
Gut kalkulieren. Unser Rechner überschlägt Zoll und Einfuhrsteuern. © Alamy Stock Photo / Stephen Barnes/Transport
Bei Online-Käufen außerhalb der EU werden Steuern und Zoll fällig. Paketdienste verlangen Extra-Gebühren. Infos zu Zoll und Steuern und ein Zollrechner.
Wer außerhalb der EU online-shoppt, muss mit einigen Überraschungen rechnen. Dies betrifft nicht nur ungewisse Lieferzeiten, sondern auch schwer zu kalkulierende Einfuhrabgaben, die der Paketdienst bei Lieferung verlangt. Zoll und Steuern können eine scheinbar günstige Online-Bestellung deutlich verteuern. Einfuhrumsatzsteuer wird für fast jede Bestellung fällig, Zoll ab einem bestimmtem Warenwert. Je nach Warenart gibt es sehr unterschiedliche Zollsätze.
Es kommt oft auf Details an – unser Zollrechner überschlägt die Gebühren für Sie. Darüber hinaus können Extrakosten für den Paketdienst anfallen. Was Online-Shopper wissen müssen, erklären die Expertinnen der Stiftung Warentest.
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@Ronnycol: Wenn Sie individuelle Fragen zur Bemessung des Zolls zu einem bestimmten Kauf (von gebrauchten Autoteilen) haben, bitten wir Sie, sich an die Zollauskunft zu wenden:
www.zoll.de/DE/Unternehmen/Buerger-Geschaeftskundenportal/buerger-geschaeftskundenportal_node.html
Die Rechtsgrundlagen für die Berechnung des Zolls sind unseres Erachtens zu komplex, dass es einen Sinn machen würde, diese einfach nur aufzuzählen. Unter dem folgenden Link finden Sie die Darstellung des Zolls zu den Abgaben bei einer Internetbestellung:
www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Internetbestellungen/internetbestellungen_node.html
Die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der EuSt enthält den Zollwert der Ware, den auf die Ware anfallenden Zoll, zusätzliche Steuern, wie z.B. die Verbrauchssteuer und die Beförderungskosten.
Die Grafik („Mit diesen Einfuhrabgaben müssen Sie rechnen“) stellt keinen Berechnungsweg dar. Die Infografik stellt lediglich dar, dass bis zu einem Warenwert von 150 Euro „nur“ VSt und EUSt fällig werden und ab einem Warenwert von über 150 Euro zusätzlich Zoll. Über die Art und Weise, wie diese Einfuhrabgaben berechnet werden, trifft die Infografik keine Aussage.
In Ihrem Zollrechner berechnen Sie auf den Wert mit Versand erst den Zoll, dann auf die Summe der 3 Beträge EUSt. In der bildhaften, schematischen Darstellung ist die Folge jedoch: Wert - VSt - EUSt - Zoll. Was stimmt?
Warum wird (auch) auf eine staatliche Abgabe/Gebühr (Zoll) eine staatliche Steuer (EUSt) erhoben? Warum besteuert sich der Staat (seine Abgabe) nochmals selbst? Klingt sehr unzulässig.
Welche Vorschrift gibt das her?
Sie geben einen Zollsatz von 3,5-4,5% für Autoteile aus GB an. Wovon ist welcher %-Satz abhängig? Bei meiner noch nicht erfolgten Bestellung geht es um GEBRAUCHTE Teile. Hilft diese Angabe, den Zollsatz zu drücken, vielleicht auf 0 ?
@TomBarnloher: Die Rückerstattung von Zoll/ Steuern ist direkt beim Zoll zu beantragen. Zu der Frage, wie lange das dauern kann, haben wir leider noch keine Erfahrungswerte. Gerne können Sie über den Fortgang hier berichten, wir sind an solchen Informationen sehr interessiert.
https://www.zoll.de/SharedDocs/Boxen/DE/Fragen/0083_verzollte_sendung_zurueckschicken.html?nn=289528&faqCalledDoc=289538
Schlittschuhe nichts Böses ahnend bei einem englischen online-shop gekauft, knapp 100€ Einfuhrgebühren brav gezahlt, Produkt erhalten.
Da sich die Schlittschuhe als etwas zu groß herausstellten, hab ich den Kauf widerrufen und das Produkt zurückgesendet.
Nach Rücksendung und meiner ersten Bitte an DPD um entsprechende Rückerstattung der Einfuhrgebühren sind mittlerweile 4 Wochen und 2x Nachfragen bei DPD vergangen, ohne dass DPD oder Zoll mir irgendeine sinnvolle Nachricht gesendet haben (lediglich Eingangsbestätigungen gleich inclusive der Bitte um Geduld und dem "Absehen von weiteren Nachfragen" sendete mir DPD).
Wie erhalte ich meine knapp 100€ doch noch zurück (und idealerweise "noch vor dem St.-Nimmerleins-Tag")?
Ein Buch in Groß-Britannien für 17,56 € bestellt. Zusteller der Deutschen Post läutet und sagt, ich müsse die Sendung (Polsterumschlag) in einer Post-Filiale abholen, er könne kein Geld annehmen. Daher in den Hauptort gefahren, 3,34 € Einfuhrumsatzsteuer (19 %, obwohl Sendung als "Book" richtig deklariert war) und 6,00 € für den "Service" der Deutschen Post gezahlt. Abholung beim Zollamt kommt für uns hier kaum infrage, da über 30 km entfernt. Die ganze Neuregelung ist bürgerunfreundlich und auch nicht klimafreundlich!