
Stahlarbeiter. Ehemalige Mitarbeiter von Thyssenkrupp können sich über gestiegene Betriebsrenten freuen. © Alamy Stock Photo / Rupert Oberhauser
Bestimmte Betriebsrenten müssen regelmäßig mit der Höhe der Inflation angepasst werden. Wir zeigen, wie Betriebsrentner die Erhöhung einfordern können.
Mehr Geld für Betriebsrentner
Über eine Erhöhung ihrer Betriebsrente um 14,25 Prozent konnten sich ehemalige Mitarbeiter des Stahlkonzerns Thyssenkrupp Steel laut Berichten der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung in diesem Jahr freuen. Ähnlich könnte es vielen anderen Betriebsrentnern gehen, deren Renten als sogenannte Direktzusage vom Betrieb selbst gezahlt werden und nicht an eine Pensionskasse oder Direktversicherung ausgelagert sind.
Tipp: Es gibt neben den Direktzusagen noch weitere Formen der Betriebsrente. Eine Übersicht über die Formen bietet unser Artikel Betriebliche Altersvorsorge.
Prüfung ist Pflicht
Arbeitgeber sind verpflichtet, alle drei Jahre eine Anpassung der laufenden Betriebsrenten zu überprüfen, um den Kaufkraftverlust auszugleichen. Sie können sich dabei entweder am Anstieg des Verbraucherpreisindex orientieren oder am Anstieg der Nettolöhne vergleichbarer Arbeitnehmergruppen des Unternehmens. Das regelt §16 des Betriebsrentengesetzes.
Es gibt jedoch Ausnahmen: So kann der Arbeitgeber die Betriebsrente jährlich pauschal um 1 Prozent erhöhen. Das ist dann für die Betriebsrentner gut, wenn die Inflationsrate sehr niedrig ist, aber natürlich unschön, wenn die Preise, wie zuletzt, stark gestiegen sind.
Nur wenn wirtschaftliche Gründe dagegensprechen, können Unternehmen diese Anpassungen ganz aussetzen. Das Problem: Ausbleibende Anpassungen bekommen Betriebsrentner häufig gar nicht mit, denn mitteilen müssen Firmen das nicht.
Erhöhung einfordern
Bleibt eine Erhöhung aus, müssen Betriebsrentner ihren ehemaligen Arbeitgeber auffordern, eine Anpassung zu prüfen. Das können sie so tun:
Musterbrief: So fordern Sie eine Erhöhung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe seit ... eine Betriebsrente von Ihnen. Sie ist seit ... nicht erhöht worden. Hiermit fordere ich Sie auf, eine Erhöhung meiner Rente zu prüfen.
Sie sind gemäß §16 BetrAVG verpflichtet, „alle drei Jahre eine Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu prüfen und hierüber nach billigem Ermessen zu entscheiden.“
Tipp: Gibt es Probleme mit der Anpassung Ihrer Betriebsrente, können Vereine wie Betriebsrentner Deutschland e.V. helfen. Um eine Beratung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie Mitglied sein und einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zahlen.
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Welche Antrieb gibt es für den ehemaligen Arbeitgeber freiwillig mehr zu zahlen?
Bedeutet "nach billigem Ermessen zu entscheiden." nicht das der Arbeitgeber wie es ihm beliebt entscheiden kann?
Mein Arbeitgeber bietet nur einen Pensionsfonds an würde dieser auch unter dieser Anpassungsregel fallen?