
Braver Steuerzahler. Erst Hund anmelden, dann Gassi gehen. © Getty Images / Annette Birkenfeld
Halter müssen ihren Hund für die Hundesteuer anmelden. Je nach Wohnort und Hunderasse gelten verschiedene Steuersätze – und sind unterschiedliche Ämter zuständig.
- Computer mit Internetzugang
- Personalausweis
- Alle Daten Ihres Hundes
- Je nach Bundesland: Hundehalter-Haftpflichtversicherung, Sachkundenachweis, polizeiliches Führungszeugnis
Schritt 1: Zuständige Hundesteuer-Stelle finden
Suchen Sie auf der Internetseite Ihrer Kommune, welche die für Sie zuständige Hundesteuerstelle ist. Meist ist das Finanz- oder Bürgeramt die richtige Anlaufstelle.
Meldepflicht. In einigen Bundesländern müssen Hundebesitzer ihren Hund nicht nur für die Hundesteuer anmelden: In den Bundesländern Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen ist es zusätzlich für alle Hunde Pflicht, sie beim Ordnungsamt zu melden oder in einem Hunderegister eintragen zu lassen. In Brandenburg und Nordrhein-Westfalen gilt das nur für Hunde ab einer bestimmten Größe.
Auflagen. Für bestimmte Hunderassen gibt es außerdem von Land zu Land unterschiedliche Auflagen. Die Stiftung Warentest hat einen Überblick über die gesetzlichen Regelungen der Bundesländer für verschiedene Hunderassen erstellt (Welche Hunderassen wo als gefährlich gelten). Jede Gemeinde erlässt außerdem eigene Regeln, auch was Leinenzwang und „verbotene“ Rassen angeht.
Formulare. Fast immer bieten die Behörden Anmeldeformulare zum Herunterladen an, oft gibt es auch Online-Anmeldeverfahren.
Schritt 2: Alle Unterlagen vorbereiten
Halten Sie alle wichtigen Informationen über sich und Ihren Hund bereit. Dazu gehören etwa Ihre Adresse, Kaufvertrag oder Übernahmevertrag aus dem Tierheim, Alter, Geschlecht und Rasse des Hundes. Erkundigen Sie sich, welche Voraussetzungen Sie außerdem erfüllen müssen, zum Beispiel einen Sachkundenachweis, ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung oder eine Hundekennzeichnung mit Mikrochip.
Schritt 3: Hund anmelden – online oder per Post
Auch wenn Sie Ihren Hund nicht überall online anmelden können – zumindest das Formular zur Hundesteueranmeldung gibt es meist auf der jeweiligen Behörden-Website. Laden Sie es herunter, füllen Sie es aus und schicken Sie es unterschrieben an die Behörde. Das muss nicht per Post sein. Sie können es auch fotografieren und per E-Mail senden. Die Anmeldung zur Hundesteuer ist kostenlos, einen Hund beim Ordnungsamt registrieren zu lassen, ist dagegen oft gebührenpflichtig.
Schritt 4: Hundesteuermarke ans Halsband

© picture alliance / Frank May
Das Finanzamt sendet Ihnen einen Steuerbescheid zu. Manche Behörden schicken die Hundesteuermarke gleich mit – bei anderen müssen Sie sie abholen. Befestigen Sie die Hundemarke am Halsband Ihres Hundes und gehen Sie nie ohne Marke mit ihm raus.
Tipps
- Befreiung.
- Sie können sich von der Hundesteuer befreien lassen, wenn Ihr Hund ein Blinden- oder Assistenzhund ist. Dafür müssen Sie einen Antrag ausfüllen. Ermäßigungen können Sie oft auch beantragen, wenn Sie einen Hund aus dem Tierheim adoptieren oder wenn Sie schwerbehindert sind. Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQ Hundesteuer.
- Bußgeld.
- Schludern Sie besser nicht mit der Anmeldung. Wenn Sie Ihren Hund nicht anmelden, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit und müssen im schlimmsten Fall mit einem Bußgeld bis zu 10 000 Euro und mit Steuernachforderungen rechnen.
- Bedingungen.
- Sie wissen nicht genau, ob oder unter welchen Voraussetzungen Sie Ihren Hund in der Mietwohnung halten dürfen? Antworten finden Sie im Special Haustiere: Diese Rechte haben Mieter.
-
- Hundehalter sollten finanziell für hohe Tierarztkosten vorsorgen. Welche Hundekrankenversicherung ist die richtige? Unser Vergleich hilft, die passende Police zu finden.
-
- Viele Kinder wünschen sich nichts sehnlicher als ein Haustier. Damit der Traum dauerhaft in Erfüllung gehen kann, sind vier Dinge nötig: Geld, Liebe, Zeit und Platz....
-
- Ein Vierbeiner gehört oft zur Familie. Tigert eine Katze durch Ihr Haus oder begleitet Sie ein Hund? Dann helfen Sie uns und machen mit bei unserer Haustier-Umfrage.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
Und noch „bis 10.000 € Strafe“.