Kreditkarten DKB stellt Karten­angebot um

Kreditkarten - DKB stellt Karten­angebot um

Systemwechsel bei der DKB. Kostenlos gibt es künftig nur noch Debit-Cards – für Charge-Kreditkarten wird eine Gebühr fällig. © DKB

Für viele waren gebührenfreie Kreditkarten ein Grund, zur DKB Bank zu wechseln. Jetzt ersetzt die Bank diese alten Charge-Kreditkarten durch kostenlose Visa-Debitkarten.

Umstellung ab November 2021

Ab November 2021 erhalten alle Neukundinnen und Neukunden der Deutschen Kredit­bank (DKB) zum weiterhin kostenlosen Giro­konto eine Visa-Debitkarte. Im ersten Halb­jahr 2022 werden diese Karten auch an die 4,8 Millionen Bestands­kunden ausgegeben. Mit den neuen Visa-Debitkarten sind gebührenfreie Zahlungen und Abhebungen von Bank­automaten nach wie vor welt­weit möglich. Nur die Gebühren der ausländischen Auto­maten­betreiber werden weiterhin – wie markt­üblich – nicht erstattet. Das bisherige Angebot der DKB, zusätzlich zum kostenfreien Giro­konto ohne Aufpreis eine Visa-Chargecard nutzen zu können, entfällt jedoch für alle.

Tipp: Wie Sie Kostenfallen vermeiden, steht in unserem Special Geldabheben im Ausland.

Unterschiedliche Kreditkarten­typen

Bei Debitkarten werden Kunden­konten noch am selben Tag belastet, auch bei den DKB-Visa-Debitkarten. Bei Kreditkarten finanziert die karten­ausgebende Bank Zahlungen und Abhebungen dagegen meist vor – und bucht die Summe der Ausgaben jeden Monat an einem fest­gelegten Tag vom Kunden­konto ab. Es gibt jedoch unterschiedliche Kreditkarten­typen, die sich in ihren Leistungen zum Teil deutlich unterscheiden. Informationen dazu finden Sie auf unserem aktuellen Kreditkarten-Test.

Nachteile im Einzel­handel und auf Reisen

Nicht bei jedem deutschen Einzel­händler, der Girocards akzeptiert, kann man auch mit Visa-Debitkarte zahlen. Auch wer ein Auto mieten oder ein Hotel buchen möchte, hat womöglich Nachteile.

DKB-Girocards nicht mehr kostenlos

Neukundinnen und Neukunden erhalten keine Girocards der DKB mehr. Möchten sie trotzdem eine, müssen sie monatlich 0,99 Euro zahlen. Wer als Bestands­kunde eine besitzt, kann sie weiter kostenlos nutzen. Sie haben gegen­über der Visa-Debitkarte etwa den Vorteil, dass man mit ihnen in Supermärkten oder Tank­stellen Geld abheben kann.*

Über­gangs­frist für Visa-Charge-Karten

Bereits vorhandene Visa-Charge-Karten können Kundinnen und Kunden nach Erhalt der Visa-Debitkarte noch mindestens zehn Wochen nutzen. Wer nicht auf die alte Charge-Kreditkarte verzichten möchte, zahlt künftig monatlich 2,49 Euro.

Vertrags­änderungen geplant

Die DKB hat im Zuge der Neueinführung der Visa-Debitkarten bereits neue Rege­lungen und Vereinbarungen in ihren Allgemeinen Geschäfts­bedingungen (AGB) angekündigt. Der Bundes­gerichts­hof hat jüngst ein Urteil erlassen, das verhindern soll, dass Unternehmen praktisch hinter dem Rücken ihrer Kund­schaft Vertrags­bedingungen ändern (siehe unser Special Sparkassen- und Bankgebühren: Erstattung rechtswidriger Erhöhungen). Deshalb müssen auch die DKB-Kundinnen und Kunden den vertraglichen Änderungen aktiv zustimmen.

*Korrigiert am 3.11.2021

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Trentino2017 am 24.07.2025 um 11:49 Uhr
    Zustimmung ja/nein

    Danke für Ihre Erläuterungen. Sicherlich kann man die Zustimmung zu den Änderungen verweigern. Die Bank kann die Geschäftsbeziehung dann zu den alten Bedingungen fortführen oder kündigen. In diesem Fall ist der Kunde gezwungen, sich eine neue Bank zu suchen (inkl. Kontoumzug), falls er eine findet, die ihm gleichwertige oder bessere Konditionen bietet.
    PS: Ich hatte jahrelang ein Girokonto bei der netbank AG. Das war eine kleine aber feine Direktbank mit überschaubarem Angebot (Giro-/TG-Konto, Kredite bis 20.000 Euro), Top-Konditionen (auf dem Giro gab es ein paar Jahre lang sogar Habenzinsen!) und einem exzellenten Sicherheitskonzept. Die extreme Niedrigzinspolitik der EZB hat der netbank dann das finanzielle Genick gebrochen. 2016 wurde sie mit der AAB fusioniert, in der Folge verschlechterten sich nicht nur die Konditionen massiv, die Kunden wanderten ab. 2022 wurde der Betrieb komplett eingestellt. Ich habe jedenfalls bis heute kein/e bessere/s Girokonto bzw. Onlinebank gefunden.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 21.07.2025 um 11:40 Uhr
    Werbung: Versprechen einklagbar?

    Werbeaussagen sind mehr als nur Marketing - sie schaffen rechtliche Ansprüche. Nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) liegt eine irreführende Werbung vor, wenn sie unwahre Angaben enthält oder sonstige zur Täuschung geeignete Angaben enthält, die sich auf die wesentlichen Merkmale der Dienstleistung beziehen, wie z.B. die Verfügbarkeit oder die Vorteile:
    www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5.html

    Die Rechtsprechung unterscheidet genau zwischen vagen Werbesprüchen und konkreten Aussagen. Der Bundesgerichtshof hat dazu entschieden, dass konkrete Beschaffenheitsangaben trotz Haftungsausschluss im Kleingedruckten bindend bleiben. Verhandelt hatte er über einen Fall, indem beim Gebrauchtwagenkauf die Klimaanlage nicht ging, obwohl in der Anzeige stand „Klimaanlage funktioniert einwandfrei.“
    www.test.de/Haftung-ausschliessen

    Wir haben nicht geprüft, ob die Werbeaussage der DKB „DKB-Cash ist und bleibt kostenlos“ konkret genug ist, um eine Täuschung über die Dauerhaftigkeit der Kostenfreiheit im Sinne von § 5 UWG dazustellen. Wäre das der Fall, könnte daraus ein Anspruch auf Schadensersatz nach § 9 Abs. 2 Satz 1 UWG hervorgehen:
    „Wer vorsätzlich oder fahrlässig eine nach § 3 unzulässige geschäftliche Handlung vornimmt und hierdurch Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung veranlasst, die sie andernfalls nicht getroffen hätten, ist ihnen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“

    Eine weitere Voraussetzung zum Erhalt von Schadensersatz ist der Nachweis zur Höhe des eingetretenen Schadens.

    Die Frage, ob Verbrauchern, die im Vertrauen auf die Dauerhaftigkeit der Bedingungen, den Vertrag abgeschlossen haben, ein Anspruch in Geld und wenn ja, in welcher Höhe, zusteht, haben wir nicht geprüft. Das wäre Rechtsberatung und dies ist hier nicht der Ort, um eine solche zu bekommen. Bitte wenden Sie sich an Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt dazu.

    Eine andere Frage ist, ob Bestandskunden wesentlichen Änderungen des Kreditvertrages zustimmen müssen. Da wesentliche Änderungen nur mit Zustimmung wirksam werden, gelten dann, wenn Bankkunden der Änderung nicht zustimmen, die bisherigen Bedingungen weiter, ausführlicher dazu:
    www.test.de/Kontogebuehrenerstattung

  • marcbs am 20.07.2025 um 20:20 Uhr
    Unlautere DKB-Werbung! Versprechen einklagbar?

    Ich habe mich als DKB-Kunde damals geärgert, dass zeitlich unbegrenzt komplett kostenlos ein Girokonto inkl. Giro-Karte+'echter' VISA Credit ChargeCard per Werbung klar zugesagt war, ab Anfang 2020er aber auch für Bestandskunden, die unter diesen Bedingungen das Konto eröffnet haben, immer mehr kostenpflichtig wurde bzw. an Leistungen wegfiel.
    Wer mag, kann sich hier einen Screenshot der DKB-Seite im Web-Archive angucken, die das zusagt: "Kein Aber - ist und bleibt kostenlos."
    https://web.archive.org/web/20170111154445/https://www.dkb.de (etwas Geduld)
    Wer es genau wissen will, kann sich sogar unter dortigem Link "DKB-Cash" angucken, wie das Produkt definiert war, "das es es ja noch kostenlos gäbe" (DKB auf Nachfrage), aber erst keine VISA ChargeCard, dann auch keine Giro-Karte mehr enthielt und letztlich kam auch ein Mindest-Geldeingang dazu.
    Klar, ich verleihe 'ne Limousine "Cash", stelle dann aber 'n Kleinwagen "Cash" hin.
    Liebes test-Team:
    Könnte man sowas eigentlich einklagen?
    LG

  • npausch am 03.06.2024 um 12:49 Uhr
    DKB - wieder ein Service weniger: Archiv fällt weg

    Seit 01.06.2024 gibt es bei der DKB jetzt auch keine Archivierungsfunktion mehr für die Dokumente, die man von der Bank erhält. Nach 12 Monaten sollen sie zukünftig aus dem Online-Postfach gelöscht werden. (Bis 31.05.2024 archivierte Dokumente bleiben angeblich erhalten.)
    Damit ist jeder Kunde gehalten, ab sofort selbst für die Sicherung seiner Konto- oder Depotauszüge, Steuerbescheinigungen und aller weiteren online zur Verfügung gestellten Dokumente zu sorgen.
    Aus meiner Sicht mehr als kundenunfreundlich! Wie oft schon habe ich z.B. für meine Steuererklärung auf Kontoauszüge im Archiv zurückgegriffen!
    Aber die DKB spart jetzt wohl sogar an den 50 MB, die sie bisher jedem Kunden für diese Funktionalität zur Verfügung gestellt hat.
    Für mich eine weitere in einer ganzen Reihe von Verschlechterungen und Preiserhöhungen in den letzten Jahren... (s. Debit-Karte!!!!) Jeder mag seine eigenen Schlüsse daraus ziehen...

  • Wilhelm_Heba26 am 13.04.2023 um 19:27 Uhr
    DKB-Debitkarte

    Ich habe seit vielen Jahren eine Visa-Kreditkarte von DKB besessen
    und diese weltweit ohne Beanstandungen nutzen können.
    Seit vergangenem Jahr besitze ich die Visa-Debitkarte von dem gleichen Anbieter.
    Beim Urlaub auf den Kapverden schlugen alle Versuche, um Bargeld vom Automaten zu erhalten, fehl.
    Ich habe bei verschieden Banken und deren Automaten nur Ablehnungen erhalten.
    Für meine nächsten Reisen muss ich mir wohl eine andere Karte (und Bank) suchen.