Sie überlegen, selbst ein Pflegekind bei sich aufzunehmen? Vielerorts suchen Jugendämter nach Paaren und Singles, die jungen Menschen ein neues Zuhause geben möchten.
Beratungsangebote wahrnehmen
Das Jugendamt oder ein Pflegekinderdienst vor Ort bieten in der Regel Informationsabende sowie persönliche Beratung vor Ort und per Telefon. Besteht das Interesse weiterhin, folgt meist ein Vorbereitungskurs. Vereine, Internetforen und Facebook-Gruppen sind Anlaufstellen, um mit anderen Pflegeeltern in Kontakt zu kommen.
Voraussetzungen
- Der Altersunterschied zwischen Kind und Pflegeeltern sollte nicht mehr als 45 Jahre betragen.
- In der Anfangsphase sollte mindestens eine Pflegeperson höchstens teilzeitbeschäftigt sein.
- Ausreichend großer Wohnraum.
- Gesicherte finanzielle Situation.
- Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (für Pflegefamilien kostenfrei).
- Ärztliches Gesundheitsattest.
- Teilnahme an Schulungen.
- Bereitschaft, bei der Überprüfung Einblick ins Privatleben zu geben.
- Zustimmung aller Familienmitglieder, auch der leiblichen Kinder.
- Bereitschaft mit dem Jugendamt, mit Pflegekinderdiensten und den leiblichen Eltern zu kooperieren.
Was noch wichtig ist. Als Pflegeeltern übernehmen Sie eine große Verantwortung. Pflegekinder wurden oft mehrmals von ihren Bezugspersonen getrennt, vernachlässigt und haben teilweise körperliche oder seelische Gewalt erlebt. Geduld und Lernbereitschaft sind hilfreich. Sie erhalten Unterstützung durch Fachpersonal, beispielsweise Therapeuten. Ihnen sollte bewusst sein, dass das Kind in seine Herkunftsfamilie zurückkehren kann.
-
- Sparen hilft, um im Alter nicht arm zu sein. Nur reicht das bei Frauen allein nicht unbedingt. Viele müssen sich breiter aufstellen. Wir zeigen, wie das geht.
-
- Etwa jede dritte Ehe wird geschieden. Kennen Ex-Partner ihre Rechte und Pflichten, kann das Konflikte vermeiden. Einfache Falschinformationen ausräumen, ist ein Anfang.
-
- Im Elterngeldantrag können Eltern zwischen dem Basiselterngeld oder dem Elterngeld Plus wählen. Hier erfahren Sie, worauf Sie beim Antrag von Elterngeld achten sollten.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Kommentarliste
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
Das eigentliche Problem für Pflegefamilien ist der Umgang mit dem Jugendamt. Das Jugendamt läuft als "Selbstverwaltung", es gibt keine fachliche Prüfinstanz (bis auf die Gerichte - bis dort etwas verhandelt wird, ist eine falsche Entscheidung des JAs meist bereits im Alltag der Kinder umgesetzt und nicht mehr zu revidieren).
In dieser Selbstverwaltung kontrolliert das Amt die eigene Arbeit und Qualität quasi selbst.
Die Folge und meine Erfahrung mit dem JA Greifswald:
Nicht ausreichendes Qualitätsmanagement, Intransparenz bei der Aufarbeitung von Fehlern (bspw. verweigern Mitarbeitende vor der Justiz die Aussage; Systematisch werden Pflegeeltern, welche Fehlern nachgehen, in Misskredit gebracht) und Ausübung von Druck gegen Pflegeeltern, um Entscheidungen durchzusetzen, für welche es keine fachlich-kompetente Argumentation zu geben scheint, führen zu den aktuellen Zuständen im Jugendamt, welche eine Arbeit zum Wohl des Kindes nicht sicherstellen kann.
#defizitjugendamt
@sta.baer: Ist der Ehemann freiwillig gesetzlich versichert, gibt es die Möglichkeit der Aufnahme in die beitragsfreie Familienversicherung. Das gilt für alle Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner, die nicht hauptberuflich selbstständig sind. Und deren monatlichen Einnahmen höchstens 470 Euro betragen (Minijob 450 Euro).
Liebes Test Team,
wie ist denn die Pflegemutter bei einer befristeten Vollzeitpflege oder dauerhaften Vollzeitpflege krankenversichert, wenn sie keiner weiteren Arbeit nachgeht und der Ehemann freiwillig gesetzlich versichert ist?
Vielen Dank
@ Kuckucksmama: Die Zuschüsse gibt es für die Pflegeeltern. Dies ist mit der Überschrift „Welche staatlichen Leistungen bekommen Pflegeeltern?“ klar gestellt. Das Jugendamt erstattet Beiträge für eine private Unfallversicherung (der Pflegeperson) bis zu einer bestimmten Beitragshöhe sowie Beiträge für die private Altersvorsorge (der Pflegeperson). Einen Zuschuss zur Altersvorsorge gibt es pro Kind. (PH)
Liebes Test-Team,
der Abschnitt über die Altersversorgung ist nicht so ganz richtig. Die Pflegekinder bekommen keine Altersversorgung bezahlt. Der Zuschuss zur Altersversorgung ist für den Pflegeelternteil, der keiner bezahlten Erwerbstätigkeit nachgeht, da er sich ja um die Pflegekinder kümmert. Mein Ehemann zahlt für mich in die gesetzliche Rentenversicherung jeden Monat 300 Euro ein, damit ich später mal wenigstens eine kleine Altersrente bekomme. Und das Jugendamt zahlt mir dafür zusammen mit dem Pflegegeld einen Zuschuss von 42 Euro monatlich.
Liebe Grüße
Bettina