
Nachwuchs. Kinder bringen Freude, kosten aber Geld. Der Staat unterstützt mit Kindergeld. © mauritius images / Westend61 / Roger Richter
Kinderbetreuungskosten, Kindergeld und Kinderfreibetrag: 2025 hat es hier einige Änderungen gegeben. Die Stiftung Warentest stellt wichtige Entlastungen für Eltern vor.
Ende 2024 hat es doch noch geklappt: Trotz des Scheiterns der Ampel-Koalition einigten sich Bundestag und Bundesrat auf einige Steueränderungen für 2025. Familien profitieren davon, denn sie erhalten nun zum Beispiel jeden Monat 5 Euro mehr Kindergeld. Pro Kind sind es in diesem Jahr 255 Euro pro Monat. Und auch der Kinderfreibetrag wurde leicht erhöht – von zuletzt 3 306 auf 3 336 Euro je Kind und Elternteil. Ein weiteres Plus: Das Finanzamt berücksichtigt seit Jahresbeginn mehr Betreuungskosten, etwa für die Kita oder den Hort in der Grundschule, als Sonderausgaben. Dadurch ist für viele Familien eine größere Steuerersparnis möglich.
Die Stiftung Warentest fasst zusammen, was genau bei Kindergeld und Kinderfreibetrag neu ist, mit welchen Ausgaben Familien zusätzlich beim Finanzamt punkten und welche Besonderheiten Alleinerziehende beachten sollten.
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- Ein-Eltern-Familien erhalten doppelt so viel Entlastung wie früher. Das mildert meist nur einen Teil ihrer finanziellen Last.
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- Ob Heirat, Kind, Karriere oder Jobverlust – oft lohnt sich ein Steuerklassenwechsel. Lesen Sie, welche die richtige Steuerklasse für Sie ist und was es zu beachten gibt.
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- Kinderbetreuung kann mehrere Hundert Euro im Monat kosten. Über die Steuererklärung holen Eltern sich einen Teil zurück, ab 2025 gibt es mehr als zuvor.
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@Martiiin: Ein eigenes Einkommen steht dem Kindergeldanspruch nicht entgegen. Nur wenn das Kind erwachsen ist und aufgrund einer Behinderung weiter Kindergeld bezahlt wird, gibt es eine Einkommensgrenze.
Besitzen Kinder aufgrund eines Erbes / einer Schenkung eine vermietete Immobilie, gelten für diese die gleichen Steuerregeln wie für alle anderen Vermieter.
www.test.de/Mieteinnahmen-versteuern-5293402-0
Sind die Kinder in der gesetzlichen Krankenversicherung eines Elternteils kostenfrei mitversichert, ist noch die Einkommensgrenze der Familienversicherung von 505 € pro Monat zu beachten (und von 538 € beim Einkommen aus einem Minijob).
Wäre es möglich mit einem Kind als Vermieter Stein zu sparen?
Wenn jährliche netto Mieteinnahmen von 6000€ geltend gemacht würden wäre das ja unter der Grenze oder?
Ergeben sich daraus andere Regeln für Kindergeld?
@dolby: Fahrtkosten für die schulpflichtigen Kinder zur Schule können Eltern nicht absetzen.
Wir wohnen grandiose 100m zu nah an der Schule,
daher bekommen wir nicht das kostenlose Schülerticket von der Stadt Nürnberg (dies bekommt man, wenn man mind. 3 km von der Schule wohnt).
Nun müssen wir das 365 € Ticket kaufen, für zwei Kinder ( das Schülerticket gibt es nur noch in dieser Variante, nicht mehr möglich nur für bestimmte Monate ein Ticket zu kaufen).
Laut Finanzamt kann ich die Kosten nicht absetzen, da Fahrtkosten zur Schule im Kinderfreibetrag sind.
Ich finda das nicht fair, weil Eltern, die das Ticket bekommen knapp 800 € mehr zur Verfügung haben. Das finde ich sehr viel.
Kann man da was machen?
Danke für Infos.