
Die Frage stellen sich viele: Bekommen Kunden beim Online-Shoppen unterschiedliche Preise angeboten? © Shutterstock
Müssen manche Kunden bei Amazon oder Zalando mehr zahlen als andere? Technisch wäre es möglich. Händler können erfassen, was ein Kunde bisher kaufte und ob er zum Beispiel mit einem teuren Smartphone im Shop unterwegs ist. Wird solchen Kunden ein höherer Preis angeboten? Eine Studie im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz liefert jetzt die Antwort.
Großes Testfeld von Amazon bis Ryanair
Aktuell gibt es keine personalisierten Preise im Online-Handel in Deutschland. Das ist das Ergebnis der Studie im Auftrag des Ministeriums. Über drei Monate erfassten die Forscher die Preise für ein gleiches Produkt zum gleichen Zeitpunkt, vor allem bei den umsatzstärksten Online-Händlern und bei Preisvergleichsportalen. Das waren unter anderem Amazon, Zalando, Notebooksbilliger, Ikea, Ryanair, Booking.com, Idealo und Check24.
Dabei sei auf eine möglichst breite Auswahl an Produkten geachtet worden. Dazu gehörte ein Staubsauger*, eine Hotelbuchung, ein Smartphone, Socken und Lidschatten.
Anderes Endgerät? Kein anderer Preis
Untersucht wurde, ob sich die Preise von einem Referenzpreis unterschieden – zum Beispiel je nach Surfhistorie, benutztem Endgerät, Betriebssystem, IP-Adresse oder Social-Media-Aktivitäten. Dafür wurden automatisierte Preisabfragen durchgeführt, bei denen zum Beispiel zwischen verschiedenen Browsern und Cookie-Einstellungen variiert wurde. Daneben kamen auch 21 echte Tester mit unterschiedlichen Surf- und Kaufhistorien zum Einsatz, die das Spektrum von „sehr kaufkräftig“‘ bis „wenig kaufkräftig“ abbilden sollten.
Große Mengen an Preisdaten
Am Ende lagen den Forschern über 400 000 Datensätze vor. Nach Analyse der Daten stellten die Forscher fest, dass Anbieter im deutschen Online-Handel Preise nicht aktiv personalisieren. Zwar gab es bei einer Hotelbuchung signifikante Abweichungen vom Referenzpreis. Dies ließ sich aber am Ende auf einen Rabatt zurückführen, der bei der Buchung über ein mobiles Endgerät angeboten wurde.
* Passage korrigiert am 25. März 2021
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