VHS Kaiserslautern Mediation

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Testkommentar

Der ­Schwer­punkt der Aus­bildung liegt für das Anforderungs­profil zu deutlich auf den Soft Skills. Ange­sprochen werden Per­sonen, die im sozialen, pädagogischen oder beratenden Bereich oder in der Rechts­pflege tätig sind und Kompetenzen der Konfliktvermittlung erwerben wollen. Das Angebot ist vergleichsweise günstig.

Qualifizierung zum Mediator - Anbieter West Fußnote: 9 - VHS Kaiserslautern : Mediation

Produktmerkmale
Unter­suchungs­programm
Unter­suchungs­programm Qualifizierung zum Mediator
Produktgruppe Anbieter West
Merkmale
Seminar­ort(e) Kaisers­lautern
Preis ca. 2300  Euro
Umfang und Dauer
Dauer insgesamt ca. 40  Wochen
Umfang insgesamt Fußnote: 1 200  Stunden
davon Umfang Supervision Fußnote: 1 30  Stunden
Anzahl der Mediations­fälle
vom Teilnehmer während der Ausbildung zu absol­vieren 2
davon zu dokumentieren 2
Anforderungs­profil
Anforderungs­profil hinsicht­lich Lern­inhalte erfüllt Nein‑X
Schwer­punkte
Ohne Schwer­punkt Fußnote: 2 Ja‑Häkchen
Abschluss mit
Anbieterzertifikat Nein‑X
IHK-Zertifikat Nein‑X
Hoch­schulzertifikat Nein‑X
Hoch­schul­abschluss Nein‑X
VHS-Zertifikat Ja‑Häkchen
Teil­nahme­bescheinigung Nein‑X
Ausbildung richtet sich nach Stan­dards / ist anerkannt von
BM Fußnote: 3 Ja‑Häkchen
BAFM Fußnote: 4 Nein‑X
BMWA Fußnote: 5 Nein‑X
DGM Fußnote: 6 Nein‑X
IM Fußnote: 7 Nein‑X
Bora §7a Fußnote: 8 Nein‑X
Anderer Verband in Deutsch­land, und zwar nein

Legende

Ja‑Häkchen
ja
Nein‑X
nein
Fußnote: 1
In Stunden á 60 Minuten.
Fußnote: 2
Mediationsausbildungen ohne Schwerpunkt thematisieren in der Regel mehrere Anwendungskontexte, z.B. Familien- und Wirtschaftsmediation oder Mediation im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich.
Fußnote: 3
BM: Bundesverband Mediation.
Fußnote: 4
BAFM: Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation.
Fußnote: 5
BMWA: Bundesverband Mediation in Wirtschaft und Arbeitswelt.
Fußnote: 6
DGM: Deutsche Gesellschaft für Mediation.
Fußnote: 7
IM: Verband für Integrierte Mediation.
Fußnote: 8
Bora §7a: Berufsordnung für Rechtsanwälte, Paragraph 7a.
Fußnote: 9
Hessen, Nord­rhein-West­falen, Rhein­land-Pfalz