Giro­konto wechseln Wie gut klappt der Umzugs­service?

Giro­konto wechseln - Wie gut klappt der Umzugs­service?

© Stiftung Warentest / René Reichelt

„Konto­umzug in weniger als 10 Minuten“ oder „ohne Aufwand wechseln“. So oder ähnlich versuchen Banken, Kunden einen Wechsel des Giro­kontos schmack­haft zu machen. Wir haben ausprobiert, wie bequem der Konto­umzug wirk­lich ist – und wie lange er dauert. Sechs Kunden haben im Auftrag der Stiftung Warentest ein neues Online-Giro­konto eröffnet und den Wechsel­service ausprobiert. Nur bei vier Testern klappte das einigermaßen gut.

Alte und neue Bank müssen zusammen­arbeiten

Mehr als die Hälfte der Bundes­bürger weiß nicht, dass sie seit andert­halb Jahren beim Konto­wechsel auf die Unterstüt­zung der Bank pochen können – egal, ob sie Online- oder Filial­bank­kunde sind. Seit September 2016 sind alte und neue Bank verpflichtet zusammen­zuarbeiten, damit der Konto­wechsel für den Kunden einfacher wird und schneller geht. Für diese gesetzliche Kontenwechsel­hilfe muss die bisherige Bank eine Über­sicht aller Buchungen der letzten 13 Monate liefern, die künftige Bank soll alle Zahlungs­partner von der neuen Konto­verbindung schriftlich unter­richten. Binnen zwölf Geschäfts­tagen soll der Konto­wechsel erledigt sein.

Kompliziertes Formular für Konto­wechsel

Leider hat der Gesetz­geber für die gesetzliche Kontenwechsel­hilfe ein völlig unver­ständliches Formular entwickelt – das fand auch einer unser Tester, der selbst ein ausgebildeter Bank­kaufmann ist. Auf mindestens drei Papier­seiten gibt es für die Bank­kunden in drei Abschnitten über 50 Möglich­keiten, Kreuze zu setzen, damit alte Bank und neue Bank Daten austauschen und die Zahlungs­vorgänge über­tragen können. Viele Kredit­institute bieten zusätzlich einen eigenen Konto­wechsel­service an. Der ist einfacher. Das komplizierte Formular entfällt und die gesetzlichen Vorgaben gelten nicht. Hier läuft alles digital.

Das bietet unser Test Giro­konto wechseln

Hintergründe. Wir erklären, welche gesetzlichen Regeln für den Konto­wechsel gelten, wie alte und neue Bank zusammen­arbeiten müssen und welche Rechte Bank­kunden haben, wenn etwas schief­geht.

Testbe­richt. Wir haben sechs Kunden beim Wechsel begleitet. Sie hatten ihre Online­konten bei den Sparkassen in Berlin, Hannover und Main­franken Würzburg, der Post­bank sowie der Hypo­ver­eins­bank. Sie haben neue Konten bei der ING-Diba, der DKB, der Evangelischen Bank und der Triodos Bank eröffnet. Unser Test zeigt, wie gut der Umzug in der Praxis klappt – und deckt Unterschiede zwischen dem gesetzlichen Wechsel­service und bankenspezi­fischen Varianten auf. Tipp: Preise von über 400 Giro­konto-Modellen zeigt unser Girokonto-Vergleich.

Anleitung. In sechs Schritten beschreiben wir den ideal­typischen Ablauf eines Konto­umzugs – und sagen, wo Wechselwil­lige besonders gut aufpassen müssen.

Heft-Artikel. Sie erhalten Zugriff auf das PDF zur Unter­suchung aus Finanztest 5/2018.

Post­bank, Hypo­ver­eins­bank und drei Sparkassen im Test

Finanztest hat sechs Kunden beim Wechsel begleitet. Sie hatten ihre Online­konten bei den Sparkassen in Berlin, Hannover und Main­franken Würzburg, der Post­bank sowie der Hypo­ver­eins­bank. Sie haben neue Konten bei der ING-Diba, der DKB, der Evangelischen Bank und der Triodos Bank eröffnet. Die wichtigsten Ergeb­nisse unseres Tests: Wer die gesetzliche Kontenwechsel­hilfe nutzt, muss mit Komplikationen rechnen. Der bank­eigene digitale Konto­wechsel­service dagegen verlief nahezu reibungs­los. Aber auch er ist keine Garantie für gutes Gelingen, wie unser Test zeigt.

Zwei Banken mit gutem Service

Selbst wenn mit dem bank­eigenen digitalen Service nicht alles glatt läuft, fällt der Konto­umzug damit leichter und geht schneller. Aber unsere Tester stießen auf einige Hürden und Auffälligkeiten:

  • Dauer­aufträge. Der Konto­wechsel­service bei einer Bank vermittelte anfangs den Eindruck, dass auch Dauer­aufträge auto­matisch über­tragen werden können. Als sie dann aber in der Liste der zu benach­richtigenden Zahlungs­partner nicht mehr auftauchten, griff unsere Test­person zum Telefon und erfuhr, dass das „ein Fehler im Programm ist“ und sie Dauer­aufträge bei der alten Bank löschen und bei der neuen Bank selbst einrichten muss.
  • Konto­kündigung. Das Schreiben für die Kündigung des alten Giro­kontos musste die Test­person im oben genannten Fall selbst erstellen. Das ist bei anderen Banken Bestand­teil ihres Wechsel­services. Gut war, dass die Bank bereits eine Liste von Zahlungs­empfängern erstellte, die aus ihrer Sicht nicht informiert werden mussten, da sie nicht regel­mäßig Geld bekamen. Bei einer Banken-Konstellation klappte der Wechsel besonders gut. Hier empfahl die neue Bank unserem Tester zum Beispiel, altes und neues Konto eine Weile parallel bestehen zu lassen und schickte das Kündigungs­schreiben für das alte Konto per E-Mail zum Ausdrucken und Versenden per Post, inklusive eines Hinweises, dass der Frei­stellungs­auftrag bei der alten Bank reduziert werden kann.
  • Unter­schrift. Die Bank verwies auch auf Zahlungs­empfänger, die ihre Anschreiben der Bank voraus­sicht­lich nicht akzeptieren würden, womöglich deshalb, weil im Zuge des Konto­wechsels keine Kunden­unter­schrift erstellt wird. Zwei andere Banken lassen Kunden eine Unter­schrift erzeugen: per Maus am PC oder mit dem Finger auf dem Smartphone. Das war für unsere Test­person gewöhnungs­bedürftig. Sie brauchte mehrere Versuche, bis sie mit dem Resultat zufrieden war.
  • Zeitraum. Unklar war in einem unserer sechs Testfälle, welchen Zeitraum die ange­zeigten Buchungen umfassen.
  • Liste der Zahlungs­empfänger. Hilf­reich war für die Test­person, dass zwei Banken eine über­sicht­liche Liste erstellten, wen sie über das neue Konto informieren.

Probleme mit Liste der Zahlungs­partner

In einem Fall verlief der Wechsel recht chaotisch. Unser Tester wählte zunächst den digitalen Service, bekam aber statt einer Liste der Zahlungs­partner eine Fehler­meldung – auch beim zweiten Anlauf. Nach telefo­nischer Auskunft der neuen Bank unterstützte die alte Bank die tech­nisch notwendige HBCI-Schnitt­stelle nicht – einen Stan­dard für die sichere Über­tragung von sensiblen Daten zwischen Banken. Deshalb sei der digitale Service nicht möglich und es müsse die gesetzliche Hilfe genutzt werden.

Informationen ohne Abstimmung

Eine Bank informierte ohne Abstimmung mit dem Tester alle möglichen Zahlungs­partner über das neue Konto, darunter auch solche, die es gar nicht mehr gab und die es nicht hätten wissen müssen, zum Beispiel Geschäfte, in denen der Tester mit Girocard und Unter­schrift bezahlt hatte. Ein wichtiger Zahlungs­partner wurde gar nicht, zwei andere nicht recht­zeitig benach­richtigt, um laufende monatliche Abbuchungen noch zu korrigieren. So kam es zu Rück­last­schriften und Gebühren. Die reklamierte der Tester und bekam von der Bank aus Kulanz 50 Euro gutgeschrieben – als Erstattung und Ausgleich dafür, dass er selbst tätig werden musste, um alles gerade­zurücken.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 26.08.2024 um 15:59 Uhr
    Bankeigener Kontowechselservice

    @alle: Bitte lassen Sie sich von den Ausführungen von Maureen.E nicht irritieren. Das Ausfüllen des Fragebogens zur Nutzung des gesetzlich vorgeschriebenen Kontowechselservice ist mühselig und kompliziert.
    Wer diesen Weg scheut und den bankeigenen, zusätzlichen Wechselservice nutzt, sollte genau checken, ob der Umzug der Daueraufträge wunschgemäß geklappt hat.

  • Maureen.E am 26.08.2024 um 13:31 Uhr
    @Stiftung Warentest zu Antwort von 11:48 Uhr

    Wie ich soeben in Ihrer E-Mail geantwortet habe, geht es um die Rechtsgrundlage für Ihre Behauptung, dass die gesetzlichen Vorgaben dann nicht gelten! Diese sind Sie noch immer schuldig ;)
    Ihre Behauptung ist schlicht falsch. Siehe: https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/Bank/Kontenwechsel/kontenwechsel_node.html
    Gibt es Ausnahmen von der Verpflichtung zur gesetzlichen Kontenwechselhilfe?
    Nur weil die Bank eigene Prozesse anbietet, kann dadurch nicht das ZAG umgangen werden!
    Nur weil sich eine Bank einem (Agenten) bedient, wie z. B. einem KID (der lt ZAG auch ein Zahlungsdienstleister ist und bei der Bafin eine Erlaubnis braucht), entbindet ihn das nicht von seiner gesetzlichen Pflicht gem. ZKG!
    Rechtsgrundlagen:
    https://www.gesetze-im-internet.de/zag_2018/__1.html Abs. 1 Satz 2 Nr. 8
    Und Abs. 9 (Agenten)
    iVm https://www.gesetze-im-internet.de/zag_2018/__25.html
    Sowie ZKG §§ 20-25
    https://www.gesetze-im-internet.de/zkg/BJNR072010016.html#BJNR072010016BJNG000500000
    Und nun?

  • Maureen.E am 26.08.2024 um 12:03 Uhr
    Bitte Rechtsgrundlage nennen.

    Sie schreiben:
    "Viele Kredit­institute bieten zusätzlich einen eigenen, einfacheren Konto­wechsel­service an. Das komplizierte Formular entfällt, aber die gesetzlichen Vorgaben gelten nicht."
    Wo steht das? Ich habe nämlich bisher nach einer Rechtsgrundlage gesucht, die die Banken berechtigt, den Wechselservice an Dritte zu übertragen.
    Gesetzeslücke, da Banken anscheinend nicht verpflichtet sind, sich eine Genehmigung als Kontoinformationsdienst bei der BaFin zu holen? Die Gesetzeslage finde ich völlig unklar, zumindest aber unübersichtlich. Denn die Banken sind ja laut ZKG zur Wechselhilfe verpflichtet. Dann müssen sie gesetzlich auch "automatisch" hierzu legitimiert sein. Die Genehmigung könnte vielleicht in der Zulassung als Kreditinstitut inkludiert sein? Nur, wo ist das geregelt? Evtl. im ZAG ?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 26.08.2024 um 11:48 Uhr
    Bankeigener Kontowechselservice

    @Maureen.E: Neben dem gesetzlich vorgeschriebenen, recht komplizierten Kontowechselservice bieten die Kredit­institute zusätzlich einen eigenen, einfacheren Kontowechselservice an. Das komplizierte Formular nach dem Zahlungskontengesetz entfällt hier zwar, aber die gesetzlichen Vorgaben gelten dann ebenfalls nicht mehr.
    Wer den bankeigenen, einfachen Kontowechsel-Service nutzt, muss also genau kontrollieren, ob der Wechselservice auch alle Aufträge so behandelt, wie gedacht.

  • Maureen.E am 26.08.2024 um 11:47 Uhr
    Nachtrag zu meinem vorigen Kommentar

    Das Musterformular ist eine Katastrophe. Nicht verbraucherfreundlich formuliert. Die Juristen können anscheinend nicht anders. :(
    Aber man sollte es dennoch richtig lesen ;) Dann muss sich Stiftung Warentest auch nicht wundern, wenn die Daten auch an "Geschäfte, in denen der Tester mit Girocard und Unter­schrift bezahlt hatte." übermittelt werden ;)
    Da wurde wohl versäumt, das Formular korrekt auszufüllen.
    Schade, dass hier nicht sorgfältig vorgegangen wurde und zu Irritationen und auch Falschauskünften führt.