Für mich:
Ich habe eine CD mit Kopierschutz gekauft. Darf ich ihn für eine Einzelkopie für mich knacken?
- Nein. Kopierschutzmaßnahmen dürfen nicht „umgangen“ werden, so Paragraf 95a, Absatz 1 des Urheberrechtsgesetzes. Das heißt, Sie dürfen den Schutz nicht knacken, auch nicht für eine einzelne Privat-kopie. Falls Sie es doch tun, können zivilrechtliche Unterlassungs- und Schadenersatzforderungen die Folge sein – auch wenn Sie sich noch nicht strafbar machen, solange zum Privatgebrauch kopiert wird. Gut zu wissen: Kopiergeschützte CDs und DVDs müssen gekennzeichnet sein. Aber egal ob die CD das Logo trägt oder nicht: Falls ein normales Brennprogramm problemlos eine Kopie einer kopiergeschützten CD erstellt, kann der Nutzer nicht dafür belangt werden.
Tipp: Auch die neuen Blu-Ray-DVDs und HD-DVD-Medien sind kopiergeschützt.
Für Kollegen:
Die Kollegen wollen die geschützte CD in Kopie haben. Darf ich?
- Nein. Kopierschutz ist Kopierschutz – für wen die Kopie gedacht ist, spielt keine Rolle. Das Umgehen des Kopierschutzes kann hier auch eine Geldstrafe nach sich ziehen. Zur Analogkopie: Nach einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main vom 31. Mai 2006 (Az. 2-06 O 288/06) stellt eine analoge Kopie keine Umgehung von digitalem Kopierschutz dar. Diese Auffassung wird auch in der juristischen Literatur vertreten, endgültig entschieden ist die Frage noch nicht. Für eine analoge CD-Kopie spielt man sie auf Kassette oder schließt den CD-Spieler per Stereo-Cinch-Klinken-Adapter an den Toneingang der PC-Soundkarte. Einige MP3-Player (mit Line-Eingang) lassen sich zur Aufnahme an den CD-Spieler hängen. Für analoge Kopien von Video-DVDs ohne Macrovision wird der VHS-/DVD-Rekorder über Scart mit dem DVD-Player verbunden und zeichnet beim Abspielen auf. Ob CD oder Video-DVD: Das Ergebnis ist etwas schlechter als auf digitalem Weg kopiert.
Zum Verkauf:
Dann darf ich auch geschützte DVDs nicht knacken, um Kopien auf dem Flohmarkt anzubieten?
- Nein. Das ist erst recht verboten. Aber anders als zum Privatgebrauch drohen dann neben Unterlassungs- und Schadenersatzforderungen des Rechteinhabers auch Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren – immer abhängig natürlich vom Einzelfall. Besonders schwerwiegend sind die rechtlichen Folgen vor allem dann, wenn Kopierer im großen Stil oder als Bande schwarz brennen, um Geld zu verdienen.
Mit Macrovision:
Darf ich wenigstens analogen Kopierschutz „knacken“?
- Nein. Ob der Schutzmechanismus digital oder analog ist, wie zum Beispiel Macrovision, spielt grundsätzlich keine Rolle, solange er eine „wirksame technische Maßnahme“ ist. Dann darf er nicht umgangen werden.
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