Online-Shopping Sicher Einkaufen im Netz

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Online-Shopping - Sicher Einkaufen im Netz

Sicher shoppen. Wer die Fallen im Internet kennt, kann unbe­sorgt einkaufen. © Getty Images / Westend61

Online-Shopping ist bequem. Hier lesen Sie, wie Sie sicher im Internet einkaufen und wo die Fallen lauern – auf Fake­seiten und im Bezahl­prozess.

Das Wichtigste in Kürze

So shoppen Sie sicher im Netz

Sicheres Pass­wort. Je komplizierter, desto besser. Vermischen Sie Sonderzeichen mit Buch­staben und Zahlen. Notieren Sie sich komplizierte Pass­wörter nicht auf dem Computer, sondern auf Papier. Nutzen Sie möglichst verschiedene Pass­wörter. Mit Passwortmanagern kreieren Sie besonders sichere Pass­wörter.

Sicherer Shop. Viele Angebote im Internet sind schlichtweg zu schön, um wahr zu sein. Einige Fake-Shops wirken täuschend echt. Prüfen Sie daher vor jeder Bestellung, ob ein Online-Shop wirk­lich seriös ist. Kontrollieren Sie Impressum und Gütesiegel. Suchen Sie den Shop im Internet und lesen Sie Rezensionen anderer Nutzer.

Sicher bezahlen. Im Schnitt bieten Online-Shops die Möglich­keit, zwischen sieben verschiedenen Bezahl­systemen zu wählen. Wer auf Rechnung kauft ist relativ sicher, denn gezahlt wird erst, wenn die Ware auch wirk­lich da ist. Per Vorkasse sollte dagegen nie bezahlt werden, das Betrugs­risiko ist enorm hoch. Für das Bezahlen mit Kreditkarte im Netz gelten ab Mitte September 2019 neue Sicher­heits­regeln und Techniken. Alle Informationen zum neuen Verfahren finden Sie in unserem kostenlosen Special Kreditkarte und Onlineshopping.

Fieser Fake oder seriöser Shop? So entlarven Sie Betrüger

Fake-Shops sind Internet­seiten, die wie seriöse Online-Shops aussehen. Hinter den Seiten stehen allerdings Betrüger, die auf das Geld kauf­williger Opfer aus sind. Die angebotene Ware existiert nicht. Impressum und Kontaktdetails sind falsch, oder von fremden Firmen kopiert. Oft sind Fake-Shops sehr professionell gestaltet. Lassen Sie sich daher nicht vom Aussehen einer Home­page täuschen.

Ware kam nie

Ein Beispiel ist der Fake-Shop „oneupyou.com“. Die Betreiber der Website mieteten sogar ein Laden­geschäft, um Seriosität vorzutäuschen. Im Internet boten sie elektronische Geräte zu reduzierten Preisen an. Opfer kauf­ten und bezahlten per Vorkasse. Geliefert wurde nie. Hunderte geprellte Käufer stellten Anzeige bei der Polizei. Die Täter konnten gefasst werden. Der Schaden belief sich auf rund 300 000 Euro. Sogar auf seriösen Platt­formen wie Amazon gibt es Betrüger (siehe Fakeshops bei Amazon).

Schlichtungs­stellen können helfen

Aber nicht immer steckt ein Schwindler dahinter, wenn Ware einmal nicht eintrifft. Fragen Sie zunächst bei dem Online-Shop, bei dem Sie bestellt haben, nach, wenn ein Paket nicht bei Ihnen ankommt. Trifft die Ware partout nicht ein, suchen Sie zusammen mit dem Shop nach einer Lösung. Kommt keine Lösung zustande, kann möglicher­weise eine Schlichtungsstelle helfen. Welche Rechte Sie im Netz haben, erklären wir in unserem Special Gewährleistung und Garantie.

Vor dem Kauf: Website mit Fake­shop-Finder prüfen

Geht man Betrügern ins Netz und hat bereits bezahlt, ist das Geld in den meisten Fällen verloren. Damit es nicht so weit kommt, hat die Verbraucherzentrale Nord­rhein-West­falen den Fakeshop-Finder entwickelt. Dort lässt sich jede beliebige Website über­prüfen. Im Dezember 2022 waren dort bereits 27 000 Fake-Shops hinterlegt. Laut der Verbraucherzentrale kommen jeden Monat 500 bis 700 neue hinzu, denn die Shops sind meist nur kurze Zeit online, bevor sie durch neue ersetzt werden.

Wichtige Kenn­zeichen abhaken

Anhand der folgenden Merkmale können Sie auch selbst nach Hinweisen suchen, die zeigen, ob eine Online-Shop seriös oder fragwürdig ist. Gehen Sie die Posten durch:

Impressum. Unternehmen in Deutsch­land haben eine Anbieterkenn­zeichnungs­pflicht. Das heißt, sie müssen Informationen über sich nennen, die sie in der Regel als Impressum bezeichnen. Ein fehlendes, unvoll­ständiges oder falsches Impressum ist ein Indiz für einen Fake-Shop. Achtung: Teil­weise kopieren Betrüger auch das voll­ständige Impressum real existierender Firmen:
Tipp: Googeln sie die Daten, die im Impressum angegeben sind, um irritierende Doppe­lungen zu erkennen.

Daten­schutz­erklärung. Online-Shops, die ihre Ware in Deutsch­land anbieten, sind verpflichtet, eine Daten­schutz­erklärung auf ihrer Seite abruf­bar zu machen. Fehlt diese, ist das ein Hinweis auf unseriöse Absichten des Anbieters.

Gütesiegel. Seriöse Online-Shops werben oft mit Gütesiegeln (zum Beispiel Trusted Shops). Händler zahlen für solche Siegel eine monatliche Gebühr, im Gegen­zug dürfen sie es prominent auf ihrer Home­page platzieren. Echte Siegel sind ein verläss­liches Indiz für die Seriosität eines Online-Shops. Bekannte Gütesiegel sind neben Trusted Shops beispiels­weise EHI geprüfter OnlineShop, oder S@fer Shopping des TÜV Süd. Wichtig: Prüfen Sie die Echt­heit des Siegels. Betrüger kopieren Gütesiegel, oder erfinden eigene. Echte Gütesiegel sind anklick­bar und führen Sie zur Unter­nehmens­seite. Dort können Sie kontrollieren, ob ein Shop tatsäch­lich zertifiziert ist und welche Kriterien er für die Zertifikation erfüllt.

Vorkasse. Von Bezahlung per Vorkasse ist generell abzu­raten! Wer per Vorkasse zahlt, die bestellte Ware aber nicht erhält, sieht sein Geld oft nicht wieder. Zahlen Sie nur per Vorkasse, wenn Sie den Verkäufer kennen und ihm vertrauen.

Telefon­nummer. Viele Versandhändler geben auf ihrer Internetseite eine Telefon­nummer an. Ist diese falsch, oder ständig nicht erreich­bar, kann das ein Zeichen für einen unseriösen Shop sein. Aber: Online Versandhändler sind nicht verpflichtet eine Telefon­nummer anzu­geben. Haben Sie keine, müssen sie alternativ eine andere direkte und effiziente Kontakt­möglich­keit bieten.

Schnäpp­chen­preise. Das Internet ist ein Paradies für Schnäpp­chenjäger. Wer Preise vergleicht, kann oft viel Geld sparen. Achtung: Ist ein Preis unver­hält­nismäßig nied­rig, steht oft ein Betrüger hinter dem Angebot. Das gilt vor allem für Markenware, Rabatte bis zu 90 Prozent sind unrealistisch.

Rechnung. Bietet ein Shop Bezahlung per Rechnung an, ist das ein gutes Zeichen. Denn Sie zahlen erst, wenn die Ware bei Ihnen einge­troffen ist und sie sie prüfen konnten.

Rest­zweifel. Immer noch unsicher? Googeln Sie den Shop. Ist er seriös, finden Sie oft positives Feedback glück­licher Kunden. Ist er ein Fake, gibt es eventuell schon Beschwerden geprellter Käufer. Übrigens: Auch die Stiftung Warentest wird regel­mäßig Opfer falscher Behauptungen im Internet. In unserem Special Gefälschte Testergebnisse und Tests, die es nie gab lesen Sie, wie unseriöse Internet­seiten mit erfundenen Tests der Stiftung Warentest werben und wie Sie solche Seiten erkennen können.

Ihre Erfahrung ist gefragt

Sie sind schon einmal Opfer eines Online­betrugs geworden und möchten uns Ihren Fall schildern? Dann schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an

onlinebetrug@stiftung-warentest.de.

In unseren Magazinen test und Finanztest und auf test.de schildern wir regel­mäßig konkrete Fälle, um Lese­rinnen und Leser vor den Betrugs­maschen von Onlinegaunern zu warnen. Bitte bedenken Sie: Die Stiftung Warentest gibt keine individuelle Rechts­beratung. Wenden Sie sich hierfür an die für Ihre Region zuständige Verbraucherzentrale oder einen Rechts­anwalt.

Identitäts­diebstahl und Daten­schutz

Jeder Mensch besitzt eine Vielzahl persönlicher Daten, die seine Identität bestimmen. Dazu gehören einfache Informationen, wie Name und Geburts­datum, aber auch Konto-, und Steuer­nummern. Diese persönlichen Daten sind für Betrüger bares Geld wert! Je mehr ein Betrüger über ein Opfer weiß, desto leichter kann er dessen Identität stehlen und für seine Zwecke nutzen.

Bestel­lungen auf fremden Namen

Täter miss­brauchen Daten von Opfern, um in deren Namen im Internet einzukaufen. Für eine falsche Bestellung reicht einem Kriminellen oft schon der Name und die Adresse seines Opfers. Das sind Daten, die er auf jedem Klingelschild ablesen kann. Mit einer falschen E-Mail­adresse eröffnet der Betrüger Kunden­konten und bestellt im Namen des Opfers. Entweder lässt er die Bestellung an eine andere Adresse liefern, oder er versucht das Paket an der Adresse des Opfers abzu­fangen. Die Rechnung geht ans Opfer, das erst dann den Betrug über­haupt bemerkt.

Tipp: Effizient schützen können Sie sich vor dieser Masche schwer. Generell gilt: Gehen Sie spar­sam mit allen Informationen um, die Sie im Internet von sich preis geben. Wenn Sie Opfer werden, erstatten Sie Straf­anzeige bei der Polizei. Dort bekommen Sie ein Aktenzeichen, das Sie dem Händler weitergeben können. Damit hat der Ärger in der Regel ein Ende.

Kriminelles Handeln unter falschem Namen

Schlimms­tenfalls begeht ein Betrüger Straftaten im Namen seines Opfers. Dafür stellt er ihnen eine raffinierte Falle: Er gibt sich beispiels­weise als Arbeit­geber aus und lockt mit Jobangeboten im Home Office. Über E-Mails gewinnt der Betrüger das Vertrauen seines Opfers und sammelt Daten. Schließ­lich über­redet er sein Opfer zu einer Video-Identifikation. An diesem Punkt hat er bereits ausreichend Daten, um bei einer Online-Bank die Eröff­nung eines Bank­kontos auf den Namen des Opfers zu beantragen. Per Video-Identifikation führt das Opfer, ohne es zu wissen, die Konto­eröff­nung durch. Der Mitarbeiter, der die Identifikation durch­führt, erkennt den Betrug nicht, wenn das Opfer den Grund der Maßnahme nicht erwähnt. Die Falle ist zuge­schnappt, der Täter hat volle Kontrolle über das neu eröff­nete Bank­konto auf den Namen seines Opfers. Das bedeutet: Er kann Schulden machen, hohe Beträge abbuchen und Straftaten wie Geld­wäsche begehen. Das Opfer merkt das oft erst, wenn die Polizei vor der Tür steht und es sich für die Straftaten des Betrügers verantworten soll.

Tipp: Seien Sie skeptisch, wenn jemand von Ihnen persönliche Daten verlangt. Wie Sie Ihre Privatsphäre online generell besser schützen können, lesen Sie in unserem Special Wie Sie Verfolger abschütteln. Sagen Sie bei einer Video-, oder Postidentifikation außerdem immer, warum Sie sich identifizieren wollen. Kein seriöser Arbeit­geber verlangt im Bewerbungs­prozess eine Video-Identifikation. Das weiß auch der Mitarbeiter, der die Identifikation durch­führt. Ist ihm etwas suspekt, kann er den Vorgang abbrechen. Wer Opfer von Identitäts­diebstahl wird, sollte das unbe­dingt bei der Polizei anzeigen. Zusätzlich kann ein Identitäts­diebstahl der Schufa gemeldet werden. Das macht es Betrügern schwerer, Verträge im Namen des Opfers zu schließen.

Daten schützen

Antivirensoftware. Installieren Sie ein Antiviren­programm auf dem Computer, den Sie zum Surfen im Internet und Online­banking benutzen. Aktualisieren Sie dieses, Ihr Betriebs­system und den Browser regel­mäßig. Welche Programme erfolg­reich Atta­cken abwehren, zeigt unser Test von Sicherheitssoftware.

Daten sparen. Geben Sie persönliche Daten nur preis, wenn es nötig ist – auch in sozialen Netz­werken. Nutzen Sie dort Privatsphäre-Einstel­lungen, sodass nur Ihre Freunde Beiträge und Fotos von Ihnen sehen. Akzeptieren Sie keine Freund­schafts­anfragen von Unbe­kannten.

E-Mail-Adresse schützen. Geben Sie Ihre offizielle E-Mail-Adresse nur in vertrauens­würdige Hände. Tipp: Richten Sie sich für Newsletter und Gewinn­spiele eine Zweit­adresse ein, die Ihnen nicht direkt zuge­ordnet werden kann.

Sichere Pass­wörter. Nutzen Sie mindestens 20 Zeichen. Das Pass­wort darf aus echten Worten bestehen, die einen Satz bilden, der aber keinen Sinn ergibt. Streuen Sie Sonderzeichen und Zahlen ein. Keine sicheren Pass­wörter sind Namen, Geburts­daten und berühmte Zitate. Nutzen Sie verschiedene Pass­wörter für verschiedene Dienste. Bei wichtigen wie Google, Amazon und Facebook können Sie eine zweite Sicherung einrichten und sich etwa einen Code per SMS schi­cken lassen (Zwei-Faktor-Authentifizierung). Auch Pass­wort­manager können helfen, mehr dazu in unserem Passwortmanagertest.

Anhänge und Links. Öffnen Sie nie Anhänge und Links in E-Mails von unbe­kannten Absendern.

Daten­lecks. Kriminelle stehlen persönliche Daten im Internet. Immer wieder kommt es zu Daten­lecks, bei denen zahlreiche Kombinationen aus Pass­wort und Mail­adresse gestohlen und im Internet veröffent­lich werden.

Tipp: Mit dem Identity Leak Checker des Hasso-Plattner-Institutes können Sie kostenlos prüfen, ob Ihre privaten Daten irgendwo im Internet veröffent­licht sind. Tauchen tatsäch­lich Daten auf, zeigt Ihnen das Tool, wie Sie die Verfolger abschütteln können. Oft reicht schon ein neues, sicheres Pass­wort.

Paypal–Käuferfallen

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Das Bezahl­system Paypal ist bequem und generell sicher, es verspricht in bestimmten Fällen Käuferschutz. Damit sind Betrugs­opfer in vielen Fällen abge­sichert und bekommen finanzielle Schäden ersetzt. Doch Betrüger kennen und nutzen die Lücken des Dienstes. Sie geben sich als Verkäufer aus und bringen ihre Opfer um viel Geld.

Rück­versand ohne Beleg

Die Masche ist kompliziert aber für den Betrüger effektiv. Zunächst bietet der Täter, oft aus dem Ausland, etwas zum Verkauf im Internet an, beispiels­weise sehr teure, seltene Sammelkarten. Das Opfer entscheidet sich zum Kauf, zahlt regulär über Paypal mit Käuferschutz und wiegt sich in Sicherheit. Der Täter verschickt auch etwas, doch statt der wert­vollen Sammelkarten liefert er billigen Ersatz. Falsch­lieferungen sind eigentlich abge­sichert durch Käufer­schutz. Paypal müsste dem Käufer den Kauf­preis zurück­buchen. Der Haken: Das gilt nur, wenn der Käufer den Rück­versand mit einem gültigen Versandbeleg nach­weisen kann. Gültig ist dieser laut Paypal nur, wenn der Name des Versand­unter­nehmens, das Versanddatum sowie der Name und die Adressen von Empfänger und Versender darauf stehen. Der Täter setzt darauf, dass sein Opfer einen entscheidenden Fehler macht: Verschickt das Opfer die falschen Karten per Brief, erhält es nur eine Portoquittung, und die gilt nicht als Beleg. Der Käufer­schutz entfällt, das Opfer ist sein Geld los und der Betrüger dafür umso reicher. Das Opfer kann zwar gericht­lich gegen den Verkäufer vorgehen, doch da dieser wahr­scheinlich im Ausland sitzt, sind die Chancen, sein Geld zurück­zubekommen, für das Opfer gering.

Tipp: Wenn Sie etwas verschi­cken, achten Sie auf einen gültigen Versandbeleg. Welche Belege Paypal genau akzeptiert, können Sie in der Verkäuferschutzrichtlinie nach­lesen.

Geld an Freunde und Familie senden

Über die Paypal-Sonder­funk­tion „Geld an Freunde und Familie senden“ können Nutzer Freunden und Verwandten kostenlos Geld schi­cken. Aber fürs Bezahlen einer gekauften Ware darf diese Funk­tion laut Paypal-Bedingungen nicht genutzt werden. Wer es dennoch tut, ist nicht durch den Käufer­schutz abge­sichert. Viele Paypal Kunden wissen das nicht. Das nutzen Betrüger aus. Auf Verkaufs­platt­formen geben sie sich als Privatverkäufer aus und über­reden ihre Opfer über die Funk­tion „Freunde& Familie“ zu bezahlen. Fällt das Opfer darauf rein, ist es sein Geld los.

Tipp: Egal, wie ehrlich ein Verkäufer wirkt, bezahlen Sie nie über die Paypal-Funk­tion „Geld an Freunde und Familie senden“. Auch wenn Sie Verkäufer sind, lassen Sie sich lieber nicht darauf ein, wenn der Käufer über diese Funk­tion bezahlen will.

Paypal Käufer­schutz

Schutz für Käufer. Wenn ein Käufer seine Ware nicht erhält, kann er Käufer­schutz beantragen. Ist der Antrag berechtigt, erhält er Kauf­preis und Versand­kosten zurück. Legt der Verkäufer aber einen gültigen Versandbeleg vor, lehnt Paypal den Käufer­schutz ab. Käufer­schutz gilt auch, wenn erhaltene Ware erheblich von der Artikel­beschreibung abweicht. Bei Streitfällen verlangt Paypal Nach­weise und entscheidet im Einzel­fall.

Wann der Paypal-Schutz nicht greift. Der Schutz gilt etwa nicht beim Kauf von Gutscheinen und Autos. Auch nicht, wenn Käufer und Verkäufer eine persönliche Über­gabe vereinbaren. Mehr Infos in unserem Special zum Paypal-Käuferschutz.

Paypal–Verkäuferfallen

Paypal bietet auch für Verkäufer Schutz vor Betrug. Der Verkäuferschutz gilt beispiels­weise, wenn ein Betrüger das Paypal-Konto eines Kunden gehackt und darüber unbe­rechtigt beim Verkäufer einge­kauft hat. Der Verkäufer erhält dann den Kauf­preis. Verkäufer­schutz gilt auch, wenn der Käufer behauptet, die Ware sei nicht ange­kommen und der Verkäufer einen gültigen Versandbeleg vorlegt.

Versand ohne Beleg

Das Opfer will etwas Internet verkaufen. Der Betrüger gibt sich als Käufer aus und bezahlt über Paypal mit Käuferschutz. Das Opfer verschickt die Ware als unver­sichertes Paket. Der Täter behauptet, die Ware sei nicht ange­kommen. Paypal nimmt dem Opfer die Kauf­summe wieder weg und schreibt sie dem Betrüger gut. Der Täter hat nun Ware und Geld. Das Opfer fühlt sich betrogen und reklamiert Verkäufer­schutz. Doch Paypal zahlt nicht, wenn die Ware wurde ohne gültigen Versandbeleg verschickt wurde.

Tipp: Verschi­cken Sie als Verkäufer über Paypal bezahlte Ware nur mit einer von Paypal akzeptierten Versandart.

Falscher Empfänger

Die Masche ist kompliziert: Das Opfer will etwas verkaufen, beispiels­weise ein gebrauchtes Handy. Der Täter gibt sich als Käufer aus, möchte das Handy aber nicht zu sich, sondern an eine andere Adresse geschickt bekommen. Das Opfer ist einverstanden. Der Täter schickt das Geld über Paypal, schreibt aber scheinbar versehentlich, statt „Handy“, beispiels­weise „Laptop“. Das Opfer schöpft keinen Verdacht und verschickt die Ware mit Versandbeleg. Im Versandbeleg steht die falsche Adresse. Nun behauptet der Betrüger, er habe einen Laptop bestellt, aber ein Handy erhalten. Paypal erstattet ihm das Geld, und er behält das Handy. Das Opfer geht leer aus, der Verkäufer­schutz greift nicht, da es an eine andere als die in den Paypal-„Trans­aktions­details“ angegebene Adresse geliefert hat.

Tipp: Verschi­cken Sie Ware stets nur an die Empfängeradresse, die in den Paypal-„Trans­aktions­details“ angegeben ist, und achten Sie auf die korrekte Artikelbezeichnung im Über­weisungs­betreff.

Zahlung per „Geld an Freunde senden“

Das Opfer bietet im Internet etwas zum Verkauf an. Der Betrüger gibt sich als Käufer aus und bezahlt mit Paypal über die Funk­tion „Geld an Freunde und Familie senden“. Das Opfer verschickt die Ware an eine Pack­station. Kurz darauf die böse Über­raschung: Paypal bucht das Geld zurück. Der Grund: Der Käufer ist ein Betrüger, der ein fremdes Konto gehackt hat und das Geld von dort aus über­wiesen hat. Geschützt ist derjenige, dem das gehackte Konto gehört. Der Betrüger erhält die Ware. Das Opfer ist Geld und Ware los.

Tipp: Verzichten Sie als Verkäufer und Käufer auf die Paypal-Funk­tion „Geld an Freunde und Familie senden“.

Ware an Fremden übergeben, Dreiecks­betrug

Das Opfer will etwas verkaufen, das der Betrüger haben möchte, beispiels­weise ein gebrauchtes Handy. Der Betrüger schaltet ebenfalls eine Verkaufs­anzeige für dieses Handy. Hat der Betrüger einen Käufer für das falsche Handy gefunden, kauft er beim Opfer das echte Handy. Der Betrüger gibt den Käufer des falschen Handys beim Opfer als Verwandten aus. Beim Käufer gibt der Betrüger die Daten des Opfers als seine eigene Adresse an. Der Käufer zahlt also auf das Konto des Opfers, das Opfer über­gibt die Ware an den Betrüger (als vermeintlichen Verwandten). Der Käufer erhält das Handy nicht, steht aber unter Käufer­schutz, Paypal schreibt das Geld gut. Der Betrüger hat das Handy. Das Opfer ist Geld und Handy los. Der Verkäufer­schutz greift nicht, weil das Opfer das Handy nicht persönlich, sondern an den vermeintlichen Verwandten übergeben hat.

Tipp: Geben Sie per Paypal bezahlte Artikel nie vermeintlichen Verwandten oder Freunden des Käufers, ohne sich den Ausweis zeigen zu lassen.

Trusted Shops – so funk­tioniert das bekannte Gütesiegel

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Das Kölner Unternehmen Trusted Shops bietet ein gleichnamiges Gütesiegel für Online-Shops an. Rund 25 000 Shops tragen das Siegel. So funk­tioniert es.

Die Vorgaben

Um ein Trusted-Shops-Siegel zu erhalten, muss ein Onlinehändler die „Trusted Shops Qualitäts­kriterien“ erfüllen. Das heißt, er muss auf seiner Internetseite unter anderem seine Adresse sicht­bar darstellen und über das Widerrufs­recht informieren. Trägt ein Händler das Siegel, darf die Gesamt­note der Kundenbe­wertungen nicht unter die Note 3,0 fallen. Außerdem kostet das Siegel für die Händler eine monatliche Gebühr, dafür dürfen diese damit aber werben.

Tipp: Die Stiftung Warentest hat geprüft, wie gut Online-Gütesiegel Verbraucher schützen. Ergebnis: Es gibt große Unterschiede (Wie hilfreich sind Trusted Shops, Tüv & Co?).

Der Käufer­schutz

Ähnlich wie Paypal bietet Trusted Shops einen Käufer­schutz an. Das heißt, Trusted Shops springt beispiels­weise ein, wenn eine Bestellung nicht ankommt oder der Kunde Probleme beim frist­gerechten Widerruf hat (Details zum Käuferschutz von Trusted Shops). Für den Käufer­schutz muss eine Mitgliedschaft abge­schlossen werden, die kann je nach Absicherungs­summe kosten­pflichtig sein. Nach Abschluss der Mitgliedschaft ist der Kunde bei jedem Kauf in einem Shop mit Siegel auto­matisch geschützt.

Achtung vor falschen Siegeln

Manche Shops nutzen falsche Trusted-Shops-Siegel. Echte Gütesiegel lassen sich ankli­cken und führen Sie zur Unter­nehmens­seite. Dort können Sie kontrollieren, ob ein Shop tatsäch­lich zertifiziert ist und welche Kriterien er für die Zertifikation erfüllen muss. Zusätzlich können Sie über die Trusted-Shop-Suchfunktion gezielt nach zertifizierten Shops suchen.

Online sicher bezahlen

Wer online einkauft, möchte die Ware entspannt aussuchen und bestellen, schnell bekommen und unaufwändig bezahlen. Zahlen per Rechnung ist den Deutschen am liebsten. Eine der Ware beigelegte oder per E-Mail zugesandte Rechnung ist die sicherste Methode: Erst, wenn die Bestellung einge­troffen ist, muss der Kunde dem Verkäufer das Geld über­weisen. Vorher kann er in Ruhe prüfen, was genau ihm zuge­schickt wurde, ob es passt. In der Praxis ist das Bezahlen per Rechnung noch immer am weitesten verbreitet. Bequemer gehts mit elektronischen Geldbörsen, sogenannten E-Wallets. Hier ist Paypal klarer Markt­führer.

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Kunden können im Schnitt zwischen sieben Zahl­methoden wählen. Wir erklären die gängigen Systeme. © Stiftung Warentest / René Reichelt

Rechnung

So gehts: Sie über­weisen inner­halb einer Frist (meist zwei Wochen) nach Erhalt der Ware das Geld.

Sicherheit: Da Sie erst zahlen, nachdem Sie die Ware erhalten und getestet haben, ist ein Betrug unwahr­scheinlich.

Last­schrift

So gehts: Sie geben Ihre Bank­daten auf der Seite des Händ­lers ein und erteilen ihm die Erlaubnis, den Betrag von Ihrem Giro­konto abzu­buchen. So kann er die Ware schnell versenden.

Sicherheit: Im Betrugs­fall können Sie die Last­schrift inner­halb von acht Wochen widerrufen. Wie das geht, erklärt unser Special Gewusst wie: Lastschrift zurückholen.

Paypal

So gehts: Sie hinterlegen bei Paypal Ihre Kreditkarten- oder Konto­daten. Bei der Bestellung müssen Sie sich in Ihr Paypal-Konto einloggen. Der Händler erhält das Geld sofort und kann die Ware verschi­cken. Paypal-Zahlungen bei Onlinehänd­lern sind auch als Ratenzahlung möglich. Paypal ist Kredit­geber und entscheidet über den Antrag. Die Ratenzahlung gibt es für Einkäufe zwischen 199 und 5 000 Euro. Die Lauf­zeit beträgt zwölf Monate, der effektive Jahres­zins beträgt 9,99 Prozent. Das ist vergleichs­weise teuer.

Sicherheit: Schutz vor Betrug nur, wenn Sie sich streng an die Paypal-Regeln halten (Paypal-Fallen vermeiden) dann greift der Paypal Käuferschutz. Achtung: Der Käufer­schutz greift generell nicht, wenn Sie die Funk­tion „Geld an Freunde & Familie senden“ nutzen.

Vorkasse

So gehts: Sie zahlen die Ware im Voraus per Über­weisung. Der Händler verschickt diese erst nach Geld­eingang.

Sicherheit: Sehr gering! Im Betrugs­fall ist die Bank nicht dazu verpflichtet, Ihre Über­weisung zurück­zubuchen. Sie müssen dann auf recht­lichem Weg Ihre Ansprüche geltend machen.

Kreditkarte

So gehts: Sie geben beim Onlinehändler Kreditkarten­nummer, Gültig­keits­dauer und meist auch die Prüfziffer (drei- oder vierstel­lige Zahl auf der Rück­seite) ein. Der Händler erhält eine Zahlungs­garantie und kann die Ware schnell verschi­cken. Demnächst sollen neue Regeln gelten, ab wann genau, steht noch nicht fest: Jede Zahlung im Netz muss dann mit einer Trans­aktions­nummer (Tan) freigegeben werden. Alle Informationen zum neuen Verfahren, zu möglichen Kosten und Hinweise, wie Sie die neue Technik installieren, finden Sie in unserem kostenlosen Special Kreditkarte und Onlineshopping.

Sicherheit: Im Betrugs­fall können Sie den Betrag zurück­buchen lassen. Zusätzliche Sicherheit durch eine Pass­wort­abfrage bietet die Methode „3D-Secure“. Ab dem 14. September 2019 sollte sie eigentlich generell vorgeschrieben sein, der Termin wurde aber verschoben.

Nach­nahme

So gehts: Der Händler verschickt die Ware sofort, und Sie bezahlen bar beim Paketboten. Sie müssen bei Lieferung anwesend sein. Die Paket­dienste verlangen oft von Ihnen Gebühren.

Sicherheit: Sie erhalten das Paket erst nach der Zahlung vom Boten und können erst dann über­prüfen, ob sich die bestellte Ware auch wirk­lich im Paket befindet und funk­tioniert.

Sofort­über­weisung

So gehts: Sie werden auf die Website des Dienst­leisters „Sofort“ geleitet. Sie geben Ihre Online­banking-Daten (Login-Daten, Trans­aktions­nummer) an. Sofort führt eine Über­weisung von Ihrem Konto aus und der Händler kann die Ware versenden.

Sicherheit: Sie geben persönliche Bank­daten an einen Dritten weiter, was die meisten Geschäfts­bedingungen der Banken verbieten. Seit Januar 2018 ist dies nach EU-Recht aber erlaubt.

Amazon Payments

So gehts: Sie brauchen ein Amazon-Konto. Während der Bezahlung bei einem Händler müssen Sie sich bei Ihrem Amazon-Konto anmelden. Anschließend können Sie über die bei Amazon hinterlegten Konto- oder Kreditkarten­daten bezahlen.

Sicherheit: Ähnlich wie Paypal bietet Amazon eine Garantie im Betrugs­fall.

Klarna

So gehts: Sie müssen sich bei Klarna registrieren und die App runter­laden. Bei Rechnungs­kauf geht Klarna in Vorleistung, Sie zahlen das Geld an Klarna zurück, entweder sofort, oder später. Auch Ratenzahlung ist möglich. Mitt­lerweile bietet das Unternehmen auch eine eigene Kreditkarte.

Sicherheit: Kunden haben Käufer­schutz, Klarna arbeitet nur mit ausgewählten Part­nern zusammen.

Sons­tiges

Die deutschen Anbieter Giropay und Paydirekt fallen unter Sons­tige. Anders als etwa bei Paypal oder Sofort­über­weisung werden Ihre persönlichen Bank­daten bei diesen Anbietern nicht an Dritte weiterge­geben. Beide koope­rieren direkt mit den Kredit­instituten. Informieren Sie sich, ob Ihre Bank die Dienste unterstützt.

Glossar des Online Shoppings

Von AGB über Gütesiegel und Haftung bis Zoll – in unserem Glossar erklären wir alles, was Sie zum Thema Online-Shopping wissen müssen.

AGB

In den allgemeinen Geschäfts­bedingungen (AGB) legen Onlineshops die „Spiel­regeln“ für ihre Benut­zung fest. AGB müssen verständlich, über­sicht­lich, auf der Web­site einfach abruf­bar sowie speicher­bar sein. Konkret regeln Shops damit zum Beispiel, ob sie selbst oder ihre Kunden die Kosten für den Rück­versand nach Widerruf tragen. Händler dürfen per AGB zwar von einigen gesetzlichen Rege­lungen abweichen, Verbraucher­schutz­rechte wie das Widerrufs­recht dürfen sie aber nicht ausschließen. Außerdem: Unfaire AGB sind unwirk­sam.

Bewertungen

Kunden kaufen etwas im Internet und bewerten das dann – klingt hilf­reich, ist es aber nicht immer. Onlineshops können gute Kundenbe­wertungen nämlich kaufen. Wie einfach das möglich ist, haben wir in unserem Test Fake-Bewertungen heraus­gefunden. Verdächtig sind positive Bewertungen etwa, wenn sie sich auf einmal ballen.

Tipp: Lassen Sie sich nicht von fünf Sternen beein­drucken. Sehen Sie besser auch in negative Bewertungen und prüfen Sie, ob sich vermehrt Kritik­punkte wieder­holen.

Cashback-Portale

Onlineshopper, die auf einem Cashback-Portal wie Shoop oder Getmore angemeldet sind, sparen einige Prozente, wenn sie etwas in einem Part­nershop des Anbieters bestellen. Sie bekommen den Rabatt später als Cashback gutgeschrieben. Unser Test Cashback-Portale hat ergeben: Je nach Internetportal und Shop sind sogar über 10 Prozent drin. Das ist meist mehr als bei analogen Bonus­systemen.

Tipp: Cashback lohnt sich, ersetzt aber keinen Preis­vergleich. Hilf­reich dafür sind Seiten wie idealo.de und guenstiger.de.

Digitale Identität

Alle persönlichen Daten sowie die Rechte und Möglich­keiten, die ein User im Internet hat, ergeben seine digitale Identität. Dazu zählen beispiels­weise Pass­wörter und Zugangs­berechtigungen. Vorsicht: Kriminelle stehlen diese Daten und verkaufen sie an Betrüger. Die können dann beispiels­weise Bestel­lungen im Namen der Opfer tätigen oder andere Verträge schließen.

Tipp: Das Hasso-Plattner-Institut bietet eine Möglich­keit, heraus­zufinden, ob eigene Daten in kriminellen Netz­werken aufge­taucht sind. Der kostenlose Service heißt Identity Leak Checker.

Eindeutig beschriftete Buttons

Onlineanbieter dürfen ihren Kunden keine Verträge untermogeln. Egal, ob es etwa um einen Kauf im Onlineshop geht oder den Abschluss eines Zeit­schriften-Abos. Schalt­flächen, die Kosten für Kunden auslösen, müssen daher eindeutig beschriftet sein. Zum Beispiel mit der Aufschrift „jetzt kosten­pflichtig bestellen“. Andernfalls kommt kein wirk­samer Kauf­vertrag zustande.

Fake-Shops

Hinter Fake-Shops stecken Betrüger. Sie locken mit attraktiven Angeboten, Opfer kaufen und bezahlen, geliefert wird nie. Solche Shops wirken oft täuschend echt, diese Merkmale entlarven sie trotzdem:

  • Die Preise sind auffallend günstig.
  • Es gibt kein Impressum, oder das Impressum ist gefälscht oder unvoll­ständig.
  • Der Shop hat falsche Gütesiegel, die sich nicht ankli­cken lassen.
  • Im Internet finden sich keine Informationen oder nur schlechte Erfahrungen.

Tipp: Zahlen Sie bei fremden Shops nie per Vorkasse. Im Betrugs­fall ist das Geld weg.

Gütesiegel

Manche Onlineshops tragen Gütesiegel. Für die Zertifikation muss ein Shop eine Reihe von Kriterien erfüllen, daher können Gütesiegel verläss­liche Zeichen für seine Seriosität sein. Aber Achtung: Betrüger fälschen Siegel. Echte Siegel erkennen User, wenn sie sie ankli­cken: Es öffnet sich die Seite des Siegel­heraus­gebers. Hilf­reich finden wir etwa die Siegel Trusted Shops oder Safer-Shopping des Tüv Süd (Test Gütesiegel).

Haftung ausschließen

Laut Gesetz müssen auch Privatverkäufer für einwand­freie Ware einstehen. Wenn sie beispiels­weise ein altes Fahr­rad online verkaufen, kann es sein, dass sie haften müssen, wenn sich binnen zwei Jahren ein Mangel zeigt. Aber: Privatverkäufer können die Haftung ausschließen. Etwa wenn sie im Angebot schreiben, dass der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sach­mangelhaftung erfolgt.

Tipp: Mehr Informationen dazu finden Sie unter Privatverkauf im Internet.

Impressum

Onlineshops sind verpflichtet, bestimmte Informationen über sich anzu­geben. Dazu zählen etwa der Unter­nehmens­name, Adress- und Kontakt­daten sowie auch Handels­register- und Umsatz­steueridentifikations­nummern. In aller Regel stehen diese Angaben in einem Impressum. Fehlen sie, sind Zweifel an der Seriosität des Shops angebracht. Das gleiche gilt, wenn der Onlineshop keine Daten­schutz­erklärung bereit­stellt.

Jugend­schutz

Ziga­retten und Tabak dürfen auch online nur ab einem Alter von 18 Jahren gekauft werden. Händler müssen das Alter der Kundinnen und Kunden über­prüfen. Im Versand­handel von Bild­trägern, wie Filmen ab 18 Jahre, gilt das ebenfalls. Selt­sam: Beim Online­verkauf von Alkohol ist das Jugend­schutz­gesetz nicht ganz so eindeutig. Dass eine Alters­kontrolle dort trotzdem zu erfolgen hat, stellte das Land­gericht Bochum in einem Urteil klar (Az. 13 O 1/19).

Käufer­schutz

Kunden bekommen ihr Geld zurück, falls mit ihrer Bestellung etwas schief geht. Das versprechen Käufer­schutz­programme von Anbietern wie Amazon, Trusted Shops oder Paypal. Der Schutz ist zwar hilf­reich, aber auch an einige Bedingungen geknüpft, sehen Sie dazu auch unseren Test Onlineshopping. Im Käufer­schutz von Trusted Shops Basic etwa sind nur Bestel­lungen bis 100 Euro abge­sichert. Der Käufer­schutz von Paypal greift nur bei Zahlungen über die Funk­tion „Geld senden für Waren und Dienst­leistungen“.

Tipp: Checken Sie vor einer Bestellung, ob der Käufer­schutz Ihres Anbieters greift.

Mängel

Wenn Ware beschädigt geliefert wird oder sich inner­halb von zwei Jahren ein Mangel zeigt, können Onlineshopper die Ware beim Händler reklamieren – der muss für einwand­freie Ware einstehen. Das Reklamations­recht gilt EU-weit.

Tipp: Viele Hersteller geben freiwil­lig eine Garantie, deren Umfang sie selbst bestimmen. Manchmal bietet sie mehr als das Reklamations­recht gegen­über dem Händler.

Nach­erfüllung

Bevor der Kauf­preis im Fall einer Reklamation zurück­verlangt werden kann, hat der Händler die Chance nach­zubessern. Entweder schickt er dafür Neuware oder er repariert den Defekt. Die Wahl hat der Kunde. Ausnahme: Dem Händler ist eine Option nicht zuzu­muten, etwa da sie unver­hält­nismäßig teurer wäre. Zahllose Chancen hat der Händler aber nicht. Ist der Mangel nach meist zwei Versuchen nicht behoben, darf der Kunde vom Kauf zurück­treten.

Online-Kriminalität

Mit Begriffen wie Cybercrime oder Online-Kriminalität werden Straftaten bezeichnet, die via Internet begangen werden. Dazu zählt beispiels­weise die Infektion von Computern mit Schadsoftware. Für Verbraucher ist auch der Diebstahl ihrer digitalen Identität gefähr­lich, denn der steht am Beginn vieler Cyber-Straftaten.

Tipp: Sichere Pass­wörter bieten Schutz. Wir empfehlen mindestens 20 Zeichen. Gut merken lassen sich Nonsens-Sätze.

Schlichtungs­stelle

Verbraucher können Konflikte mit einem Onlineshop auf Antrag von einer Schlichtungs­stelle lösen lassen. Wenn beide Seiten den Schlichter­spruch annehmen, ist er bindend. Für Verbraucher sind die Verfahren schnell und meist kostenlos. Eine Klage birgt dagegen stets ein Kostenrisiko und ist lang­wierig. Allerdings sind Schlichtungen freiwil­lig und nur wenige Händler nehmen bisher daran teil. Ob ein Shop bereit dazu ist, muss er auf seiner Website angeben.

Tipp: Die wichtigsten Schlichtungs­stellen nennt unser Special Außergerichtliche Streitbeilegung.

Versand­kosten

Onlineshops dürfen selbst bestimmen, ob sie die Kosten für den Versand tragen oder sie dem Kunden aufdrücken. Alle Versand­kosten sind vor dem Kauf anzu­geben. Bei einer Reklamation muss der Shop die Rück­sende­kosten tragen.

Widerrufs­recht

Für Online-Bestel­lungen gilt ein gesetzliches Widerrufs­recht. Wenn Ware nicht gefällt, kann der Kauf ohne Begründung inner­halb einer Frist von 14 Tagen ab Lieferung widerrufen werden. Ausnahmen gibt es wenige, etwa für maßangefertigte Kleidung. Für den Widerruf reicht eine E-Mail. Viele Onlineshops nehmen den Rück­sende­wunsch aber auch per Klick im Kunden­konto an. Achtung: Die Kosten für den Rück­versand bei Widerruf tragen eigentlich Käufe­rinnen und Käufer, viele Shops zahlen die Kosten aber freiwil­lig.

Zoll

Wer außer­halb der Europäischen Union bestellt, muss mit Kosten wie Zoll und Einfuhr­umsatz­steuer rechnen (wann die Gebühren anfallen, siehe Infografik oben). Für die Berechnung zählt der Waren­wert inklusive Versand. Bestel­lungen bis 22 Euro sind noch bis zum 30. Juni 2021 von der Einfuhr­umsatz­steuer befreit, danach nicht mehr. Bei Bestel­lungen ab 150 Euro wird Zoll fällig – die Höhe richtet sich nach Herkunfts­land und Waren­art.

Tipp: Auf test.de finden Sie einen kostenlosen Zollrechner. Mit ihm können Sie schon vor einer Bestellung heraus­finden, wie viel Zoll und Steuern anfallen.

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Diki1 am 20.03.2023 um 22:10 Uhr
Kein Käuferschutz !

Ich habe heute mit 4 Mitarbeiter Telefoniert, bei mir wurde alles gespeichert es hat sich um einen Betrugsfall gehandelt wo alles nachweisbar war. Sehr unfreundliches Kundenservice und sogar ein Betrrugsfall wurde abgeleht obwohl alles nachweisbar ist. Jetzt verstehe ich warum viele Kunden unzufrieden sind.

auchegal500 am 01.02.2023 um 15:47 Uhr
Sinnlose Domainlisten

Die Gauner errichten neue Webseiten in Sekunden zu Tausenden.
Besser ist es deren IBAN zu prüfen, denn neue Bankkonten sind schwerer zu bekommen und selbst für Gauner teuer auf dem Schwarzmarkt zu erwerben. Daher nutzen sie die oft mehrfach. Daher www.geisterkonten.de recherchieren, da findet man die Ibans der Gauner. Manche haben bereits eine jahrelange Historie mit verschiedenen Domains.

siriustag21 am 06.12.2022 um 11:23 Uhr
Impressum von Verkäufern auf Amazon

Bei Amazon zum Beispiel sind die detaillierten Händlerangaben auf der Seite des ausgewählten Artikels nicht sofort zu sehen.
Tipp an andere Verbraucher: Wie man sie finden kann:
Rechtes umrahmtes Feld, unter button „Jetzt kaufen“, darunter neben „Verkäufer“ den Namen des Verkäufers anklicken, dann sollte das Impressum unter den Bewertungen sichtbar sein.
Leider ist das Impressum manchmal unvollständig oder auf Chinesisch
(siehe Händler UNOSI, https://www.amazon.de/sp ie=UTF8&seller=A1Q3S91CC84K4J&asin=B0872PGJ9V&ref_=dp_merchant_link&isAmazonFulfilled=1)
und entspricht damit nach meiner Meinung nicht den Anforderungen an § 5 des Telemediengesetzes (TMG) an ein Impressum.
Für besseren Verbraucherschutz und um das Telemediengesetz bezüglich des Impressums durchzusetzen, bedürfte es der besseren Überwachung des Internetverkaufes auf großen Verkaufs-Plattformen durch die zuständigen Behörden. Vielleicht wäre auch eine Abmahnung durch die Verbraucherzentrale nützlich.

Langzeittester am 30.05.2022 um 13:41 Uhr
Trusted Shop - Unbrauchbarer Kurzzeitschutz

Anders als in den blumigen Werbeversprechen bietet Trusted Shop keinen vollumfänglichen Käuferschutz für Onlinekäufe, selbst wenn man das Schutzpaket (9,99€) für die Absicherung von Käufen bis 20000,-€ erwirbt. Denn der Schutz endet automatisch vier Wochen nach der Bestellung. Dieser Hinweis steht erst im Kleingedruckten, genauso dass einem ein Jahresabo untergeschoben wird.
Gerade bei wertigen Bestellungen oder bei kundenspezifischen Anfertigungen, endet somit der Schutz oft vor dem avisierten Liefertermin, bei ausbleibener Lieferung oder Paketverlust kann man sich selber drum kümmern, dass man zu seinem Recht kommt und schaut evtl. in die Röhre. Abgesehen davon dass die Widerspruchszeit somit meist nicht abgedeckt ist.
Der Verein ist mit diesen Bedingungen eigentlich selber ein Fall für die Verbraucherschützer und gehört für mich schon in die Nähe von dubiosen Anbietern von Versicherungsprodukten und auf die entsprechende Liste der Finanztest.

Renee78 am 29.01.2022 um 14:10 Uhr

Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Schleichwerbung