
Matthias Weyland. Der wissenschaftliche Mitarbeiter aus Kiel hat die Installation einer Mini-Photovoltaikanlage erstritten. © Stefan Korte
In der Rubrik „Mutmacher“ stellen wir Menschen vor, die Rechte von Verbrauchern stärken. Diesmal: Matthias Weyland. Er hat sich mit seiner Hausverwaltung angelegt.
Strom für eine vierköpfige Familie
Wenn ein Sonnenstrahl auf die Paneele für Matthias Weylands Balkonkraftwerk fällt, entsteht ein diffuser, heller Schein auf der blanken schwarzen Fläche. So könnte Strom für den Haushalt seiner vierköpfigen Familie entstehen, den Zähler ausbremsen und die Stromkosten senken.
Aber so weit ist es bei unserem Besuch im November noch nicht: Die Paneele lehnen noch an der Innenwand des Balkons und warten darauf, angeschlossen zu werden. „Nächste Woche soll der Wechselrichter kommen, dann geht es los“, berichtet Matthias Weyland. Dass er die Mini-Solaranlage auf dem Balkon seiner Mietwohnung installieren kann, ist nicht selbstverständlich. Die Hausverwaltung lehnte das Vorhaben lange ab, erst ein Urteil des Amtsgerichts Kiel brachte die Erlaubnis (Az. 106 C 134/23).
Persönlicher Beitrag zum Klimaschutz
Umweltschutz liegt Weyland am Herzen. Er ist wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Umweltbundesamt und erforscht dort Möglichkeiten, Energie zu sparen. „Uns ist es wichtig, auch privat dem Klimawandel Rechnung zu tragen und Beiträge zur Energiewende zu leisten“, sagt der Vater von zwei Kindern im Vorschulalter. So verzichtet die Familie unter anderem auf ein Auto und erledigt alle Wege mit dem Lastenrad: „Man macht, was man kann – aber die Möglichkeiten für Mieter sind beschränkt.“
Anschaffung attraktiver als früher
Über ein Balkonkraftwerk – teils auch Mini-Photovoltaik-Anlage, Mini-PV, Plug-in-PV oder Stecker-Solargerät genannt – dachten Weyland und seine Partnerin schon länger nach. Doch vor wenigen Jahren waren die Geräte noch viel teurer, ihr Stromertrag gering. „Mittlerweile sind sie günstiger und leistungsstärker geworden, der Betrieb lohnt eher“, sagt der 44-Jährige. Rund 500 Euro hat seine 600-Watt-Anlage gekostet, die im Jahr bis zu 550 Kilowattstunden und rund ein Fünftel des benötigten Stromes für den Haushalt liefern soll.
Ablehnung kommt überraschend
Nachdem sich das Paar entschieden hatte, das Geld zu investieren, bat Weyland die Hausverwaltung um Erlaubnis. So ist es gesetzlich geregelt: Wer zur Miete lebt, benötigt das Einverständnis von Vermieterin, Vermieter oder einer Hausverwaltung. „Ich dachte, das sei nur eine Lappalie“, sagt er. „Aber zu unserer Überraschung kam eine Ablehnung.“ Wie die Hausverwaltung das begründete, kommt vermutlich vielen mit ähnlichen Plänen bekannt vor: Die Paneele würden die Optik der Fassade stören.
Verzögerungstaktik der Hausverwaltung
Weyland und seine Partnerin baten die Hausverwaltung um ein Gespräch mit der Vermieterin und schlugen vor, eine große Anlage für alle Mietparteien auf dem Dach zu installieren: keine Reaktion von der Verwaltung. Das Paar ließ sich von der Deutschen Umwelthilfe beraten, einem Verein, der unter anderem Privatleute unterstützt, die sich bemühen, erneuerbare Energien einzusetzen.
Hausverwaltung fordert Gutachten
In einer dritten Anfrage schilderte Weyland sein Vorhaben detailliert. Er beschrieb, welche Anlage es genau sein soll und dass seine Haftpflichtversicherung mögliche Schäden abdeckt. Die Hausverwaltung forderte nun ein Statik- und ein Brandschutzgutachten sowie die Prüfung der Elektrik des gesamten Mietshauses. Allein die Gutachtenkosten wären um ein Vielfaches höher gewesen als die für die Mini-PV-Anlage. Die Umwelthilfe wertete die Forderungen als überzogen. „Es ist erschreckend, mit welchem Aufwand Vermieter selbst kleine Anlagen verhindern wollen“, findet Weyland.
Gericht fällt Anerkenntnisurteil
In einem letzten Anlauf bat der Familienvater erneut, ihm die Mini-PV zu erlauben und drohte Rechtsmittel an. Da die Hausverwaltung erneut nicht reagierte, klagte er. Im Oktober war die Gerichtsverhandlung, die Vermieterseite ließ sich nicht blicken, erkannte aber die Klage an. So fiel ein Anerkenntnisurteil zugunsten der Kieler Familie. „Wir haben uns sehr darüber gefreut. Trotzdem: Es wäre mir lieber gewesen, wenn wir die Sache in einem Gespräch hätten klären können“, sagt Matthias Weyland, der das kleine Kraftwerk vor einigen Tagen erfolgreich ans Stromnetz angeschlossen hat.
Ihre Chance
Entscheidung. Es kann sich für Sie schon nach wenigen Jahren rentieren, ein Balkonkraftwerk zu installieren – insbesondere wenn Ihr Balkon Südlage hat. Auch für Garagen oder Vordächer kann die Anschaffung lohnen. Viele Informationen über Photovoltaikanlagen finden Sie unter Solaranlagen.
Erleichterungen. Zum 1. Januar 2024 sollen Hürden für die Installation von Balkonkraftwerken fallen. So sollen übliche Stromzähler für Mini-PV-Anlagen erlaubt sein und die oft komplizierte Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt. Mehr unter Solar-Steckergeräte.
Erlaubnis. Als Mieterin oder Mieter haben Sie bislang keinen generellen Anspruch auf ein Balkonkraftwerk. Das soll sich bald ändern. Nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung dürfen Vermieter den Einbau künftig nur ablehnen, wenn er für sie unzumutbar ist.
-
- GU10, Lumen, dimmbar: Wer eine Lampe kaufen will, begegnet vielen Begriffen. Wir erklären sie und zeigen, wie Sie gutes Licht bekommen und dabei viel Strom sparen.
-
- In fast jedem Mietvertrag steht: Renovieren ist Sache der Mieter. Doch die Klauseln über Schönheitsreparaturen sind oft unwirksam. Beispiel: das „Streichen der Fenster“.
-
- Was darf im Mietvertrag stehen? Welche Rechte haben Mieter und Vermieter? Sind Haustiere erlaubt? Was gilt für Kaution und Kündigung? Hier finden Sie Antworten.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Kommentarliste
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
Physikalisch gibt es kaum eine einfachere Lösung, weiter steigende Strompreise abzufedern.
Wer aus optischen oder ideologischen Gründen darauf verzichten möchte, kann das gerne tun (und hat sparen vielleicht auch nicht nötig). Er sollte das dann aber nicht auch anderen aufzwingen (Ablehner möchten ja auch nicht eine fremde Meinung aufgezwungen bekommen und diffamiert werden).
Da Physik/Elektrik universell funktioniert, Normen i.d.R. europaweit gelten, sollten weitere Hemmnisse (Schukostecker, Rücklaufsperre) ebenfalls fallen, besonders die, die es in anderen Ländern nicht gibt und die Anlagen dennoch sicher arbeiten.
Herr Weyland ist Mieter, kein Eigentümer. Wenn er eine Anlage unbedingt will, soll er sich Eigentum kaufen. Wie hier die Entrechtung der Eigentümer als Mutmacher gefeiert wird, ist erschreckend, liegt aber auf Linie der Entwicklung der Warentest zu einem links-grünen Magazin auf grüner Regierungslinie.
Natürlich ist Herr Weyland auch ein Ökoaktivist, verzichtet aufs Auto und macht alles mit dem Lastenrad... ein echtes Propagandastück. Wurde es direkt von den Grünen beauftragt?
Darüber hinaus wird im Artikel zwar gesagt, dass der Herr Weyland wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Umweltbundesamt ist, aber es wird nicht erwähnt, für WAS Herr Weyland eigentlich steht... hier ist sein Lebenslauf: https://www.nachhaltigkeit-gerechtigkeit-klima.de/files/texts/MWeylandDiss1.pdf . Er schreibt auch für verschiedene Blogs wie "Postwachstum" oder "ausgestrahlt"... er ist also eindeutig politisch extrem links unterwegs... schade, dass so etwas ein Forum in der Warentest bekommt.