Das 13. Monatsgehalt zählt bei der Berechnung der Betriebsrente mit. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden (Az. 3 AZR 6/09). Das 13. Gehalt sei kein Weihnachtsgeld, sondern Arbeitsentgelt und müsse deshalb in die Berechnung einbezogen werden.
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- Ein früher Rentenstart ist für viele attraktiv. Oft aus sozialen oder gesundheitlichen Gründen. Er kann aber auch finanziell interessant sein. Wir zeigen, wann.
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- Wer mit eigenem Geld für eine Betriebsrente spart, muss meist einen Zuschuss von 15 Prozent vom Arbeitgeber bekommen. Für alte Tarifverträge gibt es ein neues Urteil.
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- Wer Streit mit Arbeitgeber oder Vermieter hat, kann Online-Rechtsberatung nutzen. Im Test gab es große Unterschiede zwischen sieben Anwaltsportalen und Online-Kanzleien.
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