
Sicher shoppen. Wer die Fallen im Internet kennt, kann unbesorgt einkaufen. © Getty Images / Westend61
Online-Shopping ist bequem. Hier lesen Sie, wie Sie sicher im Internet einkaufen und wo die Fallen lauern – auf Fakeseiten und im Bezahlprozess.
Das Wichtigste in Kürze
So shoppen Sie sicher im Netz
Sicheres Passwort. Je komplizierter, desto besser. Vermischen Sie Sonderzeichen mit Buchstaben und Zahlen. Notieren Sie sich komplizierte Passwörter nicht auf dem Computer, sondern auf Papier. Nutzen Sie möglichst verschiedene Passwörter. Mit Passwortmanagern kreieren Sie besonders sichere Passwörter.
Sicherer Shop. Viele Angebote im Internet sind schlichtweg zu schön, um wahr zu sein. Einige Fake-Shops wirken täuschend echt. Prüfen Sie daher vor jeder Bestellung, ob ein Online-Shop wirklich seriös ist. Kontrollieren Sie Impressum und Gütesiegel. Suchen Sie den Shop im Internet und lesen Sie Rezensionen anderer Nutzer.
Sicher bezahlen. Im Schnitt bieten Online-Shops die Möglichkeit, zwischen sieben verschiedenen Bezahlsystemen zu wählen. Wer auf Rechnung kauft ist relativ sicher, denn gezahlt wird erst, wenn die Ware auch wirklich da ist. Per Vorkasse sollte dagegen nie bezahlt werden, das Betrugsrisiko ist enorm hoch. Für das Bezahlen mit Kreditkarte im Netz gelten ab Mitte September 2019 neue Sicherheitsregeln und Techniken. Alle Informationen zum neuen Verfahren finden Sie in unserem kostenlosen Special Kreditkarte und Onlineshopping.
Fieser Fake oder seriöser Shop? So entlarven Sie Betrüger
Fake-Shops sind Internetseiten, die wie seriöse Online-Shops aussehen. Hinter den Seiten stehen allerdings Betrüger, die auf das Geld kaufwilliger Opfer aus sind. Die angebotene Ware existiert nicht. Impressum und Kontaktdetails sind falsch, oder von fremden Firmen kopiert. Oft sind Fake-Shops sehr professionell gestaltet. Lassen Sie sich daher nicht vom Aussehen einer Homepage täuschen.
Ware kam nie
Ein Beispiel ist der Fake-Shop „oneupyou.com“. Die Betreiber der Website mieteten sogar ein Ladengeschäft, um Seriosität vorzutäuschen. Im Internet boten sie elektronische Geräte zu reduzierten Preisen an. Opfer kauften und bezahlten per Vorkasse. Geliefert wurde nie. Hunderte geprellte Käufer stellten Anzeige bei der Polizei. Die Täter konnten gefasst werden. Der Schaden belief sich auf rund 300 000 Euro. Sogar auf seriösen Plattformen wie Amazon gibt es Betrüger (siehe Fakeshops bei Amazon).
Schlichtungsstellen können helfen
Aber nicht immer steckt ein Schwindler dahinter, wenn Ware einmal nicht eintrifft. Fragen Sie zunächst bei dem Online-Shop, bei dem Sie bestellt haben, nach, wenn ein Paket nicht bei Ihnen ankommt. Trifft die Ware partout nicht ein, suchen Sie zusammen mit dem Shop nach einer Lösung. Kommt keine Lösung zustande, kann möglicherweise eine Schlichtungsstelle helfen. Welche Rechte Sie im Netz haben, erklären wir in unserem Special Gewährleistung und Garantie.
Vor dem Kauf: Website mit Fakeshop-Finder prüfen
Geht man Betrügern ins Netz und hat bereits bezahlt, ist das Geld in den meisten Fällen verloren. Damit es nicht so weit kommt, hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen den Fakeshop-Finder entwickelt. Dort lässt sich jede beliebige Website überprüfen. Im Dezember 2022 waren dort bereits 27 000 Fake-Shops hinterlegt. Laut der Verbraucherzentrale kommen jeden Monat 500 bis 700 neue hinzu, denn die Shops sind meist nur kurze Zeit online, bevor sie durch neue ersetzt werden.
Wichtige Kennzeichen abhaken
Anhand der folgenden Merkmale können Sie auch selbst nach Hinweisen suchen, die zeigen, ob eine Online-Shop seriös oder fragwürdig ist. Gehen Sie die Posten durch:
Impressum. Unternehmen in Deutschland haben eine Anbieterkennzeichnungspflicht. Das heißt, sie müssen Informationen über sich nennen, die sie in der Regel als Impressum bezeichnen. Ein fehlendes, unvollständiges oder falsches Impressum ist ein Indiz für einen Fake-Shop. Achtung: Teilweise kopieren Betrüger auch das vollständige Impressum real existierender Firmen:
Tipp: Googeln sie die Daten, die im Impressum angegeben sind, um irritierende Doppelungen zu erkennen.
Datenschutzerklärung. Online-Shops, die ihre Ware in Deutschland anbieten, sind verpflichtet, eine Datenschutzerklärung auf ihrer Seite abrufbar zu machen. Fehlt diese, ist das ein Hinweis auf unseriöse Absichten des Anbieters.
Gütesiegel. Seriöse Online-Shops werben oft mit Gütesiegeln (zum Beispiel Trusted Shops). Händler zahlen für solche Siegel eine monatliche Gebühr, im Gegenzug dürfen sie es prominent auf ihrer Homepage platzieren. Echte Siegel sind ein verlässliches Indiz für die Seriosität eines Online-Shops. Bekannte Gütesiegel sind neben Trusted Shops beispielsweise EHI geprüfter OnlineShop, oder S@fer Shopping des TÜV Süd. Wichtig: Prüfen Sie die Echtheit des Siegels. Betrüger kopieren Gütesiegel, oder erfinden eigene. Echte Gütesiegel sind anklickbar und führen Sie zur Unternehmensseite. Dort können Sie kontrollieren, ob ein Shop tatsächlich zertifiziert ist und welche Kriterien er für die Zertifikation erfüllt.
Vorkasse. Von Bezahlung per Vorkasse ist generell abzuraten! Wer per Vorkasse zahlt, die bestellte Ware aber nicht erhält, sieht sein Geld oft nicht wieder. Zahlen Sie nur per Vorkasse, wenn Sie den Verkäufer kennen und ihm vertrauen.
Telefonnummer. Viele Versandhändler geben auf ihrer Internetseite eine Telefonnummer an. Ist diese falsch, oder ständig nicht erreichbar, kann das ein Zeichen für einen unseriösen Shop sein. Aber: Online Versandhändler sind nicht verpflichtet eine Telefonnummer anzugeben. Haben Sie keine, müssen sie alternativ eine andere direkte und effiziente Kontaktmöglichkeit bieten.
Schnäppchenpreise. Das Internet ist ein Paradies für Schnäppchenjäger. Wer Preise vergleicht, kann oft viel Geld sparen. Achtung: Ist ein Preis unverhältnismäßig niedrig, steht oft ein Betrüger hinter dem Angebot. Das gilt vor allem für Markenware, Rabatte bis zu 90 Prozent sind unrealistisch.
Rechnung. Bietet ein Shop Bezahlung per Rechnung an, ist das ein gutes Zeichen. Denn Sie zahlen erst, wenn die Ware bei Ihnen eingetroffen ist und sie sie prüfen konnten.
Restzweifel. Immer noch unsicher? Googeln Sie den Shop. Ist er seriös, finden Sie oft positives Feedback glücklicher Kunden. Ist er ein Fake, gibt es eventuell schon Beschwerden geprellter Käufer. Übrigens: Auch die Stiftung Warentest wird regelmäßig Opfer falscher Behauptungen im Internet. In unserem Special Gefälschte Testergebnisse und Tests, die es nie gab lesen Sie, wie unseriöse Internetseiten mit erfundenen Tests der Stiftung Warentest werben und wie Sie solche Seiten erkennen können.
Ihre Erfahrung ist gefragt
Sie sind schon einmal Opfer eines Onlinebetrugs geworden und möchten uns Ihren Fall schildern? Dann schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an
onlinebetrug@stiftung-warentest.de.
In unseren Magazinen test und Finanztest und auf test.de schildern wir regelmäßig konkrete Fälle, um Leserinnen und Leser vor den Betrugsmaschen von Onlinegaunern zu warnen. Bitte bedenken Sie: Die Stiftung Warentest gibt keine individuelle Rechtsberatung. Wenden Sie sich hierfür an die für Ihre Region zuständige Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt.
Identitätsdiebstahl und Datenschutz
Jeder Mensch besitzt eine Vielzahl persönlicher Daten, die seine Identität bestimmen. Dazu gehören einfache Informationen, wie Name und Geburtsdatum, aber auch Konto-, und Steuernummern. Diese persönlichen Daten sind für Betrüger bares Geld wert! Je mehr ein Betrüger über ein Opfer weiß, desto leichter kann er dessen Identität stehlen und für seine Zwecke nutzen.
Bestellungen auf fremden Namen
Täter missbrauchen Daten von Opfern, um in deren Namen im Internet einzukaufen. Für eine falsche Bestellung reicht einem Kriminellen oft schon der Name und die Adresse seines Opfers. Das sind Daten, die er auf jedem Klingelschild ablesen kann. Mit einer falschen E-Mailadresse eröffnet der Betrüger Kundenkonten und bestellt im Namen des Opfers. Entweder lässt er die Bestellung an eine andere Adresse liefern, oder er versucht das Paket an der Adresse des Opfers abzufangen. Die Rechnung geht ans Opfer, das erst dann den Betrug überhaupt bemerkt.
Tipp: Effizient schützen können Sie sich vor dieser Masche schwer. Generell gilt: Gehen Sie sparsam mit allen Informationen um, die Sie im Internet von sich preis geben. Wenn Sie Opfer werden, erstatten Sie Strafanzeige bei der Polizei. Dort bekommen Sie ein Aktenzeichen, das Sie dem Händler weitergeben können. Damit hat der Ärger in der Regel ein Ende.
Kriminelles Handeln unter falschem Namen
Schlimmstenfalls begeht ein Betrüger Straftaten im Namen seines Opfers. Dafür stellt er ihnen eine raffinierte Falle: Er gibt sich beispielsweise als Arbeitgeber aus und lockt mit Jobangeboten im Home Office. Über E-Mails gewinnt der Betrüger das Vertrauen seines Opfers und sammelt Daten. Schließlich überredet er sein Opfer zu einer Video-Identifikation. An diesem Punkt hat er bereits ausreichend Daten, um bei einer Online-Bank die Eröffnung eines Bankkontos auf den Namen des Opfers zu beantragen. Per Video-Identifikation führt das Opfer, ohne es zu wissen, die Kontoeröffnung durch. Der Mitarbeiter, der die Identifikation durchführt, erkennt den Betrug nicht, wenn das Opfer den Grund der Maßnahme nicht erwähnt. Die Falle ist zugeschnappt, der Täter hat volle Kontrolle über das neu eröffnete Bankkonto auf den Namen seines Opfers. Das bedeutet: Er kann Schulden machen, hohe Beträge abbuchen und Straftaten wie Geldwäsche begehen. Das Opfer merkt das oft erst, wenn die Polizei vor der Tür steht und es sich für die Straftaten des Betrügers verantworten soll.
Tipp: Seien Sie skeptisch, wenn jemand von Ihnen persönliche Daten verlangt. Wie Sie Ihre Privatsphäre online generell besser schützen können, lesen Sie in unserem Special Wie Sie Verfolger abschütteln. Sagen Sie bei einer Video-, oder Postidentifikation außerdem immer, warum Sie sich identifizieren wollen. Kein seriöser Arbeitgeber verlangt im Bewerbungsprozess eine Video-Identifikation. Das weiß auch der Mitarbeiter, der die Identifikation durchführt. Ist ihm etwas suspekt, kann er den Vorgang abbrechen. Wer Opfer von Identitätsdiebstahl wird, sollte das unbedingt bei der Polizei anzeigen. Zusätzlich kann ein Identitätsdiebstahl der Schufa gemeldet werden. Das macht es Betrügern schwerer, Verträge im Namen des Opfers zu schließen.
Daten schützen
Antivirensoftware. Installieren Sie ein Antivirenprogramm auf dem Computer, den Sie zum Surfen im Internet und Onlinebanking benutzen. Aktualisieren Sie dieses, Ihr Betriebssystem und den Browser regelmäßig. Welche Programme erfolgreich Attacken abwehren, zeigt unser Test von Sicherheitssoftware.
Daten sparen. Geben Sie persönliche Daten nur preis, wenn es nötig ist – auch in sozialen Netzwerken. Nutzen Sie dort Privatsphäre-Einstellungen, sodass nur Ihre Freunde Beiträge und Fotos von Ihnen sehen. Akzeptieren Sie keine Freundschaftsanfragen von Unbekannten.
E-Mail-Adresse schützen. Geben Sie Ihre offizielle E-Mail-Adresse nur in vertrauenswürdige Hände. Tipp: Richten Sie sich für Newsletter und Gewinnspiele eine Zweitadresse ein, die Ihnen nicht direkt zugeordnet werden kann.
Sichere Passwörter. Nutzen Sie mindestens 20 Zeichen. Das Passwort darf aus echten Worten bestehen, die einen Satz bilden, der aber keinen Sinn ergibt. Streuen Sie Sonderzeichen und Zahlen ein. Keine sicheren Passwörter sind Namen, Geburtsdaten und berühmte Zitate. Nutzen Sie verschiedene Passwörter für verschiedene Dienste. Bei wichtigen wie Google, Amazon und Facebook können Sie eine zweite Sicherung einrichten und sich etwa einen Code per SMS schicken lassen (Zwei-Faktor-Authentifizierung). Auch Passwortmanager können helfen, mehr dazu in unserem Passwortmanagertest.
Anhänge und Links. Öffnen Sie nie Anhänge und Links in E-Mails von unbekannten Absendern.
Datenlecks. Kriminelle stehlen persönliche Daten im Internet. Immer wieder kommt es zu Datenlecks, bei denen zahlreiche Kombinationen aus Passwort und Mailadresse gestohlen und im Internet veröffentlich werden.
Tipp: Mit dem Identity Leak Checker des Hasso-Plattner-Institutes können Sie kostenlos prüfen, ob Ihre privaten Daten irgendwo im Internet veröffentlicht sind. Tauchen tatsächlich Daten auf, zeigt Ihnen das Tool, wie Sie die Verfolger abschütteln können. Oft reicht schon ein neues, sicheres Passwort.
Paypal–Käuferfallen

Das Bezahlsystem Paypal ist bequem und generell sicher, es verspricht in bestimmten Fällen Käuferschutz. Damit sind Betrugsopfer in vielen Fällen abgesichert und bekommen finanzielle Schäden ersetzt. Doch Betrüger kennen und nutzen die Lücken des Dienstes. Sie geben sich als Verkäufer aus und bringen ihre Opfer um viel Geld.
Rückversand ohne Beleg
Die Masche ist kompliziert aber für den Betrüger effektiv. Zunächst bietet der Täter, oft aus dem Ausland, etwas zum Verkauf im Internet an, beispielsweise sehr teure, seltene Sammelkarten. Das Opfer entscheidet sich zum Kauf, zahlt regulär über Paypal mit Käuferschutz und wiegt sich in Sicherheit. Der Täter verschickt auch etwas, doch statt der wertvollen Sammelkarten liefert er billigen Ersatz. Falschlieferungen sind eigentlich abgesichert durch Käuferschutz. Paypal müsste dem Käufer den Kaufpreis zurückbuchen. Der Haken: Das gilt nur, wenn der Käufer den Rückversand mit einem gültigen Versandbeleg nachweisen kann. Gültig ist dieser laut Paypal nur, wenn der Name des Versandunternehmens, das Versanddatum sowie der Name und die Adressen von Empfänger und Versender darauf stehen. Der Täter setzt darauf, dass sein Opfer einen entscheidenden Fehler macht: Verschickt das Opfer die falschen Karten per Brief, erhält es nur eine Portoquittung, und die gilt nicht als Beleg. Der Käuferschutz entfällt, das Opfer ist sein Geld los und der Betrüger dafür umso reicher. Das Opfer kann zwar gerichtlich gegen den Verkäufer vorgehen, doch da dieser wahrscheinlich im Ausland sitzt, sind die Chancen, sein Geld zurückzubekommen, für das Opfer gering.
Tipp: Wenn Sie etwas verschicken, achten Sie auf einen gültigen Versandbeleg. Welche Belege Paypal genau akzeptiert, können Sie in der Verkäuferschutzrichtlinie nachlesen.
Geld an Freunde und Familie senden
Über die Paypal-Sonderfunktion „Geld an Freunde und Familie senden“ können Nutzer Freunden und Verwandten kostenlos Geld schicken. Aber fürs Bezahlen einer gekauften Ware darf diese Funktion laut Paypal-Bedingungen nicht genutzt werden. Wer es dennoch tut, ist nicht durch den Käuferschutz abgesichert. Viele Paypal Kunden wissen das nicht. Das nutzen Betrüger aus. Auf Verkaufsplattformen geben sie sich als Privatverkäufer aus und überreden ihre Opfer über die Funktion „Freunde& Familie“ zu bezahlen. Fällt das Opfer darauf rein, ist es sein Geld los.
Tipp: Egal, wie ehrlich ein Verkäufer wirkt, bezahlen Sie nie über die Paypal-Funktion „Geld an Freunde und Familie senden“. Auch wenn Sie Verkäufer sind, lassen Sie sich lieber nicht darauf ein, wenn der Käufer über diese Funktion bezahlen will.
Paypal Käuferschutz
Schutz für Käufer. Wenn ein Käufer seine Ware nicht erhält, kann er Käuferschutz beantragen. Ist der Antrag berechtigt, erhält er Kaufpreis und Versandkosten zurück. Legt der Verkäufer aber einen gültigen Versandbeleg vor, lehnt Paypal den Käuferschutz ab. Käuferschutz gilt auch, wenn erhaltene Ware erheblich von der Artikelbeschreibung abweicht. Bei Streitfällen verlangt Paypal Nachweise und entscheidet im Einzelfall.
Wann der Paypal-Schutz nicht greift. Der Schutz gilt etwa nicht beim Kauf von Gutscheinen und Autos. Auch nicht, wenn Käufer und Verkäufer eine persönliche Übergabe vereinbaren. Mehr Infos in unserem Special zum Paypal-Käuferschutz.
Paypal–Verkäuferfallen
Paypal bietet auch für Verkäufer Schutz vor Betrug. Der Verkäuferschutz gilt beispielsweise, wenn ein Betrüger das Paypal-Konto eines Kunden gehackt und darüber unberechtigt beim Verkäufer eingekauft hat. Der Verkäufer erhält dann den Kaufpreis. Verkäuferschutz gilt auch, wenn der Käufer behauptet, die Ware sei nicht angekommen und der Verkäufer einen gültigen Versandbeleg vorlegt.
Versand ohne Beleg
Das Opfer will etwas Internet verkaufen. Der Betrüger gibt sich als Käufer aus und bezahlt über Paypal mit Käuferschutz. Das Opfer verschickt die Ware als unversichertes Paket. Der Täter behauptet, die Ware sei nicht angekommen. Paypal nimmt dem Opfer die Kaufsumme wieder weg und schreibt sie dem Betrüger gut. Der Täter hat nun Ware und Geld. Das Opfer fühlt sich betrogen und reklamiert Verkäuferschutz. Doch Paypal zahlt nicht, wenn die Ware wurde ohne gültigen Versandbeleg verschickt wurde.
Tipp: Verschicken Sie als Verkäufer über Paypal bezahlte Ware nur mit einer von Paypal akzeptierten Versandart.
Falscher Empfänger
Die Masche ist kompliziert: Das Opfer will etwas verkaufen, beispielsweise ein gebrauchtes Handy. Der Täter gibt sich als Käufer aus, möchte das Handy aber nicht zu sich, sondern an eine andere Adresse geschickt bekommen. Das Opfer ist einverstanden. Der Täter schickt das Geld über Paypal, schreibt aber scheinbar versehentlich, statt „Handy“, beispielsweise „Laptop“. Das Opfer schöpft keinen Verdacht und verschickt die Ware mit Versandbeleg. Im Versandbeleg steht die falsche Adresse. Nun behauptet der Betrüger, er habe einen Laptop bestellt, aber ein Handy erhalten. Paypal erstattet ihm das Geld, und er behält das Handy. Das Opfer geht leer aus, der Verkäuferschutz greift nicht, da es an eine andere als die in den Paypal-„Transaktionsdetails“ angegebene Adresse geliefert hat.
Tipp: Verschicken Sie Ware stets nur an die Empfängeradresse, die in den Paypal-„Transaktionsdetails“ angegeben ist, und achten Sie auf die korrekte Artikelbezeichnung im Überweisungsbetreff.
Zahlung per „Geld an Freunde senden“
Das Opfer bietet im Internet etwas zum Verkauf an. Der Betrüger gibt sich als Käufer aus und bezahlt mit Paypal über die Funktion „Geld an Freunde und Familie senden“. Das Opfer verschickt die Ware an eine Packstation. Kurz darauf die böse Überraschung: Paypal bucht das Geld zurück. Der Grund: Der Käufer ist ein Betrüger, der ein fremdes Konto gehackt hat und das Geld von dort aus überwiesen hat. Geschützt ist derjenige, dem das gehackte Konto gehört. Der Betrüger erhält die Ware. Das Opfer ist Geld und Ware los.
Tipp: Verzichten Sie als Verkäufer und Käufer auf die Paypal-Funktion „Geld an Freunde und Familie senden“.
Ware an Fremden übergeben, Dreiecksbetrug
Das Opfer will etwas verkaufen, das der Betrüger haben möchte, beispielsweise ein gebrauchtes Handy. Der Betrüger schaltet ebenfalls eine Verkaufsanzeige für dieses Handy. Hat der Betrüger einen Käufer für das falsche Handy gefunden, kauft er beim Opfer das echte Handy. Der Betrüger gibt den Käufer des falschen Handys beim Opfer als Verwandten aus. Beim Käufer gibt der Betrüger die Daten des Opfers als seine eigene Adresse an. Der Käufer zahlt also auf das Konto des Opfers, das Opfer übergibt die Ware an den Betrüger (als vermeintlichen Verwandten). Der Käufer erhält das Handy nicht, steht aber unter Käuferschutz, Paypal schreibt das Geld gut. Der Betrüger hat das Handy. Das Opfer ist Geld und Handy los. Der Verkäuferschutz greift nicht, weil das Opfer das Handy nicht persönlich, sondern an den vermeintlichen Verwandten übergeben hat.
Tipp: Geben Sie per Paypal bezahlte Artikel nie vermeintlichen Verwandten oder Freunden des Käufers, ohne sich den Ausweis zeigen zu lassen.
Trusted Shops – so funktioniert das bekannte Gütesiegel

Das Kölner Unternehmen Trusted Shops bietet ein gleichnamiges Gütesiegel für Online-Shops an. Rund 25 000 Shops tragen das Siegel. So funktioniert es.
Die Vorgaben
Um ein Trusted-Shops-Siegel zu erhalten, muss ein Onlinehändler die „Trusted Shops Qualitätskriterien“ erfüllen. Das heißt, er muss auf seiner Internetseite unter anderem seine Adresse sichtbar darstellen und über das Widerrufsrecht informieren. Trägt ein Händler das Siegel, darf die Gesamtnote der Kundenbewertungen nicht unter die Note 3,0 fallen. Außerdem kostet das Siegel für die Händler eine monatliche Gebühr, dafür dürfen diese damit aber werben.
Tipp: Die Stiftung Warentest hat geprüft, wie gut Online-Gütesiegel Verbraucher schützen. Ergebnis: Es gibt große Unterschiede (Wie hilfreich sind Trusted Shops, Tüv & Co?).
Der Käuferschutz
Ähnlich wie Paypal bietet Trusted Shops einen Käuferschutz an. Das heißt, Trusted Shops springt beispielsweise ein, wenn eine Bestellung nicht ankommt oder der Kunde Probleme beim fristgerechten Widerruf hat (Details zum Käuferschutz von Trusted Shops). Für den Käuferschutz muss eine Mitgliedschaft abgeschlossen werden, die kann je nach Absicherungssumme kostenpflichtig sein. Nach Abschluss der Mitgliedschaft ist der Kunde bei jedem Kauf in einem Shop mit Siegel automatisch geschützt.
Achtung vor falschen Siegeln
Manche Shops nutzen falsche Trusted-Shops-Siegel. Echte Gütesiegel lassen sich anklicken und führen Sie zur Unternehmensseite. Dort können Sie kontrollieren, ob ein Shop tatsächlich zertifiziert ist und welche Kriterien er für die Zertifikation erfüllen muss. Zusätzlich können Sie über die Trusted-Shop-Suchfunktion gezielt nach zertifizierten Shops suchen.
Online sicher bezahlen
Wer online einkauft, möchte die Ware entspannt aussuchen und bestellen, schnell bekommen und unaufwändig bezahlen. Zahlen per Rechnung ist den Deutschen am liebsten. Eine der Ware beigelegte oder per E-Mail zugesandte Rechnung ist die sicherste Methode: Erst, wenn die Bestellung eingetroffen ist, muss der Kunde dem Verkäufer das Geld überweisen. Vorher kann er in Ruhe prüfen, was genau ihm zugeschickt wurde, ob es passt. In der Praxis ist das Bezahlen per Rechnung noch immer am weitesten verbreitet. Bequemer gehts mit elektronischen Geldbörsen, sogenannten E-Wallets. Hier ist Paypal klarer Marktführer.

Kunden können im Schnitt zwischen sieben Zahlmethoden wählen. Wir erklären die gängigen Systeme. © Stiftung Warentest / René Reichelt
Rechnung
So gehts: Sie überweisen innerhalb einer Frist (meist zwei Wochen) nach Erhalt der Ware das Geld.
Sicherheit: Da Sie erst zahlen, nachdem Sie die Ware erhalten und getestet haben, ist ein Betrug unwahrscheinlich.
Lastschrift
So gehts: Sie geben Ihre Bankdaten auf der Seite des Händlers ein und erteilen ihm die Erlaubnis, den Betrag von Ihrem Girokonto abzubuchen. So kann er die Ware schnell versenden.
Sicherheit: Im Betrugsfall können Sie die Lastschrift innerhalb von acht Wochen widerrufen. Wie das geht, erklärt unser Special Gewusst wie: Lastschrift zurückholen.
Paypal
So gehts: Sie hinterlegen bei Paypal Ihre Kreditkarten- oder Kontodaten. Bei der Bestellung müssen Sie sich in Ihr Paypal-Konto einloggen. Der Händler erhält das Geld sofort und kann die Ware verschicken. Paypal-Zahlungen bei Onlinehändlern sind auch als Ratenzahlung möglich. Paypal ist Kreditgeber und entscheidet über den Antrag. Die Ratenzahlung gibt es für Einkäufe zwischen 199 und 5 000 Euro. Die Laufzeit beträgt zwölf Monate, der effektive Jahreszins beträgt 9,99 Prozent. Das ist vergleichsweise teuer.
Sicherheit: Schutz vor Betrug nur, wenn Sie sich streng an die Paypal-Regeln halten (Paypal-Fallen vermeiden) dann greift der Paypal Käuferschutz. Achtung: Der Käuferschutz greift generell nicht, wenn Sie die Funktion „Geld an Freunde & Familie senden“ nutzen.
Vorkasse
So gehts: Sie zahlen die Ware im Voraus per Überweisung. Der Händler verschickt diese erst nach Geldeingang.
Sicherheit: Sehr gering! Im Betrugsfall ist die Bank nicht dazu verpflichtet, Ihre Überweisung zurückzubuchen. Sie müssen dann auf rechtlichem Weg Ihre Ansprüche geltend machen.
Kreditkarte
So gehts: Sie geben beim Onlinehändler Kreditkartennummer, Gültigkeitsdauer und meist auch die Prüfziffer (drei- oder vierstellige Zahl auf der Rückseite) ein. Der Händler erhält eine Zahlungsgarantie und kann die Ware schnell verschicken. Demnächst sollen neue Regeln gelten, ab wann genau, steht noch nicht fest: Jede Zahlung im Netz muss dann mit einer Transaktionsnummer (Tan) freigegeben werden. Alle Informationen zum neuen Verfahren, zu möglichen Kosten und Hinweise, wie Sie die neue Technik installieren, finden Sie in unserem kostenlosen Special Kreditkarte und Onlineshopping.
Sicherheit: Im Betrugsfall können Sie den Betrag zurückbuchen lassen. Zusätzliche Sicherheit durch eine Passwortabfrage bietet die Methode „3D-Secure“. Ab dem 14. September 2019 sollte sie eigentlich generell vorgeschrieben sein, der Termin wurde aber verschoben.
Nachnahme
So gehts: Der Händler verschickt die Ware sofort, und Sie bezahlen bar beim Paketboten. Sie müssen bei Lieferung anwesend sein. Die Paketdienste verlangen oft von Ihnen Gebühren.
Sicherheit: Sie erhalten das Paket erst nach der Zahlung vom Boten und können erst dann überprüfen, ob sich die bestellte Ware auch wirklich im Paket befindet und funktioniert.
Sofortüberweisung
So gehts: Sie werden auf die Website des Dienstleisters „Sofort“ geleitet. Sie geben Ihre Onlinebanking-Daten (Login-Daten, Transaktionsnummer) an. Sofort führt eine Überweisung von Ihrem Konto aus und der Händler kann die Ware versenden.
Sicherheit: Sie geben persönliche Bankdaten an einen Dritten weiter, was die meisten Geschäftsbedingungen der Banken verbieten. Seit Januar 2018 ist dies nach EU-Recht aber erlaubt.
Amazon Payments
So gehts: Sie brauchen ein Amazon-Konto. Während der Bezahlung bei einem Händler müssen Sie sich bei Ihrem Amazon-Konto anmelden. Anschließend können Sie über die bei Amazon hinterlegten Konto- oder Kreditkartendaten bezahlen.
Sicherheit: Ähnlich wie Paypal bietet Amazon eine Garantie im Betrugsfall.
Klarna
So gehts: Sie müssen sich bei Klarna registrieren und die App runterladen. Bei Rechnungskauf geht Klarna in Vorleistung, Sie zahlen das Geld an Klarna zurück, entweder sofort, oder später. Auch Ratenzahlung ist möglich. Mittlerweile bietet das Unternehmen auch eine eigene Kreditkarte.
Sicherheit: Kunden haben Käuferschutz, Klarna arbeitet nur mit ausgewählten Partnern zusammen.
Sonstiges
Die deutschen Anbieter Giropay und Paydirekt fallen unter Sonstige. Anders als etwa bei Paypal oder Sofortüberweisung werden Ihre persönlichen Bankdaten bei diesen Anbietern nicht an Dritte weitergegeben. Beide kooperieren direkt mit den Kreditinstituten. Informieren Sie sich, ob Ihre Bank die Dienste unterstützt.
Glossar des Online Shoppings
Von AGB über Gütesiegel und Haftung bis Zoll – in unserem Glossar erklären wir alles, was Sie zum Thema Online-Shopping wissen müssen.
AGB
In den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) legen Onlineshops die „Spielregeln“ für ihre Benutzung fest. AGB müssen verständlich, übersichtlich, auf der Website einfach abrufbar sowie speicherbar sein. Konkret regeln Shops damit zum Beispiel, ob sie selbst oder ihre Kunden die Kosten für den Rückversand nach Widerruf tragen. Händler dürfen per AGB zwar von einigen gesetzlichen Regelungen abweichen, Verbraucherschutzrechte wie das Widerrufsrecht dürfen sie aber nicht ausschließen. Außerdem: Unfaire AGB sind unwirksam.
Bewertungen
Kunden kaufen etwas im Internet und bewerten das dann – klingt hilfreich, ist es aber nicht immer. Onlineshops können gute Kundenbewertungen nämlich kaufen. Wie einfach das möglich ist, haben wir in unserem Test Fake-Bewertungen herausgefunden. Verdächtig sind positive Bewertungen etwa, wenn sie sich auf einmal ballen.
Tipp: Lassen Sie sich nicht von fünf Sternen beeindrucken. Sehen Sie besser auch in negative Bewertungen und prüfen Sie, ob sich vermehrt Kritikpunkte wiederholen.
Cashback-Portale
Onlineshopper, die auf einem Cashback-Portal wie Shoop oder Getmore angemeldet sind, sparen einige Prozente, wenn sie etwas in einem Partnershop des Anbieters bestellen. Sie bekommen den Rabatt später als Cashback gutgeschrieben. Unser Test Cashback-Portale hat ergeben: Je nach Internetportal und Shop sind sogar über 10 Prozent drin. Das ist meist mehr als bei analogen Bonussystemen.
Tipp: Cashback lohnt sich, ersetzt aber keinen Preisvergleich. Hilfreich dafür sind Seiten wie idealo.de und guenstiger.de.
Digitale Identität
Alle persönlichen Daten sowie die Rechte und Möglichkeiten, die ein User im Internet hat, ergeben seine digitale Identität. Dazu zählen beispielsweise Passwörter und Zugangsberechtigungen. Vorsicht: Kriminelle stehlen diese Daten und verkaufen sie an Betrüger. Die können dann beispielsweise Bestellungen im Namen der Opfer tätigen oder andere Verträge schließen.
Tipp: Das Hasso-Plattner-Institut bietet eine Möglichkeit, herauszufinden, ob eigene Daten in kriminellen Netzwerken aufgetaucht sind. Der kostenlose Service heißt Identity Leak Checker.
Eindeutig beschriftete Buttons
Onlineanbieter dürfen ihren Kunden keine Verträge untermogeln. Egal, ob es etwa um einen Kauf im Onlineshop geht oder den Abschluss eines Zeitschriften-Abos. Schaltflächen, die Kosten für Kunden auslösen, müssen daher eindeutig beschriftet sein. Zum Beispiel mit der Aufschrift „jetzt kostenpflichtig bestellen“. Andernfalls kommt kein wirksamer Kaufvertrag zustande.
Fake-Shops
Hinter Fake-Shops stecken Betrüger. Sie locken mit attraktiven Angeboten, Opfer kaufen und bezahlen, geliefert wird nie. Solche Shops wirken oft täuschend echt, diese Merkmale entlarven sie trotzdem:
- Die Preise sind auffallend günstig.
- Es gibt kein Impressum, oder das Impressum ist gefälscht oder unvollständig.
- Der Shop hat falsche Gütesiegel, die sich nicht anklicken lassen.
- Im Internet finden sich keine Informationen oder nur schlechte Erfahrungen.
Tipp: Zahlen Sie bei fremden Shops nie per Vorkasse. Im Betrugsfall ist das Geld weg.
Gütesiegel
Manche Onlineshops tragen Gütesiegel. Für die Zertifikation muss ein Shop eine Reihe von Kriterien erfüllen, daher können Gütesiegel verlässliche Zeichen für seine Seriosität sein. Aber Achtung: Betrüger fälschen Siegel. Echte Siegel erkennen User, wenn sie sie anklicken: Es öffnet sich die Seite des Siegelherausgebers. Hilfreich finden wir etwa die Siegel Trusted Shops oder Safer-Shopping des Tüv Süd (Test Gütesiegel).
Haftung ausschließen
Laut Gesetz müssen auch Privatverkäufer für einwandfreie Ware einstehen. Wenn sie beispielsweise ein altes Fahrrad online verkaufen, kann es sein, dass sie haften müssen, wenn sich binnen zwei Jahren ein Mangel zeigt. Aber: Privatverkäufer können die Haftung ausschließen. Etwa wenn sie im Angebot schreiben, dass der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sachmangelhaftung erfolgt.
Tipp: Mehr Informationen dazu finden Sie unter Privatverkauf im Internet.
Impressum
Onlineshops sind verpflichtet, bestimmte Informationen über sich anzugeben. Dazu zählen etwa der Unternehmensname, Adress- und Kontaktdaten sowie auch Handelsregister- und Umsatzsteueridentifikationsnummern. In aller Regel stehen diese Angaben in einem Impressum. Fehlen sie, sind Zweifel an der Seriosität des Shops angebracht. Das gleiche gilt, wenn der Onlineshop keine Datenschutzerklärung bereitstellt.
Jugendschutz
Zigaretten und Tabak dürfen auch online nur ab einem Alter von 18 Jahren gekauft werden. Händler müssen das Alter der Kundinnen und Kunden überprüfen. Im Versandhandel von Bildträgern, wie Filmen ab 18 Jahre, gilt das ebenfalls. Seltsam: Beim Onlineverkauf von Alkohol ist das Jugendschutzgesetz nicht ganz so eindeutig. Dass eine Alterskontrolle dort trotzdem zu erfolgen hat, stellte das Landgericht Bochum in einem Urteil klar (Az. 13 O 1/19).
Käuferschutz
Kunden bekommen ihr Geld zurück, falls mit ihrer Bestellung etwas schief geht. Das versprechen Käuferschutzprogramme von Anbietern wie Amazon, Trusted Shops oder Paypal. Der Schutz ist zwar hilfreich, aber auch an einige Bedingungen geknüpft, sehen Sie dazu auch unseren Test Onlineshopping. Im Käuferschutz von Trusted Shops Basic etwa sind nur Bestellungen bis 100 Euro abgesichert. Der Käuferschutz von Paypal greift nur bei Zahlungen über die Funktion „Geld senden für Waren und Dienstleistungen“.
Tipp: Checken Sie vor einer Bestellung, ob der Käuferschutz Ihres Anbieters greift.
Mängel
Wenn Ware beschädigt geliefert wird oder sich innerhalb von zwei Jahren ein Mangel zeigt, können Onlineshopper die Ware beim Händler reklamieren – der muss für einwandfreie Ware einstehen. Das Reklamationsrecht gilt EU-weit.
Tipp: Viele Hersteller geben freiwillig eine Garantie, deren Umfang sie selbst bestimmen. Manchmal bietet sie mehr als das Reklamationsrecht gegenüber dem Händler.
Nacherfüllung
Bevor der Kaufpreis im Fall einer Reklamation zurückverlangt werden kann, hat der Händler die Chance nachzubessern. Entweder schickt er dafür Neuware oder er repariert den Defekt. Die Wahl hat der Kunde. Ausnahme: Dem Händler ist eine Option nicht zuzumuten, etwa da sie unverhältnismäßig teurer wäre. Zahllose Chancen hat der Händler aber nicht. Ist der Mangel nach meist zwei Versuchen nicht behoben, darf der Kunde vom Kauf zurücktreten.
Online-Kriminalität
Mit Begriffen wie Cybercrime oder Online-Kriminalität werden Straftaten bezeichnet, die via Internet begangen werden. Dazu zählt beispielsweise die Infektion von Computern mit Schadsoftware. Für Verbraucher ist auch der Diebstahl ihrer digitalen Identität gefährlich, denn der steht am Beginn vieler Cyber-Straftaten.
Tipp: Sichere Passwörter bieten Schutz. Wir empfehlen mindestens 20 Zeichen. Gut merken lassen sich Nonsens-Sätze.
Schlichtungsstelle
Verbraucher können Konflikte mit einem Onlineshop auf Antrag von einer Schlichtungsstelle lösen lassen. Wenn beide Seiten den Schlichterspruch annehmen, ist er bindend. Für Verbraucher sind die Verfahren schnell und meist kostenlos. Eine Klage birgt dagegen stets ein Kostenrisiko und ist langwierig. Allerdings sind Schlichtungen freiwillig und nur wenige Händler nehmen bisher daran teil. Ob ein Shop bereit dazu ist, muss er auf seiner Website angeben.
Tipp: Die wichtigsten Schlichtungsstellen nennt unser Special Außergerichtliche Streitbeilegung.
Versandkosten
Onlineshops dürfen selbst bestimmen, ob sie die Kosten für den Versand tragen oder sie dem Kunden aufdrücken. Alle Versandkosten sind vor dem Kauf anzugeben. Bei einer Reklamation muss der Shop die Rücksendekosten tragen.
Widerrufsrecht
Für Online-Bestellungen gilt ein gesetzliches Widerrufsrecht. Wenn Ware nicht gefällt, kann der Kauf ohne Begründung innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Lieferung widerrufen werden. Ausnahmen gibt es wenige, etwa für maßangefertigte Kleidung. Für den Widerruf reicht eine E-Mail. Viele Onlineshops nehmen den Rücksendewunsch aber auch per Klick im Kundenkonto an. Achtung: Die Kosten für den Rückversand bei Widerruf tragen eigentlich Käuferinnen und Käufer, viele Shops zahlen die Kosten aber freiwillig.
Zoll
Wer außerhalb der Europäischen Union bestellt, muss mit Kosten wie Zoll und Einfuhrumsatzsteuer rechnen (wann die Gebühren anfallen, siehe Infografik oben). Für die Berechnung zählt der Warenwert inklusive Versand. Bestellungen bis 22 Euro sind noch bis zum 30. Juni 2021 von der Einfuhrumsatzsteuer befreit, danach nicht mehr. Bei Bestellungen ab 150 Euro wird Zoll fällig – die Höhe richtet sich nach Herkunftsland und Warenart.
Tipp: Auf test.de finden Sie einen kostenlosen Zollrechner. Mit ihm können Sie schon vor einer Bestellung herausfinden, wie viel Zoll und Steuern anfallen.
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BGH-Urteil zu Paypal und Sofortüberweisung Onlineshops dürfen Zahlungsgebühr verlangen
- Bei Onlinekäufen dürfen Händler von den Kunden Gebühren für die Nutzung von Paypal oder Sofortüberweisung erheben. Sie müssen aber ein kostenfreies Zahlungsmittel...
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Sofortumrechnung Kostenfalle beim Bezahlen mit Paypal
- Vor saftigen Gebühren beim Geldabheben im Ausland warnt die Stiftung Warentest seit Jahren. Der Trick heißt Sofortumrechnung: Wer im Nicht-Euroland in Fremdwährung...
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Gewusst wie Fake-Shop entlarven
- Wer online einkaufen will, gerät schnell an betrügerische Fake-Shops. Kriminelle locken dort mit attraktiven Angeboten. Die Opfer kaufen und bezahlen, doch geliefert wird...
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Ich habe heute mit 4 Mitarbeiter Telefoniert, bei mir wurde alles gespeichert es hat sich um einen Betrugsfall gehandelt wo alles nachweisbar war. Sehr unfreundliches Kundenservice und sogar ein Betrrugsfall wurde abgeleht obwohl alles nachweisbar ist. Jetzt verstehe ich warum viele Kunden unzufrieden sind.
Die Gauner errichten neue Webseiten in Sekunden zu Tausenden.
Besser ist es deren IBAN zu prüfen, denn neue Bankkonten sind schwerer zu bekommen und selbst für Gauner teuer auf dem Schwarzmarkt zu erwerben. Daher nutzen sie die oft mehrfach. Daher www.geisterkonten.de recherchieren, da findet man die Ibans der Gauner. Manche haben bereits eine jahrelange Historie mit verschiedenen Domains.
Bei Amazon zum Beispiel sind die detaillierten Händlerangaben auf der Seite des ausgewählten Artikels nicht sofort zu sehen.
Tipp an andere Verbraucher: Wie man sie finden kann:
Rechtes umrahmtes Feld, unter button „Jetzt kaufen“, darunter neben „Verkäufer“ den Namen des Verkäufers anklicken, dann sollte das Impressum unter den Bewertungen sichtbar sein.
Leider ist das Impressum manchmal unvollständig oder auf Chinesisch
(siehe Händler UNOSI, https://www.amazon.de/sp ie=UTF8&seller=A1Q3S91CC84K4J&asin=B0872PGJ9V&ref_=dp_merchant_link&isAmazonFulfilled=1)
und entspricht damit nach meiner Meinung nicht den Anforderungen an § 5 des Telemediengesetzes (TMG) an ein Impressum.
Für besseren Verbraucherschutz und um das Telemediengesetz bezüglich des Impressums durchzusetzen, bedürfte es der besseren Überwachung des Internetverkaufes auf großen Verkaufs-Plattformen durch die zuständigen Behörden. Vielleicht wäre auch eine Abmahnung durch die Verbraucherzentrale nützlich.
Anders als in den blumigen Werbeversprechen bietet Trusted Shop keinen vollumfänglichen Käuferschutz für Onlinekäufe, selbst wenn man das Schutzpaket (9,99€) für die Absicherung von Käufen bis 20000,-€ erwirbt. Denn der Schutz endet automatisch vier Wochen nach der Bestellung. Dieser Hinweis steht erst im Kleingedruckten, genauso dass einem ein Jahresabo untergeschoben wird.
Gerade bei wertigen Bestellungen oder bei kundenspezifischen Anfertigungen, endet somit der Schutz oft vor dem avisierten Liefertermin, bei ausbleibener Lieferung oder Paketverlust kann man sich selber drum kümmern, dass man zu seinem Recht kommt und schaut evtl. in die Röhre. Abgesehen davon dass die Widerspruchszeit somit meist nicht abgedeckt ist.
Der Verein ist mit diesen Bedingungen eigentlich selber ein Fall für die Verbraucherschützer und gehört für mich schon in die Nähe von dubiosen Anbietern von Versicherungsprodukten und auf die entsprechende Liste der Finanztest.
Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Schleichwerbung