Gewusst wie Mit Screen­shots Beweise sichern

Gewusst wie - Mit Screen­shots Beweise sichern

Bild­schirmfoto. Damit der Schnapp­schuss sich als Beweismaterial eignet, müssen wichtige Infos drauf sein. © shutterstock / strike009, Stiftung Warentest (M)

Wer im Internet beleidigt wird oder digitale Gewalt erfährt, kann dagegen vorgehen. Dazu braucht es Beweise. Wir erklären, wie das mit Screen­shots rechts­sicher geht.

Jeder, der regel­mäßig durch Kommentarspalten scrollt, kennt es: Menschen pöbeln hemmungs­los nach rechts und links, gegen Bevölkerungs­gruppen ebenso wie gegen Politikerinnen, Promis und Privatpersonen. Sie scheinen zu glauben, ihr Verhalten habe keine Konsequenzen. Aber das Internet ist kein rechtsfreier Raum.

Online-Platt­formen sind verpflichtet, rechts­widrige Inhalte zu löschen. Das schreibt das EU-Gesetz über digitale Dienste vor. Wenn Nutze­rinnen und Nutzer eine Straftat vermuten, können sie zudem Anzeige bei der Polizei erstatten. Allerdings ist das Internet sehr schnell­lebig, und Inhalte sind so schnell wieder gelöscht, wie sie gepostet werden. Das erschwert die Straf­verfolgung. Deshalb: Machen Sie als Erstes rechts­sichere Bild­schirmfotos. Die Stiftung Warentest erklärt, wie Screen­shots aussehen müssen, um als Beweismaterial zu taugen.

Sie benötigen:

  • Internet­zugang
  • Handy, Tablet, PC oder Laptop

Schritt 1: Hier drücken

Um einen Screen­shot aufzunehmen, müssen Sie bei den meisten Smartphones und Tablets die Laut- oder Leiser-Taste gleich­zeitig mit dem den An/Aus-Knopf oder Home-Button drücken. Am PC oder Laptop geht es je nach Modell mit den Tasten­kombinationen Wind­ows-Taste + Druck oder Cmd + Shift + 3.

Achtung: Machen Sie keine Screen­shots von kinder- und jugend­pornogra­fischen Inhalten: Besitz und Verbreitung sind strafbar. Wenden Sie sich direkt an die Polizei!

Schritt 2: Das muss zu sehen sein

Damit Screen­shots als Beweismaterial taugen, muss neben dem mutmaß­lich strafbaren Inhalt Folgendes erkenn­bar sein:

  • Name oder Benutzer­name der Person.
  • Um welche Platt­form es sich handelt.
  • Die Internet­adresse, die sogenannte URL.
  • Der Kontext, in dem der Inhalt gepostet wurde. Das kann zum Beispiel das Bild sein, auf welches sich ein Kommentar bezieht.
  • Datum und Uhrzeit. Wenn das Datum nicht ange­zeigt wird, sichern Sie zumindest die Zeit­angabe des Geräts. Nutze­rinnen und Nutzer von Chrome oder Microsoft Edge-Browsern können die Erweiterung Atomshot verwenden, um eine Kopie der Seite abzu­speichern. Damit werden das Datum, die genaue Uhrzeit und die URL fest­gehalten. Alternativ können Sie auch mit der Wayback Machine eine Kopie einer Website abspeichern.

Das alles ist oft nicht in einem Foto zu erfassen. Machen Sie so viele Aufnahmen wie nötig. Kopieren Sie die URL. Falls das Nutzer­profil des mutmaß­lichen Täters sicht­bar ist, dokumentieren Sie dieses ebenfalls mit Screen­shots und speichern die URL.

Schritt 3: Speichern und Hilfe holen

Speichern Sie die Screen­shots und bearbeiten Sie die Bilder im Nach­hinein nicht mehr. Die URL können Sie zum Beispiel in einem Text­dokument abspeichern. Jetzt können Sie bei der Platt­form eine Lösch­anfrage stellen. Wenn Sie eine Straftat vermuten, können Sie Anzeige erstatten. Das geht persönlich auf der Polizei­wache oder per Online-Anzeige.

Weitere Unterstüt­zung finden Sie bei Beratungs­stellen wie der Organisation HateAid. Diese setzt sich gegen Hass und Hetze im Internet ein und berät Betroffene.

Tipp: Im Internet geht vieles nicht mit rechten Dingen zu. Die Stiftung Warentest erklärt, wie Sie „Dark Patterns“ erkennen können und welchen Sammelklagen gegen X, Tiktok und Meta sich Verbrauche­rinnen und Verbraucher anschließen können.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Ascendor am 31.07.2025 um 18:20 Uhr
    Archivierung statt Screenshots

    Wichtiger als Screenshots, die man auch fälschen könnte, finde ich die Archivierung durch dritte Internetdienste, z.B. das Internet Archive: https://archive.org oder auch https://archive.is.
    Es gibt auch einen deutschen Dienst, der sich insbesondere auf die Rechtssicherheit konzentrieren will: https://www.netzbeweis.com/

  • Trentino2017 am 31.07.2025 um 16:37 Uhr
    Ist das jetzt ein Zufall?


    Da bin ich aber jetzt gespannt darauf, ob der Kommentar mit dem Titel "Ein kleines Experiment" nach der Prüfung veröffentlicht wird oder den Nagel auf den Kopf trifft, wie man das ugs. formuliert.

  • Trentino2017 am 31.07.2025 um 16:32 Uhr
    Ein kleines Experiment.

    Ich habe vor rund 10 Jahren einmal einen kleinen (und damit nicht repräsentativen) Test gemacht und einen identischen Kommentar zum gleichen Thema auf fünf verschiedenen Plattformen bzw. Internetportalen gepostet.
    Entschuldigung, das ist jetzt nicht ganz richtig. Ich habe es versucht, denn nur auf vier von diesen fünf Plattformen/Portalen wurde der Kommentar veröffentlicht bzw. freigegeben. Von einem Portal bekam ich eine Antwort, dass der Kommentar gegen die "Forenrichtlinien" bzw. die "Netiquette" verstoßen würde, das aber ausgerechnet von dem Portal einer Zeitung, die ansonsten keinerlei Probleme damit hat, Geringverdiener gegen Arbeitslose aufzuhetzen und Migranten zu diffamieren bzw. für fast alles verantwortlich zu machen, was in diesem demokratischen und sozialen Land schiefläuft.
    Ist das etwa kein Hass? Der Hass ist nur wesentlich subtiler und unterschwelliger verbal verpackt, weil der sprachliche Duktus gehobener ist.

  • Trentino2017 am 31.07.2025 um 16:26 Uhr
    vermutete Straftaten vs. Meinungsfreiheit

    Meinungsfreiheit ist in einer Demokratie ein äußerst hohes Gut. Was ist, wenn die Kritik berechtigt ist? Darf man sie dann nicht mehr äußern, weil die Ausdrucksweise "derb" und die Wortwahl vulgär sind?
    Der Kabarettist G. Schramm formulierte dies mit einem Jahrhunderte alten Zitat: "Die Vernunft kann sich mit größerer Wucht dem Bösen entgegenstellen, wenn der Zorn ihr dienstbar zur Hand geht." Mit wohlfeilen Sonntagsreden löst man keine Probleme. Damit schürt man genau den Hass, den viele "demokratische" Repräsentanten angeblich bekämpfen wollen.
    Beim DSA geht es nicht darum, Persönlichkeitsverletzungen, Verleumdungen, Tatsachenbehauptungen/Lügen zu bekämpfen. Das war auch schon vorher verboten. Es spielt nämlich keine Rolle, ob es sich um einen analogen oder digitalen Raum handelt. Es geht darum, unliebsame Meinungen zu unterbinden und das möglichst schon im Vorfeld. In der ehemaligen DDR hatten die Bürger auch eine Schere im Kopf, direkte Zensur von oben herab gab es nur sehr selten.