
Kündigung im Job. Fast immer lohnt es sich, Anwalt oder Gewerkschaftsrechtsschutz einzuschalten. Es eilt, die Fristen sind kurz. © Lisa Rock
Wer den Job verliert, kann sich gegen die Kündigung wehren oder eine Abfindung sichern. Wir erklären die Rechtslage und zeigen, welche Schritte wichtig sind.
Erhalten Arbeitnehmer die Kündigung, ist das fast immer schmerzhaft – egal, ob ein zerrüttetes Verhältnis zum Chef dahintersteckt oder Fehlverhalten, eine betriebsbedingte Kündigung wegen schlechter wirtschaftlicher Verhältnisse oder nach einer Unternehmensfusion. In jedem Fall gilt: Chefs müssen strenge Regeln befolgen, wenn sie ein Arbeitsverhältnis beenden wollen. Tipp: Wie Sie die Steuerlast auf Abfindungen senken können, zeigen wir im Special Steuern auf Abfindungen.
In Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern ist die Belegschaft per Gesetz vor ungerechtfertigten Kündigungen geschützt. Ein Rauswurf ist dann nur erlaubt, wenn der Betrieb Personal abbauen muss oder der Arbeitnehmer selbst einen Grund für die Kündigung liefert. Die Rechtsexperten der Stiftung Warentest erklären, was Betroffene tun können und welche Abfindungen zu erwarten sind.
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@Teslament: Das ist theoretisch nicht richtig, siehe:
https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__23.html
Wir räumen ein: Praktisch ist eigentlich nur von Bedeutung, dass Arbeitnehmer in Kleinbetrieben genau wie sonst auch innerhalb der Drei-Wochen-Frist des
https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__4.html
Klage erheben müssen, wenn Sie sich gegen eine Kündigung wehren wollen. Das Kündigungsschutzgesetz selbst bietet ihnen allerdings in der Tat keinen Ansatz für diese Klage. Sie können sich nur auf die allgemeinen Regelungen berufen.
"Das Kündigungsschutzgesetz gilt für Kleinbetriebe nur sehr eingeschränkt[...]"
Nein, es gilt gar nicht: um als Arbeitnehmer in den Genuss des KSchG mit seiner erhöhten Schutzwirkung zu kommen, muss man durch das Nadelöhr, dass es sich eben nicht (!) um einen Kleinbetrieb, also Betriebe mit idR mehr als 10 Beschäftigen, handelt.
In aller Kürze: Das Kündigungsschutzgesetz gilt für Kleinbetriebe nur sehr eingeschränkt, https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__23.html. Insbesondere muss bei betriebsbedingten Kündigungen keine regelrechte Sozialauswahl erfolgen. Gleichwohl können Kündigungen rechtswidrig sein und besteht das Arbeitsverhältnis dann fort oder müssen Arbeitgeber eine Entschädigung zahlen. Auch in solchen Fällen empfehlen wir dringend, über die Gewerkschaft oder einen in der Vertretung von Arbeitnehmern erfahrenen Rechtsanwalt eine Rechtsberatung einzuholen.
Interessant wären Details zur Kündigung von Mitarbeitern in Kleinunternehmen, die nach 10 Jahren ohne Fehlverhalten gekündigt werden.
Richtig: Bietet der Arbeitgeber gleich im Kündigungschreiben 0,5 Monatsgehälter pro Jahr Betriebszugehörigkeit als Abfindung an & der betroffene Arbeitnehmer lässt sich darauf ein, dann ist alles schnell & klar geregelt. Das ist aber nicht immer empfehlenswert. Für Arbeitnehmer ist nicht immer, aber oft mehr drin, vor allem wenn die Kündigung am Ende als rechtswidrig erscheint. Wir empfehlen deshalb, sich unbedingt bei der Gewerkschaft oder einem Arbeitsrechtsanwalt beraten zu lassen. Anschließend können Arbeitnehmer sich immer noch auf die angebotene Abfindung einlassen und so von § 1a des Kündigungsschutzgesetzes profitieren.