Unsere Infografik zeigt auf einen Blick, unter welchen Bedingungen Krankenkasse und Finanzamt mitkassieren, wenn eine Kapitallebensversicherung fällig wird. Wenn Sie rechts unten in die Ecke klicken, wird die Grafik noch größer dargestellt.

© Stiftung Warentest

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@LizFfm: Auszahlungen aus der privaten Kapitallebensversicherung sind eine beitragspflichtige Einnahmeart in der freiwilligen Krankenversicherung der Rentner. Ob Sie in der Ansparphase auch privat versichert waren, spielt hierbei keine Rolle.
Meine Lage: ich war von 1990-2007 privat versichert und bin dann in die GKV gewechselt. Dann bin ich 2019 in Rente gegangen, weil ich seit 2015 arbeitslos war und konnte wegen der Vorversicherungszeit nicht in die KVdR und bin nun bei der GKV freiwillig pflichtversichert.
2018 wurde eine LV ausbezahlt, auf die ich den kompletten Abgabensatz zahlen muss und ich frage mich, ob dies korrekt ist, da ich ja 17 Jahre während der Laufzeit der LV privat versichert war und dann erst gesetzlich. Dazu konnte ich bisher keine In finden. Vielleicht weiss ja ein Experte da Bescheid?