
Aufgestockt. In vielen Fällen erhalten Arbeitnehmer einen Zuschuss zu ihrer betrieblichen Altersvorsorge. © Getty Images/iStockphoto
Wer mit eigenem Geld für eine Betriebsrente spart, bekommt in vielen Fällen einen Zuschuss von 15 Prozent vom Arbeitgeber. Doch es gibt Streit um Ausnahmen.
Arbeitgeberzuschuss auch für alte Verträge
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die vom eigenen Gehalt für eine Betriebsrente sparen (Entgeltumwandlung), bekommen seit 2019 verpflichtend einen Zuschuss von 15 Prozent zu ihrem Beitrag vom Arbeitgeber dazu. Voraussetzung ist, dass auch der Arbeitgeber Sozialabgaben spart. Die Zuschusspflicht gilt seit Anfang 2022 auch für alte Verträge, zu denen es bisher keinen Arbeitgeberzuschuss gab.
Tipp: Alle Informationen zu den Zuschüssen und alles weitere zur Betriebsrente steht in unserem Artikel Betriebliche Altersvorsorge.
Leser von Ausnahmen betroffen
Wir haben im Februar 2022 mit einem Leseraufruf unsere Leserinnen und Leser befragt, ob die Zahlung des Zuschusses reibungslos funktioniert. Die Rückmeldungen zeigen, dass es viele Unternehmen gibt, die den Zuschuss korrekt überweisen. Manche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bekommen ihren Zuschuss zusätzlich zu ihrem bisher eingezahlten Betrag, bei manchen wurde der eigene Beitrag reduziert und durch den Arbeitgeberzuschuss ergänzt.
Allerdings sind auch einige Leserinnen und Leser von Ausnahmen betroffen, durch die sie keinen Zuschuss erhalten.
Kein Zuschuss wegen eines Tarifvertrags
Vor allem Leserinnen und Leser, die im öffentlichen Dienst arbeiten, meldeten, dass sie keinen Zuschuss erhielten. Als Grund wird von Arbeitgeberseite genannt, dass bestehende Tarifverträge weiterhin gelten würden, in denen kein Arbeitgeberzuschuss vereinbart ist. Tatsächlich ist im Betriebsrentengesetz vorgesehen, dass in Tarifverträgen vom verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss abgewichen werden kann, auch wenn das Arbeitnehmer benachteiligt (§ 19 Abs. 1 BetrAVG).
Umstritten ist jedoch, ob das auch für Tarifverträge gilt, die vor 2019 abgeschlossen wurden, also vor der Einführung des Arbeitgeberzuschusses. Die Gewerkschaft Verdi etwa ist der Ansicht, dass für solche „Alt-Tarifverträge“ der Zuschuss gezahlt werde müsste. Bei diesen Tarifverträgen könne kein „bewusster Wille“ bestanden haben, von der Regelung abzuweichen, da es die Regelung zu dem Zeitpunkt des Tarifvertrags gar nicht gab. Wer in dieser Frage Recht behält, werden die Arbeitsgerichte klären müssen.
Für die Beschäftigten des Bundes wird der Arbeitgeberzuschuss hingegen trotz eines bestehenden Tarifvertrags gezahlt. Das stellt das Rundschreiben „Entgeltumwandlung für die Beschäftigten des Bundes“ klar.
Bundesarbeitsgericht mit ersten Urteilen
Für bestimmte Fälle hat das Bundesarbeitsgericht schon Urteile gefällt (3 AZR 361/21 und 3 AZR 362/21). Dabei bestand in der Firma des Klägers ein Tarifvertrag aus dem Jahr 2008, der keinen Zuschuss zur Entgeltumwandlung vorsieht. Ein neuer Haustarifvertrag aus dem Jahr 2019 – als es das neue Gesetz schon gab – verweist auf diesen alten Tarifvertrag. Damit sei ein Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss auch über den 31. Dezember 2021 hinaus ausgeschlossen, urteilte das Gericht.
Wie der Zuschuss bei vor 2019 abgeschlossenen Tarifverträgen zu handhaben ist, auf die später nicht mehr Bezug genommen wurde, hat das Arbeitsgericht aber nicht entschieden.
Kein Zuschuss bei Unterstützungskasse
Andere Leser meldeten sich mit dem Hinweis, dass sie über eine Unterstützungskasse für die betriebliche Altersvorsorge sparten und ebenfalls keinen Arbeitgeberzuschuss erhielten. Unterstützungskassen sind eine von sechs Möglichkeiten, eine betriebliche Altersvorsorge zu organisieren. Tatsächlich müssen laut Gesetz die 15 Prozent Arbeitgeberzuschuss nur für die sogenannten versicherungsförmigen Durchführungswege Pensionsfonds, Pensionskasse oder Direktversicherung gezahlt werden (§1a Abs. 1a BetrAVG). Wird eine Entgeltumwandlung über die nicht-versicherungsförmigen Durchführungswege Direktzusage oder Unterstützungskasse organisiert, ist vom Gesetz kein Zuschuss vorgesehen.
-
- Bei den Angeboten für eine Direktversicherung gibt es große Unterschiede. Ein besserer Tarif kann Tausende Euro mehr Rente einbringen.
-
- Der Renteneintritt ist ein einschneidender Moment im Leben. Die Stiftung Warentest zeigt anhand von drei Musterfällen, wie Rentner ihre Finanzen regeln können.
-
- Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung (PKV) steigen. Wir erklären, wer in die gesetzliche Krankenkasse (GKV) zurück wechseln kann und wie das geht.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.