
Elektroartikel gibt es im Internet als B-Ware häufig 10 bis 20 Prozent billiger. Meist sind die Geräte wie neu. So kostet der iPod classic 160 GB im Apple Refurbished Store 189 Euro – 30 Euro billiger als neu. Der Musikspieler ist neu verpackt und generalüberholt, fehlerhafte Teile sind durch Originalteile ersetzt.
Der Musikspieler iPod classic mit 160 GB kostet 189 Euro statt 229 Euro. Eine digitale Spiegelreflexkamera von Sony gibt es für 480 Euro statt 698 Euro. Eine Philips Senseo Kaffeemaschine für 108 Euro statt 210 Euro. Diese preisgünstigen Angebote haben eines gemeinsam — sie gelten als B-Ware. Die Händler dürfen sie nicht mehr zum Neupreis verkaufen. Als B-Ware werden Verkaufsartikel bezeichnet, die aus dem normalen Verkauf herausfallen, weil sie nicht mehr original verpackt sind oder kleine Gebrauchsspuren aufweisen. Manche Geräte haben als Vorführ- oder Ausstellungsstücke gedient.
Versteckte Onlineschnäppchen
Die meisten Elektronikhändler hängen den Verkauf von B-Waren nicht an die große Glocke. Sie wollen dem Neuwarenverkauf im eigenen Onlineshop nicht zu viel Konkurrenz machen. Der Kunde muss im Internet deshalb länger suchen. Sony handhabt das anders. Neben dem offiziellen Onlineshop gibt es auf der Internetseite einen Sony Outlet Store, der ausschließlich Versandrückläufer verkauft. Das sind Waren, die Kunden bestellt und gleich wieder zurückgeschickt haben. Sony testet diese Geräte nach den gleichen Standards wie neue Produkte. Wenn es nötig ist, werden defekte Teile gegen neue ausgetauscht.
Auch Apple verkauft Versandrücklaufer auf der eigenen Internetseite — allerdings etwas versteckt. Unter „Sonderangebote“ gibt es eine Auswahl generalüberholter Produkte. Die Geräte sind getestet, gereinigt, zertifiziert und wieder neu verpackt. Bei Apple findet der Kunde iPods, Macbooks und Mac-Zubehör bis zu 20 Prozent reduziert. Andere lagern den Verkauf von B-Waren lieber aus. Der Computerhändler Cyberport bietet seine Sonderposten auf einer eigenen Internetplattform mit dem Namen „Discount Electronic“ an. Amazon bietet Retourware auf der eigens dafür eingerichteten Internetseite „Warehouse Deals“ an.
Produktbeschreibung lesen
Händler, die B-Waren anbieten, müssen in einer Produktbeschreibung Mängel des Artikels detailliert aufführen. Im besten Fall weist nur die Originalverpackung Gebrauchsspuren auf. Nicht selten haben aber auch die Geräte selbst kleine Kratzer, Schrammen oder Verfärbungen. Es kommt vor, dass Zubehör wie Kabel oder Fernbedienungen fehlen. Vor dem Kauf sollten Kunden die Produktbeschreibung deshalb genau lesen.
14 Tage Rückgaberecht
In den ersten 14 Tagen nach Erhalt der Ware können Onlinekunden das Gerät ohne weiteres zurückgeben. Denn das gesetzliche Widerrufsrecht, das sich aus den Fernabsatzregeln ergibt, gilt für B-Waren genauso wie für Neuwaren. Der Kunde muss keinen Grund für die Rücksendung angeben. Es ist egal, ob ihm die Ware nicht gefällt oder ob sie doch größere Mängel hat als erwartet. Das Rückporto zahlt meist der Händler. Der Kunde muss allenfalls bei Waren unter 40 Euro dafür aufkommen, aber nur wenn der Händler ihn schon beim Kauf darauf hingewiesen hat.
Mängel später erkannt
Zeigt sich erst nach den ersten 14 Tagen ein Mangel am Gerät, der beim Kauf des Produktes nicht angegeben war, kann der Kunde reklamieren. Er hat die gleichen Rechte wie bei anderen Waren auch. Der Händler muss dann das Gerät reparieren, es gegen ein anderes austauschen oder dem Kunden den Kaufpreis erstatten. Normalerweise können Käufer zwei Jahre lang Mängel reklamieren. Bei gebrauchten Waren dürfen Händler diese gesetzliche Gewährleistung im Kleingedruckten aber auf ein Jahr verkürzen.
Doch nicht jede B-Ware gilt als gebraucht: Ein Gerät, das als Ausstellungsstück diente, ist gebraucht, Lagerware oder Ware mit kleinen optischen Mängeln aus der Fertigung dagegen nicht. „Hier kann der Verbraucher auf seinem ungekürzten Recht bestehen. Selbst Rückläufer, die der Händler aus der Ausübung von Widerrufsrechten erhält, sind nicht zwingend gebraucht“, sagt Rechtsanwalt Rolf Becker aus Köln. „Ein TV-Gerät, das ausgepackt wurde und einmal eingeschaltet, wird man noch nicht als gebraucht ansehen können.“
Für den Fall, dass es Streit um den Mangel gibt, sollte der Kunde eines im Hinterkopf haben: In den ersten sechs Monaten hat er es viel leichter als später. Denn in dieser Zeit muss der Händler beweisen, dass die Ware beim Kauf keinen Mangel hatte, wenn er keinen Ersatz liefern will. Danach kehrt sich die Beweislast um. Dann muss der Kunde den Nachweis führen, dass die Ware schon zum Zeitpunkt des Kaufs mangelhaft war.
Anbieter und Gewährleistungen
Sony gibt für seine Produkte aus dem Outlet Store die volle Gewährleistung von zwei Jahren. Apple, Freecom und Warehouse Deals machen es mit ihrer B-Waren genauso. Anders ist das bei t-online und Discount Electronic. Dort gibt es für alle Artikel im Sonderverkauf nur eine eingeschränkte Gewährleistung von einem Jahr. Auch bei Computeruniverse sollte der Kunde genau hinschauen. Dort erhält er die volle Gewährleistung von zwei Jahren nur, wenn in der Produktbeschreibung nichts anderes angegeben ist. Längst nicht alle Elektronikhändler verkaufen B-Ware im Internet. Toshiba, Panasonic, Philipps oder LG bieten in ihren Online-Shops nur Neuware. LG sagt, die Mängel der Produkte seien im Internet nur schwer zu beschreiben. Panasonic findet das Überprüfen der B-Waren zu aufwendig, wenn man die eigenen Qualitäts- und Garantieansprüche sicherstellen wolle.
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