Zwangs­versteigerung Zum Ersten, zum Zweiten, zur Traumimmobilie

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Zwangs­versteigerung - Zum Ersten, zum Zweiten, zur Traumimmobilie

Zentrale Lage. Eine Drei­zimmerwohnung im Leipziger Osten wechselte bei einer Zwangs­versteigerung für 138 000 Euro den Eigentümer. © Ingmar Björn Nolting

Bei einer Zwangs­versteigerung vor Gericht wechseln Immobilien oft zu sehr güns­tigen Preisen den Eigentümer. Dafür nehmen Bieter jedoch gewisse Risiken in Kauf.

Angesichts vieler­orts immer noch sehr hoher Immobilien­preise bietet eine Zwangs­versteigerung nicht selten die Möglich­keit, ein Haus oder eine Wohnung zum Schnäpp­chen­preis zu bekommen. Aber es sind auch einige Punkte zu beachten: Wie ist das Sach­verständigen­gut­achten zu lesen? Welche Kosten sind mit dem Bieter­verfahren verbunden? Wie bereitet man sich auf den Versteigerungs­termin vor? Und wie lange dauert eigentlich eine „Biet­stunde“?

Wir klären die wichtigsten Fragen rund um das Thema und schildern den Ablauf einer typischen Zwangs­versteigerung.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 13.01.2023 um 11:57 Uhr
    Prüfung der Informationen und Abo-Vertragsfallen

    @Objektiv_Test: Wir bewerben das Unternehmen nicht. Wir weisen hier nur daraufhin, dass es Unternehmen gibt, bei denen man sich zu Terminen von Versteigerungen informieren kann. Über die Qualität der Leistungen können wir keine Aussagen treffen, da wir diese nicht getestet haben. Eine "Abofalle" können wir hier nicht erkennen. Es wird bereits vor der kostenpfichtigen Bestellung auf den Umstand einer Verlängerung hingewiesen.

  • Objektiv_Test am 08.01.2023 um 12:46 Uhr
    Prüfung der Informationen und Abo-Vertragsfallen

    Liebes Team von Test,
    wie werden Sie ihrer Rolle und Verantwortung als Verbraucherorganisation gerecht, wenn Sie die Unternehmen über die Sie schreiben und damit bewerben nicht nach objektiven und seriösen Methoden vorab prüfen?
    Zu dem Unternehmen Argetra gibt es eine ganze Reihe von Kundenbeschwerden über seine unlauteren Geschäftsmethoden. Automatische Verlängerungen des Abonnements sind so versteckt und gestaltet, dass sie für Verbraucher ohne juristisches Hintergrundwissen kaum zu erkennen sind*. Zudem sind die von Argetra sehr teuer bereitgestellten Infos vollständig, kostenfrei, zeitgleich und leicht zugänglich auf anderen Websites und Homepages der Amtsgerichte finden.
    * Bei Vertragsabschlüssen bis Ende 02/2022 nochmals um die ursprüngliche Vertragslaufzeit. Damit besteht Argetra auf Verlängerung bis 02/2024 (2x12 Monate).

  • Objektiv_Test am 08.01.2023 um 12:28 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 24.08.2020 um 18:14 Uhr
    Seriösität von Zwangsversteigerungsportalen

    @BernieKHB: Vielen Dank für Ihre Anregung. Wir haben die Qualität der Portale noch nicht getestet. (maa)

  • BernieKHB am 19.08.2020 um 23:45 Uhr
    Seriösität von Zwangsversteigerungsportalen

    Liebes Team von Test,
    Mich interessiert, wie die oben verlinkten Dienste zu bewerten sind; sind sie tatsächlich seriös handelnde Unternehmen? Lohnt sich der Beitrag von 240 € bei der ARGETRA?
    Falls Ihnen hierzu keine Daten vorliegen, dann möchte ich hiermit einen solchen Test vorschlagen. Wenn es einen Test der Deutschen Rentenversicherung gab, dann macht auch ein solcher Test Sinn.