
Beratung. Es ist sinnvoll, eine Patientenverfügung mit dem Hausarzt oder einer Fachärztin zu besprechen. © plainpicture / Roger Richter
In einer Patientenverfügung kann jeder medizinische Anweisungen für die letzte Lebensphase geben. Unser Vordruck hilft, alles rechtssicher zu formulieren.
Selbstbestimmt leben bis zum Schluss. Das ist die Idee hinter der Patientenverfügung. Rund 90 Prozent der Erwachsenen in Deutschland haben davon gehört, längst nicht jede und jeder hat sie. In einer Patientenverfügung legen Menschen im Voraus fest, was im Fall der eigenen Einwilligungs- und Entscheidungsunfähigkeit in der letzten Lebensphase gelten soll: Wann darf ein Krankheitsprozess seinen natürlichen Lauf nehmen? Sind in einer aussichtslosen Krankheitssituation lebenserhaltende Maßnahmen wie Wiederbelebung, künstliche Beatmung oder künstliche Ernährung gewünscht?
In einer Patientenverfügung kommen die eigenen Wertvorstellungen und die Einstellung zu Leben, Tod und Sterben zum Ausdruck. Eine Patientenverfügung hilft Ärzten und Nahestehenden in einer sehr kritischen Krankheitssituation, wenn es um Leben und Tod geht. Die Rechtsexpertinnen der Stiftung Warentest erklären, wann eine Patientenverfügung zum Einsatz kommen kann und bieten ein rechtssicheres Formular zum Ausfüllen an.
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- In einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer Sie bei Ärzten und Ämtern vertritt, wenn Sie nicht entscheiden können. Unser Vordruck hilft, alles rechtssicher festzulegen.
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@MarkRad: Das Erscheinen einer Neuauflage ist kein Grund dafür, eine bereits ausgefüllte, ältere Vorsorgevollmacht zu verwerfen. Die Formulare aus den alten Auflagen sind nach wie vor aktuell. Die Formulare entsprechen nach wie vor den Anforderungen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.
Nur in der 5. Auflage gab es eine kleine Veränderung, die sich auf die Innenverhältnisregelung bezieht. Auch diese erfolgte nicht aufgrund einer Rechtsänderung, sondern weil wir die neue Darstellung passender finden.
Dort wurde beim Platz zur Benennung von zwei Bevollmächtigten, von denen eine Person die Finanzen und die andere die Gesundheitssorge übernimmt (alte Innenverhältnisregelung), im neuen Formular Platz für drei gleichberechtigte Bevollmächtigte in Rangfolge geschaffen.
Liebes SW-Team,
eine jährliche Aktualisierung ist schon ein Aufwand. Es wäre hilfreich, wenn Sie die Änderungen in den Versionen dokumentieren/publizieren könnten (Changelog). Dieser Verbesserungsvorschlag kommt ja offenbar von vielen Seiten und auf Nachfrage versenden Sie die Änderungshsitorie ja bereits. Über Zusendung würde ich mich ebenfalls freuen.
Vielen Dank für Euren Service.
ohne Bestätigung der Einwilligungsfähigkeit.
In meiner Praxis als Palliativmediziner und Hausarzt erlebe ich häufig, dass ein jetzt dementer (=nicht einwilligungsfähiger) Patient eine PV in der Vergangenheit selbst verfasst hat, aber niemand bestätigt hat, dass er damals noch nicht dement war. Damit ist diese Verfügung nicht anfechtungssicher.
Meine wichtigste Empfehlung heißt: Patientenverfügung (PV) und Vorsorgevollmacht (VV) sollten Sie mit dem Arzt Ihres Vertrauens im Beisein Ihrer Bevollmächtigen besprechen und sich die Konsequenzen Ihrer Entscheidungen erläutern lassen. Er kennt Sie und bestätigt medizinisch sicher Ihre Einwilligungsfähigkeit. D.h. dass Sie verstanden haben, was die Ablehnung bestimmter medizinischer Prozedúren für positive und negative Folgen für Sie hat.
Ein Notar/Jurist (der Ihnen möglicherweise zum ersten Mal begegnet) kann und sollte dies nicht tun, da er keine medizinischen Kenntnisse besitzt um die Tragweite Ihrer Entscheidung in der PV zu erläutern.
@OrSz80: Wir haben Ihnen hierzu eine E-Mail gesendet.
Liebes SW-Team,
wie von Ihnen empfohlen, aktualisiere ich jedes Jahre unsere Vorsorgeunterlagen und nutze dafür gerne Ihre Formulare. Ich habe festgestellt, dass vom letzten zu diesem Jahr die Auflage 6 zur Auflage 7 aktualisiert worden ist.
Nun wäre es natürlich interessant zu wissen, ob es notwendig ist, unsere Unterlagen auf Basis der 7. Auflage zu aktualisieren bzw. welche Änderungen es von der letzten zu aktuellen Version gab.
Vielleicht ist das ja ein Verbesserungsvorschlag, den Sie gern aufgreifen möchten und veröffentlichen ein Changelog mit den neuen Formularen.
Vielen Dank für Euren Service.