
Immobilie umsonst abzugeben. Wann lohnt sich eine Schenkung zu Lebzeiten? Das klärt unser Special.
Weil die Immobilienpreise in den vergangenen Jahren sprunghaft gestiegen sind, ist es sinnvoll, über die Erbschaftsteuer nachzudenken. Denn wer sich die Raten für Haus oder Wohnung vielleicht vom Mund abgespart hat, könnte jetzt Eigentümer eines Millionenobjektes sein. Doch ist die Immobilie das einzige Vermögen, müssen die Erben sie womöglich verkaufen, um die fällige Erbschaftsteuer bezahlen zu können. Eine Schenkung kann Abhilfe schaffen.
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Wann müssen Erben die Steuer fürchten?
Ob die Sorge vor der Erbschaftsteuer berechtigt ist, hängt zum einen vom Wert der Immobilie ab, zum anderen von der Anzahl der Erben. Jedem Erben steht ein allgemeiner Freibetrag zu, in dessen Rahmen er erben kann, ohne dass Erbschaftsteuer fällig wird. Gibt es mehrere Erben, kann jeder seinen Freibetrag nutzen, sodass sogar sehr teure Immobilien steuerfrei von einer Generation zur anderen gehen, wenn es nur genug Erben gibt. Ob überhaupt Erbschaftsteuer zu zahlen ist, lässt sich also schnell ausrechnen.
Immobilien vererben – das bietet unser Special
Hintergrund und Tipps. Die Rechtsexperten der Stiftung Warentest erläutern, wann Sie Ihr Haus lieber vererben sollten und wann eine Schenkung sinnvoll ist – und dabei helfen kann, Steuern zu sparen. Wir sagen, was passiert, wenn der Eigentümer kein Testament macht, erklären, wie Sie Ihren Ex-Partner vom Erbe ausschließen und warum Paare ohne Trauschein einander absichern sollten. Sie erfahren, wie Sie für Gerechtigkeit unter Stiefgeschwistern sorgen können und worauf Eigentümer von Auslandsimmobilien achten sollten.
Fallbeispiele. Streit ums Elternhaus? Wir spielen typische Problemfälle durch und geben konkrete Lösungsvorschläge. Und wir beantworten häufige Fragen zum Thema „Verschenken oder Vererben?“ – etwa, ob stückweise und steuerfreie Schenkungen möglich sind, und welche Bedingungen für den Nießbrauch gelten.
Heftartikel. Wenn Sie das Thema freischalten, erhalten Sie Zugriff auf das PDF zum Artikel aus Finanztest 9/2018.
Schützen Freibeträge vor der Erbschaftsteuer?
Der Freibetrag richtet sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis des Erben zum Vererbenden. Je näher die beiden miteinander verwandt sind, desto höher ist der Freibetrag. Wenn der Vererbende seine Immobilie per Testament auf mehrere Köpfe verteilt, zahlen die Erben im besten Fall keinen Cent Erbschaftsteuer. Denn erst, wenn das geerbte Vermögen die Freibeträge überschreitet, verlangt das Finanzamt Geld, und zwar nur für die Differenz zwischen Freibetrag und dem Wert der Erbschaft. Dann greifen verschiedene Steuersätze, die sich wieder nach dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erben und Vererbenden richten.
Verschenken oder vererben – was ist der bessere Weg?
Das lässt sich so pauschal nicht sagen. Geht es allein darum, Erbschaftsteuer zu sparen, lohnt es sich auszurechnen, ob die Erben überhaupt etwas zahlen müssen. Eine Schenkung ist zum Beispiel dann ein guter Weg, wenn die persönlichen Freibeträge der künftigen Erben nicht reichen würden, um die Immobilie steuerfrei vom einen auf den anderen zu übertragen. Soll nur ein Erbe das Haus bekommen, ohne dass dabei Erbschaftsteuer fällig wird, bietet sich eine stückweise Schenkung an, für die bestimmte Bedingungen gelten. Beim Verschenken geht es aber nicht nur darum, die Steuerlast niedrig zu halten. Es gibt auch andere gute Gründe, die eigene Immobilie schon zu Lebzeiten weiterzugeben.
Was gilt für Patchworkfamilien?
Meine Kinder, deine Kinder, unsere Kinder – wer bekommt mehr Liebe, mehr Aufmerksamkeit, mehr Geld? Alles, was Patchworkfamilien zu Lebzeiten vor Schwierigkeiten stellen kann, tut es erst recht, wenn ein Partner, Elternteil, Stiefelternteil stirbt. Wenn dann auch noch ein Ex-Partner mitmischt oder das Paar ohne Trauschein zusammenlebt, ist das Chaos oft perfekt. Das gilt umso mehr, wenn eine Immobilie im Spiel ist. Wir spielen sechs typische Fälle durch und sagen, wie sich daraus entstehende Konflikte lösen lassen.
Ratgeber der Stiftung Warentest

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Nutzerkommentare, die vor dem 18. August 2020 gepostet wurden, beziehen sich noch auf eine frühere Veröffentlichung zum selben Thema.
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