
Bildschirmfoto. Damit der Schnappschuss sich als Beweismaterial eignet, müssen wichtige Infos drauf sein. © shutterstock / strike009, Stiftung Warentest (M)
Wer im Internet beleidigt wird oder digitale Gewalt erfährt, kann dagegen vorgehen. Dazu braucht es Beweise. Wir erklären, wie das mit Screenshots rechtssicher geht.
Jeder, der regelmäßig durch Kommentarspalten scrollt, kennt es: Menschen pöbeln hemmungslos nach rechts und links, gegen Bevölkerungsgruppen ebenso wie gegen Politikerinnen, Promis und Privatpersonen. Sie scheinen zu glauben, ihr Verhalten habe keine Konsequenzen. Aber das Internet ist kein rechtsfreier Raum.
Online-Plattformen sind verpflichtet, rechtswidrige Inhalte zu löschen. Das schreibt das EU-Gesetz über digitale Dienste vor. Wenn Nutzerinnen und Nutzer eine Straftat vermuten, können sie zudem Anzeige bei der Polizei erstatten. Allerdings ist das Internet sehr schnelllebig, und Inhalte sind so schnell wieder gelöscht, wie sie gepostet werden. Das erschwert die Strafverfolgung. Deshalb: Machen Sie als Erstes rechtssichere Bildschirmfotos. Die Stiftung Warentest erklärt, wie Screenshots aussehen müssen, um als Beweismaterial zu taugen.
Sie benötigen:
- Internetzugang
- Handy, Tablet, PC oder Laptop
Schritt 1: Hier drücken
Um einen Screenshot aufzunehmen, müssen Sie bei den meisten Smartphones und Tablets die Laut- oder Leiser-Taste gleichzeitig mit dem den An/Aus-Knopf oder Home-Button drücken. Am PC oder Laptop geht es je nach Modell mit den Tastenkombinationen Windows-Taste + Druck oder Cmd + Shift + 3.
Achtung: Machen Sie keine Screenshots von kinder- und jugendpornografischen Inhalten: Besitz und Verbreitung sind strafbar. Wenden Sie sich direkt an die Polizei!
Schritt 2: Das muss zu sehen sein
Damit Screenshots als Beweismaterial taugen, muss neben dem mutmaßlich strafbaren Inhalt Folgendes erkennbar sein:
- Name oder Benutzername der Person.
- Um welche Plattform es sich handelt.
- Die Internetadresse, die sogenannte URL.
- Der Kontext, in dem der Inhalt gepostet wurde. Das kann zum Beispiel das Bild sein, auf welches sich ein Kommentar bezieht.
- Datum und Uhrzeit. Wenn das Datum nicht angezeigt wird, sichern Sie zumindest die Zeitangabe des Geräts. Nutzerinnen und Nutzer von Chrome oder Microsoft Edge-Browsern können die Erweiterung Atomshot verwenden, um eine Kopie der Seite abzuspeichern. Damit werden das Datum, die genaue Uhrzeit und die URL festgehalten. Alternativ können Sie auch mit der Wayback Machine eine Kopie einer Website abspeichern.
Das alles ist oft nicht in einem Foto zu erfassen. Machen Sie so viele Aufnahmen wie nötig. Kopieren Sie die URL. Falls das Nutzerprofil des mutmaßlichen Täters sichtbar ist, dokumentieren Sie dieses ebenfalls mit Screenshots und speichern die URL.
Schritt 3: Speichern und Hilfe holen
Speichern Sie die Screenshots und bearbeiten Sie die Bilder im Nachhinein nicht mehr. Die URL können Sie zum Beispiel in einem Textdokument abspeichern. Jetzt können Sie bei der Plattform eine Löschanfrage stellen. Wenn Sie eine Straftat vermuten, können Sie Anzeige erstatten. Das geht persönlich auf der Polizeiwache oder per Online-Anzeige.
Weitere Unterstützung finden Sie bei Beratungsstellen wie der Organisation HateAid. Diese setzt sich gegen Hass und Hetze im Internet ein und berät Betroffene.
Tipp: Im Internet geht vieles nicht mit rechten Dingen zu. Die Stiftung Warentest erklärt, wie Sie „Dark Patterns“ erkennen können und welchen Sammelklagen gegen X, Tiktok und Meta sich Verbraucherinnen und Verbraucher anschließen können.
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- Autos können persönlich in der Zulassungsstelle oder online zugelassen werden. Eine neue Verordnung vereinfacht die Online-Zulassung. Das müssen Sie wissen.
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- Ihre Mobilfunknummer gehört Ihnen. Wenn Sie den Anbieter wechseln, haben Sie einen Rechtsanspruch, sie mitzunehmen. Das gilt auch für Prepaid-Tarife. So gehen Sie vor.
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- Halter müssen ihren Hund für die Hundesteuer anmelden. Je nach Wohnort und Hunderasse gelten verschiedene Steuersätze – und sind unterschiedliche Ämter zuständig.
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Wichtiger als Screenshots, die man auch fälschen könnte, finde ich die Archivierung durch dritte Internetdienste, z.B. das Internet Archive: https://archive.org oder auch https://archive.is.
Es gibt auch einen deutschen Dienst, der sich insbesondere auf die Rechtssicherheit konzentrieren will: https://www.netzbeweis.com/
Da bin ich aber jetzt gespannt darauf, ob der Kommentar mit dem Titel "Ein kleines Experiment" nach der Prüfung veröffentlicht wird oder den Nagel auf den Kopf trifft, wie man das ugs. formuliert.
Ich habe vor rund 10 Jahren einmal einen kleinen (und damit nicht repräsentativen) Test gemacht und einen identischen Kommentar zum gleichen Thema auf fünf verschiedenen Plattformen bzw. Internetportalen gepostet.
Entschuldigung, das ist jetzt nicht ganz richtig. Ich habe es versucht, denn nur auf vier von diesen fünf Plattformen/Portalen wurde der Kommentar veröffentlicht bzw. freigegeben. Von einem Portal bekam ich eine Antwort, dass der Kommentar gegen die "Forenrichtlinien" bzw. die "Netiquette" verstoßen würde, das aber ausgerechnet von dem Portal einer Zeitung, die ansonsten keinerlei Probleme damit hat, Geringverdiener gegen Arbeitslose aufzuhetzen und Migranten zu diffamieren bzw. für fast alles verantwortlich zu machen, was in diesem demokratischen und sozialen Land schiefläuft.
Ist das etwa kein Hass? Der Hass ist nur wesentlich subtiler und unterschwelliger verbal verpackt, weil der sprachliche Duktus gehobener ist.
Meinungsfreiheit ist in einer Demokratie ein äußerst hohes Gut. Was ist, wenn die Kritik berechtigt ist? Darf man sie dann nicht mehr äußern, weil die Ausdrucksweise "derb" und die Wortwahl vulgär sind?
Der Kabarettist G. Schramm formulierte dies mit einem Jahrhunderte alten Zitat: "Die Vernunft kann sich mit größerer Wucht dem Bösen entgegenstellen, wenn der Zorn ihr dienstbar zur Hand geht." Mit wohlfeilen Sonntagsreden löst man keine Probleme. Damit schürt man genau den Hass, den viele "demokratische" Repräsentanten angeblich bekämpfen wollen.
Beim DSA geht es nicht darum, Persönlichkeitsverletzungen, Verleumdungen, Tatsachenbehauptungen/Lügen zu bekämpfen. Das war auch schon vorher verboten. Es spielt nämlich keine Rolle, ob es sich um einen analogen oder digitalen Raum handelt. Es geht darum, unliebsame Meinungen zu unterbinden und das möglichst schon im Vorfeld. In der ehemaligen DDR hatten die Bürger auch eine Schere im Kopf, direkte Zensur von oben herab gab es nur sehr selten.