Onlineshopping

So helfen Programme – zwei Beispiele

Onlineshopping Testergebnisse für 11 Käufer­schutz­pro­gramme 08/2020 freischalten

Nicht geliefert? Fall für Amazon-Garantie

Onlineshopping - Käufer­schutz­programme im Test

Michael Gaertner © Stiftung Warentest /Thorsten Jochim

Mitte Oktober 2019 bestellt Michael Gaertner, Leser unserer Schwesterzeit­schrift test, bei einem chinesischen Händler über Amazon.de ein T-Shirt. Als es zwei Monate später noch nicht da ist, beantragt er beim Versandhändler die „A-bis-Z-Garantie“. Er klickt in seinem Amazon-Konto auf „Problem bei Bestellung“. Als Problem gibt er an: „Paket ist nicht ange­kommen.“ Gaertner bewertet den Käufer­schutz positiv: „Wenige Tage später hat Amazon mir den Betrag erstattet, ohne weitere Nach­frage. Der Klick auf den Button und eine kurze Schil­derung waren ausreichend.“ Er hätte diesen Käufer­schutz auch bean­spruchen können, wenn das Shirt ange­kommen, aber kleiner als bestellt ausgefallen wäre. Jedoch hätte er dann womöglich das Rück­porto tragen müssen.

Paypal-Käufer­schutz für Mangel

Onlineshopping - Käufer­schutz­programme im Test

Annekatrin Kreipe © Stiftung Warentest / Sven Hobbiesiefken

Annekatrin Kreipe hätte nicht damit gerechnet, dass sie so einfach ihr Geld wiederbe­kommt. Bei Ebay hatte die Berlinerin einen elektrischen Badschrubber bestellt. Dieser stellt sich nach kurzer Zeit als mangelhaft heraus. Der Reinigungs­kopf lässt sich nicht auswechseln, obwohl die Produkt­beschreibung versprochen hatte, dass ein Wechsel möglich sei. In ihrem Paypal-Konto klickt sie auf „Problem melden“ und dann auf „Der erhaltene Artikel entspricht nicht der Beschreibung“. Zuvor hatte sie vergeblich versucht, den Händler zu erreichen. Auch Paypal bekommt von ihm keine Rück­meldung. „Nach 14 Tagen hat mir Paypal das Geld zurück­gezahlt“, sagt Kreipe. Oft müssen Kunden in solchen Fällen ein Foto der Ware bei Paypal hoch­laden. Weil der Händler gar nicht reagiert hatte, war das in diesem Fall nicht erforderlich.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 15.04.2024 um 16:18 Uhr
    Käuferschutzprogramme

    @Langzeittester: Gibt es denn Hinweise darauf, dass sich die Anbieter der Käuferschutzprogramme nicht an die im "Kleingedruckten" festgelegten Regeln für den Käuferschutz halten?

  • Langzeittester am 13.04.2024 um 17:21 Uhr
    Neuer Test für Käuferschutzprogramme

    Moin,
    wann gibt es ca einen neuen aktuellen Test dieser Käuferschutzprogramme? Basierend auf inszenierte Praxisfälle und nicht nur des Kleingedruckten des Anbieters.
    Mfg

  • Langzeittester am 30.04.2022 um 09:14 Uhr
    Trusted Shop - Unbrauchbarer Ein-Monatsschutz

    Eigentlich müssten alle diese Anbieter der BaFin unterworfen werden, da diese oft blumig eine Schutz anbieten, der das Papier nicht wert ist.
    Z.B. wurde für eine Absicherung eines Kaufes über mehrere tausend Euro, das Paket von Trusted Shop gekauft. Geld was ich mir hätte sparen können, da der Schutz schon vor dem ersten avisierten Liefertermin endete. Gerade bei den wertigen Bestellungen oder bei Anfertigungen sind Lieferzeiten von mehreren Wochen üblich, dazu kommen die bekannten Lieferproblemen aus den coronabedingt unterbrochenen Lieferketten, die zu weiteren Verzögerungen führen.
    Gerade hier wäre aber ein wirksamer längerfristiger Käuferschutz von Nöten, da nicht jede Firma / jeder Lieferant es überlebt, wenn er nicht produzieren, bzw. ausliefern kann, weil Vorprodukte fehlen oder teure Ersatzmaßnahmen getroffen werden müssen. Denn die leben schliesslich davon, dass der Laden läuft und nicht nur die Kosten.

  • DieterSuter am 08.03.2022 um 11:13 Uhr
    In der Praxis funktioniert es häufig nicht

    Ich habe mehrfach schlechte Erfahrungen gemacht mit dem sog. Käuferschutz. Grundsätzlich wurde mein Anspruch nicht bestritten, aber ...
    - die Verantwortung / Zuständigkeit wird zwischen Ebay und PayPal hin- und her geschoben
    - in einem aktuellen Fall habe ich erfahren, dass ich auf die Erstattung einen Rechtsanspruch habe (die Firma hat den auch eingeräumt) und dass deshalb der Käuferschutz nicht gilt. Dass der Verkäufer die Rückzahlung ankündigt aber nicht durchführt scheint nicht vorgesehen zu sein.

  • Manuela_Müller am 10.07.2021 um 14:03 Uhr
    Vom Paypal Käuferschutz ausgetrickst

    Ich hatte über Ebay ein gebrauchtes,neuwertiges Handy ersteigert + mit Paypal bezahlt,bei welchem die Verkäuferin im Nachhinein zugab,daß es sich um B-Ware handelt.Da Sie eine Rückabwicklung ablehnte,habe ich gleich am nächsten Tag bei Paypal einen Fall eröffnet und dem Mitarbeiter u.a. gesagt,daß ich die Annahme des Gerätes verweigern würde.Dieses habe ich dann auch getan,woraufhin der Fall von Paypal zugunsten der Verkäuferin entschieden wurde.Begründung: Ich hätte es annehmen und als defekt zurückschicken müssen,weil ich (wortlaut Paypal) "so nicht feststellen konnte,ob das Gerät den Angaben entspricht".Mein Einwand,die Verkäuferin habe schriftlich bestätigt,daß es sich um ein B-Ware-Gerät handelt,somit brauchte ich es nicht anzunehmen,wurde ich mit Hinweis auf die AGB abgewiesen.Meine Beschwerde,daß mir der Mitarbeiter nicht sagte,ich dürfe die Annahme nicht verweigern um den Käuferschutz nicht zu verlieren,wurde mit "da hätten Sie nachfragen müssen" kommentiert-Käufer ausgeknockt!