
Im Führungszeugnis stehen vergangene Verurteilungen ab einer bestimmten Schwere. © Getty Images, Bundesamt für Justiz (M)
Für bestimmte Berufe und Tätigkeiten müssen Sie ein Führungszeugnis vorlegen. Wir erklären, welche Varianten es gibt und wie Sie das Führungszeugnis beantragen.
Sie benötigen:
- Personalausweis oder Reisepass
- 13 oder 17 Euro
- Für den Onlineantrag: Kartenlesegerät oder Smartphone mit „AusweisApp2“
Schritt 1: Passendes Führungszeugnis finden
Prüfen Sie, welches Führungszeugnis Sie benötigen. Es gibt vier Varianten.
Einfach. Für die meisten Zwecke und Arbeitgeber reicht das einfache Führungszeugnis aus. Es wurde früher auch als polizeiliches Führungszeugnis bezeichnet und wird auch heute umgangssprachlich noch so genannt. Es führt nicht alle Verurteilungen auf: Geldstrafen unter 90 Tagessätzen, Freiheitsstrafen bis zu drei Monaten und Jugendstrafen unter zwei Jahren bleiben außen vor, sofern im Bundeszentralregister keine weiteren Strafen eingetragen sind.
Erweitert. Für Stellen und Ehrenämter mit Kontakt zu Kindern und Jugendlichen benötigen Sie ein Erweitertes Führungszeugnis. Hier sind neben den oben genannten auch alle jugendschutzrelevanten Straftaten aufgeführt.
Behördlich. Das Behördliche Führungszeugnis dient zur Vorlage bei Ämtern und Gerichten, etwa zur Anmeldung bestimmter Gewerbezweige wie Schlüsseldienste oder Detekteien. Nach Ihrem Antrag wird es direkt an die entsprechenden Stellen weitergeleitet.
Europäisch. Haben Sie eine andere EU-Staatsbürgerschaft, benötigen Sie das Europäische Führungszeugnis. Es listet auch Einträge im Strafregister des Herkunftslandes auf.
Schritt 2: Führungszeugnis beantragen
Beantragen Sie das Führungszeugnis persönlich beim Einwohnermeldeamt. Sie benötigen einen Personalausweis oder Reisepass und eventuell eine Aufforderung zur Beantragung eines Erweiterten Führungszeugnisses. Die Kosten für die Ausstellung liegen bei 13 Euro, das Europäische Führungszeugnis ist mit 17 Euro etwas teurer. Alternativ können Sie Ihren Antrag auch schriftlich stellen. Dafür benötigen Sie jedoch zusätzlich zu einer Ausweiskopie eine beglaubigte Unterschrift, für die Sie in der Regel sowieso beim Einwohnermeldeamt vorsprechen müssen.
Tipp: Alternativ können Sie das Zeugnis online unter fuehrungszeugnis.bund.de beantragen. Identifizieren Sie sich mit Ihrem elektronischen Personalausweis und der „AusweisApp2“. Die Gebühr zahlen Sie per Kreditkarte oder Giropay. Das Zeugnis kommt per Post.
Hinweis: Das Bundesamt für Justiz (BfJ) warnt auf seiner Website aktuell vor externen Internetseiten, die vorgeblich die Beantragung eines Führungszeugnisses anbieten. Wer das Zeugnis „bestellt“ und die 13 Euro Gebühr bezahlt, erhält laut BfJ jedoch nur eine Anleitung zur Beantragung des Führungszeugnisses. Beantragen Sie Ihr Führungszeugnis ausschließlich auf fuehrungszeugnis.bund.de
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