Giro­konto­preise Finanz­aufsicht startet Über­sichts­seite für Giro­konten

Giro­konto­preise - Finanz­aufsicht startet Über­sichts­seite für Giro­konten

Schlecht, mittel, gut. Der Bafin-Kontenvergleich soll eine Über­sicht über alle in Deutsch­land angebotenen Giro­konto­modelle bieten. © Getty Images / Javier Zayas

Die Finanz­aufsicht Bafin hat eine Webseite für die Suche nach einem Giro­konto gestartet. Sie zeigt die Gebühren von rund 6 900 Konto­modellen.

Banken müssen Vergleichs­kriterien melden

Erst­mals gibt es eine lückenlose Über­sicht über alle Giro­konten in Deutsch­land. Die kostenlose Übersicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) enthält alle verfügbaren Giro­konten für Privatpersonen. Insgesamt sind es fast 6 900 unterschiedliche Kontenmodelle von rund 1 100 Anbietern. Das sind neben Banken und Sparkassen auch Neo-Banken und FinTechs, die Giro­konten anbieten. Sie alle sind gesetzlich verpflichtet, insgesamt 27 Vergleichs­kriterien an die Bafin zu melden, zum Beispiel die monatlichen Gebühren, Preise für Debit- und Kreditkarten sowie Haben- und Über­ziehungs­zins­sätze.

Alle verfügbaren Konto­modelle gelistet

Neben den Giro­konten führt der Kontenvergleich auch Basiskonten auf, die Banken seit 2016 anbieten müssen, sowie Kontenmodelle für Minderjährige, Auszubildende, Studierende oder Menschen in Rente. In die Konto­eröff­nung ist die Bafin nicht einge­bunden. Sie will die große Band­breite unterschiedlicher Kontenmodelle mit vielen Neben­bedingungen vergleich­bar machen.

Such­funk­tionen und Filter

Die Nutze­rinnen und Nutzer können per Such­funk­tion und Filter die Merkmale für ihr Wunsch­konto fest­legen, wie Konto­führungs­gebühr, unentgeltliche Bargeld­auszahlung im Ausland oder Ausgabe einer Kreditkarte. Die Sucher­gebnisse werden werbefrei dargestellt. Die Bafin gibt keine Empfehlung für ein Konto oder einen Anbieter. Sucher­gebnisse lassen sich online speichern, weiterleiten und herunter­laden.

Gesetzliche Grund­lagen

Grund­lage des Bafin-Kontenvergleichs ist die EU-Zahlungs­kontenricht­linie. Sie schreibt unter anderem vor, dass jeder Mitglieds­staat der Europäischen Union für Verbrauche­rinnen und Verbraucher einen entgelt­freien Zugang zu einer privat oder staatlich betriebenen Vergleichs­website für Zahlungs­konten sicher­stellen muss. Im Zahlungs­kontengesetz (ZKG) hat der Gesetz­geber die Bafin damit beauftragt.

Tipp: Im Girokonto-Vergleich der Stiftung Warentest finden Sie neben einer Über­sicht über die 676 wichtigsten Konto­modelle von 180 Banken auch den Jahres­preis für eine Modell­person. Damit ist es leichter, die Kosten anhand eines realistischen Beispiels zu vergleichen. Bei der Modell­person orientieren wir uns am Verhalten der Mehr­zahl der Bank­kundinnen und Bank­kunden. Pro Konto­modell erheben wir rund 100 Merkmale.

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