Miete mindern bei Hitze Zu heiß zu Hause? Ihre Rechte in der Miet­wohnung

Miete mindern bei Hitze - Zu heiß zu Hause? Ihre Rechte in der Miet­wohnung

Unerträglich warm. Unter Umständen können Miete­rinnen und Mieter wegen Hitze ihre Miete mindern. © Getty Images / Moment RF

Wenn die Wohnung im Sommer zur Sauna wird, ist es drinnen schwer auszuhalten. Können Mieter deshalb die Miete mindern? Stiftung Warentest erklärt die Rechts­lage.

Kein fester Grenz­wert für zu viel Wärme in der Wohnung

Die Temperaturen klettern draußen auf deutlich über 30 Grad, auch die Wohnung heizt sich auf – vor allem im Dach­geschoss oder in schlecht isolierten Gebäuden. Das ist nicht nur unangenehm, sondern kann auch gesund­heits­schädlich sein. Besonders ältere Menschen, kleine Kinder und Menschen mit Vorerkrankungen sind gefährdet. Lüften am frühen Morgen und Abdunkeln der Fenster können helfen, die Zimmer kühl zu halten. Aber was, wenn gar nichts mehr hilft – können Mieter bei Hitze die Miete mindern? Die Antwort: Eine gesetzliche Regelung, dass Mieter ab einer bestimmten Raum­temperatur die Miete mindern können, gibt es nicht. In Einzel­fällen ist es aber möglich, wegen Hitze vorüber­gehend weniger Miete zu schulden, zeigt die Recht­sprechung.

Tipp: Bei Hitze am Arbeitsplatz sieht das anders aus. Herr­schen hier mehr als 26 Grad, muss der Arbeit­geber Maßnahmen ergreifen.

Hitze ist nur im Einzel­fall ein Miet­mangel

Ob tatsäch­lich ein Miet­mangel wegen Hitze in der Wohnung vorliegt, hängt stark von den baulichen Gegebenheiten ab. Gerichte haben in der Vergangenheit unterschiedlich entschieden.

Falsch gebaut. Das Amts­gericht Hamburg sprach dem Bewohner einer Ober­geschoss-Wohnung eine Miet­minderung von 20 Prozent zu. Trotz intensivem Lüften heizte sich die Wohnung tags­über auf 30 Grad auf. Auch nachts herrschten noch über 25 Grad (Az. 46 C 108/04). In diesem Fall entsprach der Wärmeschutz nicht dem, was zum Zeit­punkt der Errichtung des Gebäudes vorgeschrieben war. Deshalb durften die Mieter dieser Wohnung die Miete in den Sommermonaten mindern, entschied das Gericht.

Mieter muss nachts lüften. Weniger Erfolg vor Gericht hatte ein Mieter einer Wohnung in einem sogenannten „Passiv­haus“. Er bekam vom Amts­gericht Frank­furt keine Miet­minderung zugesprochen (Az. 33 C 299/19 (51). Solche Häuser sind so gut gedämmt, dass im Winter kaum geheizt werden muss. Im Sommer werden die Innenräume durch Lüften zu kühleren Tages­zeiten kühl gehalten. Der Mieter argumentierte, dass es wegen des Lärms des Straßenverkehrs und einer Auto­bahn nicht möglich sei, nachts die Fenster aufzulassen. Außerdem sei das im sechsten Stock mit Kindern zu gefähr­lich. Das Urteil: Das Gericht hielt das zwar für nach­voll­zieh­bar, allerdings sei dem Mieter von Anfang an bekannt gewesen, dass das Gebäude über keine Klima­anlage verfüge und bei hohen Temperaturen nächt­liches Lüften notwendig sei. Hohe Innen­temperaturen könnten deshalb „nicht per se als Mangel angesehen werden“. Der Mieter durfte die Miete nicht mindern.

Temperaturen richtig nach­weisen

Um nach­zuweisen, dass die Temperatur in der Wohnung eine Miet­minderung recht­fertigt, sollten Mieter sie sorgfältig dokumentieren. Dafür messen sie an den heißen Tagen täglich die Innen- und Außen­temperatur, idealer­weise mit einem Thermo­meter mit Speicher­funk­tion. Gut ist auch, wenn Zeugen dabei sind.

Ansonsten bleibt nur noch, das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen. Vielleicht ist es möglich, als Maßnahme gegen die Hitze Außenjalousien, eine Markise oder eine andere Form der Beschattung anzubringen.

Tipp: Eiskalt in der Wohnung? Bei diesem Problem ist die Recht­sprechung klarer: Ist im Winter die Heizung kaputt, ist das ein Grund, die Miete zu mindern. Mindestens 20 Grad müssen drin sein.

Mehr zum Thema

1 Kommentar Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • weissh am 14.08.2025 um 13:16 Uhr
    Mietkosten

    Solange man die Kosten umlegen kann, ist das kein Problem. Nur schlecht für zukünftige Mieter, die eine noch höhere Miete zahlen müssen. Viele Urteile zu Mietminderung treiben die Kosten und damit die Mieten z. B. Trittschalldämmung. Wir haben mittlerweile ungefähr doppelt so dicke Decken wie z. B. die Franzosen. Das muss entweder der Käufer oder der Mieter einer Immobilie bezahlen.