- Polizei. Wenn Sie verfolgt oder bedroht werden, sollten Sie sich an die Polizei wenden. Haben Sie eine Person konkret im Verdacht, können Sie die Ermittler bitten, eine sogenannte Gefährderansprache durchzuführen. Dann suchen mehrere Polizisten den Verdächtigen auf und fordern ihn auf, mit den Nachstellungen aufzuhören. Die Erfahrung zeigt, dass Gefährderansprachen bei Stalkern oft wirken.
- Kontaktverbot. Bei Belästigung oder nach Übergriffen können Sie eine einstweilige Verfügung beantragen. Dem Stalker wird dann ein Näherungs- oder Kontaktverbot auferlegt. Wenden Sie sich an das zuständige Amtsgericht. Auch Anwälte können eine einstweilige Verfügung erwirken.
- Dokumentation. Wenn Sie von einem Stalker belästigt werden, dann sollten Sie jeden einzelnen Übergriff genau dokumentieren. Solch ein Tagebuch hilft bei einer Anzeige und vor Gericht.
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