Führungs­zeugnis So erhalten Sie das Zeugnis – auf dem Amt oder online

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Führungs­zeugnis - So erhalten Sie das Zeugnis – auf dem Amt oder online

Im Führungs­zeugnis stehen vergangene Verurtei­lungen ab einer bestimmten Schwere. © Getty Images, Bundesamt für Justiz (M)

Für bestimmte Berufe und Tätig­keiten müssen Sie ein Führungs­zeugnis vorlegen. Wir erklären, welche Varianten es gibt und wie Sie das Führungs­zeugnis beantragen.

Sie benötigen:

  • Personal­ausweis oder Reisepass
  • 13 oder 17 Euro
  • Für den Online­antrag: Kartenlesegerät oder Smartphone mit „Ausweis­App2“

Schritt 1: Passendes Führungs­zeugnis finden

Prüfen Sie, welches Führungs­zeugnis Sie benötigen. Es gibt vier Varianten.

Einfach. Für die meisten Zwecke und Arbeit­geber reicht das einfache Führungs­zeugnis aus. Es wurde früher auch als polizei­liches Führungs­zeugnis bezeichnet und wird auch heute umgangs­sprach­lich noch so genannt. Es führt nicht alle Verurtei­lungen auf: Geld­strafen unter 90 Tages­sätzen, Frei­heits­strafen bis zu drei Monaten und Jugend­strafen unter zwei Jahren bleiben außen vor, sofern im Bundes­zentral­register keine weiteren Strafen einge­tragen sind.

Erweitert. Für Stellen und Ehren­ämter mit Kontakt zu Kindern und Jugend­lichen benötigen Sie ein Erweitertes Führungs­zeugnis. Hier sind neben den oben genannten auch alle jugend­schutz­relevanten Straftaten aufgeführt.

Behördlich. Das Behördliche Führungs­zeugnis dient zur Vorlage bei Ämtern und Gerichten, etwa zur Anmeldung bestimmter Gewerbe­zweige wie Schlüssel­dienste oder Detekteien. Nach Ihrem Antrag wird es direkt an die entsprechenden Stellen weitergeleitet.

Europäisch. Haben Sie eine andere EU-Staats­bürgerschaft, benötigen Sie das Europäische Führungs­zeugnis. Es listet auch Einträge im Straf­register des Herkunfts­landes auf.

Schritt 2: Führungs­zeugnis beantragen

Beantragen Sie das Führungs­zeugnis persönlich beim Einwohnermeldeamt. Sie benötigen einen Personal­ausweis oder Reisepass und eventuell eine Aufforderung zur Beantragung eines Erweiterten Führungs­zeug­nisses. Die Kosten für die Ausstellung liegen bei 13 Euro, das Europäische Führungs­zeugnis ist mit 17 Euro etwas teurer. Alternativ können Sie Ihren Antrag auch schriftlich stellen. Dafür benötigen Sie jedoch zusätzlich zu einer Ausweiskopie eine beglaubigte Unter­schrift, für die Sie in der Regel sowieso beim Einwohnermeldeamt vorsprechen müssen.

Tipp: Alternativ können Sie das Zeugnis online unter fuehrungszeugnis.bund.de beantragen. Identifizieren Sie sich mit Ihrem elektronischen Personalausweis und der „Ausweis­App2“. Die Gebühr zahlen Sie per Kreditkarte oder Giropay. Das Zeugnis kommt per Post.

Hinweis: Das Bundes­amt für Justiz (BfJ) warnt auf seiner Website aktuell vor externen Internet­seiten, die vor­geblich die Beantragung eines Führungs­zeug­nisses anbieten. Wer das Zeugnis „bestellt“ und die 13 Euro Gebühr bezahlt, erhält laut BfJ jedoch nur eine Anleitung zur Beantragung des Führungs­zeug­nisses. Beantragen Sie Ihr Führungs­zeugnis ausschließ­lich auf fuehrungszeugnis.bund.de

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