Während Pauschaltouristen mit einem Sicherungsschein gegen die Insolvenz ihres Reiseunternehmens versichert sind, gibt es für private Bauherren bisher keinen gesetzlichen Schutz. Finanztest fragte Stefan Bentrop, Referent Bauen & Wohnen beim Verbraucherzentrale Bundesverband, wie so ein Schutz aussehen könnte.
Finanztest: Sie fordern vom Gesetzgeber eine Verpflichtung für Bauunternehmer, ihre Kunden für den Fall des Konkurses abzusichern. Wie soll diese aussehen?
Bentrop: Bauunternehmer müssen verpflichtet werden, privaten Bauherren eine Sicherheit zum Beispiel als Sicherheitseinbehalt oder als Bankbürgschaft zu stellen. Sie soll die Mehrkosten decken, die beim Konkurs etwa durch Zeitverzögerungen, höhere Preise eines neuen Unternehmers oder ausbleibende Mängelbeseitigung entstehen.
Finanztest: Im Entwurf des Forderungssicherungsgesetzes ist für private Verbraucher eine Sicherheitsleistung in Höhe von 5 Prozent vorgesehen. Reicht das?
Bentrop: Diese Regelung vermittelt eine gefährliche Illusion von Sicherheit. Der Gesetzentwurf lässt Risiken der Vertragsgestaltung außer Acht, die der Gesetzgeber auch beseitigen muss. Das betrifft zum Beispiel unseriöse Zahlungspläne, die den Bauherrn zur Vorkasse bitten. Schon bei Vertragsabschluss sind Anzahlungen von 10 Prozent und mehr keine Seltenheit. Muss die Firma Konkurs anmelden, ist dieses Geld weg. Nur 5 Prozent der Bausumme abzusichern reicht nicht aus.
Finanztest: Angesichts ihrer schlechten Finanzlage werden viele Bauunternehmen Schwierigkeiten haben, diese Sicherheitsleistung zu erbringen. Wie realistisch ist eine gesetzliche Regelung in absehbarer Zeit?
Bentrop: Der Entwurf des Forderungssicherungsgesetzes zeigt, dass grundsätzlich der politische Wille besteht, die Konkursproblematik zu regeln. Es ist angesichts ständig steigender Konkurszahlen auch der einzige Weg, das stark beschädigte Vertrauen potenzieller Bauherren in die Leistungsfähigkeit der Bauwirtschaft und des Bauhandwerks wieder herzustellen. Und eine Branche, die händeringend Aufträge sucht, sollte alles daran setzen, ihren Kunden diese Sicherheit in gesetzlich garantierter Form zu bieten.
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@peterw24: Es war schon zum Zeitpunkt der Veröffentlichung schwierig, eine Bürgschaft der Bank des Bauträgers zu erhalten. Bitte lesen Sie: www.test.de/Baurecht-Wie-Sie-Fallen-im-Bauvertrag-vermeiden-5270951-0/. Sie finden in dem Artikel auch Hinweise zur Prüfung der Vertragsentwürfe. Weitere Informationen finden Sie unter: www.test.de/shop/eigenheim-miete/
Was für eine Bürgschaft soll ich von einem Bauträger fordern gegen Insolvenz ?
Welche Versicherungssumme (Prozentsatz der Gesamtkosten) empfehlen Sie zu vereinbaren ?