Mutmacherin Abiball ausgefallen – Lynn Heuken erstreitet Geld

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Mutmacherin - Abiball ausgefallen – Lynn Heuken erstreitet Geld

Lynn Heuken, 19, Abiturientin aus Erwitte. © Privat

Finanztest stellt Menschen vor, die Verbraucherrechte durch­setzen. Diesmal: Lynn Heuken. Sie erstritt die Erstattung einer Anzahlung für einen Abiball, der wegen Corona ausgefallen war.

Ball für tausend Gäste

Als unver­gess­liches und schönes Erlebnis – so wollte Lynn Heuken den Abiball ihrer Schule in Erinnerung behalten. Deswegen war für die Nord­rhein-West­fälin klar, sie möchte den Abiball 2020 des städtischen Gymnasiums Erwitte federführend mit­organisieren. Das Ball-Komitee plante eine Feier mit 1 000 Gästen, DJ und Buffet. Doch wegen der Corona-Pandemie musste der Ball abge­sagt werden.

Wir erreichen die 19-Jährige in Barcelona am Telefon. Sie hat inzwischen Abitur und arbeitet seit Januar 2021 als Au-pair. „Ich brauche immer ein biss­chen Abenteuer“, beschreibt sie sich. Und abenteuerlich ist auch, was sie bei der Organisation des Abiballs erlebt hat.

Tipp: Mehr zum Thema in unserem Special Abiball: So vermeiden Sie teure Fehler.

Nur im Komplett­paket buch­bar

Ursprüng­lich wollte das Komitee den Ball auf eigene Faust organisieren und hatte auch schon Angebote für Catering, Bewirt­schaftung und Sicher­heits­dienst vorliegen. Doch das gewünschte DJ-Team ließ sich nur über die Even­tagentur Viralevent als Komplett­paket buchen. „Manches wie das Catering sollte dadurch billiger werden. Das hat uns über­zeugt“, erinnert sich Heuken. Sie unter­schrieb mit zwei Mitstreitern den Vertrag mit Viralevent, die auch unter dem Namen Abizarr auftreten. „Im Jahr­gang war kaum jemand voll­jährig, also haben wir das gemacht“, sagt sie.

Dann die Absage wegen Corona

Zehn Tage, bevor die Welt­gesund­heits­organisation den Ausbruch des Covid-19-Virus offiziell zur Pandemie erklärte, zahlte das Abiball-Komitee 10 000 Euro an. Im Mai 2020 war klar, dass der Ball abge­sagt werden muss. „Das war bitter“, so Heuken. „Mottowoche, Abistreich und -reise. Unser Jahr­gang hatte so viel vorbereitet, für nichts.“ Kurz danach kam der nächste Schock: Die Agentur Viralevent weigerte sich, die 10 000 Euro zurück­zuzahlen.

Schaden­ersatz und Vertrags­strafe drohen

„Das kam über­raschend“, sagt Heuken. Schließ­lich ist im Vertrag klar geregelt, dass bei einer Absage des Balls wegen höherer Gewalt keine Partei Leistungen zu erbringen hat und die Voraus­zahlung erstattet werden muss. Der persönliche Kontakt zu Viralevent brach schnell ab. Statt­dessen bekam die Abiturientin einen Brief vom Anwalt. Die Agentur bestehe darauf, den Ball später auszurichten oder einen Gutschein für ein späteres Event auszustellen. Laut einer Regelung vom Mai 2020 dürften Veranstalter bei pandemiebe­dingten Absagen von Sport- oder Kulturevents Gutscheine für die Eintritts­karten ausgeben. Mit 5 000 Euro Vertrags­strafe und Schaden­ersatz wurde der jungen Frau gedroht, falls sie „vertrags­brüchig“ werde.

Tipps

Absage.
Wenn Ihre Veranstaltung aufgrund von ­Rege­lungen aus der Corona-Schutz­ver­ordnung nicht durch­geführt werden konnte, ist das ein Fall von höherer Gewalt, so das Land­gericht Paderborn (Az. 3 O 261/20). Ihre komplette Anzahlung oder der Preis der Eintritts­karte steht Ihnen zu.
Gutscheine.
Wenn Sie einen Vertrag über die Organisation und Durch­führung eines Abiballs abge­schlossen ­haben und der Vertrag verschiedene Dienst­leistungen wie Musik, Getränke oder Sicher­heits­dienst umfasst, handelt es sich wahr­scheinlich um einen Werk­vertrag. Abi-Komitees müssen ­hierfür keine Gutscheine ­akzeptieren. Die gesetzlich einge­führte Gutschein­lösung gilt nur für Besucher, die Eintritts­karten gekauft haben (Das müssen Sie wissen, wenn Sie Tickets kaufen).
Prozess­kosten­hilfe.
Falls Sie klagen wollen, können Sie prüfen, ob Ihnen staat­liche Prozess­kosten­hilfe ­zusteht. Informationen ­dazu finden Sie im Internet auf den Service­seiten Ihres Bundes­lands.

Anwalt rät zur Klage

Eigentlich bringt die uner­schro­ckene Frau nichts so leicht aus der Fassung. Sie hat zum Beispiel mit einer Freundin ehren­amtlich eine Kinder­sport­gruppe zur Ball­gewöhnung für Drei- bis Sechs­jährige betreut und – nicht nur dort – gute Nerven bewiesen. Doch das Schreiben der Agentur war zu viel. Sie wandte sich an den Anwalt Wolfgang Gaßmann. Dieser sagt: „Die jungen Leute standen ziemlich unter Druck.“ Er riet ihnen zur Klage und dazu, staatliche Prozess­kosten­hilfe zu beantragen. Keiner der Vertrags­partner hatte eigenes Einkommen oder hohe Erspar­nisse. Gaßmann erklärt: „Das Gericht bewil­ligt Prozess­kosten­hilfe nur, wenn es nach summarischer Prüfung hinreichende Erfolgs­aussichten für die Klage fest­stellt.“ Das tat es.

Die Rück­zahlung als Zitter­partie

Gaßmann reichte Klage ein. Zum Prozess am Land­gericht Paderborn kamen viele aus der Jahr­gangs­stufe, um das Komitee mora­lisch zu stützen, aber kein Mitarbeiter von Viralevent. Das Gericht stufte die Corona-Pandemie als Ereignis höherer Gewalt ein. Die Agentur muss die Anzahlung zurück­zahlen, die gesetzliche Gutschein­regelung gelte nicht. Heuken und das Komitee hatten sich durch­gesetzt. Doch es war klar, wenn die Agentur jetzt wirt­schaftlich strauchelt und Insolvenz anmeldet, würden sie bestenfalls einen Teil des Geldes wieder­sehen. „Viralevent hat alle Fristen ausgereizt und erst am letzten Tag der Berufungs­frist mitgeteilt, dass sie zahlen“, so Gaßmann.

Urteil mit Signalwirkung

Rück­blickend sagt Lynn Heuken: „Für mich bedeutete der Prozess monate­lang Stress und die Angst, am Ende mit hohen Schulden dazu­stehen. Es hat sich aber gelohnt und ich hoffe, das Urteil nützt anderen Komitees.“

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