Kamin­öfen Letzte Frist läuft ab – jetzt um einen sauberen Ofen kümmern

Viele Kamin­öfen müssen bis Ende 2024 nachgerüstet werden. Auch bei Neuanschaffungen sind die Emissions­werte eine zentrale Größe. Die wichtigsten Infos für Kamin-Fans.

Für alte Kamin- und Kachel­öfen endet am 31. Dezember 2024 die letzte Frist: Ab 2025 müssen Geräte, die zwischen Januar 1995 und 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden, feste Emissions­grenz­werte einhalten. Für bis 1995 einge­baute Öfen gelten die Grenz­werte schon länger. ­Stoßen die Öfen mehr Schad­stoffe aus als erlaubt, heißt es für die Besitzer austauschen, nach­rüsten oder still­legen.

Der Grund: So gemütlich es am Feuer ist, die Abgase aus Kamin­öfen sind gesund­heits- und umwelt­schädlich. Die Holz­heizungen privater Haushalte in Deutsch­land stießen 2022 laut Umwelt­bundes­amt fast ebenso viel Fein­staub aus wie der gesamte Straßenverkehr. An den Emissionen in der problematischen Partikelgröße kleiner als 2,5 Mikro­meter hatten Kleinfeuerungs­anlagen wie Kamin­öfen einem Anteil von 19 Prozent. Zudem tragen das freigesetzte Kohlen­dioxid und der im Fein­staub enthaltene Ruß zur Erhitzung des Klimas bei. Wer (weiter) einen Kamin­ofen nutzen möchte, kann aber etwas tun, um die Belastungen zu reduzieren.

Neuer Ofen geplant: Darauf sollten Sie achten

Für alle, die sich einen neuen Ofen anschaffen möchten, lohnt es sich, auf das Umweltzeichen Blauer Engel zu achten. Damit sind moderne Öfen ausgezeichnet, die noch einmal deutlich weniger Schad­stoffe an die Luft abgeben als das Gesetz vorschreibt und die besonders effizient Wärme erzeugen. Diese Öfen sind unter anderem mit Elektrofiltern ausgestattet. Fachleute sprechen von „elektrostatischen Staub­abscheidern“. Diese können die Zahl der besonders schädlichen ultra­feinen Partikel im Rauch um 97 Prozent reduzieren. Das ist das Ergebnis eines durch das Umwelt­bundes­amt geförderten Forschungsprojekts.

Elektrostatische Staub­abscheider lassen sich auch nach­rüsten, etwa in der Zuleitung zum Schorn­stein. Die Filter plus Installation kosten ungefähr 2 500 Euro. Manchmal kann das aber auch teurer als ein Austausch sein. Kaminfans, die bisher noch keine Feuerungs­anlage im Haus hatten und über­legen, eine anzu­schaffen, sollten sich zunächst mit den Gesetzesvorgaben rund um den Schornstein vertraut machen und sich vom Schorn­steinfeger beraten lassen.

Tipp: Hier finden Sie die Anbieter, die bisher Kaminöfen mit Blauem Engel im Programm haben.

Alter Ofen im Haus: Frist bis Ende 2024

Haushalte, die bereits einen Kamin­ofen haben, müssen bis zum Jahres­ende eventuell aktiv werden, wenn sie ihren Ofen weiter nutzen möchten: Für Kamin­öfen, auf deren Typenschild ein Datum der Typprüfung zwischen 1. Januar 1995 und 21. März 2010 steht, endet am 31. Dezember 2024 eine Über­gangs­frist. Spätestens dann dürfen sie folgende Grenz­werte laut Bundes-Immissionsschutzgesetz nicht mehr über­schreiten: 0,15 Gramm Staub je Kubik­meter und 4 Gramm Kohlen­monoxid je Kubik­meter. Andernfalls müssen Ofen­besitzer und -besitze­rinnen die Anlage entweder nach­rüsten oder außer Betrieb nehmen. Dafür müssen sie den Ofen fachgerecht entsorgen, die Wand­öffnung zum Kamin zumauern und das Loch an der Schorn­steinmündung abdecken lassen. Für historische Öfen, die vor 1950 installiert wurden, und für offene Kamine, die nur gelegentlich betrieben werden, gelten die Grenz­werte nicht.

Tipp: Falls Ihr Schorn­steinfeger noch nicht anhand der Geräte­unterlagen oder eigener Messungen fest­gestellt hat, ob Ihre Anlage die Grenz­werte einhält, können Sie über die Internetseite schornsteinfeger.de den zuständigen Bezirks­schorn­steinfeger finden, um sich beraten zu lassen. Wir gehen davon aus, dass viele Öfen durch Nach­rüsten eines Elektrofilters (siehe oben) in puncto Fein­staub wieder fit machen lassen.

Trockenes Holz ist entscheidend

Im täglichen Gebrauch können Sie ebenfalls etwas tun, um Ihren Ofen so umwelt­verträglich wie möglich zu halten. Das beginnt schon bei der Wahl des Brenn­holzes: Am besten ist unbe­handeltes, gespaltenes Scheit­holz aus nach­haltiger Forst­wirt­schaft. Es sollte mindestens ein bis zwei Jahre lang getrocknet worden sein. Das Verbrennen von feuchtem Holz hat erhebliche Nachteile: Die Fein­staub­emissionen sind viel höher als die von trockenem Holz, ebenso die für Gerüche verantwort­lichen Kohlen­wasser­stoffe im Abgas und die Konzentration von giftigem Kohlen­monoxid. Die Schad­stoffe können auch in den Innenraum gelangen − zum Beispiel, wenn der Ofen schlecht zieht und deshalb seine Tür geöffnet wird. Und schließ­lich geht durch feuchtes Holz auch noch der Wirkungs­grad des Ofens in die Knie: Die Wärmeausbeute ist vergleichs­weise gering. Ebenfalls unge­eignet als Brenn­material: Papier, Pappe oder behandeltes Holz (beispiels­weise lackierte oder lasierte Holz­stücke).

Tipp: Schaffen Sie sich einen Feuch­temesser für Brenn­holz an. Mithilfe eines solchen Einstechgeräts können Sie kontrollieren, ob selbst­gelagertes oder frisch einge­kauftes Holz trocken genug für den Kamin ist. Empfehlens­wert ist eine Holz­feuchte von circa 15 Prozent. Das Verbrennen von Holz mit einer Feuchte von mehr als 25 Prozent ist sogar gesetzlich verboten.

Geschickt anzünden

Mit dünn gespaltenem Anzünd­holz lässt sich das Feuer leicht in Gang bringen. Dafür kreuz­weise zuerst die etwas dickeren und darüber die dünneren Hölzer schichten. Als Anzünd­hilfe gut geeignet ist in Wachs getränkte Holz­wolle. Es empfiehlt sich, sie im oberen Bereich des Holz­stapels zu platzieren. So entstehen weniger Schad­stoffe.

Asche korrekt entsorgen

Die abge­kühlte Asche gehört in den Restmüll. Denn über den Kompost oder im Garten entsorgt, würden sich dort Schwer­metalle aus dem Holz und Schad­stoffe aus der Verbrennung wie krebs­er­regende poly­zyklische aromatische Kohlen­wasser­stoffe (PAKs) anreichern.

Tipp: Informationen zum effizienten Heizen ohne offenes Feuer finden Sie unter anderem in unserem Wärmepumpen-Test. Weitere spannende Themen haben wir auf der Themenseite „Raumklima und Luftqualität“ zusammen getragen. Auch eine Klima­anlage kann für einzelne Räume als Heizung genutzt werden. Mehr dazu finden Sie im Klimaanlagen-Test der Stiftung Warentest.

Mehr zum Thema

20 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 14.01.2025 um 09:58 Uhr
    Neuer Test

    @Merrill: Ihren Kommentar nehmen wir gerne als Testanregung auf und leiten sie an das zuständige Untersuchungsteam weiter.

  • Merrill am 09.01.2025 um 16:26 Uhr
    Aktueller Test extrem überfällig!

    Auch hier das Gleiche wie bei xx-anderen für die Energiewende extrem wichtigen Produkten (z.B. PV- und Solarthermie-Anlagen) und Strom-/Energiesparprodukten bei Stiftung Warentest: Seit 10 bis 15 Jahren keine aktuellen Tests! Kamin- und Pelletöfen testeten Sie z.B. 2011 das letzte Mal. Die damals mal getesteten Produkte gibt es längst nicht mehr im Markt.
    Oder schlimmer noch, wie z.B. bei Energiespar-Hilfsgeräten (Thermo-Stop für Boiler, Zeitschaltuhren, Heizkörper-Reflexionsfolien, Rollladenkasten-Isolierungen): Es gab noch nie Tests!
    Jährlich testet Stiftung Warentest hunderte neue Handys-Typen - und forciert damit sehr stark die Wegwerf-Kultur. Hinweise auf Austausch alter Handyakkus hingegen fehlen bei Test.
    Fazit: Die Stiftung hat unverändert enormen Nachholbedarf bei Umwelt- und Klimaschutzthemen!

  • Krämer.Christian am 25.11.2024 um 20:46 Uhr
    Grundöfen

    Von der Sanierungspflicht gänzlich ausgenommen sind:
    Nicht gewerblich genutzte Herde und Backöfen mit einer Nennwärmeleistung unter 15 Kilowatt,
    Offene Kamine,
    Badeöfen,
    Grundöfen, (das sind Einzelraumfeuerungsanlagen als Wärmespeicheröfen (Kachelöfen) aus mineralischen Speichermaterialien, die an Ort und Stelle handwerklich gesetzt werden).

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 16.09.2024 um 14:24 Uhr
    Grundöfen

    @AIDA-Systeme: Laut Internetseite des Umweltministeriums sind von der Sanierungspflicht ausgenommen unter anderem offene „Kamine“ und „Grundöfen, (das sind Einzelraumfeuerungsanlagen als Wärmespeicheröfen (Kachelöfen) aus mineralischen Speichermaterialien, die an Ort und Stelle handwerklich gesetzt werden)“. Siehe bitte:
    https://www.bmuv.de/themen/luft/ueberblick-luft/uebergangsregelungen-der-1-bimschv

  • AIDA-Systeme am 14.09.2024 um 11:00 Uhr
    Grundofen

    Kann ein Grundofen weiter betrieben werden?