
Ob Sie sich auf eine Stelle als Staatsanwalt oder für ein Praktikum in einem Kindergarten bewerben – viele Arbeitgeber verlangen ein privates Führungszeugnis. Es bescheinigt, dass Sie nicht vorbestraft sind. Daneben gibt es spezielle Zeugnisse, wenn Sie aus dem Ausland kommen oder ein Gewerbe anmelden. Das müssen Sie beim Beantragen beachten:
Sie benötigen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Bei Onlineantrag: Freigeschaltete Online-Ausweisfunktion, Kartenlesegerät
- 13 Euro oder 17 Euro
Schritt 1
Klären Sie zunächst, welche Art von Zeugnis Sie brauchen.
- Privates Führungszeugnis. Zur Vorlage beim Arbeitgeber genügt meist die einfache Variante. Wenn Sie beruflich oder ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, brauchen Sie ein erweitertes Führungszeugnis. Es gibt Auskunft über etwaige Sexualdelikte oder Straftaten gegenüber Minderjährigen. Beim Antrag müssen Sie eine schriftliche Aufforderung des Arbeitgebers dafür vorlegen. Kosten: 13 Euro.
- Europäisches Führungszeugnis. Das kann ein Arbeitgeber verlangen, wenn Sie aus einem anderen EU-Mitgliedsland stammen. Es gibt auch Auskunft über das Strafregister Ihres Herkunftslandes. Kosten: 17 Euro.
- Behördliches Führungszeugnis. Nötig, um ein Gewerbe anzumelden. Es enthält Entscheidungen von Behörden über Sie, wie den Widerruf einer Gewerbeerlaubnis oder eines Waffenscheins. Das Zeugnis wird direkt an die Behörde geschickt, die es angefordert hat. Sie können es dort einsehen. Kosten: 13 Euro.
Schritt 2
Sie können ein Führungszeugnis auf drei Wegen beantragen. Meist wird es nach ein bis zwei Wochen zugeschickt.
- Persönlich. Sie gehen mit einem Ausweispapier zu Ihrer Meldebehörde. Sie zahlen dort.
- Per Brief oder Fax. Sie richten einen formlosen Antrag an das Einwohnermeldeamt mit einer Kopie Ihres Ausweisdokuments. Die Unterschrift auf dem Schreiben muss amtlich oder öffentlich beglaubigt sein. Sie bezahlen online vorab.
- Online. Möglich ist der Onlineantrag auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz. Die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises muss freigeschaltet sein und Sie benötigen ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweises. Sie bezahlen online vorab.
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