Pfle­geeltern werden

Pflegegeld, Eltern­zeit und Alters­sicherung

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Pfle­geeltern werden - Diese Regeln gelten, diese Hilfen gibt es

© Westend61 / Michael Reusse

Ob Pflegegeld, Unfall­versicherung oder Zuschüsse für Möbel und Bekleidung – hier erfahren Sie, auf welche staatlichen Leistungen Pfle­geeltern Anspruch haben, und welche Regeln für Kinder­geld, Eltern­zeit und Rente gelten.

Finanzielle Unterstüt­zung für Pflegefamilien

Welche staatlichen Leistungen bekommen Pfle­geeltern?

  • Das Jugend­amt zahlt Pflegegeld für Ernährung, Unterkunft, Bekleidung und Taschengeld für Kinder in Voll­zeit­pflege (siehe Tabelle unten). Es ist steuerfrei.
  • Der Betrag für die Pflege und Erziehung ist für die Pflege­personen gedacht. Bei befristeten Pflege­verhält­nissen oder erweitertem Förderbedarf des Kindes liegt er höher.
  • Das Jugend­amt über­nimmt den Beitrag für eine Unfall­versicherung (bis etwa 176 Euro pro Jahr) und bezu­schusst die Alters­sicherung für eine Pflege­person zur Hälfte (bis etwa 43 Euro pro Monat). Abweichungen sind möglich.
  • In den ersten drei Lebens­jahren des Pflegekindes hat eine Pflege­person Anspruch auf Anrechnung der Kinder­erziehungs­zeiten für die Renten­versicherung.
  • Für größere Ausgaben wie für Möbel, Bekleidung, religiöse Feste und Einschulung erhalten Pflegefamilien auf Antrag oft Zuschüsse.
  • Pflege­kinder sind über die gesetzliche Kranken­versicherung ihrer leiblichen Eltern oder der Pfle­geeltern versichert. Bei einer privaten Kranken­versicherung über­nimmt das Jugend­amt die Kosten.
  • Auch in die Haft­pflicht­versicherung können Pflege­kinder aufgenommen werden. Manche Vereine und Pflege­kinder­dienste bieten spezielle Tarife an.

Bekommen Pfle­geeltern Eltern­geld?

Nein, Pfle­geeltern haben keinen Anspruch auf Eltern­geld. Sie können ab der Aufnahme des Pflegekindes aber bis zu drei Jahren Eltern­zeit nehmen (maximal bis zum achten Lebens­jahr des Kindes). Einige Kommunen zahlen einen Förderbetrag, um den Verdienst­ausfall etwas abzu­federn.

Steht Pfle­geeltern Kinder­geld zu?

Lebt ein Pflegekind dauer­haft bei Pfle­geeltern und ist fester Teil der Familie, haben diese Anspruch auf Kinder­geld. Es wird zu Teilen auf das Pflegegeld ange­rechnet. Bei der Ermitt­lung der Einkommensteuer prüft das Finanz­amt auto­matisch, ob sich Kinder­frei­betrag und Erziehungs­frei­betrag güns­tiger auswirken als das Kinder­geld.

Vermögens­vorsorge

Wie kann ich für das Pflegekind Geld sparen?

Die Vermögens­sorge liegt oft bei den leiblichen Eltern und Pflege­kinder sind mit Erreichen der Voll­jährigkeit in der Regel für diese unter­halts­pflichtig. Legen Pfle­geeltern Geld auf ihren eigenen Namen an, wenn sie für ihr Pflegekind sparen möchten, stellen sie sicher, dass es dem Kind zugute­kommt.

Monatliche Pauschal­beträge* pro Pflegekind

Alter des Pflegekindes

Sach­aufwand (Euro)

Pflege und Erziehung (Euro)

Pflegegeld insgesamt (Euro)

0 bis unter 6 Jahre

571

249

820

6 bis unter 12 Jahre

657

249

906

12 bis unter 18 Jahre

722

249

971

* Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge für das Jahr 2021. Die Höhe des Pflegegeldes variiert je nach Bundes­land und Kommune.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 09.03.2022 um 11:36 Uhr
Krankenversicherung

@sta.baer: Ist der Ehemann freiwillig gesetzlich versichert, gibt es die Möglichkeit der Aufnahme in die beitrags­freie Familien­versicherung. Das gilt für alle Ehe- oder einge­tragenen Lebens­partner, die nicht haupt­beruflich selbst­ständig sind. Und deren monatlichen Einnahmen höchs­tens 470 Euro betragen (Minijob 450 Euro).

sta.baer am 05.03.2022 um 19:20 Uhr
Krankenversicherung

Liebes Test Team,
wie ist denn die Pflegemutter bei einer befristeten Vollzeitpflege oder dauerhaften Vollzeitpflege krankenversichert, wenn sie keiner weiteren Arbeit nachgeht und der Ehemann freiwillig gesetzlich versichert ist?
Vielen Dank

Profilbild Stiftung_Warentest am 06.07.2020 um 14:02 Uhr
Altersvorsorge für Pflegeeltern

@ Kuckucksmama: Die Zuschüsse gibt es für die Pflegeeltern. Dies ist mit der Überschrift „Welche staatlichen Leistungen bekommen Pflegeeltern?“ klar gestellt. Das Jugendamt erstattet Beiträge für eine private Unfallversicherung (der Pflegeperson) bis zu einer bestimmten Beitragshöhe sowie Beiträge für die private Altersvorsorge (der Pflegeperson). Einen Zuschuss zur Altersvorsorge gibt es pro Kind. (PH)

Kuckucksmama am 04.07.2020 um 11:01 Uhr
Altersvorsorge für Pflegeeltern

Liebes Test-Team,
der Abschnitt über die Altersversorgung ist nicht so ganz richtig. Die Pflegekinder bekommen keine Altersversorgung bezahlt. Der Zuschuss zur Altersversorgung ist für den Pflegeelternteil, der keiner bezahlten Erwerbstätigkeit nachgeht, da er sich ja um die Pflegekinder kümmert. Mein Ehemann zahlt für mich in die gesetzliche Rentenversicherung jeden Monat 300 Euro ein, damit ich später mal wenigstens eine kleine Altersrente bekomme. Und das Jugendamt zahlt mir dafür zusammen mit dem Pflegegeld einen Zuschuss von 42 Euro monatlich.
Liebe Grüße
Bettina

Profilbild Stiftung_Warentest am 17.04.2019 um 13:52 Uhr
Anlage S hat keine Zeile 46

@Sven_oros: Vielen Dank für den Hinweis, da hatte sich der Druckfehlerteufel eingeschlichen. Richtig muss es heißen: "in Zeile _44*_ der Anlage S". Wir haben den Fehler im Text korrigiert. (PH)

*korrigiert am 03.05.2019