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Testergebnisse für 11 Käuferschutzprogramme 08/2020Nicht geliefert? Fall für Amazon-Garantie

Michael Gaertner © Stiftung Warentest /Thorsten Jochim
Mitte Oktober 2019 bestellt Michael Gaertner, Leser unserer Schwesterzeitschrift test, bei einem chinesischen Händler über Amazon.de ein T-Shirt. Als es zwei Monate später noch nicht da ist, beantragt er beim Versandhändler die „A-bis-Z-Garantie“. Er klickt in seinem Amazon-Konto auf „Problem bei Bestellung“. Als Problem gibt er an: „Paket ist nicht angekommen.“ Gaertner bewertet den Käuferschutz positiv: „Wenige Tage später hat Amazon mir den Betrag erstattet, ohne weitere Nachfrage. Der Klick auf den Button und eine kurze Schilderung waren ausreichend.“ Er hätte diesen Käuferschutz auch beanspruchen können, wenn das Shirt angekommen, aber kleiner als bestellt ausgefallen wäre. Jedoch hätte er dann womöglich das Rückporto tragen müssen.
Paypal-Käuferschutz für Mangel

Annekatrin Kreipe © Stiftung Warentest / Sven Hobbiesiefken
Annekatrin Kreipe hätte nicht damit gerechnet, dass sie so einfach ihr Geld wiederbekommt. Bei Ebay hatte die Berlinerin einen elektrischen Badschrubber bestellt. Dieser stellt sich nach kurzer Zeit als mangelhaft heraus. Der Reinigungskopf lässt sich nicht auswechseln, obwohl die Produktbeschreibung versprochen hatte, dass ein Wechsel möglich sei. In ihrem Paypal-Konto klickt sie auf „Problem melden“ und dann auf „Der erhaltene Artikel entspricht nicht der Beschreibung“. Zuvor hatte sie vergeblich versucht, den Händler zu erreichen. Auch Paypal bekommt von ihm keine Rückmeldung. „Nach 14 Tagen hat mir Paypal das Geld zurückgezahlt“, sagt Kreipe. Oft müssen Kunden in solchen Fällen ein Foto der Ware bei Paypal hochladen. Weil der Händler gar nicht reagiert hatte, war das in diesem Fall nicht erforderlich.
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@Langzeittester: Gibt es denn Hinweise darauf, dass sich die Anbieter der Käuferschutzprogramme nicht an die im "Kleingedruckten" festgelegten Regeln für den Käuferschutz halten?
Moin,
wann gibt es ca einen neuen aktuellen Test dieser Käuferschutzprogramme? Basierend auf inszenierte Praxisfälle und nicht nur des Kleingedruckten des Anbieters.
Mfg
Eigentlich müssten alle diese Anbieter der BaFin unterworfen werden, da diese oft blumig eine Schutz anbieten, der das Papier nicht wert ist.
Z.B. wurde für eine Absicherung eines Kaufes über mehrere tausend Euro, das Paket von Trusted Shop gekauft. Geld was ich mir hätte sparen können, da der Schutz schon vor dem ersten avisierten Liefertermin endete. Gerade bei den wertigen Bestellungen oder bei Anfertigungen sind Lieferzeiten von mehreren Wochen üblich, dazu kommen die bekannten Lieferproblemen aus den coronabedingt unterbrochenen Lieferketten, die zu weiteren Verzögerungen führen.
Gerade hier wäre aber ein wirksamer längerfristiger Käuferschutz von Nöten, da nicht jede Firma / jeder Lieferant es überlebt, wenn er nicht produzieren, bzw. ausliefern kann, weil Vorprodukte fehlen oder teure Ersatzmaßnahmen getroffen werden müssen. Denn die leben schliesslich davon, dass der Laden läuft und nicht nur die Kosten.
Ich habe mehrfach schlechte Erfahrungen gemacht mit dem sog. Käuferschutz. Grundsätzlich wurde mein Anspruch nicht bestritten, aber ...
- die Verantwortung / Zuständigkeit wird zwischen Ebay und PayPal hin- und her geschoben
- in einem aktuellen Fall habe ich erfahren, dass ich auf die Erstattung einen Rechtsanspruch habe (die Firma hat den auch eingeräumt) und dass deshalb der Käuferschutz nicht gilt. Dass der Verkäufer die Rückzahlung ankündigt aber nicht durchführt scheint nicht vorgesehen zu sein.
Ich hatte über Ebay ein gebrauchtes,neuwertiges Handy ersteigert + mit Paypal bezahlt,bei welchem die Verkäuferin im Nachhinein zugab,daß es sich um B-Ware handelt.Da Sie eine Rückabwicklung ablehnte,habe ich gleich am nächsten Tag bei Paypal einen Fall eröffnet und dem Mitarbeiter u.a. gesagt,daß ich die Annahme des Gerätes verweigern würde.Dieses habe ich dann auch getan,woraufhin der Fall von Paypal zugunsten der Verkäuferin entschieden wurde.Begründung: Ich hätte es annehmen und als defekt zurückschicken müssen,weil ich (wortlaut Paypal) "so nicht feststellen konnte,ob das Gerät den Angaben entspricht".Mein Einwand,die Verkäuferin habe schriftlich bestätigt,daß es sich um ein B-Ware-Gerät handelt,somit brauchte ich es nicht anzunehmen,wurde ich mit Hinweis auf die AGB abgewiesen.Meine Beschwerde,daß mir der Mitarbeiter nicht sagte,ich dürfe die Annahme nicht verweigern um den Käuferschutz nicht zu verlieren,wurde mit "da hätten Sie nachfragen müssen" kommentiert-Käufer ausgeknockt!