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9 Haus­not­ruf­dienste 08/2018

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Haus­not­ruf­dienste 08/2018

    • Ein­satz­gebiet
      Angebots­gebiet: 
      bundes­weit
      Qualitäts­urteil befriedigend (2,7)
    Bear­beiten des Not­rufs gut (1,6)
    Inbe­trieb­nahme und Funk­tions­tests befriedigend (2,9)
    Fachliche Beratung gut (2,4)
    Kunden­service befriedigend (3,2)
    Mängel in den Ver­trägen und AGB deutlich Fußnote: 1 Fußnote: *
    • Ein­satz­gebiet
      Angebots­gebiet: 
      bundes­weit
      Qualitäts­urteil befriedigend (2,8)
    Bear­beiten des Not­rufs gut (2,5)
    Inbe­trieb­nahme und Funk­tions­tests gut (1,9)
    Fachliche Beratung gut (2,2)
    Kunden­service gut (2,5)
    Mängel in den Ver­trägen und AGB deutlich Fußnote: *
    • Ein­satz­gebiet
      Angebots­gebiet: 
      bundes­weit
      Qualitäts­urteil befriedigend (2,8)
    Bear­beiten des Not­rufs gut (2,4)
    Inbe­trieb­nahme und Funk­tions­tests gut (2,3)
    Fachliche Beratung gut (1,9)
    Kunden­service befriedigend (2,6)
    Mängel in den Ver­trägen und AGB deutlich Fußnote: *
    • Ein­satz­gebiet
      Angebots­gebiet: 
      bundes­weit
      Qualitäts­urteil befriedigend (2,8)
    Bear­beiten des Not­rufs befriedigend (3,2)
    Inbe­trieb­nahme und Funk­tions­tests gut (2,2)
    Fachliche Beratung befriedigend (2,6)
    Kunden­service gut (2,3)
    Mängel in den Ver­trägen und AGB gering
    • Ein­satz­gebiet
      Angebots­gebiet: 
      vor­wiegend im Osten Deutsch­lands
      Qualitäts­urteil befriedigend (2,8)
    Bear­beiten des Not­rufs befriedigend (2,7)
    Inbe­trieb­nahme und Funk­tions­tests gut (1,8)
    Fachliche Beratung gut (1,9)
    Kunden­service befriedigend (2,7)
    Mängel in den Ver­trägen und AGB deutlich Fußnote: *
    • Ein­satz­gebiet
      Angebots­gebiet: 
      bundes­weit
      Qualitäts­urteil befriedigend (3,0)
    Bear­beiten des Not­rufs gut (2,5)
    Inbe­trieb­nahme und Funk­tions­tests gut (2,2)
    Fachliche Beratung befriedigend (2,6)
    Kunden­service befriedigend (3,3)
    Mängel in den Ver­trägen und AGB deutlich Fußnote: *
  • Libify Fußnote: 2
    • Ein­satz­gebiet
      Angebots­gebiet: 
      bundes­weit
      Qualitäts­urteil befriedigend (3,1)
    Bear­beiten des Not­rufs befriedigend (3,1)
    Inbe­trieb­nahme und Funk­tions­tests befriedigend (3,2)
    Fachliche Beratung befriedigend (3,0)
    Kunden­service befriedigend (3,3)
    Mängel in den Ver­trägen und AGB gering
    • Ein­satz­gebiet
      Angebots­gebiet: 
      bundes­weit
      Qualitäts­urteil ausreichend (3,8)
    Bear­beiten des Not­rufs befriedigend (2,9)
    Inbe­trieb­nahme und Funk­tions­tests ausreichend (4,1) Fußnote: *
    Fachliche Beratung befriedigend (3,3)
    Kunden­service ausreichend (3,9)
    Mängel in den Ver­trägen und AGB gering
  • Zembro Fußnote: 2
    • Ein­satz­gebiet
      Angebots­gebiet: 
      bundes­weit
      Qualitäts­urteil mangelhaft (5,0)
    Bear­beiten des Not­rufs mangelhaft (4,6)
    Inbe­trieb­nahme und Funk­tions­tests befriedigend (3,3)
    Fachliche Beratung befriedigend (3,1)
    Kunden­service ausreichend (3,9)
    Mängel in den Ver­trägen und AGB sehr deutlich Fußnote: 3 Fußnote: *

Legende

Sehr gut
sehr gut (0,5 - 1,5)
Gut
gut (1,6 - 2,5)
Befriedigend
befriedigend (2,6 - 3,5)
Ausreichend
ausreichend (3,6 - 4,5)
Mangelhaft
mangelhaft (4,6 - 5,5)
Ja‑Häkchen
ja
Nein‑X
nein

Reihenfolge: Nach Qualitäts­urteil, bei gleichen Werten nach Alphabet.

Mängel in den Ver­trägen und AGB (all­gemeine Geschäfts­bedingungen): keine, sehr gering, gering, deutlich, sehr deutlich.

Fußnote: *
Führt zur Abwertung
Fußnote: 1
Wir bewerteten die Ver­trags­abschlüsse an den beiden Prüf­stand­orten unterschiedlich und geben hier die schlechtere Bewertung an.
Fußnote: 2
Das Haus­not­ruf­system ist auf­grund einer Mobil­funk­ver­bindung auch außer­halb des häuslichen Umfeldes ein­setz­bar. Diese Funk­tion wurde nicht getestet.
Fußnote: 3
Der Anbieter bestätigt mit der Bestell­bestätigung bereits den Ver­trags­schluss. Die Test­per­sonen erhielten eng­lisch­sprachige AGB. Das ist nicht akzeptabel. Deutsch­sprachige AGB kamen erst mit der Rech­nung. Damit sind sie nicht in den Ver­trag ein­bezogen, statt­dessen gilt ins­besondere das Bürgerliche Gesetz­buch. Unabhängig davon ergab die Prüfung, dass auch die deutsch­sprachigen AGB sehr deutliche Mängel haben.

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