Auszahlung. Ihre Police wird fällig? Wie viel Steuern Sie zahlen müssen, hängt davon ab, ob Sie Ihren Vertrag vor oder nach 2005 abgeschlossen haben und ob Sie eine einmalige Summe oder Rente erhalten (Grafik Auszahlung einer Kapitallebensversicherung).
Privilegiert. Haben Sie einen Altvertrag, zahlen Sie unter bestimmten Voraussetzungen keine Steuern, wenn Sie sich das Geld als einmalige Summe auszahlen lassen. Nutzen Sie diese Steuerfreiheit, wenn das zu Ihrer Lebenssituation passt.
Kündigung. Einen Altvertrag mit Garantieverzinsung (Tabelle Lukrative Altverträge) sollten Sie nur im Notfall kündigen. Ob auf die Auszahlung Steuern anfallen, hängt von der Laufzeit ab.
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@LizFfm: Auszahlungen aus der privaten Kapitallebensversicherung sind eine beitragspflichtige Einnahmeart in der freiwilligen Krankenversicherung der Rentner. Ob Sie in der Ansparphase auch privat versichert waren, spielt hierbei keine Rolle.
Meine Lage: ich war von 1990-2007 privat versichert und bin dann in die GKV gewechselt. Dann bin ich 2019 in Rente gegangen, weil ich seit 2015 arbeitslos war und konnte wegen der Vorversicherungszeit nicht in die KVdR und bin nun bei der GKV freiwillig pflichtversichert.
2018 wurde eine LV ausbezahlt, auf die ich den kompletten Abgabensatz zahlen muss und ich frage mich, ob dies korrekt ist, da ich ja 17 Jahre während der Laufzeit der LV privat versichert war und dann erst gesetzlich. Dazu konnte ich bisher keine In finden. Vielleicht weiss ja ein Experte da Bescheid?