
Entspannen im Schrebergarten – gerade für Städter sind die kleinen Gärten ein wichtiger Ort für Freizeit und Erholung. © Getty Images / Tom Werner
Millionen Menschen erholen sich im Schrebergarten oder im Mietgarten. Hier erfahren Sie die wichtigsten Regeln für Kleingärtner und finden Tipps zur Gartensuche.
Alle Fragen im Überblick
Anschaffung und Kosten eines Kleingartens
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Warum gibt es im Kleingarten so viele Regeln?
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Kleingärtner haben Privilegien: Sie nutzen kommunales Land und zahlen wenig dafür. Die Höhe ihrer Pacht ist gedeckelt. Erlaubt ist höchstens das Vierfache der ortsüblichen Pacht, die im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau verlangt wird. 18 Cent kostet im Schnitt der Quadratmeter pro Jahr, in Großstädten 22 Cent, so der Bundesverband Deutscher Gartenfreunde. Für die durchschnittliche Kleingartengröße von 370 Quadratmetern sind das zwischen 67 und 81 Euro pro Jahr. Außerdem genießen Kleingärtner Kündigungsschutz: Solange sie ihren Garten kleingärtnerisch nutzen, darf ihnen niemand ohne Weiteres kündigen. Das alles regelt das Bundeskleingartengesetz.
Im Gegenzug müssen sie sich an die Vorgaben des Gesetzes halten. So dürfen sie zum Beispiel Obst und Gemüse nur für den Eigenbedarf anbauen. Außerdem dienen Kleingärten der allgemeinen Erholung. Die Wege zwischen den Parzellen sind deswegen oft für Spaziergänger oder Jogger zugänglich.
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Welche Kosten fallen neben der Pacht noch an?
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Zur Pacht hinzu kommen noch der Mitgliedsbeitrag für den Kleingartenverein, Kosten für Strom und Abwasser und Versicherungen – alles zusammen kann der Kleingarten im Schnitt rund 500 Euro pro Jahr kosten. Außerdem zahlt der neue Pächter einmalig eine angemessene Entschädigung an den früheren. Laut dem Bundesverband Deutscher Gartenfreunde liegt diese Ablöse durchschnittlich bei 3 500 Euro.
Ein Schätzer, meist vom Landesverband, taxiert die Höhe auf der Grundlage von Wertermittlungstabellen. Dabei berücksichtigt er nur Pflanzen, Anlagen oder Bauten, die im Rahmen einer kleingärtnerischen Nutzung üblich sind. Ein Altpächter kann also keine Entschädigung für eine Einbauküche oder ein gefliestes WC verlangen – es sei denn, er einigt sich mit dem Neupächter auf eine Extrazahlung für die Luxuslaube.
Tipp: Lesen Sie die Satzung des Vereins und sprechen Sie mit Mitgliedern, bevor Sie einen Garten pachten. So entwickeln Sie ein Gefühl dafür, welchen Einsatz der Verein erwartet
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Wie kommen Interessenten zu einem Kleingarten?
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Die Suche nach einem Kleingarten beginnt mit einem Spaziergang. Welche Kolonien sind in Wohnortnähe? Welchen Eindruck macht die Kolonie auf mich? Finden sich im Schaukasten Hinweise auf freie Gärten oder auf Ansprechpartner?
Die Aufnahme von neuen Mitgliedern ist nicht einheitlich geregelt. Viele Regionalverbände haben Wartelisten. In einigen Regionen regeln die Vereine die Neuaufnahme allein und haben eigene Listen. Wie leicht Interessierte an einen Garten kommen, hängt davon ab, wo sie suchen. In Großstädten wie Berlin warten mehr als 15 000 Bewerber auf einen Kleingarten. In Teilen Ostdeutschlands gibt es dagegen freie Parzellen. Um auf die Warteliste zu kommen, müssen Interessierte oft ein Formular ausfüllen. Darin stellen sie sich kurz vor. Oft wird auch gefragt, welche Ablösesumme man bereit ist zu bezahlen. Gartenfreunde, die Spaß am Vereinsleben haben und sich engagieren möchten, sollten das nicht verschweigen. Denn eine freie Parzelle wird oft mehreren Interessenten angeboten, und der Verein entscheidet dann, wer den Zuschlag bekommt.
Tipp: Schauen Sie auf die Internetseite Ihres zuständigen Landes- oder Bezirksverbandes. Dort finden Sie Kolonien in Ihrer Nähe und die Ansprechpartner. Auf manchen Vereinsseiten stehen freie Gärten. Außerdem gibt es eine Suchmaschine, mit der Sie nach einem Verein in Ihrem Postleitzahlengebiet suchen können. Teilweise wird auf freie Gärten verlinkt. Oder Sie schließen sich Menschen an, die ihren Kleingarten teilen möchten, zum Beispiel über die Gartenpaten.
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Warum müssen Kleingärtner Mitglied im Verein sein?
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Eine Kleingartenkolonie wird als gemeinnütziger Verein geführt und die Kleingärtner schließen mit ihm den Pachtvertrag. Der Verein verpachtet die Gärten nur an Mitglieder. Kleingärtner sollten sich daher nicht nur für Grillen und Gartenpflege begeistern, sondern auch für das Vereinsleben. Dazu gehören neben gemeinsamen Festen Arbeitseinsätze für die Kolonie, um beispielsweise das Vereinshaus in Schuss zu halten oder die Gemeinschaftswege zu pflegen.
Gärtnern im Kleingarten
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Muss ein Kleingartenpächter Obst und Gemüse anbauen?
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Ja, ein reiner Ziergarten mit Grillplatz, Häuschen, Rasen und Sträuchern entspricht nicht der kleingärtnerischen Nutzung, genauso wenig wie eine Spielwiese für Kinder auf der gesamten Fläche. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen Kleingärtner auf mindestens einem Drittel der Fläche Obst und Gemüse für den eigenen Bedarf anbauen (Az. III ZR 281/03). Diese sogenannte Fruchtquote überprüft der Vorstand des Vereins. Unterschreiten zu viele Parzellen diese Quote, fällt die Kolonie nicht mehr unter den Schutz des Bundeskleingartengesetzes. Der Eigentümer des Grundstücks, oft die Kommune, Kirche oder Deutsche Bahn, dürfte dann der Kolonie kündigen.
Tipp: Die Stiftung Warentest hat einen Ratgeber Küchengarten im Angebot. Hier lesen Sie alles zu Anbau, Ernte und finden passende Rezepte. Im Shop finden Sie zudem zahlreiche weitere Bücher – etwa zu Pflanzenschutz im Gemüsebeet.
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Gibt es Vorgaben bei der Wahl der Pflanzen?
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Das Bundeskleingartengesetz schreibt keine bestimmten Obstsorten, Gemüse oder Kräuter vor. Die meisten Bundesländer haben aber zusätzlich eine Rahmenverordnung oder Verwaltungsvorschriften, die Pflanzenarten verbieten und manchmal auch das Höhenwachstum begrenzen. In der sächsischen Rahmenverordnung steht zum Beispiel, dass Nadelbaumarten und Koniferen nicht gepflanzt werden dürfen.
Wichtig: Steingärten widersprechen der kleingärtnerischen Nutzung, besonders wenn die Erde mit einer Plastikfolie abgedeckt wurde. Hochbeete, ein Komposthaufen oder eine Regentonne sind dagegen kein Problem.
Erholen im Kleingarten
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Wie sieht es mit Grillen und der Tierhaltung aus?
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Grillen gehört zum Alltag im Kleingarten. Mobile Grills können aufgestellt werden. Wer einen gemauerten Grill errichten will, sollte vorher beim Vereinsvorstand fragen, ob er eine Genehmigung braucht. Lagerfeuer und Feuerschalen sind meist verboten. Hunde oder Katzen dürfen besuchsweise herumtoben. Das Halten und Züchten von Kleintieren, Hühnern, Tauben oder anderen Vögeln ist verboten. Bienenstöcke sind dagegen – nach Absprache mit Verein und Parzellennachbarn – meist erwünscht.
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Dürfen Kleingärtner Pool, Sandkasten oder Trampolin aufstellen?
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Wenn die Vereinssatzung oder andere Verwaltungsvorschriften die Nutzung nicht einschränken, können Sie einen Sandkasten, eine kleine Plastikrutsche oder eine Schaukel aufstellen. Die maximale Größe von Spielhäusern und -türmen wird teilweise durch regionale Vorschriften eingeschränkt. In Hamburg dürfen Spielhäuser beispielsweise höchstens 1,6 Meter hoch sein.
Mit einem großen Baumhaus musste sich das Landgericht Berlin befassen. Es entschied: Das Bauwerk muss auf Kosten des Pächters abgerissen werden, weil die Zustimmung des Verpächters fehlte. Sie wäre laut Pachtvertrag nötig gewesen (Az. 25 S 4/15). Die Nutzung von Pools ist vielfach auch in den regionalen Vorschriften festgelegt: Erlaubt sind grundsätzlich nur mobile, nicht ins Erdreich eingelassene Pools. Die Entsorgung des Wassers muss sichergestellt sein und es dürfen keine chemischen Zusätze wie Chlor verwendet werden. In Berlin etwa darf der Durchmesser eines mobilen Pools 3,6 Meter nicht überschreiten. Trampoline sind erlaubt, wenn nicht regionale Vorschriften das Aufstellen ausdrücklich verbieten, wie etwa in Osnabrück. Seit 2019 verbietet eine Baurichtlinie des Bezirksverbandes Trampoline in allen Kleingärten.
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Ist das Übernachten im Kleingarten gestattet?
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Ja, während der Ferien und an den Wochenenden. Allerdings darf die Laube keinen dauerhaften Wohncharakter haben. Dies widerspricht der kleingärtnerischen Nutzung. Heizungsanlagen oder Satellitenschüsseln sind zum Beispiel verboten.
Gartenlaube und Verstöße
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Welche Vorschriften gelten für Gartenlauben?
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Eine Laube soll laut Bundeskleingartengesetz nicht größer als 24 Quadratmeter sein, inklusive überdachter Terrasse. Hat der Garten weniger als 200 Quadratmeter, ist mancherorts nur eine kleinere Laube gestattet. Es gibt jedoch Ausnahmen. Eine Laube, die in Westdeutschland vor dem Inkrafttreten des Bundeskleingartengesetzes am 1. April 1983 rechtmäßig errichtetet wurde, hat Bestandsschutz. Gleiches gilt für Lauben in Ostdeutschland, hier mit Stichtag 3. Oktober 1990. Beim Pächterwechsel kann es aber sein, dass der Verein den Rückbau zu großer Lauben verlangt, was zulässig wäre.
Tipp: Sprechen Sie vor einer Erweiterung der Laube mit dem Vereinsvorstand. Das gilt auch, wenn Sie Terrassen überdachen oder vergrößern wollen. Einige Landesvorschriften regeln, wie viel Fläche im Kleingarten versiegelt sein darf – zusätzlich zur Gartenlaube. In Berlin sind dies zum Beispiel höchstens 6 Prozent der Kleingartenfläche.
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Was ist, wenn Kleingärtner gegen die vielen Vorschriften verstoßen?
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Dann kann ihnen der Gartenvorstand eine Frist zu Beseitigung der Mängel stellen. Ändert sich nichts, kann die Kündigung folgen. Gründe hierfür können sein, dass der Kleingärtner die Laube zum dauernden Wohnen benutzt, das Grundstück unbefugt einem anderen überlässt oder es erhebliche Bewirtschaftungsmängel gibt.
Dass dies ein Kündigungsgrund sein kann, bestätigt ein Urteil vom Amtsgericht München. Ein Pächter erhielt zu Recht die Kündigung, weil er seine Parzelle verwahrlosen ließ und mit der Pacht ein Jahr im Rückstand war (Az. 432 C 2769/16).
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Sind Einbrüche in mein Gartenhaus durch die Hausratversicherung gedeckt?
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Einbruchdiebstahl in Gartenhäuser ist nicht automatisch über die Hausratversicherung versichert. Wer seine Gartenlaube versichern möchte, muss bei seinem Hausratversicherer oder einem anderen Anbieter eine extra Police abschließen. Da Gartenlauben nicht ständig bewohnt werden, ist das Einbruchrisiko erhöht. Daher können die Beiträge für den Versicherungsschutz oft höher als für eine ständig bewohnte Wohnung sein. Einzige Ausnahme: In alten DDR-Haushaltsversicherungspolicen sind Gartenlauben mitversichert.
Tipp: Mit dem Versicherungsvergleich Hausratversicherung der Stiftung Warentest können Sie die für Sie günstigste Police ermitteln.
Gartengeräte für den Kleingarten
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Was brauche ich alles, um einen Garten richtig zu bewirtschaften?
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Neben Spaten, Harke und Pflanzutensilien braucht ein Gärtner auch eine Grundausstattung an Gartengeräten. Die Stiftung Warentest testet sie regelmäßig. Wer gut getestete Gartengeräte kauft, wird auch Freude an der Gartenarbeit haben:
Test Rasenmäher mit Akku
Test Elektro-Rasenmäher
Test Benzin-Rasenmäher
Test Rasenroboter
Test Vertikutierer
Test Gartenscheren
Test Heckenscheren
Dieses Special ist im Mai 2017 auf test.de erschienen. Es wurde zuletzt am 26. März 2021 aktualisiert. Ältere Kommentare können sich auf frühere Fassungen beziehen.
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Ich bin seit 2013 Kleingärtner. Unsere Kollonie hat 645 Parzellen. Regeln sind wichtig, um die Ordnung und den Gemeinschftlichen Frieden zu waren. Das ist die eine Seite der Münze. Die Praxis sieht oft anders aus. Die Vorstände der Bezirk bzw Reginalverbände und die Vereinsvorstände haben die Aufgabe die Regeln und Gesetze zur gegenüber den Vereinsmitgliedern durchzusetzen. Leider sieht es im wahren Vereinsleben ganz anders aus. Sie nutzen Ihren Stand und Ihre Funktion für Ihre eigenen Interessen aus und gehen mit Doppelmoral und mit zeierlei Maß gegen Verstöße der Vereinsmitglieder vor. Wärend die einen Ihren Bestandsschutz von unerlaubten Schuppen,Gewächshäusern, Nadelgehölzen usw durch die Vorstände geduldet werden,müssen andere jedes noch so kleine Vergehen beseitigen. Dieses müsste viel mehr geahndet werden. Dann wär auch wieder Ruhe im Grünen. Wert Euch gegenüber die Bestimmer und Korintenkacker
nach gesetz ist es das gatrenheuschen muß 24 qm sein , un das ist auch gut ,die frage ist ----darf verhein wen alle mitglieder abgestimn haben 4 qm kleinen schuppen für geräten dazu bauen .gieb es welche rechte dafür, ------ zum beispiel der verhen hat sich von 10 jahren dafür abgestimt, alle wahren dafür und alle haben klein schuppen dazugebaut, jetz steht der verein vonden fackten das alle mussen die 4 qm abreisen ,,,10 jahren hat es nimanden gestört .gibt es eine möglichkeit die sache zuregeln.......alle nach der zeit endert sich warum die alte regeln bei gartenverein stehen immer umverendert
In unserem KGV gibt es 280 Gärten unterschiedlicher Größe. Kein Garten ist frei. Es gibt Wartelisten auf einen zu übernehmenden Garten. Die Mitgliedschaft als Vereinsmitglied wurde auf 1 Jahr Probe festgelegt, um schwarze Schafe wieder los werden zu können. Der Verein hat eine gute Satzung, die auch von Neulingen abgezeichnet werden muss. Nachbarschaft wird groß geschrieben, jährliche Feste sind gefragt und beliebt. Auch ein Mallorca-Urlaub ist drin, weil man sich auf seinen Gartennachbarn verlassen kann. Und ein Garten ist nicht nur für die Kinder da. Ja, er macht auch Arbeit. Wer die scheut, sollte wirklich nur zum Ballermann fliegen...
Das war es in früheren Zeiten einmal. Heute ist das nicht mehr so. Das Interesse an einem Kleingarten ist zwar noch da, aber weniger an der Gemeinschaft und deren Teilhabe. Das zeigt sich im täglichen Leben und geht bis zu Veranstaltungen, Gemeinschaftsarbeiten und Mitgliederversammlungen. Jeder, der einen Kleingarten pachtet, sollte wissen, worauf er/sie sich einlässt. Es git Rechte und Pflichten. Leider gibt es genug "Gartenfreunde", die das, was in der Gartenordnung steht, nicht interessiert und ihr Ding machen zu allen möglichen und unmöglichen Zeiten. Dass ein Garten auch für die Erholung gedacht ist., was auch Rücksichtnahme bedeutet, muss vielen Pächtern erst mal verdeutlicht werden. Die EHRENAMTLICH arbeitenden Vorstandsmitglieder haben keinen leichten Stand (in der heutigen Zeit kommt das viel zu oft vor).
Ich würde mir die verpflichtende Einpachtung in das Regelwerk eines KGV (zumeist ja in Großstadtnähe mit großer Bevölkerungsfluktuation) sehr gut überlegen. Was ist in drei, vier Jahren, wenn der größer gewordenen Kinder wegen auch der familiäre "Freizeitspaß" vorübergegangen ist und für Vater oder Opa kaum mehr als die Selbst- und Mithilfeverpflichtungen spießig und zwingend wirken? Auf Mallorca-Urlaub verzichten, um im Gärtchen pflichterfüllend aufzuräumen? Es gibt bei Spaziergängen mit offenen Augen oder in Kleinanzeigen genügend "freie", aus Altersgründen liegengelassene Grüngrundstücke, die zumeist günstig gekauft und damit zu selbstgefühlssteigerndem Grundbesitz werden können. Allerdings ist dann (zur gegenwärtigen Jahreszeit) oft erstmal eine verwilderte "grüne Hölle" zu roden -- und wer das nicht schafft, soll's besser ganz bleiben lassen.