
Seit gut vier Jahren hat jeder das Recht auf ein Girokonto.
Das Basiskonto soll jedem Menschen ermöglichen, Überweisungen und Daueraufträge zu tätigen und mit der Girocard zu bezahlen. Alle Banken müssen mitmachen – und es geht ohne Schufa. Der Test von 128 Banken und 203 Kontomodellen zeigt: Wer arm ist und kein regelmäßiges Einkommen hat, zahlt für ein Girokonto meist viel mehr als Gehalts- und Rentenempfänger – über 200 Euro kostet die Kontoführung bei den teuersten Banken im Test. In unserem Vergleich Basiskonten finden Sie günstigere Konten.
Basiskonten – so kräftig langen die Banken zu
Die gute Nachricht: Alle Menschen, auch die ohne ein geregeltes Einkommen, haben seit Mitte 2016 per Gesetz Anspruch auf ein Girokonto. Die schlechte Nachricht: Diese Menschen – zum Beispiel Sozialhilfeempfänger, Wohnungslose und Geflüchtete – haben nur Anspruch auf ein Basiskonto und zahlen dafür besonders viel und teilweise mehr als bei unserem ersten Test vor zwei Jahren. Bei den teuersten Banken kostet die Kontoführung für unseren Modellkunden mehr als 200 Euro im Jahr. Das zeigt unser aktueller Vergleich Basiskonten bei 128 Banken.
Tipp: Kostenlose „klassische“ Girokonten, bei denen alle Buchungen inklusive sind, die Girocard nichts kostet und keine Bedingungen zu erfüllen sind, zeigt unser großer Vergleich Girokonto.
Unser Rat
Auswahl. Es gibt für Filialkontoführung keine Gratis-Basiskonto mehr. Günstig sind die Basiskonten der Sparda Südwest mit 12 Euro pro Jahr und der PSD RheinNeckarSaar mit 30 Euro pro Jahr.
Online. Wenn Sie das Basiskonto online führen, ist es bei der Bank im Bistum Essen, der Consorsbank, der DKB, der ING, der Oldenburgische Landesbank und der Sparda Südwest kostenlos. Bei den anderen Banken ist das Onlinekonto oft günstiger, als wenn Sie es in der Filiale führen.
Diese Konto-Kosten sind gestiegen
Teurer sind die Konten, weil vor allem die Kosten für den monatlichen Grundpreis, für Überweisungen per Papier und für die Girocard (Ex-Ec-Karte) gestiegen sind. Bei manchen Banken verteuerten sich sogar mehrere Posten. Die Sparda Baden-Württemberg zum Beispiel erhöhte den monatlichen Grundpreis von 0 Euro auf 5 Euro und verteuerte den Preis pro Papierüberweisung von 0 Euro auf 1,50 Euro. Wir errechnen für die Filialkontoführung einen Jahrespreis von rund 124 Euro. 2019 war das Konto kostenlos. Dabei soll das Basiskonto die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr ermöglichen. Der Inhaber bekommt eine Girocard. In den Jahrespreis für ein Basiskonto haben wir den Grundpreis, die Girocard und typische Buchungen eingerechnet. Wir haben die Preise anhand von Modellfällen ermittelt, einmal Filialkontoführung und einmal Onlinekontoführung. (So haben wir getestet).
Immerhin: Es gibt 38 Banken, bei denen zahlungsschwache Kunden weniger als 100 Euro pro Jahr zahlen. Welche das sind, zeigt unser Vergleich Basiskonten.
Das sind die teuersten Basiskonten
Das teuerste Basiskonto in unserem Test hat die Salzlandsparkasse. Dort kostet das Konto rund 250 Euro unabhängig davon ob es über die Filiale oder Online geführt wird. In unserem Test haben wir weitere zwölf Kontomodelle gefunden, bei denen unser Modellkunde mehr als 200 Euro im Jahr für die Filialkontoführung zahlen muss.*
Eine gesetzliche Definition des Basiskontopreises ist nötig
Banken begründen den hohen Preis meist mit einem Mehraufwand für Beratung und Eröffnung im Vergleich zum herkömmlichen Girokonto. Im Gesetz steht nur, dass der Preis sich an den marktüblichen Entgelten orientieren und angemessen sein sollte.
Der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes Klaus Müller fordert eine gesetzliche Neuregelung. Das derzeitige Gesetz lasse den Banken zu viel Spielraum. Der Anspruch, finanziell schwächeren Verbrauchern Basiskonten unentgeltlich oder zu einem angemessen Entgelt zur Verfügung zu stellen, müsse „klarer und deutlicher verankert werden“.
Der Bundesgerichtshof hat am 30. Juni 2020 gegen die Deutsche Bank geurteilt: Ein monatlicher Grundpreis von 8,99 Euro sowie 1,50 Euro für eine beleghafte Überweisung im Rahmen eines Basiskontos sind zu hoch und damit unwirksam (Az. XI ZR 119/19). Die Preise sollten das durchschnittliche Nutzerverhalten dieser Kontoinhaber angemessen widerspiegeln (mehr in unserer Meldung 9 Euro für Jedermann-Girokonto sind zu viel).
Hier können Kunden Kontogebühren zurückfordern
Kundinnen und Kunden, die ein Basiskonto bei der Deutschen Bank haben, können die bis Ende Juni 2020 gezahlten Kontogebühren in vollem Umfang zurückfordern, so die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW). Da die Entgeltklausel für das Basiskonto unwirksam war, müssten die Kunden für den Zeitraum bis Ende Juni überhaupt keine Kontogebühren mehr zahlen.
Betroffene müssen ihren Anspruch aktiv geltend machen. Sie können hierzu einen Musterbrief der Verbraucherzentrale NRW nutzen. Falls die Deutsche Bank die Erstattung ganz oder teilweise ablehnt, könnten sich Betroffene bei der Verbraucherzentrale NRW beraten lassen. Auch Kunden anderer Banken mit teuren Basiskonto-Entgelten könnten diese dort auf mögliche Erstattungsansprüche prüfen lassen.
Die Bremische Volksbank – der Testverlierer aus dem Jahr 2017 – hatte im vorigen Jahr ganz ohne Urteil reagiert und den Grundpreis im Monat von 8,90 Euro auf 3,90 Euro und den Preis für beleghafte Überweisungen von 3 Euro auf 2 Euro gesenkt. Jetzt stand wieder eine Erhöhung an: Der Grundpreis beträgt jetzt 5,90 Euro und beleghafte Überweisungen 4 Euro. Das ergibt einen Jahrespreis von rund 115 Euro (Filialkonto) bzw. rund 71 Euro (Onlinekonto).
Kontoeröffnung wird selten abgelehnt
Nur in seltenen Fällen darf eine Bank die Eröffnung eines Basiskontos ablehnen (siehe Antworten auf häufige Fragen). Zwischen Juni 2016 – der Einführung der Kontoeröffnungspflicht – und Juni 2018 geschah das bei rund 2,7 Prozent der mehr als 566 000 Anträge (Quelle: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht/Bafin).
Tipp: Wenn Ihnen die Bank die Eröffnung eines Basiskontos verweigert, wenden Sie sich an den Ombudsmann des jeweiligen Bankenverbandes (Übersicht Schlichtungsstellen). Sie können auch vor einem Zivilgericht klagen oder bei der Bafin ein Verwaltungsverfahren beantragen (bafin.de).
*Korrigiert am 21. Dezember 2020
Girokonto, Basiskonto – was ist was?
Steckbrief Basiskonto
- Gesetzlicher Anspruch auf Kontoeröffnung, nur eines pro Person
- Kontoeröffnung mit Ausweisdokument mit Foto: Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltsgestattung, Duldungspapier oder Ankunftsnachweis sowie Postanschrift
- Umfasst nur grundlegende Leistungen wie Barein- und -auszahlung, Überweisung, Lastschrift, Dauerauftrag und Girocard, nicht aber Dispokredit und Kreditkarte
- Kündigung durch die Bank nur aus wichtigem Grund
Steckbrief Girokonto
- Bank entscheidet über die Kontoeröffnung, mehrere sind möglich
- Kontoeröffnung mit: Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Umfasst alle Kontoleistungen, Dispokredit und Kreditkarte sind möglich, Dispohöhe hängt von Gehalts- oder Renteneingang oder Bonität des Kunden ab (Vergleich Girokonten)
- Bank kann jederzeit mit Frist von zwei Monaten kündigen
FAQ – Schufa, Kreditkarte, Pfändungsschutz
Wer kann bei welcher Bank ein Basiskonto eröffnen?
Anspruch auf Abschluss eines Basiskontenvertrags hat jeder, der sich rechtmäßig in der Europäischen Union aufhält. Das gilt für Menschen ohne festen Wohnsitz, für Asylsuchende und Geduldete, aber auch für insolvente Personen und Menschen in einer anderen finanziellen Notlage, für Saisonarbeiter und Austauschstudenten. Der Kunde muss geschäftsfähig sein, also mindestens 18 Jahre alt. Jede Bank, die Girokonten für Verbraucher in Deutschland führt, ist gesetzlich verpflichtet, ein Basiskonto anzubieten – und zwar jedem Menschen unabhängig von seiner sozialen Stellung.
Was muss ich für die Kontoeröffnung tun und welche Unterlagen sind notwendig?
Es gibt für die Eröffnung eines Basiskontos ein zweiseitiges Formular. Das erhalten Sie von der Bank Ihrer Wahl vor Ort, per Post oder können es im Internet herunterladen. Mit dem Antrag geht das Einrichten des Kontos schneller, er ist aber nicht zwingend vorgeschrieben. Die Bank muss Ihnen bestätigen, dass sie den Antrag bekommen hat. Damit die Bank Ihre Identität prüfen kann, müssen Sie sich mit einem Dokument ausweisen, auf dem ein Foto von Ihnen ist und die wichtigsten Daten zu Ihrer Person stehen, wie Name, Geburtsdatum und Geburtsort. Als Dokument akzeptiert sind:
- Reisepass,
- Personalausweis,
- Aufenthaltsgestattung,
- Duldungspapier mit Siegel der deutschen Ausländerbehörde,
- Ankunftsnachweis.
Für die Kontoeröffnung genügt es, wenn Sie eine Postanschrift angeben, zum Beispiel von Verwandten, Freunden oder einer Beratungsstelle. Sie müssen an der Adresse nicht gemeldet sein. Wichtig ist aber, dass Sie über diese Adresse erreichbar sind.
Kann eine Bank die Eröffnung eines Basiskontos ablehnen?
Ja, aber nur in seltenen Fällen. Nachdem der Antrag auf Kontoeröffnung gestellt wurde, hat die Bank für eine Entscheidung zehn Tage Zeit. Wenn sie eine Kontoeröffnung ablehnt, muss sie das innerhalb von zehn Tagen tun und begründen. Es gibt folgende Ablehnungsgründe:
- Sie nutzen bereits ein Konto bei einer anderen Bank in Deutschland.
- Sie wurden in den vergangenen drei Jahren wegen einer Straftat gegen die Bank, einen ihrer Mitarbeiter oder Kunden verurteilt.
- Sie hatten bereits ein Basiskonto bei derselben Bank, das Ihnen wegen Zahlungsverzugs oder Nutzung zu verbotenen Zwecken gekündigt wurde.
- Die Bank verstößt mit der Eröffnung des Kontos gegen ihre allgemeinen Sorgfaltspflichten aus dem Geldwäsche- und Kreditwesengesetz.
Wegen einer schlechten Schufa-Auskunft oder einer laufenden Pfändung darf sie die Kontoeröffnung nicht ablehnen.
Kann ich mich gegen eine Ablehnung wehren?
Sie können sich an die für die Bank zuständige Schlichtungsstelle wenden, vor einem Zivilgericht klagen oder bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) ein Verwaltungsverfahren beantragen. Das Verfahren ist für Sie kostenlos.
Die Bafin hat einen Monat Zeit, Ihren Antrag zu prüfen. Wenn sich herausstellt, dass Ihnen das Konto zu Unrecht verwehrt wurde, ordnet sie die Kontoeröffnung an.
Kann ich das Basiskonto auch ohne Filiale führen und alles im Internet regeln?
Ja, das ist bei den meisten Banken möglich – verpflichtet sind die Banken dazu nicht. Die 1822direkt als Direktbanktochter der Frankfurter Sparkasse bietet selbst kein eigenes Basiskonto an, sondern verweist die Kunden an die Filialen der Muttergesellschaft. In unserem Vergleich Basiskonten haben wir neben dem Jahrespreis für die Filial-Kontoführung auch den Preis für die Online-Kontoführung berechnet. Er ist oft merklich niedriger als für das Filialkonto. Bei der Bank im Bistum Essen, der Consorsbank, der DKB, der ING, der Oldenburgische Landesbank und der Sparda-Bank Südwest ist es sogar kostenlos.
Wenn Sie sich die Kontoführung am PC zutrauen, können Sie ein vorhandenes Basiskonto recht einfach auf ein Onlinekonto umstellen. Unsere Checkliste zur Kontoführung online beschreibt in fünf Schritten, wie das geht.
Darf die Bank mein Basiskonto einfach kündigen?
Ja, im Einzelfall sind Banken berechtigt, Basiskonten zu kündigen. Sie müssen dies aber schriftlich begründen. Möglich ist das aus folgenden Gründen:
- Auf Ihrem Basiskonto sind innerhalb von zwei Jahren weder Geldeingänge noch -ausgänge zu verzeichnen, sodass die Bank sicher sein kann, dass sie die Kontoführungskosten nicht bekommt.
- Sie erfüllen nicht mehr die Voraussetzungen für das Basiskonto, zum Beispiel weil Ihre Duldung ausläuft.
- Sie haben bereits ein anderes Konto, das Sie genauso nutzen können.
- Sie haben eine Straftat zum Nachteil der Bank oder eines ihrer Mitarbeiter begangen.
- Sie sind mit dem Kontoführungsentgelt mehr als drei Monate in Verzug und der Betrag übersteigt 100 Euro.
Die Kündigungsfrist beträgt mindestens zwei Monate.
Habe ich einen Anspruch auf eine Kreditkarte zum Basiskonto?
Nein, einen Anspruch auf eine Kreditkarte haben Sie nicht. Die meisten Kreditkartenumsätze rechnen die Anbieter nur einmal im Monat ab, das ist quasi wie ein vierwöchiger Kredit und den gibt es für das Basiskonto nicht. Einige Banken geben aber Prepaid-Kreditkarten aus. Mit denen können Sie nur so viel Geld ausgeben, wie Sie vorher auf die Karte geladen haben (Kontomodelle mit Prepaid-Kreditkarten).
Was ist der Unterschied zum Pfändungsschutzkonto?
Ein Pfändungsschutzkonto („P-Konto“) dient ebenfalls dem normalen Zahlungsverkehr, sorgt jedoch dafür, dass verschuldeten Menschen genug Geld zum Leben bleibt. Bei Kontopfändung bleibt ein Teil der Einkünfte vor Gläubigern sicher: Seit 1. Juli 2019 sind das bis zu einem Sockelfreibetrag von 1 178,59 Euro pro Person je Kalendermonat. Jeder Kontoinhaber hat gegenüber seiner Bank den Anspruch, dass sein Girokonto – also auch das Basiskonto – als P-Konto geführt wird. Es sind aber zwei unterschiedliche Arten von Konten (Special Überschuldung).
Welches Konto muss ich eröffnen, wenn ich ein Konto ohne Schufa-Eintrag haben will?
Gerade für diesen Fall ist das Basiskonto das richtige. Die Bank muss für Sie das Konto eröffnen, auch wenn Sie eine schlechte Schufa haben. Der Gesetzgeber hat das Basiskonto ja gerade auch für die Menschen geschaffen, die bisher kein Konto wegen einer schlechten Schufa bekommen haben. Da das Konto auf Guthabenbasis geführt wird, ist ein Schufa-Eintrag nicht notwendig.
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