Akademie für Mediation und Ausbildung Grundausbildung Mediation

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Testkommentar

Der ­Stunden­umfang der Qualifizierung ist für das Anforderungs­profil zu gering. Super­vision und Fall­dokumentation sind nicht vor­gesehen. Zudem liegt der Schwer­punkt der Aus­bildung eher auf der Ver­mitt­lung persönlicher Kompetenzen. Die Ausbildung entspricht daher nicht den Kriterien der Stiftung Warentest.

Qualifizierung zum Mediator - Anbieter Süd Fußnote: 9 - Akademie für Mediation und Ausbildung : Grundausbildung Mediation

Produktmerkmale
Unter­suchungs­programm
Unter­suchungs­programm Qualifizierung zum Mediator
Produktgruppe Anbieter Süd
Merkmale
Seminar­ort(e) München
Preis ca. 3300  Euro
Umfang und Dauer
Dauer insgesamt ca. 36  Wochen
Umfang insgesamt Fußnote: 1 120  Stunden
davon Umfang Supervision Fußnote: 1 0  Stunden
Anzahl der Mediations­fälle
vom Teilnehmer während der Ausbildung zu absol­vieren nicht fest­gelegt
davon zu dokumentieren 0
Anforderungs­profil
Anforderungs­profil hinsicht­lich Lern­inhalte erfüllt Nein‑X
Schwer­punkte
Ohne Schwer­punkt Fußnote: 2 Ja‑Häkchen
Abschluss mit
Anbieterzertifikat Ja‑Häkchen
IHK-Zertifikat Nein‑X
Hoch­schulzertifikat Nein‑X
Hoch­schul­abschluss Nein‑X
VHS-Zertifikat Nein‑X
Teil­nahme­bescheinigung Nein‑X
Ausbildung richtet sich nach Stan­dards / ist anerkannt von
BM Fußnote: 3 Ja‑Häkchen
BAFM Fußnote: 4 Nein‑X
BMWA Fußnote: 5 Nein‑X
DGM Fußnote: 6 Nein‑X
IM Fußnote: 7 Nein‑X
Bora §7a Fußnote: 8 Nein‑X
Anderer Verband in Deutsch­land, und zwar nein

Legende

Ja‑Häkchen
ja
Nein‑X
nein
Fußnote: 1
In Stunden á 60 Minuten.
Fußnote: 2
Mediationsausbildungen ohne Schwerpunkt thematisieren in der Regel mehrere Anwendungskontexte, z.B. Familien- und Wirtschaftsmediation oder Mediation im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich.
Fußnote: 3
BM: Bundesverband Mediation.
Fußnote: 4
BAFM: Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation.
Fußnote: 5
BMWA: Bundesverband Mediation in Wirtschaft und Arbeitswelt.
Fußnote: 6
DGM: Deutsche Gesellschaft für Mediation.
Fußnote: 7
IM: Verband für Integrierte Mediation.
Fußnote: 8
Bora §7a: Berufsordnung für Rechtsanwälte, Paragraph 7a.
Fußnote: 9
Baden-Württem­berg, Bayern