Betriebs­rente Satte Renten­erhöhung dank Inflation

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Betriebs­rente - Satte Renten­erhöhung dank Inflation

Stahl­arbeiter. Ehemalige Mitarbeiter von Thyssenkrupp können sich über gestiegene Betriebs­renten freuen. © Alamy Stock Photo / Rupert Oberhauser

Bestimmte Betriebs­renten müssen regel­mäßig mit der Höhe der Inflation angepasst werden. Wir zeigen, wie Betriebs­rentner die Erhöhung einfordern können.

Mehr Geld für Betriebs­rentner

Über eine Erhöhung ihrer Betriebs­rente um 14,25 Prozent konnten sich ehemalige Mitarbeiter des Stahl­konzerns Thyssenkrupp Steel laut Berichten der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung in diesem Jahr freuen. Ähnlich könnte es vielen anderen Betriebs­rentnern gehen, deren Renten als sogenannte Direkt­zusage vom Betrieb selbst gezahlt werden und nicht an eine Pensions­kasse oder Direkt­versicherung ausgelagert sind.

Tipp: Es gibt neben den Direkt­zusagen noch weitere Formen der Betriebs­rente. Eine Über­sicht über die Formen bietet unser Artikel Betriebliche Altersvorsorge.

Prüfung ist Pflicht

Arbeit­geber sind verpflichtet, alle drei Jahre eine Anpassung der laufenden Betriebs­renten zu über­prüfen, um den Kauf­kraft­verlust auszugleichen. Sie können sich dabei entweder am Anstieg des Verbraucher­preis­index orientieren oder am Anstieg der Nettolöhne vergleich­barer Arbeitnehmer­gruppen des Unter­nehmens. Das regelt §16 des Betriebsrentengesetzes.

Es gibt jedoch Ausnahmen: So kann der Arbeit­geber die Betriebs­rente jähr­lich pauschal um 1 Prozent erhöhen. Das ist dann für die Betriebs­rentner gut, wenn die Inflations­rate sehr nied­rig ist, aber natürlich unschön, wenn die Preise, wie zuletzt, stark gestiegen sind.

Nur wenn wirt­schaftliche Gründe dagegen­sprechen, können Unternehmen diese Anpassungen ganz aussetzen. Das Problem: Ausbleibende Anpassungen bekommen Betriebs­rentner häufig gar nicht mit, denn mitteilen müssen Firmen das nicht.

Erhöhung einfordern

Bleibt eine Erhöhung aus, müssen Betriebs­rentner ihren ehemaligen Arbeit­geber auffordern, eine Anpassung zu prüfen. Das können sie so tun:

Muster­brief: So fordern Sie eine Erhöhung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beziehe seit ... eine Betriebs­rente von Ihnen. Sie ist seit ... nicht erhöht worden. Hier­mit fordere ich Sie auf, eine Erhöhung meiner Rente zu prüfen.

Sie sind gemäß §16 BetrAVG verpflichtet, „alle drei Jahre eine Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Alters­versorgung zu prüfen und hierüber nach billigem Ermessen zu entscheiden.“

Tipp: Gibt es Probleme mit der Anpassung Ihrer Betriebs­rente, können Vereine wie Betriebsrentner Deutschland e.V. helfen. Um eine Beratung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie Mitglied sein und einen jähr­lichen Mitglieds­beitrag zahlen.

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1 Kommentar Diskutieren Sie mit

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stiwa897 am 14.03.2023 um 18:36 Uhr
"nach billigem Ermessen zu entscheiden."

Welche Antrieb gibt es für den ehemaligen Arbeitgeber freiwillig mehr zu zahlen?
Bedeutet "nach billigem Ermessen zu entscheiden." nicht das der Arbeitgeber wie es ihm beliebt entscheiden kann?
Mein Arbeitgeber bietet nur einen Pensionsfonds an würde dieser auch unter dieser Anpassungsregel fallen?