Ein Mieter darf Löcher in Badfliesen bohren. Fehlen notwendige Halter für Handtuch, Spiegel oder Leuchten, darf er auch 32 Löcher anbringen (LG Hamburg, Az. 307 S 50/01).
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- Brauchen Vermieter ihre Wohnung für sich oder Verwandte, dürfen sie Mietern wegen Eigenbedarfs kündigen. Allerdings gibt es Härtefälle. Dann dürfen Mieter doch bleiben.
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- Wer Grundstück, Haus oder Wohnung kaufen will, sollte vorher das Grundbuch einsehen. In Grundbüchern werden die genauen Besitzverhältnisse von Immobilien festgehalten.
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- Die Mietpreisbremse wirkt. Aber nicht von alleine. Sie gilt auch für möblierte Wohnungen. Wir sagen, wie es geht und was zu beachten ist.
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