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Ob Pflegegeld, Unfallversicherung oder Zuschüsse für Möbel und Bekleidung – hier erfahren Sie, auf welche staatlichen Leistungen Pflegeeltern Anspruch haben, und welche Regeln für Kindergeld, Elternzeit und Rente gelten.
Finanzielle Unterstützung für Pflegefamilien
Welche staatlichen Leistungen bekommen Pflegeeltern?
- Das Jugendamt zahlt Pflegegeld für Ernährung, Unterkunft, Bekleidung und Taschengeld für Kinder in Vollzeitpflege (siehe Tabelle unten). Es ist steuerfrei.
- Der Betrag für die Pflege und Erziehung ist für die Pflegepersonen gedacht. Bei befristeten Pflegeverhältnissen oder erweitertem Förderbedarf des Kindes liegt er höher.
- Das Jugendamt übernimmt den Beitrag für eine Unfallversicherung (bis etwa 176 Euro pro Jahr) und bezuschusst die Alterssicherung für eine Pflegeperson zur Hälfte (bis etwa 43 Euro pro Monat). Abweichungen sind möglich.
- In den ersten drei Lebensjahren des Pflegekindes hat eine Pflegeperson Anspruch auf Anrechnung der Kindererziehungszeiten für die Rentenversicherung.
- Für größere Ausgaben wie für Möbel, Bekleidung, religiöse Feste und Einschulung erhalten Pflegefamilien auf Antrag oft Zuschüsse.
- Pflegekinder sind über die gesetzliche Krankenversicherung ihrer leiblichen Eltern oder der Pflegeeltern versichert. Bei einer privaten Krankenversicherung übernimmt das Jugendamt die Kosten.
- Auch in die Haftpflichtversicherung können Pflegekinder aufgenommen werden. Manche Vereine und Pflegekinderdienste bieten spezielle Tarife an.
Bekommen Pflegeeltern Elterngeld?
Nein, Pflegeeltern haben keinen Anspruch auf Elterngeld. Sie können ab der Aufnahme des Pflegekindes aber bis zu drei Jahren Elternzeit nehmen (maximal bis zum achten Lebensjahr des Kindes). Einige Kommunen zahlen einen Förderbetrag, um den Verdienstausfall etwas abzufedern.
Steht Pflegeeltern Kindergeld zu?
Lebt ein Pflegekind dauerhaft bei Pflegeeltern und ist fester Teil der Familie, haben diese Anspruch auf Kindergeld. Es wird zu Teilen auf das Pflegegeld angerechnet. Bei der Ermittlung der Einkommensteuer prüft das Finanzamt automatisch, ob sich Kinderfreibetrag und Erziehungsfreibetrag günstiger auswirken als das Kindergeld.
Vermögensvorsorge
Wie kann ich für das Pflegekind Geld sparen?
Die Vermögenssorge liegt oft bei den leiblichen Eltern und Pflegekinder sind mit Erreichen der Volljährigkeit in der Regel für diese unterhaltspflichtig. Legen Pflegeeltern Geld auf ihren eigenen Namen an, wenn sie für ihr Pflegekind sparen möchten, stellen sie sicher, dass es dem Kind zugutekommt.
Monatliche Pauschalbeträge* pro Pflegekind
Alter des Pflegekindes |
Sachaufwand (Euro) |
Pflege und Erziehung (Euro) |
Pflegegeld insgesamt (Euro) |
0 bis unter 6 Jahre |
571 |
249 |
820 |
6 bis unter 12 Jahre |
657 |
249 |
906 |
12 bis unter 18 Jahre |
722 |
249 |
971 |
* Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge für das Jahr 2021. Die Höhe des Pflegegeldes variiert je nach Bundesland und Kommune.
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@sta.baer: Ist der Ehemann freiwillig gesetzlich versichert, gibt es die Möglichkeit der Aufnahme in die beitragsfreie Familienversicherung. Das gilt für alle Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner, die nicht hauptberuflich selbstständig sind. Und deren monatlichen Einnahmen höchstens 470 Euro betragen (Minijob 450 Euro).
Liebes Test Team,
wie ist denn die Pflegemutter bei einer befristeten Vollzeitpflege oder dauerhaften Vollzeitpflege krankenversichert, wenn sie keiner weiteren Arbeit nachgeht und der Ehemann freiwillig gesetzlich versichert ist?
Vielen Dank
@ Kuckucksmama: Die Zuschüsse gibt es für die Pflegeeltern. Dies ist mit der Überschrift „Welche staatlichen Leistungen bekommen Pflegeeltern?“ klar gestellt. Das Jugendamt erstattet Beiträge für eine private Unfallversicherung (der Pflegeperson) bis zu einer bestimmten Beitragshöhe sowie Beiträge für die private Altersvorsorge (der Pflegeperson). Einen Zuschuss zur Altersvorsorge gibt es pro Kind. (PH)
Liebes Test-Team,
der Abschnitt über die Altersversorgung ist nicht so ganz richtig. Die Pflegekinder bekommen keine Altersversorgung bezahlt. Der Zuschuss zur Altersversorgung ist für den Pflegeelternteil, der keiner bezahlten Erwerbstätigkeit nachgeht, da er sich ja um die Pflegekinder kümmert. Mein Ehemann zahlt für mich in die gesetzliche Rentenversicherung jeden Monat 300 Euro ein, damit ich später mal wenigstens eine kleine Altersrente bekomme. Und das Jugendamt zahlt mir dafür zusammen mit dem Pflegegeld einen Zuschuss von 42 Euro monatlich.
Liebe Grüße
Bettina
@Sven_oros: Vielen Dank für den Hinweis, da hatte sich der Druckfehlerteufel eingeschlichen. Richtig muss es heißen: "in Zeile _44*_ der Anlage S". Wir haben den Fehler im Text korrigiert. (PH)
*korrigiert am 03.05.2019