liter reinem Alkohol fallen 13,03 Euro Steuern an, pro Kilogramm Röst­kaffee 2,19 Euro. Auch hier gibt es viele Ausnahmen: Wein ist zum Beispiel von der Steuer befreit. Wer Verbrauchs­steuern vorab über­schlagen will, addiert sie zum Zoll­wert und ermittelt dann die Einfuhr­umsatz­steuer.

Zoll­rechner der Stiftung Warentest

Das kann er. Unser Zoll­rechner über­schlägt für Sie, welche Gebühren für Zoll und Einfuhr­umsatz­steuer (EUSt) bei Online-Bestel­lungen aus Dritt­ländern voraus­sicht­lich anfallen.

Das kann er nicht. Unser Zoll­rechner kann keine Verbrauchs­steuern, Beför­derungs­kosten und Gebühren für den Paket­dienst berechnen. Diese Kosten müssen Sie bei manchen Bestel­lungen zusätzlich einkalkulieren.

Ausnahmen. Zoll­sätze sind sehr variabel und weichen für bestimmte Waren­arten und Herkunfts­länder ab. Beachten Sie auch Einfuhrverbote und Einschränkungen.

{{data.error}}

{{accessMessage}}

So können Sie Gebühren für Zoll und Steuern selbst berechnen

Wer Einfuhr­abgaben einschätzen möchte, ermittelt zunächst den Zoll­betrag und bestimmt dann die Höhe der Einfuhr­umsatz­steuer.

Beispiel: Eine Kundin möchte Markenschuhe in den USA bestellen. Inklusive Versand kosten sie umge­rechnet 156,25 Euro. Die Schuhe sind komplett aus Leder, der Zoll­satz beträgt in diesem Fall 8 Prozent. So rechnet sie:

Berechnung der Einfuhr­abgaben

156,25 Euro (Zoll­wert)

+ 12,50 Euro (Zoll­betrag bei Zoll­satz 8 %)

= 168,75 Euro

+ 32,06 Euro (19 % Einfuhr­umsatz­steuer)

insgesamt 44,56 Euro Einfuhr­abgaben

= 200,81 Euro Gesamt­kosten für die Schuhe

Die Käuferin müsste knapp 45 Euro drauf­legen und würde für die Schuhe insgesamt rund 200 Euro zahlen. Mögliche Gebühren für den Paketdienst sind da noch nicht mal einberechnet. In Deutsch­land kostet das gleiche Paar 176,78 Euro. Vorher über­schlagen lohnt also! Ganz bequem geht das mit unserem Rechner.

Zusatz­kosten für den Paket­dienst

Zoll­rechner - Zoll und Steuern bei Internet-Bestel­lungen im Ausland

Zoll­grenze. Kaufen Online-Shopper im Ausland ein, muss die Bestellung über eine Zoll­grenze gebracht werden. Dafür fallen in bestimmten Fällen Zoll­gebühren und Steuern an. © Getty Images

Zusätzlich zu den Einfuhr­abgaben können Gebühren für den Paket­dienst anfallen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn dieser die Zoll­anmeldung für den Empfänger durch­führt. Bei der Zoll­anmeldung ermittelt der Zoll welche Gebühren für die Bestellung konkret fällig werden. In der Regel zeigt die Rechnung auf dem Paket, was die Bestellung enthält. So können Zoll­beamte die Einfuhr­abgaben ermitteln.

Wichtig: Der Paket­dienst kann nur eine ausreichend gekenn­zeichnete Lieferung – also eine mit allen notwendigen Angaben – für den Empfänger beim Zoll anmelden. Klebt der Onlineshop zum Beispiel keine Rechnung aufs Paket, kann der Zoll­beamte nicht erkennen, was die Lieferung enthält – und sie landet im Zoll­amt. Dort muss der Empfänger das Paket unter Vorlage der Rechnung selbst anmelden und die fälligen Steuern und Zoll­gebühren bezahlen.

Meldet der Paket­dienst hingegen die Ware beim Zoll an, zahlt der Empfänger für diese Dienst­leistung. Wie dieser Service heißt und wie hoch die Gebühr dafür ist, unterscheidet sich von Dienst zu Dienst. DHL Express etwa verlangt eine Kapital­bereit­stellungs­provision in Höhe von 2 Prozent des Gesamt­werts – mindestens aber 12,50 Euro zuzüglich Mehr­wert­steuer. Eine vergleich­bare Gebühr der Deutschen Post nennt sich Auslagepauschale und beträgt 6 Euro.

Übrigens: Für die Verzollung von Souvenirs aus dem Urlaub gelten andere Regeln. Mehr dazu in unserem Special Urlaubsgepäck: Die wichtigsten Regeln rund um den Zoll.

Diese Rechte haben Sie beim Kauf im Ausland

In vielen Ländern außer­halb Europas gibt es keine oder andere Regeln zu Widerruf und Reklamation. Ob Ware bei Nicht­gefallen zurück­genommen wird, liegt dann zum Beispiel im Ermessen des Online-Shops. Eine Ausnahme ist, wenn sich der Online-Shop direkt an den deutschen Markt wendet. Wirbt der Shop beispiels­weise in Deutsch­land, gibt die Preise in Euro an und gestaltet seine Website auf deutsch, kann unter Umständen deutsches Recht anwend­bar sein, dies ist aber mitunter schwer einzuschätzen. Und selbst wenn der Shop in Deutsch­land verklagt werden könnte, müsste das deutsche Urteil im Ausland voll­streckt werden, was nicht ganz einfach sein dürfte.

Vereinheitlichte Rechte inner­halb der EU

Widerruf. Die Regeln rund um das Widerrufs­recht sind bei Onlinekäufen in der EU vereinheitlicht. Das heißt, egal ob Sie in einem französischen oder einem deutschen Onlineshop bestellen, der Kauf kann zwei Wochen lang widerrufen werden. Bei einem Widerruf darf der Shop dem Kunden allerdings die Rück­sende­kosten auferlegen. Alle Regeln zur Rück­gabe von Fehlkäufen finden Sie in unserem Special Shopping online und im Laden.

Reklamation. Entpuppt sich eine im EU-Ausland gekaufte Ware als mangelhaft, kann der Kunde diesen Mangel reklamieren. Die Einzel­heiten sind in Europa allerdings (noch) nicht einheitlich geregelt. Europaweit können Mängel mindestens zwei Jahre lang reklamiert werden, in einigen Ländern haftet der Händler für auftauchende Mängel sogar darüber hinaus, etwa für 3, 5 oder sogar 6 Jahre. Außerdem gibt es in einigen EU-Ländern wie etwa Spanien eine Frist, inner­halb der ein Mangel beim Händler ange­zeigt werden muss, zum Beispiel zwei Monate. In Deutsch­land gibt es keine solche Anzeige­frist. Wer nach einem Kauf mit einem EU-Händler in Streit gerät, kann über die Europäischen Plattform für Online-Streitbeilegung Kontakt mit der zuständigen Schlichtungs­stelle des jeweiligen Landes aufnehmen. Möglicher­weise lässt sich das Problem auf diesem Weg lösen.

20

Mehr zum Thema

20 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 06.09.2022 um 12:07 Uhr
Berechnung der EUSt und des Zolls

@Ronnycol: Wenn Sie individuelle Fragen zur Bemessung des Zolls zu einem bestimmten Kauf (von gebrauchten Autoteilen) haben, bitten wir Sie, sich an die Zollauskunft zu wenden:
www.zoll.de/DE/Unternehmen/Buerger-Geschaeftskundenportal/buerger-geschaeftskundenportal_node.html
Die Rechtsgrundlagen für die Berechnung des Zolls sind unseres Erachtens zu komplex, dass es einen Sinn machen würde, diese einfach nur aufzuzählen. Unter dem folgenden Link finden Sie die Darstellung des Zolls zu den Abgaben bei einer Internetbestellung:
www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Internetbestellungen/internetbestellungen_node.html
Die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der EuSt enthält den Zollwert der Ware, den auf die Ware anfallenden Zoll, zusätzliche Steuern, wie z.B. die Verbrauchssteuer und die Beförderungskosten.
Die Grafik („Mit diesen Einfuhrabgaben müssen Sie rechnen“) stellt keinen Berechnungsweg dar. Die Infografik stellt lediglich dar, dass bis zu einem Warenwert von 150 Euro „nur“ VSt und EUSt fällig werden und ab einem Warenwert von über 150 Euro zusätzlich Zoll. Über die Art und Weise, wie diese Einfuhrabgaben berechnet werden, trifft die Infografik keine Aussage.

Ronnycol am 01.09.2022 um 14:56 Uhr
Ihr Zollrechner; EUSt, Zoll

In Ihrem Zollrechner berechnen Sie auf den Wert mit Versand erst den Zoll, dann auf die Summe der 3 Beträge EUSt. In der bildhaften, schematischen Darstellung ist die Folge jedoch: Wert - VSt - EUSt - Zoll. Was stimmt?
Warum wird (auch) auf eine staatliche Abgabe/Gebühr (Zoll) eine staatliche Steuer (EUSt) erhoben? Warum besteuert sich der Staat (seine Abgabe) nochmals selbst? Klingt sehr unzulässig.
Welche Vorschrift gibt das her?
Sie geben einen Zollsatz von 3,5-4,5% für Autoteile aus GB an. Wovon ist welcher %-Satz abhängig? Bei meiner noch nicht erfolgten Bestellung geht es um GEBRAUCHTE Teile. Hilft diese Angabe, den Zollsatz zu drücken, vielleicht auf 0 ?

Profilbild Stiftung_Warentest am 04.10.2021 um 15:39 Uhr
Widerruf Kauf: Rückerstattung von Einfuhrgebühren?

@TomBarnloher: Die Rückerstattung von Zoll/ Steuern ist direkt beim Zoll zu beantragen. Zu der Frage, wie lange das dauern kann, haben wir leider noch keine Erfahrungswerte. Gerne können Sie über den Fortgang hier berichten, wir sind an solchen Informationen sehr interessiert.
https://www.zoll.de/SharedDocs/Boxen/DE/Fragen/0083_verzollte_sendung_zurueckschicken.html?nn=289528&faqCalledDoc=289538

TomBarnloher am 29.09.2021 um 20:37 Uhr
Widerruf Kauf: Rückerstattung von Einfuhrgebühren?

Schlittschuhe nichts Böses ahnend bei einem englischen online-shop gekauft, knapp 100€ Einfuhrgebühren brav gezahlt, Produkt erhalten.
Da sich die Schlittschuhe als etwas zu groß herausstellten, hab ich den Kauf widerrufen und das Produkt zurückgesendet.
Nach Rücksendung und meiner ersten Bitte an DPD um entsprechende Rückerstattung der Einfuhrgebühren sind mittlerweile 4 Wochen und 2x Nachfragen bei DPD vergangen, ohne dass DPD oder Zoll mir irgendeine sinnvolle Nachricht gesendet haben (lediglich Eingangsbestätigungen gleich inclusive der Bitte um Geduld und dem "Absehen von weiteren Nachfragen" sendete mir DPD).
Wie erhalte ich meine knapp 100€ doch noch zurück (und idealerweise "noch vor dem St.-Nimmerleins-Tag")?

psteinhofer am 03.08.2021 um 11:37 Uhr
Wieder eine Verschlechterung für den Bürger

Ein Buch in Groß-Britannien für 17,56 € bestellt. Zusteller der Deutschen Post läutet und sagt, ich müsse die Sendung (Polsterumschlag) in einer Post-Filiale abholen, er könne kein Geld annehmen. Daher in den Hauptort gefahren, 3,34 € Einfuhrumsatzsteuer (19 %, obwohl Sendung als "Book" richtig deklariert war) und 6,00 € für den "Service" der Deutschen Post gezahlt. Abholung beim Zollamt kommt für uns hier kaum infrage, da über 30 km entfernt. Die ganze Neuregelung ist bürgerunfreundlich und auch nicht klimafreundlich!