Haus der Technik... Ausbildung zum Mediator im Gesundheitswesen (HDT)

rückwärts Zur Startseite

Testkommentar

Die Aus­bild­ung richtet sich an Ärzte in Krankenhäusern oder eigener Praxis, Zahnmediziner und -tech­niker, Mit­arbeiter in Rechts­abtei­lungen von Krankenkassen, in der Ver­waltung in Krankenhäusern, bei Krankenhausträgern oder Altenpflegeeinrichtungen. Berufserfahrungen in der Gesundheitsbranche sind notwendige Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme an der Qualifizierung. Insgesamt erfüllt die Ausbildung das Anforderungsprofil wegen zu weniger Unterrichtseinheiten nicht.

Qualifizierung zum Mediator - Anbieter West Fußnote: 9 - Haus der Technik... Fußnote: 10 : Ausbildung zum Mediator im Gesundheitswesen (HDT)

Produktmerkmale
Unter­suchungs­programm
Unter­suchungs­programm Qualifizierung zum Mediator
Produktgruppe Anbieter West
Merkmale
Seminar­ort(e) Essen
Preis ca. 4700  Euro
Umfang und Dauer
Dauer insgesamt ca. 40  Wochen
Umfang insgesamt Fußnote: 1 180  Stunden
davon Umfang Supervision Fußnote: 1 12  Stunden
Anzahl der Mediations­fälle
vom Teilnehmer während der Ausbildung zu absol­vieren 2
davon zu dokumentieren 2
Anforderungs­profil
Anforderungs­profil hinsicht­lich Lern­inhalte erfüllt Nein‑X
Schwer­punkte
Wirt­schaft Fußnote: 2 Ja‑Häkchen
Weitere Schwer­punkte Gesund­heits­wesen
Abschluss mit
Anbieterzertifikat Ja‑Häkchen
IHK-Zertifikat Nein‑X
Hoch­schulzertifikat Nein‑X
Hoch­schul­abschluss Nein‑X
VHS-Zertifikat Nein‑X
Teil­nahme­bescheinigung Nein‑X
Ausbildung richtet sich nach Stan­dards / ist anerkannt von
BM Fußnote: 3 Nein‑X
BAFM Fußnote: 4 Nein‑X
BMWA Fußnote: 5 Nein‑X
DGM Fußnote: 6 Nein‑X
IM Fußnote: 7 Nein‑X
Bora §7a Fußnote: 8 Nein‑X
Anderer Verband in Deutsch­land, und zwar nein

Legende

Ja‑Häkchen
ja
Nein‑X
nein
Fußnote: 1
In Stunden á 60 Minuten.
Fußnote: 2
"Wirtschaftsmediation" umfasst in dieser Marktübersicht Mediationen im Bereich Wirtschaft, Unternehmen, Organisationen und / oder Mediation im Arbeitsleben.
Fußnote: 3
BM: Bundesverband Mediation.
Fußnote: 4
BAFM: Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation.
Fußnote: 5
BMWA: Bundesverband Mediation in Wirtschaft und Arbeitswelt.
Fußnote: 6
DGM: Deutsche Gesellschaft für Mediation.
Fußnote: 7
IM: Verband für Integrierte Mediation.
Fußnote: 8
Bora §7a: Berufsordnung für Rechtsanwälte, Paragraph 7a.
Fußnote: 9
Hessen, Nord­rhein-West­falen, Rhein­land-Pfalz
Fußnote: 10
Voll­ständiger Anbieter­name: Haus der Technik, Außen­institut der RWTH Aachen.