Wechsel von der Hypovereinsbank zur ING-Diba
Testverlauf. Die Testperson wählte den von der ING-Diba empfohlenen Kontowechselservice. Sie bekam aber von der Hypovereinsbank keine Liste der Zahlungspartner übermittelt und musste auf die gesetzliche Wechselhilfe ausweichen. Im Wechselformular waren viele Kreuze schon gesetzt, der Text nahezu unverständlich – selbst für einen ausgebildeten Bankkaufmann. Die ING-Diba gab keine Rückmeldung, in welcher Phase sich der Kontowechsel befindet und welche Zahlungspartner benachrichtigt wurden. Es kam zu kostenpflichtigen Rücklastschriften.
Fazit. „Hätte ich alles selbst gemacht, hätte es besser geklappt. Immerhin hat mir die ING-Diba aus Kulanz 50 Euro für die Rücklastschriften gutgeschrieben.“
Wechsel von der Postbank zur DKB
Testverlauf. Die DKB verwies auf ihrer Internetseite direkt auf den digitalen Kontowechselservice. Es gab keinen Hinweis, dass es auch eine gesetzliche Kontenwechselhilfe gibt. Eine Liste der Zahlungspartner wurde angezeigt, aber nicht für 13 Monate. Insgesamt reibungsloser Ablauf.
Fazit. „Gute Unterstützung beim Kontowechsel.“
Wechsel von der Berliner Sparkasse zur ING-Diba
Testverlauf. Die Testperson wählte den von der ING-Diba auf ihrer Internetseite empfohlenen digitalen Kontowechselservice. Die Liste der Zahlungspartner enthielt den Hinweis, welche Partner das Bankschreiben nicht akzeptieren. Für sie gab es den Brief zum Ausdrucken. Insgesamt reibungsloser Ablauf.
Fazit. „Der Wechsel war recht einfach. Der Aufwand lag unter einer Stunde.“
Wechsel von der Postbank zur Evangelischen Bank
Testverlauf. Auf der Internetseite gab es gar keinen Hinweis auf eine Hilfe beim Kontowechsel. Die Testperson rief bei der Evangelischen Bank an und musste erst darauf hinweisen, dass die Bank per Gesetz verpflichtet ist, Kunden beim Kontowechsel zu unterstützen. Die Bank schickte daraufhin das Musterformular komplett ausgefüllt per Post. Die Übersicht der Zahlungspartner erhielt die Evangelische Bank von der Postbank erst nach sieben Tagen, zwei Tage vor Schließung des alten Kontos. Die Testperson klärte telefonisch, wer informiert werden soll. Eine zu frühe Kontoschließung konnte sie durch Telefonate mit der Postbank verhindern.
Fazit. „Ohne den Bankmitarbeiter der Evangelischen Bank wäre der Wechsel schiefgegangen. Er hat das unverständliche Formular ausgeglichen.“
Wechsel von der Sparkasse Hannover zur DKB
Testverlauf. Die DKB verwies auf ihrer Internetseite direkt auf den digitalen Kontowechselservice. Es gab keinen Hinweis, dass es auch eine gesetzliche Kontenwechselhilfe gibt. Die Liste der Zahlungspartner wurde angezeigt, aber ohne Angabe über welchen Zeitraum. Es gab eine Anleitung zur Änderung der Kontodaten bei Amazon und Paypal. Reibungsloser Ablauf.
Fazit. „Angenehmer Nebeneffekt: Ich habe einen guten Überblick über meine Einnahmen und Ausgaben.“
Wechsel von der Sparkasse Mainfranken Würzburg zur Triodos Bank
Testverlauf. Die Triodos Bank verwies auf ihrer Internetseite direkt auf den digitalen Kontowechselservice. Es gab auch einen Hinweis auf die gesetzliche Kontenwechselhilfe. Eine Liste der Zahlungspartner wurde angezeigt. Die Triodos Bank verschickte die Briefe. Sie gab den Hinweis, dass altes und neues Konto eine Zeit lang parallel geführt werden sollten und der Freistellungsauftrag reduziert werden kann. Reibungsloser Ablauf.
Fazit. „Gute Unterstützung beim Kontowechsel.“
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@alle: Bitte lassen Sie sich von den Ausführungen von Maureen.E nicht irritieren. Das Ausfüllen des Fragebogens zur Nutzung des gesetzlich vorgeschriebenen Kontowechselservice ist mühselig und kompliziert.
Wer diesen Weg scheut und den bankeigenen, zusätzlichen Wechselservice nutzt, sollte genau checken, ob der Umzug der Daueraufträge wunschgemäß geklappt hat.
Wie ich soeben in Ihrer E-Mail geantwortet habe, geht es um die Rechtsgrundlage für Ihre Behauptung, dass die gesetzlichen Vorgaben dann nicht gelten! Diese sind Sie noch immer schuldig ;)
Ihre Behauptung ist schlicht falsch. Siehe: https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/Bank/Kontenwechsel/kontenwechsel_node.html
Gibt es Ausnahmen von der Verpflichtung zur gesetzlichen Kontenwechselhilfe?
Nur weil die Bank eigene Prozesse anbietet, kann dadurch nicht das ZAG umgangen werden!
Nur weil sich eine Bank einem (Agenten) bedient, wie z. B. einem KID (der lt ZAG auch ein Zahlungsdienstleister ist und bei der Bafin eine Erlaubnis braucht), entbindet ihn das nicht von seiner gesetzlichen Pflicht gem. ZKG!
Rechtsgrundlagen:
https://www.gesetze-im-internet.de/zag_2018/__1.html Abs. 1 Satz 2 Nr. 8
Und Abs. 9 (Agenten)
iVm https://www.gesetze-im-internet.de/zag_2018/__25.html
Sowie ZKG §§ 20-25
https://www.gesetze-im-internet.de/zkg/BJNR072010016.html#BJNR072010016BJNG000500000
Und nun?
Sie schreiben:
"Viele Kreditinstitute bieten zusätzlich einen eigenen, einfacheren Kontowechselservice an. Das komplizierte Formular entfällt, aber die gesetzlichen Vorgaben gelten nicht."
Wo steht das? Ich habe nämlich bisher nach einer Rechtsgrundlage gesucht, die die Banken berechtigt, den Wechselservice an Dritte zu übertragen.
Gesetzeslücke, da Banken anscheinend nicht verpflichtet sind, sich eine Genehmigung als Kontoinformationsdienst bei der BaFin zu holen? Die Gesetzeslage finde ich völlig unklar, zumindest aber unübersichtlich. Denn die Banken sind ja laut ZKG zur Wechselhilfe verpflichtet. Dann müssen sie gesetzlich auch "automatisch" hierzu legitimiert sein. Die Genehmigung könnte vielleicht in der Zulassung als Kreditinstitut inkludiert sein? Nur, wo ist das geregelt? Evtl. im ZAG ?
@Maureen.E: Neben dem gesetzlich vorgeschriebenen, recht komplizierten Kontowechselservice bieten die Kreditinstitute zusätzlich einen eigenen, einfacheren Kontowechselservice an. Das komplizierte Formular nach dem Zahlungskontengesetz entfällt hier zwar, aber die gesetzlichen Vorgaben gelten dann ebenfalls nicht mehr.
Wer den bankeigenen, einfachen Kontowechsel-Service nutzt, muss also genau kontrollieren, ob der Wechselservice auch alle Aufträge so behandelt, wie gedacht.
Das Musterformular ist eine Katastrophe. Nicht verbraucherfreundlich formuliert. Die Juristen können anscheinend nicht anders. :(
Aber man sollte es dennoch richtig lesen ;) Dann muss sich Stiftung Warentest auch nicht wundern, wenn die Daten auch an "Geschäfte, in denen der Tester mit Girocard und Unterschrift bezahlt hatte." übermittelt werden ;)
Da wurde wohl versäumt, das Formular korrekt auszufüllen.
Schade, dass hier nicht sorgfältig vorgegangen wurde und zu Irritationen und auch Falschauskünften führt.