Steigende Immobilienpreise führen zur Sorge vor der Erbschaftsteuer. Wir verraten, ob sie berechtigt ist und wie eine Schenkung beim Steuersparen hilft.
Immobilien vererben und verschenken
Mit Schenken Steuern sparen
Sie sind Eigentümer einer oder mehrerer Immobilien und wollen sie möglichst gerecht und steuerfrei vererben? Dann ist es sinnvoll, frühzeitig einige Fragen zu klären.
Ob Ihre Erbinnen und Erben Erbschaftsteuer fürchten müssen, hängt zum einen vom Wert der Immobilie ab, zum anderen von der Anzahl der Erben. Jedem Erben steht ein allgemeiner Freibetrag zu, in dessen Rahmen er erben kann, ohne dass Erbschaftsteuer fällig wird. Gibt es mehrere Erben, kann jeder seinen Freibetrag nutzen, sodass sogar sehr teure Immobilien steuerfrei von einer Generation zur nächsten gehen, wenn die Erbschaft unter genügend Personen aufgeteilt wird.
Ob überhaupt Erbschaftsteuer zu zahlen ist, lässt sich also schnell ausrechnen – mithilfe unseres Erbschaftsteuer-Rechners, den Sie hinter der Bezahlschnittstelle finden.
Sind Sie dabei zu einem ungünstigen Ergebnis gekommen, könnte eine vorzeitige Schenkung der richtige Weg für Sie sein. Auf den ersten Blick gibt es keinen großen Unterschied zwischen Schenkung und Erbschaft: Beides wird besteuert, es gelten dieselben Steuerklassen, Steuersätze und Freibeträge. Dennoch kann eine Schenkung beim Steuernsparen helfen. Wie das geht und was für eine Schenkung und was dagegen spricht, erläutern unsere Expertinnen und Experten ausführlich und mit Blick auf verschiedene Lebenssituationen.
Warum sich unsere Untersuchung „Immobilien vererben“ für Sie lohnt
Hintergrund und Tipps. Die Rechtsexperten der Stiftung Warentest erklären, wann Sie Ihr Haus getrost vererben können und wann eine vorzeitige Schenkung sinnvoll ist – und dabei helfen kann, Steuern zu sparen. Wir sagen, was passiert, wenn die Eigentümerin oder der Eigentümer kein Testament macht, erklären, wie Sie Ihren Ex-Partner vom Erbe ausschließen und warum Paare ohne Trauschein einander absichern sollten.
Erbschaftsteuer-Rechner. Sie wollen Vermögen verschenken oder vererben? Über dem persönlichen Freibetrag kassiert das Finanzamt Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer. Wie viel das ist, können Sie mit unserem Erbschaftsteuer-Rechner ermitteln.
Fallbeispiele. Streit ums Elternhaus? Wir spielen typische Problemfälle durch und geben konkrete Lösungsvorschläge. Und wir beantworten häufige Fragen zum Thema „Verschenken oder Vererben?“ – etwa, ob stückweise und steuerfreie Schenkungen möglich sind, und welche Bedingungen für den Nießbrauch gelten.
Zum Schenken entschlossen? Die Rechtsexpertinnen der Stiftung Warentest erläutern, was Sie beim Verschenken Ihrer Immobilie beachten müssen, wie Sie ein Notariat finden und sich als Schenker selbst absichern können: mit Rückforderungsrechten, Nießbrauch oder Wohnungsrecht.
Heftartikel. Wenn Sie das Thema freischalten, erhalten Sie Zugriff auf das PDF zum Artikel aus Finanztest 10/2022.
Verschenken oder vererben – was ist der bessere Weg?
Pauschal lässt sich das nicht beantworten, es hängt vom Einzelfall ab. Geht es allein darum, Erbschaftsteuer zu sparen, lohnt es sich auszurechnen, ob die Erben überhaupt etwas zahlen müssen. Eine Schenkung ist zum Beispiel dann ein guter Weg, wenn der persönliche Freibetrag des künftigen Erben nicht reichen würde, um die Immobilie steuerfrei vom einen auf den anderen zu übertragen. Unsere Rechtsexpertinnen erläutern unter anderem, welche Steuerklassen, Steuersätze und Freibeträge gelten, wie Sie bei einer Schenkung vorgehen sollten und welche Besonderheiten es für Geschenke zwischen Ehepartnern gibt.
Soll nur ein Erbe Ihr Haus bekommen, ohne dass dabei Erbschaftsteuer fällig wird? Wollen Sie gern selbst sehen, wie sich Ihre Kinder und Enkel über die geschenkte Immobilie freuen? Wollen Sie jemanden vom Erbe ausschließen? Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund ums Vererben und Verschenken von Immobilien und geben konkrete Tipps, wie Sie Ihr Vermögen nach Ihren Wünschen verteilen.
Immobilien vererben und verschenken
Mit Schenken Steuern sparen
Meine Kinder, deine Kinder, unsere Kinder – wer bekommt mehr Liebe, mehr Aufmerksamkeit, mehr Geld? Alles, was Patchworkfamilien zu Lebzeiten vor Schwierigkeiten stellen kann, tut es erst recht, wenn ein Partner, Elternteil, Stiefelternteil stirbt. Wenn dann auch noch ein Ex-Partner mitmischt oder das Paar ohne Trauschein zusammenlebt, ist das Chaos oft perfekt. Das gilt umso mehr, wenn eine Immobilie im Spiel ist. Wir spielen sechs typische Fälle durch und sagen, wie sich daraus entstehende Konflikte lösen lassen.
Auch ohne Patchworkkonstellation können Probleme auftreten. Wir zeigen Lösungen anhand von vier klassischen Streitfällen unter Geschwistern.
Tipps und Lösungswege von Praktikern
Für die Untersuchung sind die jahrelange Expertise unserer Rechtsexperten auf dem Gebiet des Erbrechts mit Tipps und Tricks von Praktikern – Fachanwälten für Erbrecht und Notaren – zusammengeflossen.
Ratgeber der Stiftung Warentest
Sie wollen es noch ausführlicher haben? Unser Buch Immobilien verschenken und vererben zeigt passende Lösungen für Immobilieneigentümer in verschiedenen Lebenssituationen. Ein ganzes Kapitel befasst sich mit dem Thema Immobilien im Ausland. Das Buch hilft, die eigenen Ziele klar zu definieren und bestmöglich umzusetzen. Der Ratgeber hat 176 Seiten. Er ist für 19,90 Euro im test.de-Shop erhältlich.
Immobilien vererben und verschenken
Mit Schenken Steuern sparen
- Dank hoher Freibeträge bleiben Erbschaften im Familienkreis oft steuerfrei. Wir erklären, wie Sie auch große Vermögen steuerfrei übertragen – mit Erbschaftsteuerrechner.
- Mit einem klug formulierten Testament können Sie Angehörige absichern, Konflikte unter Erben vermeiden und Steuern sparen. Hier lesen Sie, wie es geht.
- Ob Schenkung- oder Erbschaftsteuer zu zahlen ist, hängt vom Verkehrswert ab. Für die Berechnung gelten ab 2023 neue Regeln, die Immobilien deutlich teurer machen.
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Stiftung_Warentest am 29.11.2022 um 18:09 Uhr
GbR Gründung bei Schenkung
@desperado.25: Vielen Dank führe Anfrage, die wir gern als Anregung aufnehmen. Aktuell können wir Ihnen mit der gewünschten Übersicht zu den Vor- und Nachteilen nicht dienen.
Hallo zusammen, meine Frau war mit Mutter und Schwester beim Notar. Es soll ein Haus und ein Wiesen Grundstück verschenkt werden. Der Notar hat empfohlen dafür eine GbR zu gründen. Davon konnte ich in ihren Artikeln gar nichts lesen. Ist das eine kluge Idee? Woche Vorteile oder Nachteile hat man dadurch? Danke und Grüße
@funkydoctor: In der Regel spielt es keine große Rolle, in welcher Stadt Ihre Steuerberatungskanzlei ihren Sitz hat. Die Klärung steuerlicher Fragen zum Schenkungssteuerrecht lässt sich auch online / per Mail erledigen. Dafür muss man nicht vor Ort anwesend sein. Wir haben die Qualität der Beratungsleistungen von Steuerberatern nicht getestet, daher können wir Ihnen mit keiner Empfehlung dienen. Was die Kosten angeht: Zwar gibt es für Steuerberater und Fachanwälte für das Steuerrecht Gebührenordnungen, die den Rahmen der Vergütungen regeln. Wie viel die Beratung Sie kostet, sollten sie trotzdem zuvor konkret zum Thema machen.
Hallo, Danke für ihre Klasse Antwort unten, hat sehr geholfen. eine abschließende Frage (nachdem das Finanzamt nichts nennt) : sie empfehlen auch einen Steuerberater hinzuzuziehen im Artikel. a) ist es empfehlenswert einen Steurberater am Ort der vererbten/zu verschenkenden Immobilie zu suchen, oder ist es im Grunde egal wo in Deutschland dieser ansässig ist ? b) wo/wie findet man einen Steuerberater; gibt es hier eine Onlineseite, oder einen Finanztestbericht oder ähnlich mit darauf spezialisierten Beratern ? hauptsächlich interessiert es, jemanden zu finden, der einem unter Nennung der Konstellation innerhalb der Familie das beste Modell, steuerlich gesehen, vorschlagen kann. c) haben Steuerberater hierzu vorgegebene Sätze bzw. wonach richtet sich deren Honorar i.d.R. ? mfG erneut
@funkydoctor: Für die Bestimmung der Schenkungssteuer ist der Wert der Immobilie am Tag der Überlassung entscheidend. Das ist der Tag an dem die Schenkung beurkundet wird. Die Feststellungserklärung erfolgt also nach der Beurkundung der Schenkung. Dafür gibt es beim Finanzamt das Formular für die Anlage Grundstück zur Feststellungserklärung (Vordruck BBW 2), das viele Finanzverwaltungen online nebst Anleitung zur Verfügung stellen (Suche: Vordruck BBW 2). Im Erbfall wird für die Bestimmung des Wertes der vererbten Immobilie der Todestag herangezogen. Hier veranlassen also die Erben die Feststellungserklärung.
Zum Thema der Bewertung der Immobilien durch das Finanzamt finden Sie hier eine vertiefende Berichterstattung: www.test.de/Immobilien-Wie-Finanzaemter-den-Verkehrswert-ermitteln-5745667-5747173/
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@desperado.25: Vielen Dank führe Anfrage, die wir gern als Anregung aufnehmen. Aktuell können wir Ihnen mit der gewünschten Übersicht zu den Vor- und Nachteilen nicht dienen.
Hallo zusammen,
meine Frau war mit Mutter und Schwester beim Notar. Es soll ein Haus und ein Wiesen Grundstück verschenkt werden.
Der Notar hat empfohlen dafür eine GbR zu gründen. Davon konnte ich in ihren Artikeln gar nichts lesen. Ist das eine kluge Idee? Woche Vorteile oder Nachteile hat man dadurch?
Danke und Grüße
@funkydoctor: In der Regel spielt es keine große Rolle, in welcher Stadt Ihre Steuerberatungskanzlei ihren Sitz hat. Die Klärung steuerlicher Fragen zum Schenkungssteuerrecht lässt sich auch online / per Mail erledigen. Dafür muss man nicht vor Ort anwesend sein.
Wir haben die Qualität der Beratungsleistungen von Steuerberatern nicht getestet, daher können wir Ihnen mit keiner Empfehlung dienen.
Was die Kosten angeht: Zwar gibt es für Steuerberater und Fachanwälte für das Steuerrecht Gebührenordnungen, die den Rahmen der Vergütungen regeln. Wie viel die Beratung Sie kostet, sollten sie trotzdem zuvor konkret zum Thema machen.
Hallo, Danke für ihre Klasse Antwort unten, hat sehr geholfen.
eine abschließende Frage (nachdem das Finanzamt nichts nennt) : sie empfehlen auch einen Steuerberater hinzuzuziehen im Artikel.
a) ist es empfehlenswert einen Steurberater am Ort der vererbten/zu verschenkenden Immobilie zu suchen, oder ist es im Grunde egal wo in Deutschland dieser ansässig ist ?
b) wo/wie findet man einen Steuerberater; gibt es hier eine Onlineseite, oder einen Finanztestbericht oder ähnlich mit darauf spezialisierten Beratern ? hauptsächlich interessiert es, jemanden zu finden, der einem unter Nennung der Konstellation innerhalb der Familie das beste Modell, steuerlich gesehen, vorschlagen kann.
c) haben Steuerberater hierzu vorgegebene Sätze bzw. wonach richtet sich deren Honorar i.d.R. ?
mfG erneut
@funkydoctor: Für die Bestimmung der Schenkungssteuer ist der Wert der Immobilie am Tag der Überlassung entscheidend. Das ist der Tag an dem die Schenkung beurkundet wird. Die Feststellungserklärung erfolgt also nach der Beurkundung der Schenkung. Dafür gibt es beim Finanzamt das Formular für die Anlage Grundstück zur Feststellungserklärung (Vordruck BBW 2), das viele Finanzverwaltungen online nebst Anleitung zur Verfügung stellen (Suche: Vordruck BBW 2).
Im Erbfall wird für die Bestimmung des Wertes der vererbten Immobilie der Todestag herangezogen. Hier veranlassen also die Erben die Feststellungserklärung.
Zum Thema der Bewertung der Immobilien durch das Finanzamt finden Sie hier eine vertiefende Berichterstattung:
www.test.de/Immobilien-Wie-Finanzaemter-den-Verkehrswert-ermitteln-5745667-5747173/