Viele Kaminöfen müssen bis Ende 2024 nachgerüstet werden. Auch bei Neuanschaffungen sind die Emissionswerte eine zentrale Größe. Die wichtigsten Infos für Kamin-Fans.
Für alte Kamin- und Kachelöfen endet am 31. Dezember 2024 die letzte Frist: Ab 2025 müssen Geräte, die zwischen Januar 1995 und 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden, feste Emissionsgrenzwerte einhalten. Für bis 1995 eingebaute Öfen gelten die Grenzwerte schon länger. Stoßen die Öfen mehr Schadstoffe aus als erlaubt, heißt es für die Besitzer austauschen, nachrüsten oder stilllegen.
Der Grund: So gemütlich es am Feuer ist, die Abgase aus Kaminöfen sind gesundheits- und umweltschädlich. Die Holzheizungen privater Haushalte in Deutschland stießen 2022 laut Umweltbundesamt fast ebenso viel Feinstaub aus wie der gesamte Straßenverkehr. An den Emissionen in der problematischen Partikelgröße kleiner als 2,5 Mikrometer hatten Kleinfeuerungsanlagen wie Kaminöfen einem Anteil von 19 Prozent. Zudem tragen das freigesetzte Kohlendioxid und der im Feinstaub enthaltene Ruß zur Erhitzung des Klimas bei. Wer (weiter) einen Kaminofen nutzen möchte, kann aber etwas tun, um die Belastungen zu reduzieren.
Neuer Ofen geplant: Darauf sollten Sie achten
Für alle, die sich einen neuen Ofen anschaffen möchten, lohnt es sich, auf das Umweltzeichen Blauer Engel zu achten. Damit sind moderne Öfen ausgezeichnet, die noch einmal deutlich weniger Schadstoffe an die Luft abgeben als das Gesetz vorschreibt und die besonders effizient Wärme erzeugen. Diese Öfen sind unter anderem mit Elektrofiltern ausgestattet. Fachleute sprechen von „elektrostatischen Staubabscheidern“. Diese können die Zahl der besonders schädlichen ultrafeinen Partikel im Rauch um 97 Prozent reduzieren. Das ist das Ergebnis eines durch das Umweltbundesamt geförderten Forschungsprojekts.
Elektrostatische Staubabscheider lassen sich auch nachrüsten, etwa in der Zuleitung zum Schornstein. Die Filter plus Installation kosten ungefähr 2 500 Euro. Manchmal kann das aber auch teurer als ein Austausch sein. Kaminfans, die bisher noch keine Feuerungsanlage im Haus hatten und überlegen, eine anzuschaffen, sollten sich zunächst mit den Gesetzesvorgaben rund um den Schornstein vertraut machen und sich vom Schornsteinfeger beraten lassen.
Tipp: Hier finden Sie die Anbieter, die bisher Kaminöfen mit Blauem Engel im Programm haben.
Alter Ofen im Haus: Frist bis Ende 2024
Haushalte, die bereits einen Kaminofen haben, müssen bis zum Jahresende eventuell aktiv werden, wenn sie ihren Ofen weiter nutzen möchten: Für Kaminöfen, auf deren Typenschild ein Datum der Typprüfung zwischen 1. Januar 1995 und 21. März 2010 steht, endet am 31. Dezember 2024 eine Übergangsfrist. Spätestens dann dürfen sie folgende Grenzwerte laut Bundes-Immissionsschutzgesetz nicht mehr überschreiten: 0,15 Gramm Staub je Kubikmeter und 4 Gramm Kohlenmonoxid je Kubikmeter. Andernfalls müssen Ofenbesitzer und -besitzerinnen die Anlage entweder nachrüsten oder außer Betrieb nehmen. Dafür müssen sie den Ofen fachgerecht entsorgen, die Wandöffnung zum Kamin zumauern und das Loch an der Schornsteinmündung abdecken lassen. Für historische Öfen, die vor 1950 installiert wurden, und für offene Kamine, die nur gelegentlich betrieben werden, gelten die Grenzwerte nicht.
Tipp: Falls Ihr Schornsteinfeger noch nicht anhand der Geräteunterlagen oder eigener Messungen festgestellt hat, ob Ihre Anlage die Grenzwerte einhält, können Sie über die Internetseite schornsteinfeger.de den zuständigen Bezirksschornsteinfeger finden, um sich beraten zu lassen. Wir gehen davon aus, dass viele Öfen durch Nachrüsten eines Elektrofilters (siehe oben) in puncto Feinstaub wieder fit machen lassen.
Trockenes Holz ist entscheidend
Im täglichen Gebrauch können Sie ebenfalls etwas tun, um Ihren Ofen so umweltverträglich wie möglich zu halten. Das beginnt schon bei der Wahl des Brennholzes: Am besten ist unbehandeltes, gespaltenes Scheitholz aus nachhaltiger Forstwirtschaft. Es sollte mindestens ein bis zwei Jahre lang getrocknet worden sein. Das Verbrennen von feuchtem Holz hat erhebliche Nachteile: Die Feinstaubemissionen sind viel höher als die von trockenem Holz, ebenso die für Gerüche verantwortlichen Kohlenwasserstoffe im Abgas und die Konzentration von giftigem Kohlenmonoxid. Die Schadstoffe können auch in den Innenraum gelangen − zum Beispiel, wenn der Ofen schlecht zieht und deshalb seine Tür geöffnet wird. Und schließlich geht durch feuchtes Holz auch noch der Wirkungsgrad des Ofens in die Knie: Die Wärmeausbeute ist vergleichsweise gering. Ebenfalls ungeeignet als Brennmaterial: Papier, Pappe oder behandeltes Holz (beispielsweise lackierte oder lasierte Holzstücke).
Tipp: Schaffen Sie sich einen Feuchtemesser für Brennholz an. Mithilfe eines solchen Einstechgeräts können Sie kontrollieren, ob selbstgelagertes oder frisch eingekauftes Holz trocken genug für den Kamin ist. Empfehlenswert ist eine Holzfeuchte von circa 15 Prozent. Das Verbrennen von Holz mit einer Feuchte von mehr als 25 Prozent ist sogar gesetzlich verboten.
Geschickt anzünden
Mit dünn gespaltenem Anzündholz lässt sich das Feuer leicht in Gang bringen. Dafür kreuzweise zuerst die etwas dickeren und darüber die dünneren Hölzer schichten. Als Anzündhilfe gut geeignet ist in Wachs getränkte Holzwolle. Es empfiehlt sich, sie im oberen Bereich des Holzstapels zu platzieren. So entstehen weniger Schadstoffe.
Asche korrekt entsorgen
Die abgekühlte Asche gehört in den Restmüll. Denn über den Kompost oder im Garten entsorgt, würden sich dort Schwermetalle aus dem Holz und Schadstoffe aus der Verbrennung wie krebserregende polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAKs) anreichern.
Tipp: Informationen zum effizienten Heizen ohne offenes Feuer finden Sie unter anderem in unserem Wärmepumpen-Test. Weitere spannende Themen haben wir auf der Themenseite „Raumklima und Luftqualität“ zusammen getragen. Auch eine Klimaanlage kann für einzelne Räume als Heizung genutzt werden. Mehr dazu finden Sie im Klimaanlagen-Test der Stiftung Warentest.
-
- Das Interesse an Kaminöfen ist aktuell groß. Die seit 2022 geltenden neuen Aufstellregeln für Schornsteine verhindern den Einbau aber manchmal. Das Wichtigste in Kürze.
-
- Viele Kaminöfen müssen Ende 2024 stillgelegt werden – und landen als vermeintliche Schnäppchen auf Kleinanzeigenportalen. Brauchbar sind die Secondhand-Öfen nur selten.
-
- Die besten Geräte im Test holen Feinstaub, Pollen und Schadstoffe auch mit gebrauchten Filtern effektiv aus der Luft. Manche gehen auf Dauer ins Geld.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Kommentarliste
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@Merrill: Ihren Kommentar nehmen wir gerne als Testanregung auf und leiten sie an das zuständige Untersuchungsteam weiter.
Auch hier das Gleiche wie bei xx-anderen für die Energiewende extrem wichtigen Produkten (z.B. PV- und Solarthermie-Anlagen) und Strom-/Energiesparprodukten bei Stiftung Warentest: Seit 10 bis 15 Jahren keine aktuellen Tests! Kamin- und Pelletöfen testeten Sie z.B. 2011 das letzte Mal. Die damals mal getesteten Produkte gibt es längst nicht mehr im Markt.
Oder schlimmer noch, wie z.B. bei Energiespar-Hilfsgeräten (Thermo-Stop für Boiler, Zeitschaltuhren, Heizkörper-Reflexionsfolien, Rollladenkasten-Isolierungen): Es gab noch nie Tests!
Jährlich testet Stiftung Warentest hunderte neue Handys-Typen - und forciert damit sehr stark die Wegwerf-Kultur. Hinweise auf Austausch alter Handyakkus hingegen fehlen bei Test.
Fazit: Die Stiftung hat unverändert enormen Nachholbedarf bei Umwelt- und Klimaschutzthemen!
Von der Sanierungspflicht gänzlich ausgenommen sind:
Nicht gewerblich genutzte Herde und Backöfen mit einer Nennwärmeleistung unter 15 Kilowatt,
Offene Kamine,
Badeöfen,
Grundöfen, (das sind Einzelraumfeuerungsanlagen als Wärmespeicheröfen (Kachelöfen) aus mineralischen Speichermaterialien, die an Ort und Stelle handwerklich gesetzt werden).
@AIDA-Systeme: Laut Internetseite des Umweltministeriums sind von der Sanierungspflicht ausgenommen unter anderem offene „Kamine“ und „Grundöfen, (das sind Einzelraumfeuerungsanlagen als Wärmespeicheröfen (Kachelöfen) aus mineralischen Speichermaterialien, die an Ort und Stelle handwerklich gesetzt werden)“. Siehe bitte:
https://www.bmuv.de/themen/luft/ueberblick-luft/uebergangsregelungen-der-1-bimschv
Kann ein Grundofen weiter betrieben werden?