Wir haben vier Programme für die Grundsteuererklärung getestet. In den meisten Fällen reicht ein kostenloses. Wer den ungefähren Grundsteuerwert kennen will, muss zahlen.
Für ihre Grundsteuererklärung nutzen viele Elster, das Online-Portal der Finanzverwaltung. Wir haben uns angeschaut, ob es mit drei Alternativen einfacher geht. Alle Programme mussten bei unserem Test im Jahr 2022 zwei Musterfälle lösen: ein Einfamilienhaus und eine Eigentumswohnung in Brandenburg. Mit zwei Programmen fiel die Abgabe leicht.
Elster: Kostenlos, aber kompliziert
Elster führte uns strukturiert durch die Grundsteuererklärung, nutzte aber viele Fachwörter und der Anmeldeprozess war zum Testzeitpunkt aufwendig. Das kann für Laien zu anspruchsvoll sein.
Einfacher war das Grundsteuer-Portal des Bundesfinanzministeriums für Grundstücke in Ländern mit dem Bundesmodell. Doch dieser Online-Dienst ist mittlerweile eingestellt und verweist für die Abgabe der Grundsteuererklärung auf Elster.
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@Galaxyfg3; @alle: Nicht für jedes Grundstück passt die schematische Neubewertung der Immobilie / des Grundstücks durch die Neuregelungen der Grundsteuerreform. Besonderheiten können dazu führen, dass das Grundstück anders bewertet werden muss.
In diesen Fällen ist es auf jeden Fall richtig und wichtig, fristgerecht gegen den Grundlagenbescheid – den Grundsteuerwertbescheid – Einspruch einzulegen. Einsprüche gegen spätere Bescheide helfen sonst nicht mehr. Mitunter muss man sich da sehr gedulden, um eine Einspruchsentscheidung vom Finanzamt zu bekommen. Für die Bearbeitung des Einspruches gibt es fürs Finanzamt leider keine bestimmte Frist, bis zu der es den Einspruch bearbeitet haben muss.
In Hamburg gibt es eine Härtefallregelung, über die die Besonderheiten eines Grundstückes berücksichtigt werden können.
Hallo,
ich habe ein Grundstück, hinter dem Deich. Auf Grund einer Änderung des Bebauungsplanes kein Baurecht mehr, außerdem liegt das Grundstück in einer Bauverbotszone (50m hinter dem Deich) zusätzlich besteht noch eine Baumschutzsatzung in dem Ort. Auf dem Grundstück stehen
2 Birken ( Umfang in 1m Höhe größer 1m, dürfen demnach nicht gefällt werden) D.h. für mich, das Grundstück hat weder einen Wert noch ist es verkäuflich, aber bei einem Bodenrichtwert von
500 €/m2 hat das Grundstück einen Grundstückswert lt. Wertbescheid von 252.000,-€ !!!!!!!
Einsprüche gegen den Wertbescheid (Aug. 2023) wurden durch das FA noch nicht bearbeitet und auch der Einspruch gegen denGrundsteuerbescheid der Gemeinde wurde abgelehnt.
Beide Einsprüche sind rechtzeitig erfolgt.
Das Grundstück ist nur noch eine sehr wertvolle Brache!!!!!
Was ist zu tun???
@ELSCHNE: Ein Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid ist mit dieser Begründung grundsätzlich möglich, gegen den Grundsteuerbescheid nicht. Ist die Einspruchsfrist gegen den Grundsteuerwertbescheid abgelaufen (was wahrscheinlich ist), dann ist womöglich noch ein Antrag auf „fehlerbeseitigende Wertfortschreibung“ möglich. In beiden Fällen muss ein Immobilienwert per Gutachten nachgewiesen werden, der mindestens 30 Prozent und 15.000 Euro unter dem Finanzamtswert liegt. Die Kosten für ein solches Gutachten können schnell mal im niedrigen bis mittleren vierstelligen Bereich liegen. Es ist ratsam, einen Steuerberater aufzusuchen.
Unser Grundstück setzt sich aus 2 Flurstücken zusammen. Ein großen, auf dem ein Einfamilienhaus steht und ein kleineres, das durch einen kleine Bach vom großen Flurstück getrennt ist. Der Bach darf weder überbaut noch umgeleitet werden. Darüber hinaus müssen Mindestabstände zum Bach eingehalten werden (meines Wissens 5m). Durch diese Einschränkungen ist das kleine Flurstück nicht bebaubar (maximal mit einer Garage). Das gesamte Grundstück (Summe beider Flurstücke) wurde von den Behörden mit einem einheitlichen Bodenrichtwert kalkuliert.
Kann in einem solchen Fall ein Einspruch mit einem zu hoch angesetzten Bodenrichtwert (für das kleine Flurstück = Gartenland) begründet werden? Wenn ja, ist dafür ein Gutachten von einem Fachmann erforderlich?
Vielen Dank.
E. Schneider
@Hafenmeister: Ja, das Finanzministerium hat die Möglichkeit der Abgabe der Grundsteuererklärung über sein vereinfachtes Formular eingestellt und begründet das damit, dass kein Bedarf an diesem Service mehr bestehe, da die meisten Grundsteuererklärungen nun abgegeben worden seien.