
Im Jahr 2022 stiegen die Energiepreise für nicht leitungsgebundene Brennstoffe. Jetzt kommt auch für sie eine Preisbremse. © Adobe Stock / U. J. Alexander
Auch wer mit nicht leitungsgebundener Energie aus Heizöl, Pellets oder Flüssiggas heizt, zahlt inzwischen deutlich mehr. Er kann jetzt Hilfe beantragen.
Nicht nur Erdgas ist im vergangenen Jahr viel teurer geworden. Gleiches gilt für Pellets, Flüssiggas, Heizöl, Scheitholz und Kohle. Wer mit diesen Brennstoffen heizt, kann rückwirkend für das Jahr 2022 eine Unterstützung beantragen. Dies hat der Bund schon im Dezember des vergangenen Jahres – zeitgleich mit den Preisbremsen für Strom und Gas – beschlossen. Die Bundesländer haben sich jetzt mit dem Bund auf Details zur Umsetzung geeinigt. Einen Zuschuss erhalten Haushalte, deren Kosten im vergangenen Jahr höher als das Doppelte eines bestimmten Referenzwertes waren. Die Auszahlung organisieren die Länder.
Tipp: Anders als bei der Preisbremse für Strom, Gas und Fernwärme wird die geplante Hilfe für nicht leitungsgebundene Energie nicht automatisch verrechnet. Sie müssen sie beantragen.
Wer hat Anspruch?
Die Hilfen können Kundinnen und Kunden beantragen, deren Rechnung zwischen 1. Januar und 1. Dezember 2022 ausgestellt wurde und die für ihren Brennstoff mindestens das Doppelte eines sogenannten Referenzpreises bezahlt haben. Das Land Berlin will als einziges Zuschüsse bereits ab Mehrkosten von 70 Prozent gewähren. Für jeden Energieträger ist ein bestimmtes Preisniveau als Referenzpreis definiert worden (inklusive Mehrwertsteuer):
- Heizöl: 71 Cent pro Liter
- Flüssiggas: 57 Cent pro Liter
- Holzpellets: 24 Cent pro Kilogramm
- Holzhackschnitzel: 11 Cent pro Kilogramm
- Holzbriketts: 28 Cent pro Kilogramm
- Scheitholz: 85 Euro pro Raummeter
- Kohle/Koks: 36 Cent pro Kilogramm
Musterrechnung am Beispiel Heizöl
Der Referenzwert für Heizöl liegt bei 71 Cent pro Liter. Wer im vergangenen Jahr Heizöl eingekauft hat und mindestens das Doppelte, also 1,42 Euro pro Liter bezahlt hat, kann die Hilfen bekommen. Ein Musterhaushalt kaufte 3 000 Liter für 4 800 Euro (1,60 Euro pro Liter). Bei dieser Ölmenge hat er Anspruch auf einen Zuschuss, wenn der Rechnungsbetrag höher als 4 260 Euro ist. Im Beispiel beträgt der Unterschied zwischen Kauf- und Referenzpreis 540 Euro. Davon zahlt der Staat 80 Prozent, also 432 Euro.
Wichtig: Ausgezahlt werden nur Zuschüsse ab 100 Euro. Die maximale Förderung beträgt 2 000 Euro.
Tipp: Den Antrag für die Brennstoffhilfe können Sie in den meisten Bundesländern bereits jetzt und bis spätestens 20. Oktober 2023 online stellen. In Berlin soll ein Antrag erst ab dem 26. Juni möglich sein. Auf welcher Online-Plattform Sie die Hilfe beantragen können, hängt vom Bundesland ab. Für Bayern und Nordrhein-Westfalen finden Sie jeweils eigene Antragsseiten. Alle weiteren Bundesländer haben sich zur Antragsstellung zusammengeschlossen.
Mieter werden über die Heizkostenabrechnung entlastet
Antragsberechtigt werden ausschließlich Besitzer einer Heizungsanlage sein, die mit den oben genannten Brennstoffen betrieben wird. Dementsprechend können nur Eigentümer beziehungsweise Vermieter die Härtefallhilfen beantragen. Mieter werden die Entlastung dann mit der nächsten Heizkostenabrechnung erhalten.
Tipp: Die Härtefallhilfe soll die im Jahr 2022 stark gestiegenen Heizkosten abfedern. Die Preise für Brennstoffe sind aber nach wie vor hoch. Wir empfehlen daher auch in diesem Jahr weiter sparsam zu heizen. Tipps dazu liefert unser Spezial. Wenn Sie die energetische Sanierung Ihres Hauses planen und sich fragen, wie Sie diese planen und finanzieren sollten, liefert unser Handbuch Energetische Sanierung Antworten.
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Der Referenzpreis für Pellets ist sicher fair gewählt, wir haben unsere Pellets immer relativ günstig im Juni eingekauft, 2021 für € 0,205/kg, 2022 für € 0,419/kg. Mehr als das Doppelte, aber nicht das Doppelte des Referenzpreises von € 0,28/kg.
Dazu kommen noch weitere Punkte: Man muss die Bezahlung nachweisen, mit Rechnung und Kopie des Überweisungsbeleges, auf dem die Rechnungsnummer steht. Ich kenne keinen Hausbesitzer, der nicht bei Lieferung zahlen muss. Bar oder „EC-Cash“. Also gibt es keinen Überweisungsbeleg. Bei Kartenzahlung steht auf dem Kontoauszug nur der Empfänger, keine Rechnungsnummer - und die muss dabeistehen. Für Bar-/Sofortzahlung bekommen wir 2% Skonto. Also stimmte auch der Betrag nicht überein!
In meinen Augen wäre es fair (und einfacher) gewesen, wenn die Antragsberechtigten Ihre Heizmittelrechnung aus 2022 eingereicht hätten und „einfach“ 1/12 erstattet bekommen hätten, so wie alle „Gasheizer“, denen ja der Dezemberabschlag erlassen wurde!
entlastet. Wenn der Vermieter so einen Antrag stellt. Warum sollte er das machen? Zumindest wenn er nicht selbst im Haus wohnt, macht es für ihn wenig Sinn. Er hat dann nur Aufwand aber keinen Vorteil davon.
PS:
Mit "Vermieter" und "er" sind im Sinne des generischen Maskulinums alle Geschlechter gemeint, sowohl tatsächlich vorhandene, als auch ausgedachte.