Wer kann bei welcher Bank ein Basiskonto eröffnen?
Anspruch auf Abschluss eines Basiskontenvertrags hat jeder, der sich rechtmäßig in der Europäischen Union aufhält. Das gilt für Menschen ohne festen Wohnsitz, für Asylsuchende und Geduldete, aber auch für insolvente Personen und Menschen in einer anderen finanziellen Notlage, für Saisonarbeiter und Austauschstudenten. Kundin oder Kunde muss geschäftsfähig sein, also mindestens 18 Jahre alt. Jede Bank, die Girokonten für Verbraucher in Deutschland führt, ist gesetzlich verpflichtet, ein Basiskonto anzubieten – und zwar jedem Menschen unabhängig von seiner sozialen Stellung.
Was muss ich für die Kontoeröffnung tun und welche Unterlagen sind notwendig?
Es gibt für die Eröffnung eines Basiskontos ein zweiseitiges Formular. Das erhalten Sie von der Bank Ihrer Wahl vor Ort, per Post oder können es im Internet herunterladen. Mit dem Antrag geht das Einrichten des Kontos schneller, er ist aber nicht zwingend vorgeschrieben. Die Bank muss Ihnen bestätigen, dass sie den Antrag bekommen hat. Damit die Bank Ihre Identität prüfen kann, müssen Sie sich mit einem Dokument ausweisen, auf dem ein Foto von Ihnen ist und die wichtigsten Daten zu Ihrer Person stehen, wie Name, Geburtsdatum und Geburtsort. Als Dokument akzeptiert sind:
- Reisepass,
- Personalausweis,
- Aufenthaltsgestattung,
- Duldungspapier mit Siegel der deutschen Ausländerbehörde,
- Ankunftsnachweis.
Für die Kontoeröffnung genügt es, wenn Sie eine Postanschrift angeben, zum Beispiel von Verwandten, Freunden oder einer Beratungsstelle. Sie müssen an der Adresse nicht gemeldet sein. Wichtig ist aber, dass Sie über diese Adresse erreichbar sind.
Um Geflüchteten aus der Ukraine die Eröffnung eines guthabenbasierten Basiskontos zu ermöglichen, hat die Bundesfinanzaufsicht die Vorgaben vereinfacht. Wenn Reisepass oder ukrainische ID-Card fehlen, dürfen Banken ein anderes ukrainisches Ausweisdokument heranziehen und zusätzlich ein Dokument einer deutschen Behörde wie Anlauf-, Fiktions- oder Meldebescheinigung.
Kann eine Bank die Eröffnung eines Basiskontos ablehnen?
Ja, aber nur in seltenen Fällen. Nachdem der Antrag auf Kontoeröffnung gestellt wurde, hat die Bank für eine Entscheidung zehn Tage Zeit. Wenn sie eine Kontoeröffnung ablehnt, muss sie das innerhalb von zehn Tagen tun und begründen. Es gibt folgende Ablehnungsgründe:
- Sie nutzen bereits ein Konto bei einer anderen Bank in Deutschland.
- Sie wurden in den vergangenen drei Jahren wegen einer Straftat gegen die Bank, einen ihrer Mitarbeiter oder Kunden verurteilt.
- Sie hatten bereits ein Basiskonto bei derselben Bank, das Ihnen wegen Zahlungsverzugs oder Nutzung zu verbotenen Zwecken gekündigt wurde.
- Die Bank verstößt mit der Eröffnung des Kontos gegen ihre allgemeinen Sorgfaltspflichten aus dem Geldwäsche- und Kreditwesengesetz.
Wegen einer schlechten Schufa-Auskunft oder einer laufenden Pfändung darf sie die Kontoeröffnung nicht ablehnen.
Kann ich mich gegen eine Ablehnung wehren?
Sie können sich an die für die Bank zuständige Schlichtungsstelle wenden, vor einem Zivilgericht klagen oder bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) ein Verwaltungsverfahren beantragen. Das Verfahren ist für Sie kostenlos.
Die Bafin hat einen Monat Zeit, Ihren Antrag zu prüfen. Wenn sich herausstellt, dass Ihnen das Konto zu Unrecht verwehrt wurde, ordnet sie die Kontoeröffnung an.
Kann ich das Basiskonto auch ohne Filiale führen und alles im Internet regeln?
Ja, das ist bei den meisten Banken möglich – verpflichtet sind die Banken dazu nicht. Die 1822direkt als Direktbanktochter der Frankfurter Sparkasse bietet selbst kein eigenes Basiskonto an, sondern verweist die Kunden an die Filialen der Muttergesellschaft. In unserem Vergleich Basiskonten haben wir neben dem Jahrespreis für die Filial-Kontoführung auch den Preis für die Online-Kontoführung berechnet. Er ist oft merklich niedriger als für das Filialkonto. Nur noch bei der ING, der KT Bank und der VR Bank Dreieich-Offenbach ist das Online-Basiskonto kostenlos.
Wenn Sie sich die Kontoführung am PC zutrauen, können Sie ein vorhandenes Basiskonto recht einfach auf ein Onlinekonto umstellen. Unsere Checkliste zur Kontoführung online beschreibt in fünf Schritten, wie das geht.
Darf die Bank mein Basiskonto einfach kündigen?
Ja, im Einzelfall sind Banken berechtigt, Basiskonten zu kündigen. Sie müssen dies aber schriftlich begründen. Möglich ist das aus folgenden Gründen:
- Auf Ihrem Basiskonto sind innerhalb von zwei Jahren weder Geldeingänge noch -ausgänge zu verzeichnen, sodass die Bank sicher sein kann, dass sie die Kontoführungskosten nicht bekommt.
- Sie erfüllen nicht mehr die Voraussetzungen für das Basiskonto, zum Beispiel weil Ihre Duldung ausläuft.
- Sie haben bereits ein anderes Konto, das Sie genauso nutzen können.
- Sie haben eine Straftat zum Nachteil der Bank oder eines ihrer Mitarbeiter begangen.
- Sie sind mit dem Kontoführungsentgelt mehr als drei Monate in Verzug und der Betrag übersteigt 100 Euro.
Die Kündigungsfrist beträgt mindestens zwei Monate.
Habe ich einen Anspruch auf eine Kreditkarte zum Basiskonto?
Nein, einen Anspruch auf eine Kreditkarte haben Sie nicht. Die meisten Kreditkartenumsätze rechnen die Anbieter nur einmal im Monat ab, das ist quasi wie ein vierwöchiger Kredit und den gibt es für das Basiskonto nicht. Einige Banken geben aber Prepaid-Kreditkarten aus. Mit denen können Sie nur so viel Geld ausgeben, wie Sie vorher auf die Karte geladen haben (Kontomodelle mit Prepaid-Kreditkarten).
Was ist der Unterschied zum Pfändungsschutzkonto?
Ein Pfändungsschutzkonto („P-Konto“) dient ebenfalls dem normalen Zahlungsverkehr, sorgt jedoch dafür, dass verschuldeten Menschen genug Geld zum Leben bleibt. Bei Kontopfändung bleibt ein Teil der Einkünfte vor Gläubigern sicher: bis zu einem Sockelfreibetrag von 1 330,16 Euro pro Person je Kalendermonat (Stand 1. Juli 2022). Seit 1. Dezember 2021 sind Verbesserungen für das P-Konto in Kraft getreten. Jeder Kontoinhaber hat gegenüber seiner Bank den Anspruch, dass sein Girokonto – also auch das Basiskonto – als P-Konto geführt wird. Es sind aber zwei unterschiedliche Arten von Konten (Special Überschuldung).
Welches Konto muss ich eröffnen, wenn ich ein Konto ohne Schufa-Eintrag haben will?
Gerade für diesen Fall ist das Basiskonto das richtige. Die Bank muss für Sie das Konto eröffnen, auch wenn Sie eine schlechte Schufa haben. Der Gesetzgeber hat das Basiskonto ja gerade auch für die Menschen geschaffen, die bisher kein Konto wegen einer schlechten Schufa bekommen haben. Da das Konto auf Guthabenbasis geführt wird, ist ein Schufa-Eintrag nicht notwendig.
Kommentarliste
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Comdirect bietet kein Basiskonto mehr an. Die Bank verweist auf die teureren Basiskonto-Angebote der Commerzbank.
@ThomThom83: Laut Gesetz haben Sie nur einen Anspruch auf ein Basiskonto. Sollte die Bank auf eine Kündigungsbestätigung bestehen, könnten Sie so vorgehen: Sie kündigen Ihr altes Basiskonto nicht sofort sondern zum 01.01.2022 oder zum 01.02.2022 und lassen sich die Kündigung von Ihrer alten Bank bestätigen und suchen sich dann eine neue Bank. Sollte es hierbei dann zu Problemen kommen, sollten Sie sich direkt bei der BaFin beschweren.
Ich möchte mein Basiskonto wechseln, da ich monatlich bei der örtlichen Sparkasse zwischen 13 und 16€ an Gebühren zahle (jeder Geschäftsvorfall kostet 0,20€ plus Kontoführungsgebühr) . Allerdings ist dieser Wechsel gar nicht so einfach, viele Banken machen es dem Kunden unnötig schwer.
So wird etwa recht oft verlangt das ich das alte Konto schon gekündigt haben muss, also aktuell ohne Konto darstehen muss ehe man bereit ist ein Konto zu eröffnen. Oder es wird eine Kündigungsbestätigung der aktuellen Bank verlangt - die gibt es aber nicht weil ich mein Konto ohne Einhaltung einer Frist kündigen kann.
Neulich hieß es sogar ich hätte schon drei Basiskonten...
SInd diese "Spielchen" denn zulässig und lohnt sich der Aufwand einer Beschwerde bei der BaFIn in solchen Fällen?