Kapital­lebens­versicherung So greift das Finanz­amt zu

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Kapital­lebens­versicherung - So greift das Finanz­amt zu

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Viele Menschen sorgen mit einer Kapital­lebens­versicherung fürs Alter vor: Etwa 90 Millionen Verträge werden zurzeit bespart oder sind beitrags­frei gestellt. Ob die Auszahlung steuer­pflichtig ist, hängt davon ab, ob der Sparer den Vertrag vor 2005 abge­schlossen hat und ob er eine einmalige Summe oder Rente bekommt. test.de erklärt, wie viel Versicherte tatsäch­lich abgeben müssen, wenn eine Police fällig oder gekündigt wird.

Verträge vor 2005 sind privilegiert

Erlebt der Versicherungs­nehmer den Vertrags­ablauf, müssen Sparer mit Altverträgen oft weder mit Finanz­amt noch Sozialkassen teilen: Die Leistung bleibt steuerfrei, wenn der Vertrag bis zum 31. Dezember 2004 abge­schlossen wurde und in einer Summe ausgezahlt wird. Außerdem müssen noch weitere Bedingungen erfüllt sein, etwa hinsicht­lich Lauf­zeit und Todes­fall­schutz. Welche das sind, erfahren Sie, wenn Sie den Artikel frei­schalten.

Auszahlung als Monats­rente

Wird eine Altpolice mit Abschluss vor 2005 als Monats­rente ausgezahlt, muss der „Ertrags­anteil“ versteuert werden – genauso wie bei Neuverträgen. Die Höhe dieses Ertrags­anteils richtet sich nach Alter bei Renten­beginn. Die Finanztest-Tabelle zeigt, wie viel Prozent der Auszahlung als steuer­pflichtiger Ertrags­anteil gelten. Zwischen 59 und 68 Jahren sinkt der Ertrags­anteil fast mit jedem Jahr. Das Einkommen müssen Versicherungs­nehmer über ihre Steuererklärung in der Anlage R angeben. Wie hoch die tatsäch­lich zu zahlende Einkommensteuer dann ist, hängt von den jeweiligen Einkommens- und Lebens­verhält­nissen an.

Verträge nach 2005 steuer­pflichtig

Lässt sich ein Neuvertrags­kunde das Kapital auszahlen, muss er auf die Erträge 25 Prozent Abgeltung­steuer plus Soli und Kirchen­steuer zahlen – nach Abzug des Sparerpausch­betrags (801 Euro für Ledige/ 1 602 Euro für Paare). Belohnt wird hier Geduld beim Sparen: Unter bestimmten Bedingungen greift dann eine ermäßigte Besteuerung. Diese gilt auch für fonds­gebundene Lebens­versicherungen.

Zu viel bezahlte Steuern zurück­holen

Auf die steuer­pflichtigen Erträge behalten die Versicherungs­gesell­schaften 25 Prozent Steuern plus Solidaritäts­beitrag und gegebenenfalls Kirchen­steuer ein. Über den Steuer­abzug erteilen sie eine Steuer­bescheinigung. Unterliegt die Police aber der ermäßigten Besteuerung, schulden Versicherungs­sparer dem Finanz­amt viel weniger Steuern. Finanztest sagt, wie Steuerzahler den zu viel bezahlten Anteil vom Finanz­amt zurück­holen.

Sozial­abgaben auf Direkt­versicherung

Seit 2004 zahlen alle gesetzlich Versicherten volle Beiträge zur Kranken- und Pflegekasse, wenn die Police über den Arbeit­geber als Direkt­versicherung abge­schlossen wurde. Auch gesetzlich versicherte Rentner, die anders als die meisten im Alter nicht pflicht-, sondern freiwil­lig versichert sind, zahlen volle Beiträge auf Auszahlungen aus Lebens­versicherungen, egal, ob die Police in einer Summe oder als Rente ausgezahlt wird.

Ausnahme: Private Einzahlungen

Wer seine über den früheren Arbeit­geber abge­schlossene Direkt­versicherung privat weiterführt, zahlt keine Sozialbeiträge auf den privat einge­zahlten Teil. Doch auch dafür gelten bestimmte Bedingungen, die der Finanztest-Artikel erklärt.

Das bietet der Finanztest-Artikel

  • Wir erklären, wann Auszahlungen von Kapital­lebens­versicherungen steuerfrei sind.
  • Unsere große Infografik zeigt auf einen Blick, unter welchen Bedingungen Krankenkasse und Finanz­amt mitkassieren, wenn eine Kapital­lebens­versicherung fällig wird.
  • Eine Tabelle stellt dar, wie viel Prozent der Auszahlung als steuer­pflichtiger Ertrags­anteil gelten.
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