Kinder­matratzen im Test

So haben wir getestet (2021 und 2018)

Hier finden Sie unser Prüf­programm und unsere Bewertungen von 2021 und 2018 im Detail.

Kinder­matratzen im Test Testergebnisse für 37 Kinder­mat­ratzen freischalten

So haben wir getestet (2021)

Im Test: 14 Kinder­matratzen der Größe 70 mal 140 Zenti­meter − zehn aus Schaum­stoff, drei aus Kokos, eine aus einem Kunst­stoffv­lies.

Wir kauf­ten sie zwischen März und August 2021 ein, Preise erfragten wir im Juli 2021 von den Anbietern.

Liegeeigenschaften: 35 %

Mit zwei anthropo­morphen Dummys, die in ihren Körper­proportionen und Gewichten einem Baby (zwölf Monate) und einem Kleinkind (vier Jahre) entsprachen, ermittelten wir die Abstütz­eigenschaften auf den dafür deklarierten Liege­seiten – soweit vorhanden – vor und nach der Dauer­prüfung in Rückenlage und bewerteten das Einsinken. Bei der Luft­durch­lässig­keit wurden der horizontale und der vertikale Durch­ström­widerstand bestimmt.

Halt­barkeit: 25 %

Im Dauer­walz­versuch läuft in Anlehnung an Din EN 1957:2013 eine 40 Kilogramm schwere Walze 15 000-mal über die Matratze. Den Einfluss von Feuchtig­keit und Temperatur prüften wir in einer Klimakammer und beur­teilten Veränderungen der Höhe und Härte. Dabei wird die Matratze zunächst 24 Stunden bei 37 °C Temperatur und relativer Feuchte von 80 % vorkonditioniert, dann 16 Stunden mit einem Gewicht von etwa 50 Kilogramm belastet.

In Anlehnung an Din EN 1957:2013 werden Höhe, Härte, Federkenn­linie (Kraft/Weg-Diagramm) der Matratze vor der Konditionierung und 24 Stunden nach der Klimakammer-Belastung jeweils bei 23 °C und 50 % relativer Luft­feuchte ermittelt. Bei Matratzen, die nach Angaben der Anbieter unterschiedliche Liegeflächen haben, gilt das Urteil für die Kleinkindseite. 

Sicherheit: 10 %

Die sicher­heits­tech­nischen Anforderungen und Prüfungen erfolgen in Anlehnung an die Din EN 16890:2017. Die Prüfung der Klemm­gefahr oder der Gefähr­dung durch Fang­stellen durch Zwischenräume und Öffnungen bewertet, ob ein Kind sich einklemmen, verheddern oder strangulieren könnte.

Wir untersuchten auch mögliche Gefahren durch Kanten und hervorstehende Teile. Die Prüfung der Gefähr­dung durch Ersti­cken durch den äußeren Verschluss der Atemwege soll ausschließen, dass Mund und Nase des Kindes gleich­zeitig blockiert sind.

Bei der Prüfung der Gefähr­dung durch verschluck­bare Kleinteile unter­suchen wir, ob ein Kind Kleinteile entfernen und verschlu­cken kann – was zum Tod durch Ersti­cken führen kann.

Bezug: 10 %

Wir bewerten die Wasch­barkeit wie etwa mögliches Einlaufen und die Verarbeitung.

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Hand­habung: 5 %

Drei Experten bewerteten, wie sich die Matratze trans­portieren und wenden lässt.

Deklaration und Werbung: 10 %

Wir beur­teilten unter anderem Angaben zu Material, Pflege, Härte sowie Werbeaussagen, etwa zu Gesundheit und Umwelt. Des Weiteren über­prüften wir das Vorhandensein der vorgeschriebenen Produktkenn­zeichnungen in Anlehnung an die Din EN 16890:2017.

Gesundheit und Umwelt: 5 %

Wir maßen eine mögliche Raum­luft­belastung durch flüchtige organische Verbindungen 3 und 28 Tage nach dem Entfernen der Folie. Sechs Prüf­personen beur­teilten die Geruchs­belästigung nach dem Auspacken und nach Lüftungs­zeiten von 3 und 28 Tagen.

Wir untersuchten die Bezüge und das Matratzen­innere auf Schad­stoffe wie Antimon, Pestizid­rückstände, Weichmacher, flamm­hemmende Zusätze, Organozinn­verbindungen und andere halogen­organische Verbindungen.

In der Teil­prüfung zur Entsorgung prüften wir, ob sich die Matratzen­bestand­teile trennen lassen.

Abwertungen

Durch Abwertungen wirken sich Produktmängel verstärkt auf das test-Qualitäts­urteil aus. War die Sicherheit ausreichend, konnte das Qualitäts­urteil nur eine Note besser sein, bei mangelhaft konnte es nicht besser sein. Lautete die Note im Prüf­punkt „Einfluss von Feuchtig­keit und Temperatur auf die Matratze“ Ausreichend, werteten wir die Halt­barkeit ab.

Ab der Note Gut (2,1) im Prüf­punkt „Liegeeigenschaften“ sowie Ausreichend bei „Deklaration und Werbung“ werteten wir das Qualitäts­urteil ab. War die Note im Prüf­punkt „Gefähr­dung durch verschluck­bare Kleinteile“ Ausreichend oder schlechter, konnte die Sicherheit nicht besser sein. Ab der Note Gut bei der Prüfung der Klemm­gefahr oder Fang­stellen werteten wir die Teilnote zum Prüf­punkt „Sicherheit“ ab.

Wo die Wirkung der Abwertung nicht anders beschrieben ist, gilt: Sind die Urteile gleich oder gering­fügig schlechter als die auslösenden Noten, ergeben sich geringe negative Auswirkungen. Je schlechter die Urteile, desto stärker der jeweilige Abwertungs­effekt.

So haben wir getestet (2018)

Im Test: 14 Matratzen der Größe 70 mal 140 Zenti­meter – 10 aus Schaum­stoff (davon ein Modell, das auch mit anderem Namen vertrieben wird), 3 aus Kokos/Latex, eine aus Wattevlies.
Wir kauf­ten im April 2018 ein, Preise erfragten wir im August 2018 bei den Anbietern.

Liegeeigenschaften: 35 %

Alle Kinder­matratzen lagen auf einer starren Unterlage. Die Abstüt­zeigenschaften beider Matratzen­seiten – soweit vorhanden – für ein Baby und ein Kleinkind in Rückenlage ermittelten wir mit anthropo­morphen Dummys, ebenso die Komfort­eigenschaften. Zu den Komfort­eigenschaften zählen die Einsinktiefe, mit der die Rest­höhe bestimmt wird, sowie die Geräusch­entwick­lung bei Lage­änderung.

Halt­barkeit: 25 %

Im Dauer­walz­versuch wird in Anlehnung an Din EN 1957:2013 eine 400-Newton-Walze 15 000 Mal über die Matratze geführt. Beur­teilt wurden die Veränderungen der Höhe und der Härte.

Den Einfluss von Feuchtig­keit und Temperatur testeten wir in der Klimakammer. Zunächst wird die Matratze 24 Stunden bei 37 °C Temperatur und relativer Feuchte von 80 % vorkonditioniert, dort dann 16 Stunden mit einer Gewichts­kraft von 500 N belastet. Anschließend werden Höhe, Härte und Federkenn­linie der Matratze vor und 24 Stunden nach dieser Belastung ermittelt.

Sicherheit: 10 %

Die sicher­heits­tech­nischen Anforderungen und Prüfungen erfolgen in Anlehnung an die Din EN 16890:2017–08. Bei der Prüfung der Gefähr­dung durch Fang­stellen durch Zwischenräume und Öffnungen darf keine Möglich­keit bestehen, die ein Einklemmen, Verheddern oder Strangulieren ermöglichen.

Bei der Prüfung der Gefähr­dung durch Ersti­cken durch den äußeren Verschluss der Atemwege soll ausgeschlossen werden, dass der Mund und die Nase des Kindes gleich­zeitig blockiert sind und somit eine Ersti­ckungs­gefahr verursacht wird. Die Prüfung hinsicht­lich der Gefähr­dung durch Ersti­cken durch den inneren Verschluss der Atemwege beur­teilt die Möglich­keit des Entfernens und Verschlu­cken von Klein­teilen, wie beispiels­weise dem Reiß­verschluss oder dem Füll­material.

Bezug: 10 %

Wir bewerteten die Wasch­barkeit wie Einlaufen, die Beein­trächtigung durch Nässe (Fleck- und Rand­bildung) und die Verarbeitung des Bezugs.

Hand­habung: 10 %

Drei Experten bewerteten, wie sich die Matratze trans­portieren und wenden lässt.

Deklaration und Werbung: 10 %

Wir beur­teilten Angaben zu Material, Aufbau, Matratzen­eigenschaften und Härte sowie Werbeaussagen, etwa zu Gesundheit und Umwelt. Des Weiteren Über­prüften wir die Produktkenn­zeichnungen in Anlehnung an die Din EN 16890:2017–08.

Gesundheit und Umwelt: 0 %

Raum­luft­belastung: Messung der flüchtigen organischen Verbindungen in der verpackten Matratze sowie 24 Stunden und 28 Tage nach dem Entfernen der Folie. Die Geruchs­belästigung ermitteln acht Prüf­personen nach 24 Stunden und nach 28-tägigem Lüften.

Schad­stoffe: Wir unter­suchen die Bezüge und das Matratzen­innere auf poly­zyklische aromatische Kohlen­wasser­stoffe (PAK), Pestizid­rückstände, Weichmacher (Phthalate), flamm­hemmende Zusätze, Organozinn­verbindungen und andere halogen­organische Verbindungen.

Entsorgung: Prüfung, ob sich die Matratzen­bestand­teile problemlos trennen lassen.

Abwertungen

Abwertungen führen dazu, dass sich Mängel verstärkt auf das test-Qualitäts­urteil auswirken. Sie sind mit Stern­chen *) gekenn­zeichnet. War die Sicherheit ausreichend, konnte das Qualitäts­urteil nur eine Note besser sein, bei mangelhaft konnte es nicht besser sein. War der Einfluss von Feuchtig­keit und Temperatur ausreichend oder schlechter, wurde die Halt­barkeit abge­wertet.

Ab der Note Gut (2,1) im Prüf­punkt „Liegeeigenschaften“ sowie Ausreichend bei „Deklaration“ werteten wir das Qualitäts­urteil ab. Beur­teilten wir die Gefähr­dung durch Ersti­cken durch äußeren oder inneren Verschluss der Atemwege mit der Note Ausreichend oder schlechter, konnte die Note für den Prüf­punkt „Sicherheit“ nicht besser sein.

Sind die Urteile gleich oder gering­fügig schlechter als die auslösenden Noten, ergeben sich nur geringe negative Auswirkungen. Je schlechter die Urteile, desto stärker der jeweilige Effekt.

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219 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 19.03.2025 um 08:52 Uhr
    Abwertung wegen Liegeeigenschaften 2,1

    @PieWi: Abwertungen sollen sicherstellen, dass ein Mangel in einer Prüfkategorie nur bedingt durch gute Bewertungen in einer anderen Kategorie kompensiert werden kann.

    Eine Matratze mit schlechten Liegeeigenschaften kann aus unserer Sicht keine gute Matratze mehr sein, auch wenn sie bei Haltbarkeit, Sicherheit, …. sehr gut ist. Die Bewertung der Liegeeigenschaften soll in diesem Fall die Gesamtbewertung maßgeblich bestimmten.
    Anderseits ist es bei einer Matratze mit guten Liegeeigenschaften jedoch durchaus relevant, wie es um die Haltbarkeit und Sicherheit steht. Daher gehen hier alle Gruppenurteile mit einer festgelegten Gewichtung (siehe Einzelansicht des Produkts) in die Gesamtbewertung ein. Die Bewertung der Liegeneigenschaften bestimmt nicht allein und maßgeblich die Gesamtbewertung.

    Zur Umsetzung dieses Gedankens nutzen wir das Konzept der Abwertungen. Abwertungen sollen dazu führen, das kritische Einzel- oder Gruppenurteilen sich stärker auf die Gesamtbewertung auswirken, als es der Gewichtung des Urteils entspricht.

    Im Projekt Kindermatratzen bedeutet das konkret, dass ab einer Note von 2,1 (der Abwertungsschwelle) in den Liegeneigenschaften ein Malus vom Qualitätsurteil abgezogen wird (das Qualitätsurteil wird abgewertet). Die Größe dieses Malus hängt dabei vom Abstand von der Schwelle ab, d.h. von der Differenz der eigentlichen Note für Liegeeigenschaften und der Note 2,1. Je größer dieser Abstand, d.h. je schlechter die Bewertung der Liegeeigenschaften, desto größer der Malus und desto größer ist der Einfluss von Liegeneigenschaften auf das Qualurteil.
    Dieses Vorgehen stellt sicher, dass der Abwertungseffekt nicht „schlagartig“ (beim Übergang von 2,0 nach 2,1) einsetzt, sondern gleitend. Es bedeutet insbesondere auch, dass der Effekt bei Produkten mit Liegeeigenschaften gleich 2,1 oder geringfügig schlechter, sehr gering ist. So ist es auch im Fall der Träumeland Brise. Das Gesamt-Qualurteil ist nach wie vor Gut.
    Der Stern am Gruppenurteil Liegeeigenschaften erscheint in der Tabelle immer dann, wenn eine Abwertung in der Auswertung berücksichtigt wurde, unabhängig davon ob der Abwertungseffekt sehr klein oder sehr groß ist. Um die gewünschten Effekte gerade bei schlechteren Bewertungen der Liegeeigenschaften zu erzielen, ist die Schwelle für den Beginn dieser Abwertung bereits auf die Note 2,1 gelegt worden.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 14.03.2025 um 09:25 Uhr
    Härteangaben

    @MagnusSeebach: Die Härteangaben sind weitestgehend vergleichbar. Die Prüfungen mit leicht unterschiedlichen Belastungen, aber in der Aussage sind sie gleich zu deuten.
    Aus Sicherheitsgründen ist es nicht empfehlenswert für Kinder Erwachsenenmatratzen zu nutzen. Dies gilt insbesondere für das 1. Lebensjahr, sollte aber zumindest für die ersten 3 Jahre eingehalten werden. Um die Erstickungsgefahr bei Kleinkindern zu minimieren, sind die meisten Kindermatratzen eher hart als weich.

  • MagnusSeebach am 10.03.2025 um 12:40 Uhr
    Härte lt. Prüfergebnis

    Sowohl in den Testergebnissen für Erwachsenen-Matratzen als auch in den Testergebnissen für Kinder-Matratzen wird die "Härte lt. Prüfergebnis" angegeben. Ist die Einstufung einheitlich, entspricht also das Ergebnis "Hart" im Test für Erwachsene einem Ergebnis "Hart" im Test für Kinder?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 07.03.2025 um 10:39 Uhr
    Brise = Premium Brise

    @PieWi: Es scheint sich um das gleiche Produkt zu handeln. Siehe hier:
    https://www.traeumeland.com/de/produkte/details-matratze/produkt.matratze-brise.html
    Jeder Anbieter, der mit einem Untersuchungsergebnis werben will, welche die Stiftung Warentest veröffentlicht hat, muss seit dem 1. Juli 2013 (offizielle Einführung des Logo-Lizenzsystems der Stiftung Warentest zur Nutzung ihrer Marken für die Werbung mit Untersuchungsergebnissen) bei der RAL gGmbH eine Lizenz zur Markennutzung erwerben.

  • PieWi am 06.03.2025 um 16:59 Uhr
    Abwertung wegen Liegeeigenschaften 2,1 ?

    Die Träumeland Brise wird in den Liegeeigenschaften mit 2,1 bewertet und damit laut Sternchen abgewertet. Was genau ist hier das Problem? 2,1 ist doch ein prima Ergebnis für die Liegeeigenschaften?