Heizkosten

Unser Rat

Beratung. Wenn Ihr Vermieter die Umstellung auf Contracting ankündigt, sollten Sie Rat einholen, zum Beispiel beim örtlichen Mieterverein. Er prüft die rechtliche Situation und kann in der Regel auch feststellen, ob die Maßnahme wirtschaftlich ist.

Kaltmiete. Die Umstellung kann für Sie als Mieter ohne Zusatzkosten gelingen, wenn der Vermieter die Kaltmiete senkt. Fragen Sie ihn danach.

Heizkostenabrechnung. Nicht selten teilen Vermieter ihren Mietern gar nicht mit, dass sie auf Contracting umgestellt haben. Solange sie den Mieter damit nicht doppelt für die Heizanlage zahlen lassen, ist das erlaubt. Prüfen Sie die Heizkostenabrechnung. Umlegen darf der Vermieter nur die Energie- und Wartungskosten, nicht den kompletten Wärmepreis, der die Kosten für die Heizungsanlage enthält.

Eigentumswohnung. Attraktiv kann Contracting für Eigentümergemeinschaften sein, wenn die alte Heizanlage ausgetauscht werden muss. Auch wenn das Haus mit Fernwärme versorgt wird, kann Contracting Kostenvorteile bringen. Fordern Sie Ihren Verwalter auf, Angebote einzuholen. Informationen gibt es auch unter:
www.wohnen-im-eigentum.de.

Mehr zum Thema

0 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.