KOMED-München Weiterbildung zum Mediator

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Testkommentar

Die Aus­bild­ung ist für (Sozial-)Pädagogen, Psycho­logen, Lehrer, Erzieher, Betriebs- und Per­sonalräte, Juristen und Führungs­kräfte gedacht. Zwei Jahre Berufs­erfahrung und ein Mindest­alter von 25 Jahren sind Zulassungsvoraussetzungen, ein akademischer Abschluss ist erwünscht. Teilnehmer aus der Kinder- und Jugendhilfe oder der Jugendarbeit sind von der Mehrwertsteuer befreit. Für das Anforderungsprofil ist der Stundenumfang zu gering.

Qualifizierung zum Mediator - Anbieter Süd Fußnote: 9 - KOMED-München : Weiterbildung zum Mediator

Produktmerkmale
Unter­suchungs­programm
Unter­suchungs­programm Qualifizierung zum Mediator
Produktgruppe Anbieter Süd
Merkmale
Seminar­ort(e) München
Preis ca. 3200  Euro Fußnote: 1
Umfang und Dauer
Dauer insgesamt ca. 41  Wochen
Umfang insgesamt Fußnote: 2 140  Stunden
davon Umfang Supervision Fußnote: 2 10  Stunden
Anzahl der Mediations­fälle
vom Teilnehmer während der Ausbildung zu absol­vieren 2
davon zu dokumentieren 1
Anforderungs­profil
Anforderungs­profil hinsicht­lich Lern­inhalte erfüllt Nein‑X
Schwer­punkte
Wirt­schaft und Familie Ja‑Häkchen
Abschluss mit
Anbieterzertifikat Ja‑Häkchen
IHK-Zertifikat Nein‑X
Hoch­schulzertifikat Nein‑X
Hoch­schul­abschluss Nein‑X
VHS-Zertifikat Nein‑X
Teil­nahme­bescheinigung Nein‑X
Ausbildung richtet sich nach Stan­dards / ist anerkannt von
BM Fußnote: 3 Ja‑Häkchen
BAFM Fußnote: 4 Nein‑X
BMWA Fußnote: 5 Nein‑X
DGM Fußnote: 6 Nein‑X
IM Fußnote: 7 Nein‑X
Bora §7a Fußnote: 8 Nein‑X
Anderer Verband in Deutsch­land, und zwar nein

Legende

Ja‑Häkchen
ja
Nein‑X
nein
Fußnote: 1
Für Mit­arbeiter der Kinder- und Jugend­hilfe sowie der Jugend­arbeit fällt keine Mehr­wer­steuer an.
Fußnote: 2
In Stunden á 60 Minuten.
Fußnote: 3
BM: Bundesverband Mediation.
Fußnote: 4
BAFM: Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation.
Fußnote: 5
BMWA: Bundesverband Mediation in Wirtschaft und Arbeitswelt.
Fußnote: 6
DGM: Deutsche Gesellschaft für Mediation.
Fußnote: 7
IM: Verband für Integrierte Mediation.
Fußnote: 8
Bora §7a: Berufsordnung für Rechtsanwälte, Paragraph 7a.
Fußnote: 9
Baden-Württem­berg, Bayern