Einen Zuschuss von 55 Euro pro Kilowatt (kW) Nennwärmeleistung für automatisch beschickte Holzpelletsanlagen ab einer Leistung von 3 kW gibt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle in Eschborn. Die Festbetragsförderung von 1 500 Euro pro Anlage setzt voraus, dass der Kesselwirkungsgrad größer als 90 Prozent ist. Diese einschränkende Regelung gilt seit Ende März 2002. Zuschussanträge sind beim Bundesamt über den Faxabruf 02 21/30 31 21 92 oder unter www.bafa.de zu bekommen. Zusätzlich können Landesförderungen beantragt werden:
- Nordrhein-Westfalen: 1 500 Euro für automatisch beschickte Anlagen bis 27 kW beziehungsweise 55 Euro pro kW für Anlagen von 27 bis 100 kW Nennleistung.
- Sachsen: 100 Euro pro kW in Verbindung mit vom Bund geförderter Solaranlage.
- Thüringen: 50 Euro pro Kilowatt Nennwärmeleistung, mindestens 500 Euro.
- Brandenburg und Rheinland-Pfalz: Antragsstopp für 2002.
Tipps: Informieren Sie sich vor Baubeginn im Rathaus, beim Umwelt- oder Bauamt Ihrer Gemeinde oder des Landkreises. Einen Überblick über das Angebot an Kesseln bietet die kostenlose Broschüre „Pellets-Zentralheizungen Marktübersicht“ des Biomasse Info-Zentrums, Hessbrühlstr. 49a, 70565 Stuttgart, Tel. 07 11/7 81 39 08.
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