Kita­gebühren Rabatt gilt auch für Halb­geschwister

Kita­gebühren - Rabatt gilt auch für Halb­geschwister

Geschwister. Wenn sie zur selben Zeit in die Kita gehen, gibt es oft Rabatte für Eltern. © Getty Images / Sally Anscombe

Geschwisterregelungen bei Kita­gebühren gelten auch für Halb­geschwister – zumindest in Nord­rhein-West­falen. Das hat das dortige Ober­verwaltungs­gericht entschieden.

Ein Kinder­garten darf bei der Rabattierung von Gebühren keinen Unterschied zwischen Geschwistern und Halb­geschwistern machen. Kinder, die nur dieselbe Mutter oder denselben Vater haben, haben die gleichen Rechte, zeigt ein Urteil des Ober­verwaltungs­gerichts (OVG) Nord­rhein-West­falen (Az. 12 A 1627/22). Voraus­setzung ist, dass die Kinder beim gemein­samen Eltern­teil leben und in der selben Stadt in die Kita gehen.

Geklagt hatte eine Familie, deren zwei Kinder – von verschiedenen Vätern – im Schul­jahr 2021/22 dieselbe Kita in Witten besucht hatten. Die Halb­geschwister lebten bei der gemein­samen Mutter und dem Vater des zweiten Kindes.

Laut Eltern­bei­trags­satzung der Stadt hätte die Familie aufgrund einer Geschwisterregelung für den Betreuungs­platz der jüngeren Tochter nichts zahlen müssen – sofern die beiden als Geschwister gelten. Das Verwaltungs­gericht Arns­berg wies die Klage zunächst ab, das OVG gab den Eltern aber Recht.

Ob für den Kita­besuch Eltern­beiträge anfallen, ist je nach Bundes­land unterschiedlich. Auch Rabatte für Geschwisterkinder sind nicht einheitlich geregelt.

Tipp: Lesen Sie auch unsere weiteren Informationen zur Kinderbetreuung sowie zur Möglich­keit, Betreuungskosten steuerlich abzu­setzen.

Mehr zum Thema

0 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.