
Geschwister. Wenn sie zur selben Zeit in die Kita gehen, gibt es oft Rabatte für Eltern. © Getty Images / Sally Anscombe
Geschwisterregelungen bei Kitagebühren gelten auch für Halbgeschwister – zumindest in Nordrhein-Westfalen. Das hat das dortige Oberverwaltungsgericht entschieden.
Ein Kindergarten darf bei der Rabattierung von Gebühren keinen Unterschied zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern machen. Kinder, die nur dieselbe Mutter oder denselben Vater haben, haben die gleichen Rechte, zeigt ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Nordrhein-Westfalen (Az. 12 A 1627/22). Voraussetzung ist, dass die Kinder beim gemeinsamen Elternteil leben und in der selben Stadt in die Kita gehen.
Geklagt hatte eine Familie, deren zwei Kinder – von verschiedenen Vätern – im Schuljahr 2021/22 dieselbe Kita in Witten besucht hatten. Die Halbgeschwister lebten bei der gemeinsamen Mutter und dem Vater des zweiten Kindes.
Laut Elternbeitragssatzung der Stadt hätte die Familie aufgrund einer Geschwisterregelung für den Betreuungsplatz der jüngeren Tochter nichts zahlen müssen – sofern die beiden als Geschwister gelten. Das Verwaltungsgericht Arnsberg wies die Klage zunächst ab, das OVG gab den Eltern aber Recht.
Ob für den Kitabesuch Elternbeiträge anfallen, ist je nach Bundesland unterschiedlich. Auch Rabatte für Geschwisterkinder sind nicht einheitlich geregelt.
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