Giro­konto wechseln

Test­kommentare zu unseren sechs Testfällen

Wechsel von der Hypo­ver­eins­bank zur ING-Diba

Test­verlauf. Die Test­person wählte den von der ING-Diba empfohlenen Konto­wechsel­service. Sie bekam aber von der Hypo­ver­eins­bank keine Liste der Zahlungs­partner über­mittelt und musste auf die gesetzliche Wechsel­hilfe ausweichen. Im Wechselformular waren viele Kreuze schon gesetzt, der Text nahezu unver­ständlich – selbst für einen ausgebildeten Bank­kaufmann. Die ING-Diba gab keine Rück­meldung, in welcher Phase sich der Konto­wechsel befindet und welche Zahlungs­partner benach­richtigt wurden. Es kam zu kosten­pflichtigen Rück­last­schriften.

Fazit. „Hätte ich alles selbst gemacht, hätte es besser geklappt. Immerhin hat mir die ING-Diba aus Kulanz 50 Euro für die Rück­last­schriften gutgeschrieben.“

Wechsel von der Post­bank zur DKB

Test­verlauf. Die DKB verwies auf ihrer Internetseite direkt auf den digitalen Konto­wechsel­service. Es gab keinen Hinweis, dass es auch eine gesetzliche Kontenwechsel­hilfe gibt. Eine Liste der Zahlungs­partner wurde ange­zeigt, aber nicht für 13 Monate. Insgesamt reibungs­loser Ablauf.

Fazit. „Gute Unterstüt­zung beim ­Konto­wechsel.“

Wechsel von der Berliner Sparkasse zur ING-Diba

Test­verlauf. Die Test­person wählte den von der ING-Diba auf ihrer Internetseite empfohlenen digitalen Konto­wechsel­service. Die Liste der Zahlungs­partner enthielt den Hinweis, welche Partner das Bank­schreiben nicht akzeptieren. Für sie gab es den Brief zum Ausdrucken. Insgesamt ­reibungs­loser Ablauf.

Fazit. „Der Wechsel war recht einfach. Der Aufwand lag unter einer Stunde.“

Wechsel von der Post­bank zur Evangelischen Bank

Test­verlauf. Auf der Internetseite gab es gar keinen Hinweis auf eine Hilfe beim Konto­wechsel. Die Test­person rief bei der Evangelischen Bank an und musste erst darauf hinweisen, dass die Bank per Gesetz verpflichtet ist, Kunden beim Konto­wechsel zu unterstützen. Die Bank schickte darauf­hin das Musterformular komplett ausgefüllt per Post. Die Über­sicht der Zahlungs­partner erhielt die Evangelische Bank von der Post­bank erst nach sieben ­Tagen, zwei Tage vor Schließung des alten Kontos. Die Test­person klärte ­telefo­nisch, wer informiert werden soll. Eine zu frühe Konto­schließung konnte sie durch Telefonate mit der Post­bank verhindern.

Fazit. „Ohne den Bank­mit­arbeiter der Evangelischen Bank wäre der Wechsel schief­gegangen. Er hat das unver­ständliche Formular ausgeglichen.“

Wechsel von der Sparkasse Hannover zur DKB

Test­verlauf. Die DKB verwies auf ihrer Internetseite direkt auf den digitalen Konto­wechsel­service. Es gab keinen Hinweis, dass es auch eine gesetzliche Kontenwechsel­hilfe gibt. Die Liste der Zahlungs­partner wurde ange­zeigt, aber ohne Angabe über welchen ­Zeitraum. Es gab eine Anleitung zur Änderung der Konto­daten bei Amazon und Paypal. Reibungs­loser Ablauf.

Fazit. „Angenehmer Neben­effekt: Ich habe einen guten Über­blick über meine Einnahmen und Ausgaben.“

Wechsel von der Sparkasse Main­franken Würzburg zur Triodos Bank

Test­verlauf. Die Triodos Bank verwies auf ihrer Internetseite direkt auf den digitalen Konto­wechsel­service. Es gab auch einen Hinweis auf die gesetzliche Kontenwechsel­hilfe. Eine Liste der Zahlungs­partner wurde ange­zeigt. Die Triodos Bank verschickte die Briefe. Sie gab den Hinweis, dass altes und neues Konto eine Zeit lang parallel geführt werden sollten und der Frei­stellungs­auftrag reduziert werden kann. Reibungs­loser Ablauf.

Fazit. „Gute Unterstüt­zung beim Konto­wechsel.“

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 26.08.2024 um 15:59 Uhr
    Bankeigener Kontowechselservice

    @alle: Bitte lassen Sie sich von den Ausführungen von Maureen.E nicht irritieren. Das Ausfüllen des Fragebogens zur Nutzung des gesetzlich vorgeschriebenen Kontowechselservice ist mühselig und kompliziert.
    Wer diesen Weg scheut und den bankeigenen, zusätzlichen Wechselservice nutzt, sollte genau checken, ob der Umzug der Daueraufträge wunschgemäß geklappt hat.

  • Maureen.E am 26.08.2024 um 13:31 Uhr
    @Stiftung Warentest zu Antwort von 11:48 Uhr

    Wie ich soeben in Ihrer E-Mail geantwortet habe, geht es um die Rechtsgrundlage für Ihre Behauptung, dass die gesetzlichen Vorgaben dann nicht gelten! Diese sind Sie noch immer schuldig ;)
    Ihre Behauptung ist schlicht falsch. Siehe: https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/Bank/Kontenwechsel/kontenwechsel_node.html
    Gibt es Ausnahmen von der Verpflichtung zur gesetzlichen Kontenwechselhilfe?
    Nur weil die Bank eigene Prozesse anbietet, kann dadurch nicht das ZAG umgangen werden!
    Nur weil sich eine Bank einem (Agenten) bedient, wie z. B. einem KID (der lt ZAG auch ein Zahlungsdienstleister ist und bei der Bafin eine Erlaubnis braucht), entbindet ihn das nicht von seiner gesetzlichen Pflicht gem. ZKG!
    Rechtsgrundlagen:
    https://www.gesetze-im-internet.de/zag_2018/__1.html Abs. 1 Satz 2 Nr. 8
    Und Abs. 9 (Agenten)
    iVm https://www.gesetze-im-internet.de/zag_2018/__25.html
    Sowie ZKG §§ 20-25
    https://www.gesetze-im-internet.de/zkg/BJNR072010016.html#BJNR072010016BJNG000500000
    Und nun?

  • Maureen.E am 26.08.2024 um 12:03 Uhr
    Bitte Rechtsgrundlage nennen.

    Sie schreiben:
    "Viele Kredit­institute bieten zusätzlich einen eigenen, einfacheren Konto­wechsel­service an. Das komplizierte Formular entfällt, aber die gesetzlichen Vorgaben gelten nicht."
    Wo steht das? Ich habe nämlich bisher nach einer Rechtsgrundlage gesucht, die die Banken berechtigt, den Wechselservice an Dritte zu übertragen.
    Gesetzeslücke, da Banken anscheinend nicht verpflichtet sind, sich eine Genehmigung als Kontoinformationsdienst bei der BaFin zu holen? Die Gesetzeslage finde ich völlig unklar, zumindest aber unübersichtlich. Denn die Banken sind ja laut ZKG zur Wechselhilfe verpflichtet. Dann müssen sie gesetzlich auch "automatisch" hierzu legitimiert sein. Die Genehmigung könnte vielleicht in der Zulassung als Kreditinstitut inkludiert sein? Nur, wo ist das geregelt? Evtl. im ZAG ?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 26.08.2024 um 11:48 Uhr
    Bankeigener Kontowechselservice

    @Maureen.E: Neben dem gesetzlich vorgeschriebenen, recht komplizierten Kontowechselservice bieten die Kredit­institute zusätzlich einen eigenen, einfacheren Kontowechselservice an. Das komplizierte Formular nach dem Zahlungskontengesetz entfällt hier zwar, aber die gesetzlichen Vorgaben gelten dann ebenfalls nicht mehr.
    Wer den bankeigenen, einfachen Kontowechsel-Service nutzt, muss also genau kontrollieren, ob der Wechselservice auch alle Aufträge so behandelt, wie gedacht.

  • Maureen.E am 26.08.2024 um 11:47 Uhr
    Nachtrag zu meinem vorigen Kommentar

    Das Musterformular ist eine Katastrophe. Nicht verbraucherfreundlich formuliert. Die Juristen können anscheinend nicht anders. :(
    Aber man sollte es dennoch richtig lesen ;) Dann muss sich Stiftung Warentest auch nicht wundern, wenn die Daten auch an "Geschäfte, in denen der Tester mit Girocard und Unter­schrift bezahlt hatte." übermittelt werden ;)
    Da wurde wohl versäumt, das Formular korrekt auszufüllen.
    Schade, dass hier nicht sorgfältig vorgegangen wurde und zu Irritationen und auch Falschauskünften führt.