Jobkündigung und Abfindung Was tun, wenn die Kündigung kommt?

Jobkündigung und Abfindung - Was tun, wenn die Kündigung kommt?

Kündigung im Job. Fast immer lohnt es sich, Anwalt oder Gewerk­schafts­rechts­schutz einzuschalten. Es eilt, die Fristen sind kurz. © Lisa Rock

Wer den Job verliert, kann sich gegen die Kündigung wehren oder eine Abfindung sichern. Wir erklären die Rechts­lage und zeigen, welche Schritte wichtig sind.

Erhalten Arbeitnehmer die Kündigung, ist das fast immer schmerzhaft – egal, ob ein zerrüttetes Verhältnis zum Chef dahintersteckt oder Fehl­verhalten, eine betriebs­bedingte Kündigung wegen schlechter wirt­schaftlicher Verhält­nisse oder nach einer Unter­nehmens­fusion. In jedem Fall gilt: Chefs müssen strenge Regeln befolgen, wenn sie ein Arbeits­verhältnis beenden wollen. Tipp: Wie Sie die Steuerlast auf Abfindungen senken können, zeigen wir im Special Steuern auf Abfindungen.

In Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern ist die Belegschaft per Gesetz vor ungerecht­fertigten Kündigungen geschützt. Ein Rauswurf ist dann nur erlaubt, wenn der Betrieb Personal abbauen muss oder der Arbeitnehmer selbst einen Grund für die Kündigung liefert. Die Rechts­experten der Stiftung Warentest erklären, was Betroffene tun können und welche Abfindungen zu erwarten sind.

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Kommentarliste

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  • Profilbild Stiftung_Warentest am 16.04.2024 um 09:47 Uhr
    Kündigung von Mitarbeitern in Kleinunternehmen

    @Teslament: Das ist theoretisch nicht richtig, siehe:
    https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__23.html
    Wir räumen ein: Praktisch ist eigentlich nur von Bedeutung, dass Arbeitnehmer in Kleinbetrieben genau wie sonst auch innerhalb der Drei-Wochen-Frist des
    https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__4.html
    Klage erheben müssen, wenn Sie sich gegen eine Kündigung wehren wollen. Das Kündigungsschutzgesetz selbst bietet ihnen allerdings in der Tat keinen Ansatz für diese Klage. Sie können sich nur auf die allgemeinen Regelungen berufen.

  • Teslament am 15.04.2024 um 22:49 Uhr
    Re: Kündigung von Mitarbeitern in Kleinunternehmen

    "Das Kündigungsschutzgesetz gilt für Kleinbetriebe nur sehr eingeschränkt[...]"
    Nein, es gilt gar nicht: um als Arbeitnehmer in den Genuss des KSchG mit seiner erhöhten Schutzwirkung zu kommen, muss man durch das Nadelöhr, dass es sich eben nicht (!) um einen Kleinbetrieb, also Betriebe mit idR mehr als 10 Beschäftigen, handelt.

  • Profilbild test.de-Redakteur_Herrmann am 27.04.2021 um 12:44 Uhr
    Re: Kündigung von Mitarbeitern in Kleinunternehmen

    In aller Kürze: Das Kündigungsschutzgesetz gilt für Kleinbetriebe nur sehr eingeschränkt, https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__23.html. Insbesondere muss bei betriebsbedingten Kündigungen keine regelrechte Sozialauswahl erfolgen. Gleichwohl können Kündigungen rechtswidrig sein und besteht das Arbeitsverhältnis dann fort oder müssen Arbeitgeber eine Entschädigung zahlen. Auch in solchen Fällen empfehlen wir dringend, über die Gewerkschaft oder einen in der Vertretung von Arbeitnehmern erfahrenen Rechtsanwalt eine Rechtsberatung einzuholen.

  • Maserati am 27.04.2021 um 11:50 Uhr
    Kündigung von Mitarbeitern in Kleinunternehmen

    Interessant wären Details zur Kündigung von Mitarbeitern in Kleinunternehmen, die nach 10 Jahren ohne Fehlverhalten gekündigt werden.

  • Profilbild test.de-Redakteur_Herrmann am 15.04.2021 um 17:07 Uhr
    Re: das Beste fehlt: Kündigung nach KSchG § 1a

    Richtig: Bietet der Arbeitgeber gleich im Kündigungschreiben 0,5 Monatsgehälter pro Jahr Betriebszugehörigkeit als Abfindung an & der betroffene Arbeitnehmer lässt sich darauf ein, dann ist alles schnell & klar geregelt. Das ist aber nicht immer empfehlenswert. Für Arbeitnehmer ist nicht immer, aber oft mehr drin, vor allem wenn die Kündigung am Ende als rechtswidrig erscheint. Wir empfehlen deshalb, sich unbedingt bei der Gewerkschaft oder einem Arbeitsrechtsanwalt beraten zu lassen. Anschließend können Arbeitnehmer sich immer noch auf die angebotene Abfindung einlassen und so von § 1a des Kündigungsschutzgesetzes profitieren.